Rechtliche Schritte gegen Schufa: Datenschutz-Organisation Noyb legt Beschwerde ein
Die europäische Datenschutz-Organisation Noyb, unter der Führung des Aktivisten Max Schrems, hat rechtliche Maßnahmen gegen die Wirtschaftsauskunftei Schufa eingeleitet. Laut einer Beschwerde beim Hessischen Datenschutzbeauftragten, wird der Vorwurf erhoben, dass die Schufa Verbrauchern bestimmte Daten vorenthält. Diese würden nur über eine kostenpflichtige "Bonitätsauskunft", welche knapp 30 Euro kostet, bereitgestellt. Jedoch haben Verbraucher einen gesetzlichen Anspruch auf eine vollständige kostenlose Kopie ihrer Daten gemäß der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Anschuldigungen wurden von der Schufa zurückgewiesen.
Schufas Antwort auf die Vorwürfe
In Bezug auf den "Basisscore", den die Schufa bei Anfrage in einer als "Datenkopie" bezeichneten DSGVO-Selbstauskunft mitteilt und die sechs verschiedenen "Branchenscores", welche in der kostenpflichtigen "Bonitätsauskunft" ausgewiesen werden, äußert sich Noyb kritisch. Ihrer Meinung nach stellt die Schufa dadurch keine vollständige Datenkopie bereit, wie es im Artikel 15 der DSGVO vorgeschrieben ist.
Nebenwirkungen für Wohnungssuchende
Noyb kritisiert zudem, dass die Schufa sich mehr Zeit für die Ausstellung der DSGVO-Selbstauskunft nimmt als für die "Bonitätsauskunft". Bei Testbestellungen war die kostenpflichtige "Bonitätsauskunft" innerhalb von fünf Tagen verfügbar, während die kostenlose Selbstauskunft erst eine Woche später eintraf. Diese Geschäftspraktiken würden vor allem Wohnungssuchende benachteiligen.
Die Schufa mache es schwierig, die kostenlose Selbstauskunft in Suchmaschinen wie Google zu finden und bewerbe stattdessen ihr kostenpflichtiges Produkt mit dem Versprechen eines "Vorteils am Wohnungsmarkt". Ein transparenter Hinweis auf die kostenlose Auskunft nach Artikel 15 DSGVO sei nicht auffindbar.
Schufas Reaktion auf Vorwürfe
Die Schufa weist darauf hin, dass sie in der Datenkopie nicht nur gesetzlich geforderte Informationen zur Verfügung stellt, sondern sogar darüber hinaus geht. Sie stellt Scorewerte zur Verfügung um den Verbrauchern mehr Transparenz zu bieten - obwohl es aktuell keine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt.
Die Scores in der "BonitätsAuskunft" werden individuell berechnet und dienen der persönlichen Einschätzung der Bonität. Sie werden im Rahmen des Bestellprozesses berechnet und nicht gespeichert. Wenn Scores für Unternehmen innerhalb des letzten Jahres berechnet und übermittelt wurden, werden sie auf der kostenlosen Datenkopie ausgewiesen.
Außerdem weist die Schufa den Vorwurf zurück, dass die Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO später zur Verfügung gestellt wird als kostenpflichtige Informationsprodukte. Die Bearbeitungszeit für die kostenlose Datenkopie liegt im Durchschnitt zwischen vier und sieben Tagen, abhängig vom Anfragevolumen. In einigen Fällen kann eine genauere Identitätsprüfung erforderlich sein, die mehr Zeit in Anspruch nimmt.
Stellungnahme des Mieterbundes
Der Deutsche Mieterbund weist darauf hin, dass viele Mietinteressenten insbesondere in großen und begehrten Städten dazu gedrängt werden, umfassende Auskunft über sich zu geben. "Um die Bonität des Mieters überprüfen zu können, verlangen Vermieter häufig die Vorlage einer Schufa-Auskunft", sagte eine Sprecherin. Obwohl der Vermieter darauf keinen Anspruch hat, haben Mieter oft keine andere Wahl als diese Unterlagen vorzulegen.
Zu den konkreten Vorwürfen von Noyb gegenüber der Schufa wollte der Mieterbund jedoch nicht Stellung nehmen.
Informationen, die Vermieter von Mietern verlangen dürfen
Obwohl Vermieter bestimmte Informationen von potenziellen Mietern anfordern können, sind sie nicht berechtigt, unbegrenzte Auskünfte zu verlangen.
Mieterpflichten bei Auskunftsanfragen
Du als Mieter bist lediglich dazu verpflichtet, Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, wenn diese in direktem Zusammenhang mit dem Mietvertrag stehen. Beispielsweise kann dein zukünftiger Vermieter nach deinem Nettoeinkommen fragen oder sich nach deinem Arbeitsverhältnis und der Anzahl der Personen in deinem Haushalt erkundigen. Diese Fragen solltest du ehrlich beantworten.
Grenzen der Auskunftspflicht
Auf persönliche Fragen dagegen musst du nicht wahrheitsgemäß antworten. Sollte dein potentieller Vermieter dich etwa nach deiner Religion fragen, einer bestehenden Krankheit oder Vorlieben und Hobbys ausfragen wollen oder wissen wollen ob du Parteimitglied bist oder schwanger bist - hierbei handelt es sich um Informationen die du nicht preisgeben musst.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten
- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 230 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
- Gold Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 4.500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 170 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- American Express Card
Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
- American Express Blue Card
Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 600 Euro, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 25 Euro. Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben in Höhe von 25 Euro zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthaben führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- PAYBACK American Express Karte
Es gelten Bedingungen: Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 2.000 PAYBACK Extra°Punkte. Die Punkte werden Dir über Payback auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 1.000 PAYBACK Extra°Punkten, die Dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.