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Einfach erklärt: Amtlicher Handel an der Börse

Beim amtlichen Handel durften nur amtlich notierte Wertpapiere gehandelt werden. Welche Zulassungsvoraussetzungen galten und was sich wann für den regulierten Markt geändert hat, erfährst du hier.
Mehrere Personen telefonieren in einem Raum mit Glasfenstern oder schauen auf Bildschirme, auf denen zahlen und Kursverläufe zu sehen sind.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Der Börsenhandel ist ein dynamisches und komplexes System mit mehreren Handelssegmenten. Eines davon war der amtliche Handel, bis zu seiner Integration in den regulierten Markt im Jahr 2007. Was den amtlichen Handel an der Börse ausmachte, welche Zulassungsregeln es für Wertpapiere gab und wie sich der regulierte Markt entwickelte, erklärt dieser Beitrag.
  1. Der amtliche Handel: Ein Überblick
  2. Amtlicher Handel: Zulassungsregeln für Wertpapiere
  3. Regulierter Handel seit 2007: Neue Ära an der Börse
  4. Alles amtlich beim Handel an der Börse
  5. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel 

  • Amtlicher Handel: Als wichtiger Teil der Börsenlandschaft war der amtliche Handel ein streng reguliertes Börsenhandelssegment, in dem nur amtlich notierte Wertpapiere gekauft und verkauft werden durften.
  • Zulassungskriterien: Unternehmen mussten bestimmte Kriterien erfüllen, um ihre Wertpapiere im amtlichen Handel zu platzieren.
  • Zusammenschluss zum regulierten Markt: 2007 wurden der amtliche und der geregelte Handel zum regulierten Markt zusammengeführt.

Der amtliche Handel: Ein Überblick

Der amtliche Handel oder amtliche Markt war bis 2007 ein Hauptsegment des Börsenhandels. Er bot einen regulierten Rahmen für den Handel mit amtlich zugelassenen Wertpapieren, die in anderen Handelssegmenten wie dem Freiverkehr oder dem geregelten Handel nicht gekauft oder verkauft werden durften.

Die Kursfeststellung erfolgte durch öffentlich bestellte und vereidigte Kursmakler:innen nach den Vorschriften der Börsenordnung. Sie sorgten für eine eine transparente Preisbildung, indem sie die aktuellen Kurse der gehandelten Wertpapiere ermittelten und in einem Kursblatt zu veröffentlichten.

Dadurch bot der amtliche Handel den Emittenten von Wertpapieren eine Plattform, um Kapital aufzunehmen und ihre Wertpapiere einem breiteren Anlagepublikum zugänglich zu machen. Gleichzeitig bekamen Anleger:innen die Sicherheit, dass die gehandelten Wertpapiere bestimmten Standards und Regelwerken entsprachen.

Entsprechend streng wurde der amtliche Handel durch Börsen und von Aufsichtsbehörden überwacht und reguliert. Diese hatten die Aufgabe, die Einhaltung der geltenden Regeln sicherzustellen, Marktmanipulationen zu verhindern und die Integrität des Marktes zu gewährleisten.

Amtlicher Handel: Zulassungsregeln für Wertpapiere

Um im amtlichen Handel gehandelt zu werden, mussten Wertpapiere strenge Zulassungskriterien erfüllen. Dafür war ein Zulassungsantrag vom Emittenten und einem Emissionsbegleiter nötig, der einen Entwurf für den Zulassungsprospekt sowie alle zur Prüfung der Voraussetzungen erforderlichen Nachweise enthalten musste.

Der Emittent der Wertpapiere musste seit mindestens drei Jahren als Unternehmen bestehen und für diesen Zeitraum Jahresabschlüsse veröffentlicht haben. Im Zulassungsprospekt waren detaillierte Informationen einschließlich Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und Kapitalflussrechnungen für mindestens drei Jahre aufzuführen.

Darüber hinaus musste die Firma mindestens 10.000 Aktien ausgeben und sicherstellen, dass sich mindestens 25 Prozent davon im Streubesitz befanden. Diese Marktbreite sollte eine ausreichende Liquidität beim Handel der Wertpapiere gewährleisten. Dabei musste der voraussichtliche Kurswert der Neuemission mindestens 1,25 Millionen Euro betragen.

Aus der Zulassung resultierte die Folgepflicht, regelmäßig Jahres- und Zwischenberichte zu veröffentlichen, um den Anleger:innen einen transparenten Einblick in die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens zu geben.

