Mehrere Geschäftspersonen in formeller Kleidung stehen zusammen
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Business

GmbH und GmbH & Co. KG: Das ist der Unterschied

Die GmbH & Co. KG ist eine besondere Rechtsform, die das Beste aus zwei Welten vereint: Die Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft und die steuerlichen Vorteile einer Personengesellschaft. Bei dieser Konstruktion übernimmt eine GmbH als Komplementärin die volle Haftung über das Betriebsvermögen, während die Kommanditisten nur mit ihrer Einlage haften. Diese Hybridform bietet steuerliche Vorteile wie den Gewerbesteuerfreibetrag und flexible Verlustverrechnungen, bringt aber auch höheren Verwaltungsaufwand mit sich.

Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • GmbH & Co. KG: Eine Kombination aus Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft.
  • Unterschied zur GmbH: Bei der GmbH & Co. KG haften die Gesellschafter:innen mit dem Betriebsvermögen, nicht mit ihrem Privatvermögen.
  • Vorteile der GmbH & Co. KG: Einfachere Nachfolgeregelung, größerer Freiraum bei der Unternehmensgestaltung und steuerliche Vorteile.
  • Nachteile der GmbH & Co. KG: Höherer Verwaltungsaufwand und laufende Geschäftskosten durch zwei verschiedene Unternehmen.

Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften

Bei der Gründung eines Unternehmens können verschiedene Rechtsformen gewählt werden, beispielsweise die Personengesellschaft oder die Kapitalgesellschaft. Ein wichtiger Faktor, der die Wahl der Rechtsform üblicherweise beeinflusst, ist die Frage, wie die Gesellschafter:innen oder Mitunternehmer:innen für Verluste des Unternehmens haften sollen.

Grundsätzlich sind die Mitunternehmer:innen einer Personengesellschaft natürliche Personen. Somit haften sie mit ihren persönlichen Mitteln, also auch mit ihrem Privatvermögen. Sie können aber auch juristische Personen sein, etwa als Komplementärin einer KG oder als Gesellschafterin einer GbR.

Beispiele für Personengesellschaften sind:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR
  • Offene Handelsgesellschaft, OHG
  • Kommanditgesellschaft, KG
  • Partnergesellschaft, PartG

Kapitalgesellschaften gelten hingegen als juristische Personen und die Haftung der Gesellschafter:innen ist in der Regel auf das Betriebsvermögen beschränkt. Sie können in den folgenden Formen gegründet werden:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH
  • Aktiengesellschaft, AG
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien, KGaA
  • Unternehmergesellschaft, UG

Darüber hinaus können weitere Faktoren in die Entscheidung einfließen, etwa die steuerlichen Bedingungen, wie viel Kapital in das Unternehmen bei der Gründung eingebracht wird oder wie viele Unternehmer:innen sich zusammenschließen.

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Good to know

Für die Gründung einer Personengesellschaft bedarf es mindestens zwei Mitunternehmer:innen. Menschen, die einen Betrieb alleine gründen wollen, entscheiden sich daher oftmals für die Rechtsform Einzelunternehmen. Dabei obliegt das volle Risiko für die Haftung den jeweiligen Inhaber:innen.

GmbH & Co. KG einfach erklärt

Die GmbH & Co. KG ist eine besondere Art der KG. Sie vereint zwei Arten von Rechtsformen in einem Unternehmen: die KG als Personengesellschaft und die GmbH als Kapitalgesellschaft.

Dabei muss zunächst die GmbH gegründet und ein Gesellschaftsvertrag zwischen den Gesellschaftern der KG geschlossen werden. Ein Eintrag der KG ins Handelsregister ist erforderlich. Die GmbH kann nun durch einen Formwechsel oder eine Verschmelzung zur GmbH & Co. KG umgewandelt werden.

Bei der GmbH und Co. KG übernimmt die zugrunde liegende GmbH die Rolle der Komplementärin und damit die volle Haftung über das Betriebsvermögen. Sie muss vor der GmbH & Co. KG gegründet werden, damit sie als Hauptgesellschafter eingetragen werden kann. Die Die GmbH ist Komplementärin; mindestens ein:e Kommanditist:in beteiligt sich an der KG.

Quick-Info: Wahl des Firmennamens

Da es sich bei der GmbH & Co. KG um zwei verschiedene Unternehmen handelt, müssen die jeweiligen Firmen bei der Eintragung ins Handelsregister auch zwei Namen wählen, die eindeutig voneinander zu unterscheiden sind.

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick

Bevor wir in die Details eintauchen, verschaffen wir dir einen Überblick über die grundlegenden Unterschiede zwischen einer GmbH und einer GmbH & Co. KG:

Praxistipp

Unabhängig von der gewählten Rechtsform empfiehlt sich eine klare Trennung von Privat- und Geschäftsfinanzen. Mit einer American Express Business Card behältst du jederzeit den Überblick über deine geschäftlichen Ausgaben und profitierst von speziellen Unternehmensleistungen.

