Baufinanzierung über nur eine:n Ehepartner:in: Darauf solltet ihr achten
Damit euch nichts im Weg steht: Baufinanzierungen über einen der Ehepartner sind möglich.
Redaktion AMEXcited Guide
15.11.2023
Das Wichtigste in Kürze
Der Bau oder Kauf einer Immobilie ist für Paare in der Regel die größte gemeinsame Anschaffung des Lebens. Wenn Ehepartner:innen dafür einen Kredit aufnehmen, sind meistens beide Darlehensnehmer:innen und für die Finanzierung verantwortlich. Es ist aber auch möglich, dass nur einer oder eine von beiden den Kreditvertrag unterschreibt und der oder die andere dafür nicht in die Haftung genommen werden kann. Um hier alles richtig zu machen und auch für den Fall einer Trennung vorzusorgen, kommt es aber auf Details an, die ihr beachten solltet.
Baufinanzierung über eine:n Ehepartner:in: Ist möglich und kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein, z.B. bei ungleichen Einkommen oder unterschiedlicher Kreditwürdigkeit.
Gründe für die Baufinanzierung über nur eine:n Ehepartner:in: Ungleiche Einkommen, schlechte Kreditwürdigkeit eines Partners oder unterschiedlich stark ausgeprägter Immobilienwunsch können Gründe sein.
Möglichkeiten der Baufinanzierung über nur eine:n Ehepartner:in: Einzeldarlehen, Gründung einer GbR oder alternative Bürgschaft sind Optionen.
Eigentumsverhältnisse: Wer im Grundbuch steht, ist Eigentümer:in der Immobilie – unabhängig davon, wer die Finanzierung trägt.
Trennungsfall: Klare Regelungen zum Umgang mit der Immobilie und dem Kredit im Trennungsfall sind wichtig. Ein vorab geschlossener Ehevertrag kann helfen.
Gründe für die Baufinanzierung über nur eine:n Ehepartner:in
Zunächst stellt sich natürlich die Frage, in welchen Fällen die Baufinanzierung über nur eine:n Ehepartner:in überhaupt sinnvoll ist.
Ungleiche Einkommen: Wenn eine:r der Partner:innen deutlich mehr verdient als der oder die andere, kann es sinnvoll sein, dass sich nur eine:r als Darlehensnehmer:in eintragen lässt. Denn im Fall einer Trennung oder des Todes des einkommensstarken Paarteils wäre es für die einkommensschwächere Person nicht möglich, den Zahlungsverpflichtungen allein nachzukommen.
Die Kreditwürdigkeit: Aus welchen Gründen auch immer – wenn ein:e Partner:in eine schlechte Kreditwürdigkeit hat, bekommt ihr gemeinsam entweder erst gar keinen Kredit oder nur zu schlechten Konditionen. In diesem Fall ist es für eine günstigere Baufinanzierung sinnvoll, wenn nur die- oder derjenige mit der besseren Kreditwürdigkeit das Darlehen aufnimmt.
Immobilienwunsch: Wenn der Wunsch nach den eigenen vier Wänden bei beiden unterschiedlich stark ausgeprägt ist. In diesem Fall kann es fair und sinnvoll sein, dass nur die- oder derjenige das Darlehen aufnimmt, dessen beziehungsweise deren Immobilienwunsch größer ist.
Klare Verhältnisse im Trennungsfall: Niemand wünscht es sich, aber Trennungen passieren. Wenn nur eine:r der Partner:innen das Darlehen aufgenommen hat, müssen später keine Schulden umgeschrieben werden und es gibt keine Streitigkeiten wegen des Kredits.
Good to know
Egal wie die Ehepartner:innen die eigenen vier Wände finanzieren: Eigentümer:in ist am Ende, wer im Grundbuch eingetragen ist. So heißt das staatliche Register, in dem die Behörden die Eigentumsverhältnisse an bebauten und unbebauten Grundstücken festhalten. Selbst wenn nur eine:r von beiden die Immobilie finanziert, gehört sie beiden Ehepartner:innen, wenn ihre Namen im Grundbuch stehen.
Möglichkeiten der Baufinanzierung über nur eine:n Ehepartner:in
Wenn die Entscheidung gefallen ist, dass nur ein:e Ehepartner:in die Finanzierung der Immobilie übernehmen wird, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dies zu realisieren.