Im Rahmen der Ad-hoc-Publizität war das Unternehmen außerdem verpflichtet, alle wichtigen Informationen, die sich stark auf den Aktienkurs auswirken könnten, sofort zu veröffentlichen. Das sollte die Transparenz für die Anleger:innen erhöhen und sie vor unerwarteten, nachteiligen Entwicklungen schützen.

Quick-Info

Neben dem streng regulierten amtlichen Handel gab es weitere Börsensegmente, unter anderem den geregelten Handel und den Freiverkehr, der heute noch in dieser Form existiert und auch als Open Market bekannt ist.
  • Geregelter Handel: Wie im amtlichen Handel wurden im geregelten Handel nur ausgewählte Wertpapiere zugelassen. Die Zulassungskriterien waren allerdings weniger streng als im amtlichen Handel. Die Kurse wurden in der Regel elektronisch ermittelt, die Handelsüberwachung erfolgte durch die Börse und die Aufsichtsbehörden. Dadurch bot der geregelte Handel Transparenz und Regulierung, war jedoch weniger restriktiv als der amtliche Handel.
  • Freiverkehr: Die Regulierungsvorschriften im Freiverkehr sind minimal, es gibt keine speziellen Zulassungsanforderungen für Wertpapiere. Der Handel erfolgt direkt zwischen den Marktteilnehmer:innen, ohne die Intervention eines Börsenmaklers. Dadurch ist der Freiverkehr nicht so transparent und weniger reguliert als der amtliche und geregelte Handel.

Regulierter Handel seit 2007: Neue Ära an der Börse

Im Zuge einer umfassenden Reform des deutschen Börsenwesens wurden im November 2007 amtlicher und geregelter Handel zum regulierten Handel zusammengefasst, der die Kriterien beider Segmente umfasst.

Alle Wertpapiere, die zuvor am amtlichen oder geregelten Markt gehandelt wurden, wurden automatisch in den regulierten Markt überführt. Wertpapiere können auch auf Antrag von Handelsteilnehmer:innen oder von Amts wegen durch die Geschäftsführung zum Handel im regulierten Markt einbezogen werden.

Dazu müssen sie bereits an einer anderen inländischen Börse oder in einem anderen Staat innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums, kurz EWR, zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sein. Allerdings müssen die Zulassungsvoraussetzungen und Melde- und Transparenzpflichten dieses anderen Marktes mit denen im regulierten Markt vergleichbar sein.

Die Zulassungsvoraussetzungen zum regulierten Handel entsprechen grundsätzlich den Voraussetzungen, die zuvor für den amtlichen Handel galten.

Bestimmte Arten von Wertpapieren, beispielsweise Bundeswertpapiere und ähnliche Anleihen von EU-Ländern und Mitgliedstaaten des EWR, sind automatisch zum regulierten Handel zugelassen. Diese Wertpapiere müssen bereits strengste Zulassungskriterien erfüllen und gelten als besonders vertrauenswürdig, weshalb sie ohne weitere bürokratische Hürden gehandelt werden dürfen.

Alles amtlich beim Handel an der Börse

Der amtliche Handel war ein streng reguliertes Börsensegment, das strenge Zulassungskriterien für Wertpapiere vorschrieb und ein hohes Maß an Transparenz und Integrität des Handels gewährleistete.

Mit der Integration in den regulierten Markt im Jahr 2007 wurden diese Standards weiterentwickelt und auf ein breiteres Wertpapierspektrum ausgeweitet.

Auch wenn der amtliche Handel damit eingestellt wurde, werden die durch ihn geschaffenen Grundlagen für die Regulierung und Transparenz des Börsenhandels im regulierten Markt weiter angewendet.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was ist der amtliche Handel?
Der amtliche Handel war ein Börsensegment, in dem nur amtlich notierte Wertpapiere zugelassen waren. Seit 2007 ist die Trennung von amtlichem und geregeltem Handel allerdings aufgehoben.
Welche Vorteile bietet der amtliche Handel Anleger:innen und Emittenten?
Der amtliche Handel existiert seit 2007 nicht mehr. Seitdem umfasst der regulierte Handel sowohl den ehemaligen amtlichen und den früheren geregelten Handel.
Wie unterscheidet sich der amtliche Handel von anderen Handelssegmenten?
Während beim amtlichen Handel nur amtlich notierte Wertpapiere gehandelt wurden, war die Zulassungsregelung beim geregelten Handel weniger streng. Beide wurden 2007 zum regulierten Handel zusammengefasst. Daneben gibt es den Freiverkehr, bei dem Wertpapiere gehandelt werden dürfen, die nicht zum regulierten Handel zugelassen sind.

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