- Was zählt zu Haushaltsgeräten?
- So funktionieren Versicherungen für Haushaltsgeräte
- Gewährleistung, Garantie und Hausratversicherung
- Versicherung für Haushaltsgeräte kann Lücke schließen
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das wichtigste aus diesem Artikel
- Definition von Haushaltsgeräten: Alle elektrischen Geräte, die im Privathaushalt Anwendung finden. Unterschiedliche Versicherungen können den Begriff verschieden auslegen.
- Versicherungen für Haushaltsgeräte: Es gibt Einzelversicherungen für bestimmte Geräte und Gesamtversicherungen für alle im Haushalt befindlichen Geräte.
- Gesetzliche Gewährleistung und Garantie: Bei Neugeräten muss der Händler Mängel, die schon beim Kauf bestanden haben, auf eigene Kosten reparieren oder ein neues Gerät bereitstellen.
- Hausratversicherung: Diese kommt für Schaden auf, wenn der eigene Hausrat durch Wasserschaden, Feuer oder Vandalismus kaputtgeht oder bei Einbruch gestohlen wird.
- Versicherungslücken schließen: Eine spezielle Versicherung für Haushaltsgeräte kann Lücken schließen und auch bei Schäden durch Unachtsamkeit, Bedienungsfehler oder Kurzschlüsse einspringen.
Was zählt zu Haushaltsgeräten?
Als Haushaltsgeräte gelten alle elektrischen Geräte, die im Privathaushalt Anwendung finden. Eine feste Definition von Haushaltsgeräten gibt es aber nicht, und unterschiedliche Versicherungen können den Begriff verschieden auslegen. Meist gelten bei Police diese Apparate als Haushaltsgeräte:
- Elektrische Küchengeräte wie Herd und Ofen – auch gasbetrieben –, Kühlschrank, Mixer, Toaster, Küchenroboter und Mikrowelle
- Geräte zum Saubermachen wie zum Beispiel Staubsauger(-roboter), Geschirrspüler und Waschmaschine
- Raumklimageräte wie Klimaanlage, Ventilator und Luftfilter
- Beleuchtungsgeräte wie Lampen
- Geräte zur Körperpflege wie Haartrockner und elektrische Zahnbürsten
Die Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik, zu der zum Beispiel Fernseher, Soundsystem, Handy und Computer gehören, ist ein gesonderter Bereich, für den es eigene Versicherungen gibt. Einige Haushaltsgeräteversicherungen schließen diese Geräteklasse aber ein.
Good to know
In 99,9 Prozent aller deutschen Haushalten war im Jahr 2021 ein Kühlschrank anzutreffen. 96,2 Prozent der Haushalte haben eine Waschmaschine, 82,1 Prozent eine Kaffeemaschine und 73,8 Prozent eine Mikrowelle.
Quelle:
Statistisches Bundesamt
So funktionieren Versicherungen für Haushaltsgeräte
Bei den Versicherungen für Haushaltsgeräten lassen sich zwei Arten unterscheiden: Versicherungen für einzelne Geräte, die oft direkt bei deren Kauf abschließbar sind, und Gesamtversicherungen für alle im Haushalt befindlichen Geräte.
Einzelversicherung mit Gerätebindung
Online und im Geschäft bieten viele Händler von Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen, Herd oder Staubsauger beim Verkauf direkt eine Versicherung für das Gerät mit an. Diese scheint mit einem niedrigen Beitrag pro Monat recht günstig und verspricht, das Gerät im Schadensfall, Diebstahl oder bei Defekten durch Bedienfehler zu reparieren oder zu ersetzen.
Einige Fachleute warnen aber, dass die Kosten solcher Einzelgeräteversicherungen meistens in keinem Verhältnis zum Neupreis des Gerätes stehen. Ein neues Gerät sollte jahrelang reibungslos funktionieren.
Pauschale Versicherung für viele Geräte im Haushalt
Bei einem Gesamtversicherungsmodell lassen sich alle im Haushalt befindlichen Geräte versichern, die in den Vertragsbedingungen als Haushaltsgeräte gelistet sind. Der Versicherungsschutz ist dabei nicht auf ein konkretes Gerät beschränkt, sondern greift zum Beispiel auch für einen neuen Kühlschrank, wenn der alte ausgemustert wurde.