Baukredit aufnehmen: Dies funktioniert im Prinzip genauso wie ein Darlehen für beide Partner:innen, aber eben nur mit einem Namen im Vertrag. Hier besteht die Schwierigkeit zunächst darin, eine:n Kreditgeber:in zu finden, der oder die dazu bereit ist. Denn Banken ist es oft lieber, wenn beide im Kreditvertrag stehen, weil dies eine höhere Sicherheit bedeutet (zwei monatliche Einkommen und zwei Haftende). Es gilt also, den oder die Kreditgeber:in davon zu überzeugen, dass das Risiko nicht zu groß ist – etwa mit einem hohen monatlichen Einkommen oder viel Eigenkapital.
Eine GbR: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, manchmal auch BGB genannt) ist ein juristisch wirksamer Vertrag zwischen mindestens zwei Personen zu einem bestimmten Zweck, egal ob beruflich oder privat. Ehepartner:innen könnten also eine GbR gründen, mit dem Ziel, eine Immobilie zu bauen oder zu erwerben. Ins Grundbuch wird dann die GbR eingetragen, die auch Kreditnehmerin ist. Welche Gesellschafter:innen welche finanziellen Verpflichtungen haben und wer wie viel von der Immobilie besitzt, ist dann im Gesellschaftsvertrag geregelt. Gesellschafter:innen können ihre Anteile an der GbR unter Umständen auch an andere Personen verkaufen oder abtreten.
Eine alternative Kreditbürgschaft: Banken und andere Kreditgeber:innen bevorzugen oft beide Ehepartner:innen im Kreditvertrag, weil dies eine höhere Sicherheit bedeutet. Du kannst aber auch eine alternative Bürgschaft anbieten, zum Beispiel von einem Familienmitglied. Das ist für denjenigen oder diejenige natürlich eine finanziell weitreichende Entscheidung und muss wohlüberlegt sein – genauso wie die Eigentumsverhältnisse an der Immobilie.
Aufgepasst beim Ehevertrag
Auch wenn nur ein:e Ehepartner:in den Baukredit aufgenommen hat, kann die oder der andere unter Umständen trotzdem dafür haftbar sein. Nämlich dann, wenn im Ehevertrag die Übernahme finanzieller Verpflichtungen festgeschrieben ist. Auf der anderen Seite kann eine solche Festlegung im Ehevertrag der Bank als Sicherheit für einen Einzelkreditvertrag genügen. Wenn es allerdings darum geht, die einkommensschwächere Person vor der Haftung zu schützen, ist das kontraproduktiv.
Wichtige Überlegungen für den Trennungsfall
Das Letzte, woran Ehepaare denken wollen, wenn sie ihren Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen wollen, ist die Trennung. Trotzdem solltet ihr offen darüber sprechen und am besten schriftlich vereinbaren, wie ihr mit der Immobilie und dem Kredit im Trennungsfall umgehen wollt. Umso weniger Konflikte wird es im Fall der Fälle geben. Das gilt auch dann, wenn nur ein:e Ehepartner:in die Baufinanzierung übernommen hat.
Wer soll im Grundbuch stehen? Hier kennt das Gesetz keine Kompromisse: Nur wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, besitzt die Immobilie. Andersherum gilt: Auch wenn nur ein:e Ehepartner:in alles finanziert hat, ist der oder die andere trotzdem Mitbesitzer:in, wenn er oder sie im Grundbuch steht. Im Scheidungsfall steht beiden dann in der Regel jeweils die Hälfte an der Immobilie zu. Diese muss dann entweder verkauft werden oder eine Partei kauft der anderen ihren Anteil ab oder zahlt Miete. Nicht selten sind die Geschiedenen aber zerstritten und es droht eine verlustreiche Teilungsversteigerung.
Schließt einen Ehevertrag: Mit Erwerb und Finanzierung einer Immobilie während der Ehe treten im Falle einer Scheidung komplizierte rechtliche Fragen auf, die zu großen Konflikten, finanziellen Nachteilen und sogar dem Verlust der eigenen vier Wände führen kann, falls die Immobilie verkauft werden muss, um die finanziellen Ansprüche der Ex-Partneri:innen und die Rechtskosten zu bedienen. Ein Ehevertrag kann vorab klare und rechtlich verbindliche Regelungen treffen. Besprecht, wie ihr mit der Immobilie im Fall einer Scheidung umgehen wollt und beauftragt eine:n Jurist:in mit der Ausformulierung des Ehevertrags, der zudem notariell beglaubigt werden muss.
