- Studienkredit und Bildungskredit: Was ist der Unterschied?
- Der Bildungskredit der KfW
- Der Weg zur Auszahlung beim Studien- und Bildungskredit
- Wie funktioniert die Rückzahlung beim KfW-Bildungskredit?
- Lohnt sich ein Studien- oder Bildungskredit der KfW?
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das wichtigste aus diesem Artikel
- Unterschied Studien- und Bildungskredit: Der Studienkredit ist nur für Studierende, der Bildungskredit auch für Berufsschüler:innen. Beide können miteinander kombiniert werden.
- Studienkredit der KfW: Für Studierende zwischen 18 und 44 Jahren, fördert bis zu 14 Semester (abhängig vom Alter) mit monatlichen Auszahlungen von 100 bis 650 Euro.
- Bildungskredit der KfW: Für Studierende und Schüler:innen zwischen 18 und 35 Jahren, monatliche Auszahlungen von 100, 200 oder 300 Euro über maximal zwei Jahre möglich. Einmalige Auszahlungen sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
- Antragsprozess: Der Antrag für den Studienkredit wird bei einem Vertriebspartner eingereicht, der Bildungskredit kann online beim Bundesverwaltungsamt beantragt werden.
- Karenzphase: Nach Ende der Auszahlungsphase folgt eine Karenzphase ohne Geldausgabe aber auch ohne Tilgungsbeginn. Die Dauer beträgt beim Studienkredit üblicherweise bis zu zwei Jahre und beim Bildungskredit mindestens zwei Jahre.
Studienkredit und Bildungskredit: Was ist der Unterschied?
Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet als Förderung sowohl einen Studien- als auch einen Bildungskredit an. Obwohl diese Begriffe im alltäglichen Sprachgebrauch oft synonym verwendet werden, handelt es sich um zwei verschiedene Kredite – einen rein für Studierende, einen für Studierende und Berufsschüler:innen –, die aber miteinander kombiniert werden können. Anders als beim BAföG sind für die KfW-Kredite das eigene Einkommen und das der Eltern irrelevant.
Der Studienkredit der KfW
Den KfW-Studienkredit können Studierende im Alter von 18 bis 44 Jahren in sogenannten grundständigen Studiengängen beantragen, also Bachelor, Diplom, Staatsexamen und Magister, sowie in postgradualen Studiengängen wie Master oder Promotion, auch in Kombination miteinander. Der Studienkredit gilt für Erst- und Zweitstudium. Teilzeit- oder Auslandssemester sind ebenfalls förderfähig.
Die Dauer der Förderung im Grundstudium hängt davon ab, wie alt die Antragssteller:innen am 1. April oder 1. Oktober vor Finanzierungsbeginn sind. Bei einem Alter von bis zu
- 24-Jährige können bis zu 14 Semester gefördert werden.
- 34-Jährige können bis zu zehn Semester gefördert werden.
- 44-Jährige können bis zu sechs Semester gefördert werden.
Bei postgradualen Studiengängen gelten keine Altersstufen, er fördert die Studierenden sechs Semester lang.
Der KfW-Studienkredit bietet eine flexible monatliche Auszahlung zwischen 100 und 650 Euro. Dadurch liegt der höchstmögliche Auszahlungsbetrag – mit monatlich 650 Euro über 14 Semester – bei 54.600 Euro. Einmalzahlungen sind nicht vorgesehen, da der Kredit die laufenden Lebenshaltungskosten unterstützen soll.
Der Bildungskredit der KfW
Studierende und Schüler:innen im Alter zwischen 18 und 35 Jahren im Rahmen einer förderfähigen Ausbildung können den Bildungskredit der KfW in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen für Studierende sind, dass sie nicht länger als zwölf Semester studiert haben und eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Die Zwischenprüfung bestanden
- Falls im Studiengang keine Zwischenprüfung vorgesehen ist, eine Erklärung der Hochschule erhalten, dass die erforderlichen Leistungen erbracht wurden
- Den ersten Teil eines Konsekutivstudiums (Bachelor und Master) abgeschlossen
- Sich nach Abschluss eines grundständigen Studiums in einem postgradualen Studium befinden
Schüler:innen müssen sich in den letzten 24 Ausbildungsmonaten befinden und bereits einen Berufsabschluss haben oder einen erlangen, wenn sie die aktuelle schulische Ausbildung abschließen.
Die Höhe der Auszahlung kannst du selbst mitentscheiden: Beim KfW-Bildungskredit ist eine monatliche Auszahlung von 100, 200 oder 300 Euro über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren möglich. Der höchstmögliche Auszahlungsbetrag beträgt also insgesamt 7.200 Euro. Allerdings kannst du für besondere Aufwände auch eine Einmalzahlung in Höhe von höchstens 3.600 Euro in Anspruch nehmen, die dann von der Maximalsumme abgezogen wird. Dadurch verringert sich je nach Höhe der monatlichen Auszahlung gegebenenfalls die Auszahlungsdauer.
