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Wissenswertes zur Abschreibung einer Beteiligung

Wenn eine Beteiligung an Wert verliert, kann sie abgeschrieben werden. Was das genau bedeutet und was es dabei zu beachten gibt, liest du hier.
Eine Person unterschreibt ein Schriftstück mit einem Füllfederhalter.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Gesellschafter:innen, die sich an einer GmbH oder einem anderen Unternehmen beteiligen, erhoffen sich davon Profite. Wenn diese Beteiligungen aber an Wert verlieren, kann eine Abschreibung infrage kommen, genauer gesagt: eine Teilwertabschreibung. Wie Abschreibungen von Beteiligungen ablaufen, erfährst du hier.
  1. Das ist eine Beteiligung
  2. Das ist eine Abschreibung
  3. Was eine Abschreibung bei Beteiligungen bedeutet
  4. Dauerhafte Wertminderung bei Beteiligungen
  5. Die Bedeutung von Teilwertabschreibung
  6. Wertaufholung für außerplanmäßige Abschreibungen
  7. Abschreibung einer Beteiligung: Bewertungswerkzeug für GmbHs
  8. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das ist eine Beteiligung

Wer sich an einer GmbH beteiligen möchte, muss einen Teil zum Stammkapital dieses Unternehmens beitragen. Dieses Stammkapital muss bei Gründung mindestens 25.000 Euro betragen. Nach der Gründung können weitere Gesellschafter:innen dazu kommen, wenn sie Anteile von bestehenden Gesellschafter:innen kaufen oder wenn das Unternehmen beschließt, sein Stammkapital durch die Beteiligung neuer Gesellschafter:innen zu erhöhen.

Im Gegenzug für diese Beteiligung erhalten Gesellschafter:innen das Recht, über das wirtschaftliche Vorgehen der GmbH mitzuentscheiden. Sie werden außerdem am Gewinn beteiligt – in dem Verhältnis, wie groß ihr Anteil am Stammkapital ist. Falls das Unternehmen hingegen Verluste macht, haften die Gesellschafter:innen dafür. Allerdings nicht mit ihrem privaten Vermögen, nur mit dem Gesellschaftsvermögen.

Eine solche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gilt als Wirtschaftsgut. Das ist entscheidend für die Frage nach einer Abschreibung.

Das ist eine Abschreibung

Eine Abschreibung bedeutet grundsätzlich, dass ein betrieblicher Vermögensgegenstand an Wert verloren hat. Zum Beispiel kann eine Maschine, die einem Unternehmen gehört, sich über die Jahre durch Gebrauch abnutzen. Dann ist sie weniger wert als zum Zeitpunkt der Anschaffung.

Dieser Wertverlust verringert das Vermögen des Unternehmens und muss in der Bilanz des Unternehmens berücksichtigt werden: Der Buchwert der jeweiligen Wirtschaftsgüter wird jährlich angepasst. Für die gewöhnliche Nutzungsdauer verschiedener Güter gibt es sogar Festlegungen – in den sogenannten AfA-Tabellen, AfA steht für Absetzung für Abnutzung.

Neben diesen planmäßigen Abschreibungen über die gewöhnliche Nutzungsdauer gibt es außerplanmäßige Abschreibungen. Diese würden bei einer Maschine zum Beispiel vorkommen, wenn sie unerwartet kaputtgeht.

Kurz erklärt: Beteiligung an einer Personengesellschaft

Beteiligungen gibt es nicht nur an Kapitalgesellschaften, sondern auch an Personengesellschaften wie einer OHG, einer offenen Handelsgesellschaft. Diese Beteiligungen gelten allerdings nicht als eigenständige Wirtschaftsgüter. Außerdem ist die Haftung dabei nicht auf den entsprechenden Anteil am Gesellschaftsvermögen begrenzt: Bei Personengesellschaften haften Gesellschafter:innen auch mit ihrem Privatvermögen.

Was eine Abschreibung bei Beteiligungen bedeutet

Abschreibungen stellen also in erster Linie den Wertverlust von Wirtschaftsgütern dar, die sich im Laufe der Zeit abnutzen. Wie sieht es nun mit Beteiligungen aus? Beteiligungen sind zwar auch Wirtschaftsgüter, aber sie nutzen sich nicht über die Jahre hinweg ab wie eine Maschine. Deswegen gilt der Grundsatz: Beteiligungen sind nicht abnutzbar.

