Die steigende Beliebtheit von Balkonkraftwerken in Deutschland
Solarzellen auf deutschen Balkonen sind kein seltener Anblick mehr. Die Beliebtheit der "Balkonkraftwerke", wie sie genannt werden, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Sie bieten eine einfache und erschwingliche Möglichkeit für Mieter, aktiv zur Energiewende beizutragen und gleichzeitig Stromkosten zu senken. Politiker befassen sich ebenfalls mit diesen Plug-and-Play-Solaranlagen, obwohl es noch einige Herausforderungen gibt.
Anzahl der installierten Balkonkraftwerke
Laut dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur vom 2. April sind bereits über 400.000 dieser steckerfertigen Solaranlagen in Betrieb. Allein im ersten Quartal wurden mehr als 50.000 neue Anlagen registriert.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die tatsächlichen Zahlen noch höher sein könnten, da nicht alle Anlagen registriert sind und nachträgliche Meldungen möglich sind.
Zum Vergleich: Vor neun Monaten - Mitte 2023 - waren etwa 230.000 Anlagen gemeldet.
Nordrhein-Westfalen führt die Liste mit deutlich über 80.000 Anlagen an, gefolgt von Bayern mit mehr als 60.000 und Niedersachsen mit über 50.000.
In Baden-Württemberg wurden Anfang April knapp unter 50..000 gemeldet; auch hier dürfte die tatsächliche Anzahl höher sein.
Zukunftsaussichten für das Wachstum
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) erwartet, dass die Nachfrage nach Solartechnik auch 2024 weiter steigen wird. Allerdings geht Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig davon aus, dass das bisher dreistellige Marktwachstum langsam abflachen wird. Er führt dies auf verschiedene Faktoren zurück, einschließlich der jüngsten Energiekrise im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine.
Eine Änderung in der Registrierung neuer Balkonkraftwerke könnte jedoch helfen, den Markt weiter anzukurbeln. "Jede unnötige Marktbarriere bremst die Nachfrage", sagt Körnig und fügt hinzu: "Umgekehrt belebt fast jede Bürokratieabbau die Nachfrage".
Vereinfachte Registrierung von Balkonkraftwerken
Ab dem 1. April hat die Bundesnetzagentur bereits Maßnahmen zur Vereinfachung der Registrierung von Balkonkraftwerken getroffen und plant weitere Schritte in einem sogenannten Solarpaket.
Solarpaket zur Entlastung von Bürokratie - aber noch festgefahren
Bereits im August letzten Jahres hatte das Bundeskabinett ein Solarpaket auf den Weg gebracht, um bürokratische Hürden beim Ausbau der Sonnenenergie abzubauen. Leider ist dieses Paket in parlamentarischen Beratungen ins Stocken geraten.
Die Ampel-Fraktionen verhandeln derzeit neben dem Solarpaket auch eine Reform des Klimaschutzgesetzes, die ebenfalls umstritten ist. Es besteht jedoch Hoffnung auf eine baldige Einigung über beide Vorhaben.
Der BSW äußerte die Hoffnung, dass das Solarpaket I noch im April vom Bundestag verabschiedet wird. Der Gesetzentwurf enthält viele Maßnahmen zur Bürokratieabbau, einschließlich einer Regelung, dass Balkonkraftwerke grundsätzlich nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden müssen.
Änderungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht zur Erleichterung der Installation von Balkonkraftwerken
Die Bundesregierung plant, die Installation von Balkonkraftwerken für Mieter und Wohnungseigentümer zu erleichtern. Hierzu sollen entsprechende Änderungen im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht vorgenommen werden. Die Registrierung dieser Geräte soll dann nur noch über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erfolgen.
Vereinfachte Stromerzeugung durch Steckersolargeräte
Die Regierung plant, die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten "privilegierten Maßnahmen" aufzunehmen. Diese Maßnahmen sind bauliche Veränderungen, die nicht ohne Weiteres von Vermietern oder Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) blockiert werden können. Beispiele hierfür sind Umbauten für Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation.
Mitspracherecht bei Anbringung eines Steckersolargeräts
Vermieter und WEG sollen weiterhin ein Mitspracherecht haben, wenn es um die Art und Weise geht, wie ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird. Allerdings soll es grundsätzlich keinen Streit mehr darüber geben können, ob eine solche Anlage installiert werden darf - Mieter oder Eigentümer sollen einen Anspruch darauf haben.
Probleme bei der Installation von Steckersolargeräten
Bisher wird die Installation eines Steckersolargeräts im Regelfall als bauliche Veränderung angesehen und benötigt daher eine Mehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung. Laut Justizministerium kann es in der Praxis oft schwierig sein, diese erforderliche Mehrheit zu erzielen.
Geplante Änderungen für Mieter
Für Mieter ist geplant, dass sie künftig grundsätzlich vom Vermieter verlangen können, dass ihnen die eventuell notwendige bauliche Veränderung zur Installation des Geräts gestattet wird. Allerdings besteht kein Anspruch auf Erlaubnis, wenn die Installation des Steckersolargeräts dem Vermieter oder der Vermieterin nicht zugemutet werden kann. Der Deutsche Mieterbund kritisierte in einer Bundestags-Anhörung, dass unklar sei, was genau dies bedeute.
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