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Einlagensicherung: Regelungen zum Gläubigerschutz

Die Einlagensicherung schützt dein Geld, auch wenn die Bank in finanzielle Not geraten sollte.
Euromünzen liegen auf einem Kontoauszug
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Geht eine Bank in die Insolvenz, ist das dort angelegte Geld nicht verloren: Die gesetzliche Einlagensicherung schützt das Vermögen auf Tagesgeld-, Festgeld- und Girokonten bis zu einer Mindesthöhe von 100.000 Euro. Darüber hinaus decken freiwillige Sicherheitssysteme auch Beträge ab, die über diese Summe hinausgehen. Alles über die Regelungen zum Gläubigerschutz liest du hier.
  1. Einlagensicherung bis mindestens 100.000 Euro
  2. Unterschiedliche Handhabe bei freiwilliger Einlagensicherung
  3. Sparer:innen sind auf der sicheren Seite
  4. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Einlagensicherung bis mindestens 100.000 Euro: Die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland schützt Dein Vermögen bei jedem Geldinstitut bis zu einem Betrag von mindestens 100.000 Euro.
  • Freiwillige Einlagensicherung: Viele Kreditinstitute bieten zusätzlich eine freiwillige Einlagensicherung an, die auch Beträge jenseits der 100.000 Euro absichert.
  • Gesetzliche vs. freiwillige Sicherheit: Im Gegensatz zur gesetzlichen Einlagensicherung besteht bei allen Kreditinstituten kein einklagbarer Rechtsanspruch gegenüber der freiwilligen Sicherungseinrichtung.
  • Sparer:innen sind sicher: Die absolute Mehrheit der deutschen Sparer:innen ist durch die Einlagensicherungen abgesichert – sowohl durch den gesetzlichen Schutz als auch durch die freiwillige Absicherung.
  • Vorsicht bei großen Vermögen: Bei größeren Vermögen kann es sinnvoll sein, diese auf verschiedene Kreditinstitute zu verteilen, um einen optimalen Schutz zu gewährleisten.

Einlagensicherung bis mindestens 100.000 Euro

Am 3. Juli 2015 trat in Deutschland das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) in Kraft, das sich an der europäischen Einlagensicherungsrichtlinie orientiert. Dieses Gesetz garantiert Bankkund:innen den Schutz ihres Vermögens bei jedem Geldinstitut bis zu einem Betrag von mindestens 100.000 Euro. Bei einem Gemeinschaftskonto von zwei Personen, beispielsweise Eheleuten, erhöht sich der Schutz auf 200.000 Euro.

Unter bestimmten Voraussetzungen erhöht sich diese Mindestsumme für einen Zeitraum von sechs Monaten sogar auf eine halbe Million Euro, beispielsweise wenn eine Lebensversicherung ausgezahlt wird oder der Verkaufserlös einer Immobilie auf einen Schlag viel Geld auf das Konto bringt.

Der Grund für diese verpflichtende Einlagensicherung: Es kann nie ausgeschlossen werden, dass eine Bank in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und die Einlagen nicht mehr an alle Gläubiger ausgezahlt werden können. Daher müssen alle Banken, Sparkassen und Kreditgenossenschaften jährliche, risikoorientierte Beiträge in diese Einlagensicherung abführen.

Der gesetzliche Einlagenschutz umfasst sämtliche Spareinlagearten – also beispielsweise auch Festgeldanlagen oder Sparbriefe, nicht jedoch Aktien oder Edelmetalle. Anspruch auf Entschädigung haben neben Privatanleger:innen auch Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform oder Größe. Im Entschädigungsfall sollen die Kund:innen ihr Geld innerhalb von sieben Werktagen zurückerhalten.

Unterschiedliche Handhabe bei freiwilliger Einlagensicherung

Neben der gesetzlichen Einlagensicherung besteht ergänzend das System der freiwilligen Einlagensicherung. Die meisten Kreditinstitute gehören einem solchen privaten Sicherungssystem an. Dadurch sind auch Beträge jenseits der 100.000 Euro abgesichert. Die Handhabe unterscheidet sich jedoch je nach Art des Geldinstituts.

Öffentliche Banken

Der freiwillige Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. (VÖB) erfasst Einlagen von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und Kommunen, die den gesetzlich verbindlichen Entschädigungsanspruch überschreiten. Die Höhe der Absicherung hängt vom vorhandenen Fondsvermögen ab. Konkrete Angaben dazu gibt es nicht. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem die Deutsche Kreditbank (DKB).

Privatbanken

Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) schützt die Guthaben von Kunden bei den privaten Banken in Deutschland. Die Sicherungsgrenze beträgt seit 2020 15 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Mitgliedsbank. Da das Minimum an haftendem Eigenkapital in Deutschland fünf Millionen Euro beträgt, liegt der Mindestschutz somit bei 750.000 Euro pro Gläubiger und Kreditinstitut.