Quick-Tipp
Das Thema Immobilien-Finanzierung und Scheidung ist sehr kompliziert und selbst von Fachleuten werden hier oft Fehler gemacht, was negative Auswirkungen auf die Ehepartner:innen haben kann. Ihr solltet euch beim Erstellen eines Ehevertrags also in jedem Fall an eine erfahrene Familienanwältin oder einen erfahrenen Familienanwalt wenden und euch ausführlich beraten lassen.
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Baufinanzierung in der Ehe: Gute Kommunikation ist alles
Bei der Baufinanzierung nehmen üblicherweise beide Ehepartner:innen gemeinsam ein Darlehen auf, was von Kreditgeber:innen wie Banken wegen der für sie höheren Sicherheit bevorzugt wird. Wenn ein:e Partner:in aber gute Sicherheiten wie ein hohes Einkommen, gute Kreditwürdigkeit oder einen großen Eigenkapitalanteil bieten kann, ist auch ein Baukredit auf nur eine Person möglich. Aber egal ob allein oder zu zweit: Die Anschaffung und Finanzierung einer Immobilie in der Ehe wirft im Fall einer Trennung oder des Todesfalls komplexe juristische Eigentumsfragen und finanzielle Verpflichtungen auf. Ihr solltet daher in jedem Fall mithilfe kompetenter juristischer Beratung vorab einen entsprechenden Ehevertrag schließen.
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FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Geht eine Baufinanzierung auch über nur eine:n Ehepartner:in?
Hat nur einer der Eheleute den Kredit unterzeichnet und ist damit alleinige:r Kreditnehmer:in, so ist auch nur diese:r gegenüber der Bank verpflichtet. Der oder die Kreditnehmer:in allein haftet für die Rückzahlung, das heißt, während der Ehe und auch nach einer Scheidung kann der andere Ehepartner grundsätzlich nicht dafür belangt werden.
Kann nur ein:e Ehepartner:in ein Haus kaufen?
Prinzipiell kann auch ein:e Ehepartner:in allein eine Immobilie erwerben, einen Baukredit aufnehmen und nur den eigenen Namen im Grundbuch eintragen lassen. Im Fall einer Scheidung haben Ex-Partner:innen unter Umständen trotzdem anteilige Ansprüche auf den Wert der Immobilie, sofern nichts anderes im Ehevertrag geregelt ist.
In welchem Fall ist die Baufinanzierung über nur eine:n Ehepartner:in sinnvoll?
Das ist zum Beispiel für Ehepaare sinnvoll, bei denen eine Person deutlich einkommensschwächer ist und die finanziellen Verpflichtungen alleine nicht erfüllen könnte.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
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Platinum Card Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 230 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
Gold Card Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 4.500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 170 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
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American Express Blue Card Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 600 Euro, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 25 Euro. Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben in Höhe von 25 Euro zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthaben führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
PAYBACK American Express Card 1) Bei allen American Express Akzeptanzpartnern. Ausgenommen sind Tankstellenumsätze. 2) Voraussetzung für die Extra°Punkte ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber einer PAYBACK American Express Karte warst. Im Fall einer Kündigung innerhalb der ersten 12 Monate, erlischt dein Anspruch auf die Extra°Punkte. Die Punktegutschrift erfolgt 4-6 Wochen nach Kartenausstellung, jedoch vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. 3) Voraussetzung ist, dass du weiterhin am PAYBACK Programm teilnimmst. Werden über einen Zeitraum von drei Jahren keine °Punkte gesammelt, verfallen die °Punkte gemäß Ziffer 5 der Teilnahmebedingungen für das PAYBACK Programm. 4) Weitere Informationen zu den Versicherungen und insbesondere über die Ausschlüsse findest du hier. 5) Beitragsfrei bezieht sich auf den dauerhaften Entfall des Jahresentgelts. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gem. AGB anfallen. Google Pay ist eine Marke von Google LLC. Apple Pay ist in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Ländern eine eingetragene Marke von Apple Inc.
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