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ePA: Alles Wissenswerte zur elektronischen Patientenakte

Mit der elektronischen Patientenakte, kurz ePA, sind alle Gesundheitsdaten der Patient:innen per App überall abrufbar. Was die Vorteile und Vorbehalte der ePA sind, erfährst du hier.
Eine Person tippt auf einem Laptop, daneben auf dem Glastisch liegt ein Stethoskop auf einem Tablet.
Redaktion AMEXcited Guide
Redaktion AMEXcited Guide
Das Wichtigste in Kürze
In der elektronischen Patientenakte, abgekürzt ePA, sind alle relevanten Gesundheitsdaten der Krankenversicherten digital zusammengefasst und jederzeit abrufbar – nicht nur für Ärzt:innen, sondern per App auch für die Patient:innen selbst. Was genau drinsteht, welche Vorteile sie mit sich bringt und ob sich die ePA ablehnen lässt, liest du hier.
  1. Das ist die ePA
  2. Diese Daten sind in der ePA abrufbar
  3. Nutzung der ePA per App
  4. Vorbehalte gegenüber der ePA
  5. ePA: Für eine bessere persönliche medizinische Behandlung
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten zu ePA
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Definition von ePA: Die ePA ist die elektronische Patientenakte, die alle persönlichen Gesundheitsinformationen an einem Ort digital sammelt.
  • Einführung der ePA: Sie wurde 2021 eingeführt, ab 2025 bekommen alle gesetzlich Krankenversicherte die ePA, die nicht aktiv widersprechen.
  • Nutzung der ePA: Alle Nutzer:innen können die Inhalte der ePA per App via Smartphone oder Tablet von überall einsehen und medizinischen Fachkräften den Zugriff erlauben.
  • Vorbehalte: Die Möglichkeit des Datenmissbrauchs und die Notwendigkeit des aktiven Widerspruchs wird kritisiert.

Das ist die ePA

Die Abkürzung ePA steht für elektronische Patientenakte. Dabei handelt es sich um eine digitale Sammlung relevanter Gesundheitsdaten von Krankenversicherten, auf die sowohl medizinische Fachkräfte als auch die Nutzer:innen jederzeit und von überall zugreifen können. Die Patient:innen führen ihre ePA selbst, somit können sie entscheiden, wer wie lange auf welche Daten Zugriff hat.

Die ePA wurde im Jahr 2021 als wählbares Angebot eingeführt, um das mühsame Zusammenstellen von Untersuchungsergebnissen verschiedener medizinischer Fachkräfte zu erleichtern und das Hantieren mit zahlreichen Papieren zu beenden. Auf diese Weise sollen ein Arztwechsel oder das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung vereinfacht werden und es mehr Zeit für die Behandlung geben.

Seitdem sind die Krankenkassen dazu verpflichtet, die digitale Akte auf Verlangen ihren Versicherten kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Ab dem 15. Januar 2025 sollen alle gesetzlich Krankenversicherten eine ePA haben, es sei denn, sie widersprechen. Privatversicherte sollen künftig ebenfalls eine ePA nutzen können, erste Kassen bieten sie bereits an.

Diese Daten sind in der ePA abrufbar

Die ePA sammelt generell alle relevanten Daten, die bisher an unterschiedlichen Stellen wie Praxen oder Krankenhäusern abgelegt wurden. Dazu zählen beispielsweise:

Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen sind künftig verpflichtet, neue Erkenntnisse aus den Behandlungen in die ePA einzupflegen, sofern die Behandelten nicht widersprechen.

Quick-Info: ePA-Einführung verlief schleppend

Obwohl es die ePA bereits seit Anfang des Jahres 2021 gibt, hatte Anfang 2024 nur etwa ein Prozent der gesetzlich Krankenversicherten eine elektronische Akte. Daher wurde im Zuge der Digitalisierungsbeschleunigung im Gesundheitswesen das sogenannte Opt-out-Verfahren implementiert, durch das es gelingen soll, die ePA flächendeckend unter die Patient:innen zu bringen: Wer nicht explizit widerspricht, bekommt eine ePA ausgehändigt.