Oft finden sich solche Versicherungen unter der Bezeichnung Elektronikversicherung. Bei Vertragsabschluss solltest du genau prüfen, welche Geräteklassen versichert sein sollen, nur Haushaltsgeräte wie Kühlschränke oder auch Laptop und Smartphone. Je mehr Klassen enthalten sind, desto teurer ist in der Regel der Tarif. Marktüblich sind je nach Leistung und Anbieter Kosten von zehn Euro bis zwanzig Euro pro Monat.
Quick-Info
Einer der wichtigsten Faktoren bei der Versicherung für Haushaltsgeräte ist die versicherte Schadenssumme. Diese sollte ausreichend hoch sein, um eine Neuanschaffung zu ermöglichen, auch wenn mehrere Geräte gleichzeitig ausfallen. Allerdings darf sie nicht zu hoch sein, weil sonst die Versicherungskosten unverhältnismäßig steigen.
Gewährleistung, Garantie und Hausratversicherung
Selbst ohne spezielle Versicherung haben Verbraucher:innen beim Kauf von Elektrogeräten bestimmte Rechte oder Ansprüche:
- Es gilt die gesetzliche Gewährleistung für Elektrogeräte: Bemerken Nutzer:innen bei Neugeräten in den ersten zwei Jahren einen Mangel, der schon beim Kauf bestanden hat, muss der Händler diesen auf eigene Kosten reparieren oder ein neues Gerät bereitstellen. In den ersten zwölf Monaten liegt die Beweislast beim Händler, danach bei den Käufer:innen.
- Daneben gibt es die Garantie als freiwillige Leistung des Händlers, die oft vorsieht, dass das Gerät in den ersten Jahren bei normaler Bedienung schadensfrei funktioniert, andernfalls werden Mängel behoben. Unter Umständen sogar dann, wenn die Nutzer:innen Bedienfehler gemacht haben.
Haben Verbraucher:innen die Wahl, ist es oft besser, sich auf die gesetzliche Gewährleistung zu berufen. Denn diese gilt auch für Zusatzteile wie Akkus, die häufig bei der Herstellergarantie ausgeschlossen sind, zudem muss sich der Verkäufer um den Versand kümmern.
Eine Hausratversicherung kommt finanziell für den Schaden auf, wenn der eigene Hausrat durch Wasserschäden, Feuer oder Vandalismus kaputtgeht oder bei Einbruch gestohlen wird. Diese Versicherung zahlt auch für die Neuanschaffung von Haushaltsgeräten, sofern diese unter den versicherten Konditionen beschädigt oder gestohlen worden sind.
Good to know
Zu den langlebigsten elektrischen Haushaltsgeräten gehören der Kühlschrank und der Backofen mit einer typischen Nutzungsdauer von 13 bis 15 Jahren.
Versicherung für Haushaltsgeräte kann Lücke schließen
Es gibt die gesetzliche Gewährleistung für Elektrogeräte, zudem eine freiwillige Herstellergarantie und die Hausratversicherung – dadurch können viele Geräte und Situationen bereits versichert sein. Eine spezielle Versicherung für Haushaltsgeräte kann aber bestehenden Lücken schließen, zum Beispiel auch bei Schäden durch Unachtsamkeit, Bedienungsfehlern oder Kurzschlüssen einspringen.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Sind Haushaltsgeräte versichert?
Elektrische Haushaltsgeräte sind nicht automatisch versichert. Sie können in der Hausratversicherung versichert sein, zudem gibt es spezielle Versicherungen für Haushaltsgeräte, die je nach Anbieter bei mehreren Ursachen für Schäden greifen.
Kann ich Elektrogeräte versichern?
Ja, Elektrogeräte lassen sich durch Haushaltsgeräteversicherungen, Geräteversicherungen oder Elektronikversicherungen versichern. Es lohnt sich, verschiedene Anbieter zu vergleichen und zu prüfen, ob und inwiefern die Geräte bereits in der Hausratversicherung versichert sind.
Was ist in der Elektrogeräteversicherung versichert?
Grundsätzlich versichert eine Elektrogeräteversicherung mit elektrischem Strom betriebene Geräte. Je nach Anbieter und Leistungspaket lassen sich bestimme Klassen wie Kühlschränke oder Computer im Versicherungsschutz ein- oder ausschließen.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
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- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 230 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
- Gold Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 4.500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 170 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- American Express Card
Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
- American Express Blue Card
Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 600 Euro, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 25 Euro. Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben in Höhe von 25 Euro zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthaben führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- PAYBACK American Express Karte
Es gelten Bedingungen: Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 2.000 PAYBACK Extra°Punkte. Die Punkte werden Dir über Payback auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 1.000 PAYBACK Extra°Punkten, die Dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.