Wie funktioniert eine vorläufige Gutschrift / Rückstellung einer Belastung?
Manchmal wird während der Bearbeitung einer Reklamation, der strittige Betrag dem Kartenkonto vorläufig gutgeschrieben. Das heißt, dass Ihr Bankkonto nicht mit dem Betrag belastet wird. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass wir bereits vom Bankkonto eingezogene Lastschriften, nicht mehr rückgängig machen können. Ebenso können wir Beträge, deren Abbuchung per Lastschrift unmittelbar bevorsteht, nicht mehr ändern.
Je nach Ergebnis der Nachforschungen wird die vorläufige Gutschrift:
- In eine endgültige Gutschrift auf Ihrem Kartenkonto verwandelt
- Storniert, sobald die Gutschrift des Unternehmens auf Ihrem Kartenkonto erscheint
- Storniert, wenn es sich um eine berechtigte Belastung handelt. Selbstverständlich werden Sie im Vorfeld darüber informiert.
Diese Berichtigungen erfolgen unterschiedlich, je nachdem ob Sie Inhaber einer Kreditkarte mit oder ohne Kreditrahmen sind:
- Inhabern von Kreditkarten ohne Kreditrahmen wird der reklamierte Betrag auf dem Kartenkonto vorläufig gutgeschrieben und verrechnet sich dabei mit der ursprünglichen Belastung des reklamierten Betrags.
- Bei Kreditkarten mit Kreditrahmen stellen wir den reklamierten Betrag zurück, so dass dafür keine Zinsansprüche entstehen.
Hinweis - Für Sie ist das Ergebnis in beiden Fällen das gleiche: Der reklamierte Betrag wird von der "zu bezahlenden Gesamtsumme" auf Ihrem Kartenkonto abgezogen.
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