Verbesserung der Mobilfunknetze in Deutschland
Die Qualität des Mobilfunks in Deutschland ist auf dem Weg, sich zu verbessern. Die Bundesnetzagentur plant neue Ausbauregeln, die von Präsident Klaus Müller vorgestellt wurden. Diese Regeln könnten entscheidend für die zukünftige Qualität des Mobilfunks sein. Lass uns einen Blick darauf werfen.
Frequenzband-Nutzungsrechte und ihre Versteigerung
Alle paar Jahre versteigert der Bund Nutzungsrechte für verschiedene Frequenzbänder, die für ein optimales Handynetz unerlässlich sind. Dies bringt Milliarden Euro ein - 2019 waren es etwa 6,5 Milliarden Euro für eine Nutzungsdauer von rund zwanzig Jahren. Ursprünglich war geplant, dass dieses Jahr erneut versteigert wird, da Anfang 2026 wichtige Frequenzen frei werden. Allerdings wurde diese Auktion nun abgesagt.
Anstatt einer Auktion werden die Nutzungsrechte um fünf Jahre verlängert und den Netzbetreibern werden nur relativ niedrige Gebühren auferlegt - bei fünf Jahren wären das insgesamt etwa 600 Millionen Euro.
Aufgeben von Milliarden durch den Bund
In Deutschland gibt es drei etablierte Netzbetreiber: Deutsche Telekom, O2 Telefónica und Vodafone sowie seit kurzem auch einen vierten Anbieter namens 1&1 aus Montabaur. Da nicht genug Frequenzen frei sind um vier Unternehmen zu versorgen entschied sich die Behörde gegen die Auktion und für die Verlängerung der Nutzungsrechte.
Die Bedeutung des Regelwerks für Verbraucher
Wenn die Nutzungsrechte verlängert werden, müssen sich die Netzbetreiber zur Einhaltung von Auflagen verpflichten. Dies soll sicherstellen, dass eine flächendeckende Versorgung schrittweise Realität wird und Telekommunikationsunternehmen nicht nur dort ausbauen, wo es wirtschaftlich rentabel ist.
Vorgesehene Auflagen
Bis Anfang 2030 soll jeder Netzbetreiber 99,5 Prozent der deutschen Fläche mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde versorgen. Aktuell liegt dieser Wert im Durchschnitt bei etwas unter 99 Prozent. Trotzdem gibt es Bereiche in Deutschland ohne ernst zu nehmende Abdeckung.
Laut Netzagentur deckte beispielsweise die Deutsche Telekom im Januar 91,6 Prozent der Fläche mit 4G-Mobilfunk ab, Vodafone lag bei 91,3 Prozent und O2 bei 86,4 Prozent. Es besteht also klarer Verbesserungsbedarf in Bezug auf die Flächenabdeckung - wie stark diese Verbesserungen ausfallen sollen ist jedoch noch unklar.
Zudem sollen weitere Vorschriften das Handynetz auf dem Land verbessern: Bis zum Jahr 2029 sollen mindestens 99 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten Gebieten einen Handyempfang von mindestens 100 Megabit pro Sekunde haben. Gleiches gilt für alle Bundesstraßen.
Die Vorgaben gelten für jeden Netzbetreiber und nicht für die Branche insgesamt. Dies ist eine gute Nachricht für Verbraucher: Sie können sich darauf verlassen, dass ihr Anbieter durchgehend eine gute Verbindung bietet.
Änderungen in der Telekommunikationsbranche
Die aktuellen Versorgungsauflagen in der Telekommunikationsbranche könnten bald ein Ende haben. Bisher war es so, dass wenn auf einem Kilometer Bundesstraße nur Anbieter A verfügbar ist und auf dem nächsten Kilometer nur Anbieter B, die Auflage als erfüllt galt - obwohl die Kunden von A und B jeweils einen Kilometer lang kein Netz hatten. Diese Regelung soll künftig abgeschafft werden.
Die Situation für 1&1
Der Netzbetreiber-Neueinsteiger 1&1 bleibt bei der Verlängerung der Nutzungsrechte außen vor. Die Behörde versucht jedoch mit speziellen Regeln den entstehenden Nachteil für den Internetkonzern aus Rheinland-Pfalz zu minimieren. Es ist geplant, dass die drei etablierten Netzbetreiber dazu verpflichtet werden sollen, 1&1 die kooperative Mitnutzung von Frequenzen mit großer Reichweite zu ermöglichen.
Weitere strittige Punkte
Auch wie mit Telekommunikationsanbietern ohne eigenes Handynetz umgegangen wird, bleibt eine strittige Frage. Freenet und andere kleine Wettbewerber fordern eine Pflicht zur Netzmitnutzung durch die großen Netzbetreiber. Diese möchten jedoch frei entscheiden können, wen sie auf ihr Netz lassen wollen oder nicht. Zu Ungunsten von Freenet & Co hat die Netzagentur keine solche Verpflichtung geplant.
Reaktionen auf die Änderungen
Aus der Politik kam Zustimmung zur geplanten Pflicht zur Flächenversorgung. Die etablierten Netzbetreiber hingegen reagierten eher zurückhaltend und hätten sich eine Verlängerung um acht Jahre statt nur um fünf Jahre gewünscht. Eine Sprecherin der Telekom äußerte Unmut darüber, dass 1&1 von der Behörde bevorzugt werde, obwohl dieser eine wichtige Ausbauauflage deutlich verfehlt habe. Das Bundeskartellamt unterstrich die Bedeutung wirksamer Maßnahmen zur Förderung des Wettbewerbs.
Wie geht es weiter?
Behördenchef Müller hat einen Entscheidungsentwurf vorgelegt, zu dem Firmen, Verbände und Politiker in den kommenden Monaten Stellung nehmen können. Die endgültige Entscheidung soll im Herbst fallen. Bis dahin sind Änderungen zwar möglich, aber ein radikaler Kurswechsel gilt als unwahrscheinlich. Die nächste Auktion könnte möglicherweise im Jahr 2028 stattfinden.
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