Nutzung der ePA per App

Damit Versicherte auf die ePA von überall und jederzeit Zugriff haben, bieten die gesetzlichen Krankenkassen jeweils eine kostenlose ePA-App für Android- und Apple-Endgeräte an. Nach der einmaligen Einrichtung können Nutzer:innen auf diesem digitalen Speicherort Daten hinzufügen und Freigaben für andere Personen oder Einrichtungen erteilen.

Die Apps aller Krankenkassen sind auffindbar bei der dafür verantwortlichen gematik, der Nationalen Agentur für Digitale Medizin. Bei einem Krankenkassenwechsel können Patient:innen ihre ePA zur neuen Krankenkasse mitnehmen, die Daten der App werden auf die App der neuen Kasse übertragen.

Der gesamte Funktionsumfang wird allerdings nur über die neue elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Chip gewährleistet, dazu braucht es eine PIN von der Krankenkasse oder andere Wege der Authentifizierung.

Vorbehalte gegenüber der ePA

Einige Bürger:innen stehen der ePA noch kritisch gegenüber. Das liegt in erster Linie in der Sorge um Datenmissbrauch begründet, beispielsweise über gehackte Smartphones. Dabei erfolgt der Zugriff auf die Akte über ein Netzwerk, das in sich geschlossen und sicher sein soll, zudem werden die Daten in der ePA verschlüsselt abgelegt.

Auch gegen die nun geplante automatische Einführung gibt es Vorbehalte, da die Versicherten unter Umständen nicht ausreichend über die Funktionsweise der ePA aufgeklärt sind – wer nicht selbst aktiv Widerspruch einlegt, erteilt schweigend die Zustimmung.

Und natürlich gibt es immer noch Menschen, die kein Smartphone oder Tablet haben. Für diesen Personenkreis ist die Nutzung der ePA dann zwar nicht ausgeschlossen, aber deutlich komplizierter.

Statistik

60 Prozent der Menschen in Deutschland haben sich in einer Umfrage Ende 2023 offen für die Nutzung der ePA gezeigt. Sie gaben an, dass sie die ePA „auf jeden Fall“ oder „eher“ nutzen wollen. 92 Prozent der Befürworter nannten als Grund, dass sie auf diese Weise ihre Gesundheitsdaten einfach und transparent allen behandelnden Ärzt:innen zur Verfügung stellen können.
Quelle: Bitkom

ePA: Für eine bessere persönliche medizinische Behandlung

Seit 2021 steht die ePA auf freiwilliger Basis zur Verfügung, 2025 bekommen sie alle gesetzlich Krankenversicherte, die nicht widersprechen. In der ePA können digital alle medizinischen Dokumente der Nutzer:innen abgelegt werden, sodass alles an einem Ort zu finden ist. Dadurch sollen Behandlungsprozesse beschleunigt werden. Die meisten Deutschen stehen der ePA offen gegenüber, es gibt aber noch einige Vorbehalte.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten zu ePA

Was ist eine ePA?
Die Abkürzung ePA steht für elektronische Patientenakte. Dabei handelt es sich um eine digitale Gesundheitskarte, auf der alle Unterlagen zur Gesundheit der Nutzer:innen digital abgelegt werden können.
Wie bekomme ich die ePA?
Du kannst die ePA bei deiner Krankenkasse beantragen, ab 2025 wird sie für jeden gesetzlich Krankenversicherten automatisch angelegt, der nicht widerspricht.
Welche Ärzt:innen unterstützen die ePA?
Alle Ärzt:innen sind in den Prozess involviert. Auf Wunsch müssen sie alle medizinischen Dokumente der Patient:innen in ihrer ePA ablegen.

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