Platinum Card mit Premium-Versicherungspaket
Der Weg zur Auszahlung beim Studien- und Bildungskredit
Auf der Website der KfW kann der Kreditantrag für den KfW-Studienkredit ausgefüllt und ausgedruckt werden. Mit diesem Formular gehst du zu einem der KfW-Vertriebspartner – zum Beispiel deiner Hausbank oder zum Studentenwerk – und beantragst dort den Kredit.
Dort werden die formalen Antragsvoraussetzungen geprüft und es folgt eine Beratung in Hinblick auf die Kreditkonditionen und den Finanzierungsbedarf. Achtung: Das Darlehensangebot darf nur im Beisein eines Vertriebspartnermitarbeiters unterzeichnet werden.
Den KfW-Bildungskredit beantragst du selbst online beim Bundesverwaltungsamt. Anders als beim KfW-Studienkredit musst du für den Antrag also nicht zum Bankberater. Dieses schickt einen Bewilligungsbescheid und das Kreditangebot der KfW.
Anschließend folgt die Legitimation bei einer der in den Unterlagen genannten Anlaufstellen. Dazu bringst du das unterschriebene Kreditangebot inklusive SEPA-Lastschriftmandat mit, deinen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie eine gut lesbare Kopie und den Freiumschlag, der dem Bewilligungsbescheid beiliegt. Zuletzt muss noch der Kreditvertrag mit der KfW fristgerecht innerhalb von vier Wochen nach Erstellung des Bescheids abgeschlossen werden.
Die Karenzphase beim Studien- und Bildungskredit der KfW
In Hinblick auf die anfallenden Zinsen kannst du beim KfW-Studienkredit frei entscheiden, ob du sie direkt zahlen möchtest. In diesem Fall werden sie von der monatlichen Auszahlung abgezogen und auch während der Karenzphase zwischen Auszahlungs- und Rückzahlungszeitraum von deinem Konto eingezogen. Entscheidest du dich hingegen für den Zinsaufschub, werden sämtliche Zinsen, die während der Auszahlungs- und Karenzphase angefallen sind, zum Ende der Karenzphase auf einmal fällig.
Beim KfW-Bildungskredit findet ein automatischer Zinsaufschub statt, sodass du die gewährten Auszahlungsbeträge in voller Höhe erhältst. Dafür sind die seit Auszahlungsbeginn angefallenen Zinsen zum Ende der Karenzphase in voller Höhe fällig.
Wie funktioniert die Rückzahlung beim KfW-Bildungskredit?
Im Gegensatz zu BAföG, das üblicherweise nur zur Hälfte zurückgezahlt werden muss, sind der Studien- und Bildungskredit der KfW nach Ablauf der Karenzphase in voller Höhe zurückzuzahlen – plus angefallene Zinsen.
Beim Studienkredit erstellt die KfW fünf Monate vor Rückzahlungsbeginn einen Ratenplan, der standardmäßig einen Rückzahlungszeitraum von zehn Jahren vorsieht. Diesen Plan kannst du annehmen oder nach deinen Vorstellungen im Rahmen der Bedingungen ändern: Die Mindestrate beträgt monatlich 20 Euro, der längst mögliche Rückzahlungszeitraum 25 Jahre.
Die Rückzahlungsrate beim KfW-Bildungskredit ist auf 120 Euro im Monat festgelegt – die Dauer der Tilgungsphase hängt also von der Kreditsumme ab. Unabhängig davon kannst du beim Studien- und beim Bildungskredit der KfW jederzeit gebührenfrei außerplanmäßige Zahlungen leisten und damit deine Rückzahlungsdauer verkürzen. Auch eine vollständige Rückzahlung des Kredits auf einmal ist möglich – hier zahlst du nur die aktuell offene Summe inklusive der aktuell fälligen Zinsen; künftige Zinsen werden nicht berücksichtigt.
Einmalige Auszahlungen beim Studien- und Bildungskredit der KfW
Wäre also eine Einmalzahlung nötig, nachdem beispielsweise schon über 18 Monate je 200 Euro – also insgesamt 3.600 Euro – ausbezahlt wurden, kann die Einmalzahlung zwar die vollen möglichen 3.600 Euro betragen, allerdings wären danach keine weiteren monatlichen Auszahlungen möglich, weil die Maximalkreditsumme erreicht ist. Sollen noch weitere sechs Monate lang je 200 Euro ausbezahlt werden, sinkt die mögliche Höhe der Einmalzahlung auf 2.400 Euro.
Lohnt sich ein Studien- oder Bildungskredit der KfW?
Wie bei jedem Darlehen sollte auch beim Studien- oder Bildungskredit der KfW reiflich überlegt werden, ob er in Anspruch genommen werden muss. Schließlich ist nicht gesichert, dass das Studium im zeitlichen Rahmen beendet sein wird oder nach dem Studien- oder Ausbildungsabschluss direkt ein gut bezahlter Arbeitsplatz wartet. Ein Berufsstart mit Schulden kann eine Belastung darstellen. Besteht aber kein Anspruch auf BAföG oder auf Wohngeld, kann ein Studien- und Bildungskredit eine seriöse, hilfreiche Finanzierungshilfe sein.
Hol dir jetzt unseren Newsletter