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Heizungsförderung: Das müssen Verbraucher wissen

Heizung
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Im September haben Bundestag und Bundesrat das neue Heizungsgesetz beschlossen. Doch wie die Förderung genau aussieht, war lange unklar. Kurz vor Jahresende herrscht nun Gewissheit.

Neue staatliche Förderung für umweltfreundliche Heizungen

Die Besitzer von Immobilien können aufatmen, denn es gibt nun endlich Klarheit über die zukünftige staatliche Unterstützung beim Wechsel zu einer umweltfreundlichen Heizung. Wie das Bundeswirtschaftsministerium der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mitteilte, wird die neue Förderung für Heizungen wie geplant am 1. Januar 2024 beginnen.

Zwar muss der Haushaltsausschuss des Bundestages noch zustimmen, aber dies wird als sicher angesehen. Ab Ende Februar können Förderanträge bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden - auch rückwirkend für Projekte, die bereits begonnen haben. Die neue Förderrichtlinie betrifft die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und beinhaltet auch andere Sanierungsmaßnahmen wie Dachdämmung oder Fensteraustausch.

Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanung

Nach langen Verhandlungen hat sich die Ampel-Koalition auf ein neues Gebäudeenergiegesetz geeinigt, das den Übergang von fossilen Energien wie Öl und Gas hin zu mehr Klimaschutz beschleunigen soll. Das Gesetz legt fest, dass jede neu installierte Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Es tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und gilt zunächst nur für Neubaugebiete.

Für bestehende Gebäude wird eine kommunale Wärmeplanung der zentrale Punkt sein. Diese soll in Großstädten ab Mitte 2026 und für alle anderen Kommunen ab Mitte 2028 verfügbar sein. Hausbesitzer werden dann wissen, ob sie beispielsweise an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie sich bei einer neuen Heizung um eigene dezentrale Lösungen kümmern müssen - wie zum Beispiel eine Wärmepumpe.

Wichtige Punkte der zukünftigen Förderung

Der Austausch von Heizungen wird bereits gefördert, aber es ist eine Reform geplant. Die wichtigsten Änderungen: Selbstnutzende Eigentümer können unter bestimmten Bedingungen einen Geschwindigkeitsbonus und einkommensschwache selbstnutzende Eigentümer zusätzlich einen Einkommensbonus erhalten. Damit sollen der Wechsel zu klimafreundlichen Heizungen beschleunigt und soziale Härten besser berücksichtigt werden.

Grundförderung und Boni

Eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten ist vorgesehen für den Austausch alter fossiler Heizungen durch neue auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden. Dazu gehören beispielsweise Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen. Diese Grundförderung steht privaten Hausbesitzern, Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Kommunen offen.

Für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel verwenden, gibt es einen Effizienzbonus von zusätzlich fünf Prozent. Biomasseheizungen erhalten einen Zuschlag von 2500 Euro, wenn sie einen bestimmten Staubemissionsgrenzwert einhalten.

Zusätzlich gibt es einen Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten für selbstnutzende Hausbesitzer mit einem zu versteuernden jährlichen Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro. Darüber hinaus gibt es auch noch einen Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten als Anreiz für eine möglichst frühzeitige Umrüstung. Dieser Bonus wird ab 2029 alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte reduziert und fällt ab dem 1. Januar 2037 weg.

Der sogenannte "Speed-Bonus" wird laut Ministerium für den Austausch funktionsfähiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre alte Biomasse- und Gasheizungen gewährt.

Ausweitung des "Speed-Bonus" kommt nicht

Nach dem Baugipfel war eigentlich geplant, den "Speed-Bonus" in den Jahren 2024 und 2025 auf 25 Prozent zu erhöhen und auf Wohnungsunternehmen sowie Vermieter auszuweiten.

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