Vorteile der GmbH & Co. KG

Durch die Mischung der Rechtsformen bei einer GmbH & Co. KG, die sich teilweise stark von der einfachen GmbH und von Personengesellschaften unterscheidet, entstehen einige Vorteile:

  • Es wird nur mit Betriebsvermögen gehaftet.
  • Da die GmbH in ihrer Rolle als Komplementärin keine natürliche Person ist, kann die Nachfolge einfacher geregelt werden, wenn Gesellschafter:innen aus der GmbH ausscheiden.
  • Die Geschäftsführung kann von den Kommanditist:innen übernommen werden – es gibt also einen großen Freiraum bei der Unternehmensgestaltung.
  • Neue Gesellschafter:innen können unkompliziert aufgenommen werden. Die Aufnahme muss lediglich an das Handelsregister gemeldet werden.
  • Auf die ausgeschütteten Gewinne fällt keine Körperschaftsteuer an wie bei der GmbH.
  • Es kann ein steuerlicher Freibetrag für die Gewerbesteuer von 24.500 Euro geltend gemacht werden (Stand Juli 2024).
  • Verluste, die von der GmbH & Co. KG erwirtschaftet werden, können anders als bei der GmbH mit den Einkünften von anderen Gesellschafter:innen flexibel verrechnet werden.

Nachteile der GmbH & Co. KG

Bei der GmbH & Co. KG ergeben sich aber durch die Verbindung zweier Rechtsformen auch Nachteile:

  • GmbH & Co. KGs werden häufig als weniger kreditwürdig eingeschätzt als reine KGs, da bei dieser Rechtsform keine natürliche Person unbeschränkt haftet.
  • Durch die zwei einzelnen Unternehmen besteht ein höherer Verwaltungsaufwand.
  • Die laufenden Geschäftskosten sind bei zwei verschiedenen Unternehmen höher.

Der Unterschied zwischen der GmbH und GmbH & Co. KG

Da die GmbH & Co. KG verschiedene Aspekte einer Personengesellschaft mit denen einer Kapitalgesellschaft verbindet, unterscheidet sie sich von der reinen GmbH und der herkömmlichen KG in einigen Punkten. So ergeben sich für die GmbH & Co. KG beispielsweise steuerliche Vorteile und die Gesellschafter:innen haften mit dem Betriebs- statt mit ihrem Privatvermögen. Gleichzeitig ist der Verwaltungsaufwand für die zwei Unternehmen in einem im Gegensatz zu anderen Unternehmensformen höher.

GmbH & Co KG – zahlenmäßig kaum relevant in der Wirtschaft

Die GmbH & Co. KG macht in der Gruppe der unterschiedlichen Rechtsformen fast den kleinsten Anteil aus:

Quelle: sfh-steuerberatung.de

Einen geringeren Anteil dürften nur noch Unternehmergesellschaften (UGs) und die in der folgenden Tabelle aufgeführten „Exoten“ aufweisen.

Immerhin ist die GmbH die häufigste Rechtsform in Deutschland:

Die meisten unternehmerischen Entscheidungen basieren auch auf der Steuerkomponente. Immerhin hat die zu zahlende Steuerlast einen erheblichen Einfluss auf das Netto-Betriebsergebnis.

Durch das Konstrukt der GmbH & Co. KG als teilweise Personengesellschaft ergibt sich in diesem Fall ein gewisser Vorteil durch den Gewerbesteuerfreibetrag. Die folgende Gegenüberstellung veranschaulicht die unterschiedliche Besteuerung und ihre Auswirkungen:

Quelle: unternehmergold.de

Die Frage, ob eine GmbH oder eine GmbH & Co. KG die richtige Firmenvariante darstellt, lässt sich unter objektiven Gesichtspunkten kaum beantworten. Durch das „Firma in der Firma“-Konstrukt fällt der Verwaltungsaufwand bei der GmbH & Co. KG definitiv höher aus. Der Vorteil mag für den oder die eine:n oder andere:n Unternehmer:in in der Besteuerung liegen.

Steuervergleich: GmbH vs. GmbH & Co. KG

Die steuerliche Behandlung ist oft ein ausschlaggebender Faktor bei der Wahl der Rechtsform. Hier zeigen sich fundamentale Unterschiede zwischen GmbH und GmbH & Co. KG:

Expertenstatement: "Bei der Wahl zwischen GmbH und GmbH & Co. KG ist die Steuerplanung entscheidend. Für Unternehmen, die einen hohen Teil ihres Gewinns reinvestieren wollen, bietet die GmbH klare Vorteile. Sollen hingegen regelmäßig Gewinne an die Gesellschafter ausgezahlt werden, kann die GmbH & Co. KG bei niedrigeren persönlichen Steuersätzen die bessere Wahl sein." – Dr. Sandra Weber, Steuerberaterin

Tipp

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FAQ: Häufige Fragen und Antworten


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