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Ampel-Koalition beschließt Einführung digitaler Arbeitsverträge

Arbeitsverträge
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Mit der Digitalisierung in Deutschland geht es voran? Bald sollen zumindest Verträge nicht ausschließlich in Schriftform unterschrieben werden können.

Veränderungen in der Aushändigung von Arbeitsverträgen

Die Ampel-Koalition hat den Wunsch geäußert, dass Arbeitgeber zukünftig nicht mehr dazu verpflichtet sein sollen, die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter auszuhändigen. Dies wurde von den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP am Donnerstag bekannt gegeben.

Bürokratieentlastung durch Textform

In den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung soll ein entsprechender Passus eingefügt werden. Die Vereinbarung sieht vor, dass anstelle der Schriftform für die Vertragsbedingungen zukünftig die Textform ausreicht. Dadurch kann der Abschluss eines Arbeitsvertrags komplett per E-Mail erfolgen.

Nachweisgesetz und Arbeitnehmer-Überlassungsverträge

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erläuterte in einem Brief an betroffene Verbände: "Im Nachweisgesetz soll künftig der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in Textform ermöglicht werden". Auch bei Arbeitnehmer-Überlassungsverträgen sollen Abschlüsse per E-Mail möglich sein. Nur auf Anforderung des Arbeitnehmers muss ein schriftlicher Nachweis bereitgestellt werden.

Vorteile dieser Änderung

Irene Mihalic, Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, betonte, dass diese Regelungen den Alltag erleichtern und gleichzeitig Rechtssicherheit sowie die Interessen der Beschäftigten garantieren. Katja Mast (SPD) fügte hinzu, dass durch diese Lösung Bürokratie reduziert wird, während im Streitfall beweisfeste Dokumente eingefordert werden können.

Bürokratieentlastungsgesetz IV

Buschmann versprach weiterhin, dass Bürokratieabbau "ein Dauerbrenner dieser Legislaturperiode" sein wird. Das Kabinett hat bereits ein Bürokratieentlastungsgesetz IV auf den Weg gebracht. Dieses muss noch abschließend im Bundestag und Bundesrat beraten und beschlossen werden.

Weitere Veränderungen durch das Gesetzentwurf

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Rechnungskopien, Kontoauszüge sowie Lohn- und Gehaltslisten von zehn auf acht Jahre vor. Die Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige bei einer Hotelübernachtung soll abgeschafft werden. Des Weiteren soll die Textform in vielen Regelungsbereichen des Bürgerlichen Gesetzbuches die Schriftform ersetzen.

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