Bei einer Bank wie der Commerzbank mit einem Eigenkapital von knapp 30 Milliarden Euro (Stand 2021) müssten entsprechend bis zu 4,5 Milliarden Euro pro Kund:in abgesichert sein. Da das den privaten Banken zu viel ist, wird schrittweise ab 2023 eine Obergrenze eingeführt, die im Jahr 2030 bei nur noch einer Million Euro liegen soll.

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Genossenschaftsbanken

Die Genossenschaftsbanken verlassen sich auf die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR). Bei den Mitgliedern gilt das Prinzip der Institutssicherung. Damit soll verhindert werden, dass ein Kreditinstitut überhaupt in eine gefährliche Schieflage gerät. Sollte die Zahlungsunfähigkeit drohen, springen die anderen Mitglieder ein. Damit sind die Einlagen der Kunden auf dem Papier unbegrenzt abgesichert. Zu den Genossenschaftsbanken zählen beispielsweise die Volksbanken und Raiffeisenbanken.

Sparkassen

Auch bei den Sparkassen gilt das Prinzip der Institutssicherung. Im Fall der Fälle tritt zunächst der zuständige Teilfonds des Sicherungssystems ein. Für die Institutssicherung kommen dann zum Beispiel Maßnahmen wie die Zuführung von Eigenkapital oder die Übernahme von Garantien und Bürgschaften in Betracht. Bisher haben Kund:innen der Sparkassen-Finanzgruppe noch nie Einlagen oder Zinsen verloren.

Wichtig zu beachten: Im Gegensatz zur gesetzlichen Einlagensicherung besteht bei allen Kreditinstituten kein einklagbarer Rechtsanspruch gegenüber der freiwilligen Sicherungseinrichtung.

Sanierungs- und Abwicklungsgesetz: Vermögende Sparer:innen können enteignet werden

Ebenfalls seit 2015 existiert das deutsche Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG). Dieses Gesetz regelt die Sanierung und Abwicklung von in Schieflage geratenen Kreditinstituten. Was erstmal unspektakulär klingt, kann drastische Konsequenzen für private Anleger:innen haben.
Denn: Wenn einem Zusammenbruch systemrelevanter Banken zuvor ausschließlich mit Steuergeld vorgebeugt wurde, lässt es das SAG zu, für die Sanierung solcher Geldinstitute auch Einlagen von Kund:innen zu verwenden – und zwar vollständig.
Zwar gilt die gesetzlich vorgesehene Einlagensicherung in Höhe von bis zu 100.000 Euro auch in solchen Fällen, aber Einlagen über dieser Grenze sind dann gefährdet. Daher sollten Anleger:innen mit großem Vermögen zumindest für einen Teil davon über alternative Anlageformen nachdenken, die nicht unter die Einlagensicherung fallen, zum Beispiel Aktien und Inhaberschuldverschreibungen wie Anleihen oder Zertifikate.

Sparer:innen sind auf der sicheren Seite

Die absolute Mehrheit der deutschen Sparer:innen muss sich um ihre Einlagen keine Gedanken machen. Falls eine Bank nicht in der Lage sein sollte, bei ihr angelegte Kund:innengelder auszuzahlen, sind die Rückzahlungsansprüche der Kunden in hohem Umfang durch die Einlagensicherungssysteme abgesichert.

Schon der gesetzliche Schutz in Höhe von mindestens 100.000 Euro dürfte für die meisten Anleger:innen ausreichen. Die freiwillige Einlagensicherung deckt zudem weitaus höhere Beträge ab. Durch die schrittweise Begrenzung dieser Sicherung bei den privaten Banken kann es sinnvoll sein, große Vermögen auf verschiedene Kreditinstitute zu verteilen.

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FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wie hoch ist die gesetzliche Einlagensicherung?
Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Einlagen in Höhe von mindestens 100.000 Euro pro Bank. In besonderen Lebenssituationen, etwa nach der Auszahlung einer Lebensversicherung oder dem Verkauf einer Immobilie, kann die Summe auch für maximal sechs Monate auf bis zu 500.000 Euro ansteigen.
Was fällt alles unter die Einlagensicherung?
Unter die gesetzliche Einlagensicherung fallen alle Spareinlagen wie Festgeld-, Tagesgeld und Girokonten. Auch Sparbücher und Sparbriefe sind geschützt. Aktien, Investmentfonds und Edelmetalle wie Gold gehören jedoch nicht dazu.
Ist es ratsam, Anlagen auf mehrere Banken zu verteilen?
Bei großen Vermögen kann es sinnvoll sein, die Spareinlagen auf mehrere Geldinstitute zu verteilen, sofern die Bank, bei der bisher alles angelegt ist, nur einen unzureichenden freiwilligen Schutz bietet. Denn in diesem Fall erhalten Kund:innen bei einer Zahlungsunfähigkeit lediglich eine Entschädigung in Höhe von 100.000 Euro durch die gesetzliche Einlagensicherung. Die allermeisten Kreditinstitute gehören allerdings einem privaten Sicherungssystem an, das weitaus höhere Beträge abdeckt.

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