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Behörde interveniert für das Recht auf schnelles Internet

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Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Schnelles Internet ist im Digitalzeitalter für viele Bürger ein Muss. Doch mancherorts ist noch immer Schneckentempo angesagt - wenn überhaupt. Eine Behörde ordnet jetzt erstmals die Versorgung eines Haushalts an.

Erste Durchsetzung des "Rechts auf schnelles Internet" durch Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat zum ersten Mal einen Internetanbieter dazu verpflichtet, einem abgelegenen Haushalt in Deutschland Internet zur Verfügung zu stellen. Dies geschieht im Rahmen des sogenannten "Rechts auf schnelles Internet". Das Unternehmen wurde bereits entsprechend informiert.

Betroffener Haushalt in Niedersachsen

Nicht bekannt gegeben wurden der genaue Standort des betroffenen Haushalts in Niedersachsen und der Name des betreffenden Unternehmens. Es könnte sich dabei um Festnetzanbieter wie die Deutsche Telekom oder Vodafone handeln, aber auch der Satelliteninternet-Anbieter Starlink ist eine Option.

"Recht auf schnelles Internet"

Der besagte Haushalt beruft sich auf das "Recht auf schnelles Internet", welches von der vorherigen schwarz-roten Regierungskoalition unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eingeführt wurde. Die gesetzlich garantierte Mindestgeschwindigkeit beträgt 10 Megabit pro Sekunde im Download und 1,7 Megabit im Upload mit einer maximalen Latenz (Verzögerung) von 150 Millisekunden. Diese Werte sind relativ niedrig, stellen jedoch für manche Orte eine erhebliche Verbesserung dar.

Weitere Anordnungen folgen wahrscheinlich bald

Dieser Bescheid ist die erste Anordnung dieser Art und es wird erwartet, dass weitere folgen werden. Derzeit prüft die Bundesnetzagentur noch etwa 130 Beschwerdeverfahren. Es wird geschätzt, dass in Deutschland rund 400.000 Haushalte existieren, die im Rahmen dieses Rechtsanspruchs als unterversorgt gelten und entweder kein Netz oder nur sehr langsame Verbindungen haben.

Internetzugang muss "erschwinglich" sein

Laut Gesetz muss der Internetzugang "erschwinglich" sein und darf nach den Vorstellungen der Bundesbehörde nicht mehr als etwa 30 Euro pro Monat kosten. Im Beschwerdeverfahren des betroffenen Haushalts wurden mehrere Anbieter gefragt, ob sie einen Internetzugang zu diesem Preis ermöglichen wollen. Keiner hat zugesagt.

Klage gegen Anordnung möglich

Gegen die Anordnung der Netzagentur kann geklagt werden und es ist noch unklar, wann der betroffene Haushalt eine angemessene Internetverbindung erhalten wird.

Recht auf angemessene Versorgung

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, betont das Recht jedes Bürgers auf eine angemessene Versorgung und stellt fest: "Im beruflichen und im privaten Alltag ist eine ausreichende Internet- und Telefonversorgung essenziell." Dieses Recht setzt die Behörde nun in einem Pilotverfahren durch.

Verbraucherschützer äußern Kritik

Trotz positiver Bewertung der Entscheidung der Netzagentur durch Verbraucherschützer, gibt es auch Kritik. Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW bemängelt, dass die Behörde erst jetzt aktiv wird und betont: "Es sind mehr als zwei Jahre vergangen, in denen die Bürgerinnen und Bürger nichts von dem Rechtsanspruch hatten."

Mindestlevel zu niedrig

Flosbach kritisiert weiterhin, dass das Mindestlevel zu niedrig ist. "10 Megabit im Download sind beileibe kein schnelles Internet." Er hatte erwartet, dass das Mindestlevel jährlich steigt. Eine Sprecherin der Bundesnetzagentur erklärt dazu: "Wir evaluieren die Werte, um eine eventuelle Anpassung der Mindestversorgung vorzunehmen." Es wird erwartet, dass die Mindestwerte im Herbst auf mindestens 15 Megabit pro Sekunde im Download steigen werden.

Druck auf Internetanbieter erhöhen

Flosbach fordert eine deutliche Anhebung des Mindestlevels zur Erhöhung des Drucks auf die Internetanbieter und zur Förderung des flächendeckenden Internetausbaus.

Stärkung des ländlichen Raums durch das Recht auf Internet

Um auch in ländlichen Gegenden die Teilnahme am Zeitalter der Digitalisierung zu gewährleisten, ist es wichtig, dass das Recht auf Internet effektiv genutzt wird.

Glasfaser-Ausbau und seine Herausforderungen

Aktuell fließen hohe Investitionen in den Ausbau von Glasfaser-Anschlüssen. Diese bieten sehr schnelle und stabile Verbindungen mit bis zu 1000 Megabit pro Sekunde oder mehr. Dennoch sind solche Anschlüsse hauptsächlich dort verfügbar, wo viele Häuser stehen - also in Städten oder großen Dörfern. In dünn besiedelten Gegenden ist der Ausbau nicht rentabel. Hier kann der Rechtsanspruch auf Internet für die Bewohnerinnen und Bewohner eine große Unterstützung sein.

Erste Nutzung des Rechtsanspruchs

Bisher wurde dieser Anspruch noch nicht genutzt - dies ändert sich nun.

Mögliche Alternativen zum Festnetz-Internet

Dieser Anspruch bezieht sich jedoch nicht ausschließlich auf Festnetz-Internet, sondern ist technologieneutral definiert. Dadurch soll vermieden werden, dass übermäßig lange Strecken gegraben werden müssen, um Internetkabel bis zu abgelegenen Höfen zu verlegen. Als Ersatz für das Festnetz können sowohl Mobilfunk als auch Satelliteninternet verwendet werden.

Satelliteninternet als Lösung

Wenn du auf dem Land lebst und kein gutes Festnetz-Internet bekommst, könnte der Satelliteninternet-Anbieter Starlink eine Lösung für dich sein. Derzeit kostet die Hardware 225 Euro und die monatliche Gebühr beträgt 50 Euro - also etwa 20 Euro mehr als es laut Bundesnetzagentur nötig wäre, um deinen Rechtsanspruch zu erfüllen.

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