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Forderungen nach Verbesserungen bei Pflichtangebot für Mehrweg-Produkte

Mehrwegverpackungen
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Per Gesetz sollten Plastik-Einwegverpackungen bei Essen zum Mitnehmen eingedämmt werden. Doch die Mehrweg-Angebotspflicht ist praktisch wirkungslos geblieben, bemängeln Umwelt- und Verbraucherschützer.

Unzureichende Umsetzung der Mehrweg-Angebotspflicht

Fast ein Jahr nach Einführung der Pflicht für Gastronomieunternehmen, Mehrwegverpackungen für Speisen zum Mitnehmen anzubieten, kritisieren Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen die ungenügende Durchführung und Kontrolle. Thomas Fischer, Chef des Bereichs Kreislaufwirtschaft bei der Deutschen Umwelthilfe, bezeichnet die aktuelle Situation als enttäuschend und fordert Verbesserungen.

Fischer äußerte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur seine Enttäuschung über das gesamte Jahr. Trotz mehrerer Testbesuche berichteten viele Gastronomiebetriebe nur von geringen Quoten an Mehrwegverpackungen im niedrigen einstelligen Prozentbereich - weit entfernt von den ursprünglichen Zielen.

Mehrwegpflicht in Restaurants

Gastronomien wie Restaurants, Bistros oder Cafés sind seit Jahresbeginn verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen anzubieten - vorausgesetzt sie nutzen Einweg-Verpackungen aus Kunststoff. Dies gilt ebenso für alle Arten von Getränken. Ausnahmen gelten für kleinere Läden mit einer Fläche unter 80 Quadratmetern und maximal fünf Mitarbeitern. Hier müssen Kunden jedoch ihre eigenen Behälter befüllen können. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen bis zu 10.000 Euro.

Kritik an fehlenden Kontrollen und Sanktionen

Fischer kritisiert vor allem die mangelnde Kontrolle und Sanktionierung von Verstößen gegen das Gesetz. Viele Gastronomen nehmen die Mehrwegangebotspflicht nicht ernst, da es keinen Druck oder Zwang gibt. Hinzu kommt eine unzureichende Information der Verbraucher über Mehrweg-Verpackungen. Oftmals versuchen Anbieter, sich von der Pflicht zu befreien, indem sie Informationen schlecht darstellen oder leicht zu übersehen machen.

Fischer bemängelt zudem, dass trotz fast 100 Testbesuchen in keinem Fall mündliche Hinweise des Verkaufspersonals festgestellt werden konnten. Er fordert daher vom Gesetzgeber strengere Informationspflichten.

Herausforderungen und Lösungsansätze

Ein weiteres Problem sind die vielen unterschiedlichen Mehrweg-Behälter. Viele Händler arbeiten mit eigenen Systemen nebeneinander statt zusammen, was für den Verbraucher verwirrend ist. Fischer schlägt vor, ein einheitliches System mit flächendeckenden Rückgabemöglichkeiten zu etablieren.

Gesetzesänderungen erforderlich

Finanzielle Anreize könnten ebenfalls helfen - wie im Fall von Tübingen mit seiner Steuer auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, die vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als zulässig erklärt wurde.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sieht ebenfalls Mängel bei dem Gesetz: Es bezieht sich nur auf Einwegverpackungen für Speisen aus Kunststoff, obwohl andere Verpackungsarten ökologisch genauso bedenklich oder sogar noch schlimmer sind. Dies führt dazu, dass Gastronomiebetriebe auf Pappverpackungen ausweichen.

Bei einer Untersuchung von rund 400 Betrieben durch die Verbraucherschützer hätte etwa die Hälfte Mehrweg-Angebote für Speisen zum Mitnehmen anbieten müssen. Tatsächlich haben dies jedoch nur etwa die Hälfte getan.

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