Beteiligungen werden allerdings jedes Jahr im Jahresabschluss bewertet. Der Wert, mit dem die Beteiligung in der Bilanz notiert wird, orientiert sich an den Wiederbeschaffungskosten der Unternehmensanteile. Bei börsennotierten Unternehmen wird dabei zum Beispiel der Börsenwert berücksichtigt. Bei anderen Firmen kann der Marktwert herangezogen werden.

Für eine Beteiligung kann demzufolge eine Abschreibung vorgenommen werden, wenn ihr Wert am Bilanzstichtag geringer ist, als die ursprünglichen Anschaffungskosten hoch waren.

Good to know: Anschaffungskosten einer Beteiligung

Die Anschaffungskosten für eine Beteiligung an einer GmbH bei der Gründung setzen sich aus dem eingebrachten Anteil am Stammkapital zusammen. Dazu kommen weitere Kosten, wie beispielsweise für die notarielle Beurkundung oder für Beratung. Abgezogen werden im Einkommenssteuergesetz festgelegte Abzüge.
Beim Kauf von Anteilen einer bestehenden GmbH bestehen die Anschaffungskosten aus dem vereinbarten Kaufpreis, inklusive der Anschaffungsnebenkosten, etwa Notargebühren.

Dauerhafte Wertminderung bei Beteiligungen

Wenn eine Beteiligung an Wert verliert, kann oder muss sie abgeschrieben werden. Ob sie es kann oder muss, hängt von der voraussichtlichen Dauer der Wertminderung ab. Bei einer dauerhaften Wertminderung muss eine Abschreibung erfolgen.

Für eine dauerhafte Wertminderung gibt es keine feste Definition. Von ihr wird aber ausgegangen, wenn bei Erstellung des Jahresabschlusses nicht absehbar ist, dass der Wert der Beteiligung wieder steigen könnte. Zum Beispiel, weil die Branche des Unternehmens in einer anhaltenden Krise steckt. Es wird dabei jedoch nicht ausgeschlossen, dass sich der Wert in Zukunft irgendwann wieder erholt.

Wird die Wertminderung hingegen nicht als dauerhaft eingeschätzt, sondern nur als vorübergehend, kann das Unternehmen die Beteiligungen abschreiben, muss das aber nicht tun.

Quick-Info

Ob die Wertminderung als dauerhaft oder als nur kurzweilig eingeschätzt wird – bei Abschreibungen von Beteiligungen handelt es sich grundsätzlich um außerplanmäßige Abschreibungen.

Die Bedeutung von Teilwertabschreibung

Bei einer Abschreibung von Beteiligungen ist oft nicht nur die Rede von einer Abschreibung, sondern von einer Teilwertabschreibung. Der Teilwert bezeichnet den Wert, den das Unternehmen für Wirtschaftsgüter ansetzt, also auch für Beteiligungen.

Das bedeutet, dass im Falle einer Wertminderung im Jahresabschluss der Teilwert einer Beteiligung niedriger ist als ihre Anschaffungskosten. Weil dieser reduzierte Wert eben zu einer Abschreibung führen kann, beziehungsweise muss, wird von einer Teilwertabschreibung gesprochen.

Wertaufholung für außerplanmäßige Abschreibungen

Bei der voraussichtlichen Dauer der Wertminderung handelt es sich also um eine Einschätzung. Deswegen muss ein Unternehmen, das aufgrund einer dauerhaften Wertminderung eine Teilwertabschreibung durchgeführt hat, im folgenden Jahr prüfen, ob der Wert tatsächlich noch gemindert ist.

Diese Prüfung erfolgt ebenfalls im Laufe der Jahresabschlussbewertung der Beteiligungen. Ist der Teilwert nicht mehr gemindert, sondern wieder gestiegen, wird das als Wertaufholung bezeichnet. Eine weitere Teilwertabschreibung ist damit – zumindest für dieses Geschäftsjahr – ausgeschlossen.

Abschreibung einer Beteiligung: Bewertungswerkzeug für GmbHs

Beteiligungen von GmbHs werden keiner planmäßigen Abschreibung unterzogen. Unternehmen prüfen also bei jedem Bilanzstichtag den Wert der Beteiligung – und haben dabei etwas Gestaltungsspielraum: Nur wenn die Beteiligung dauerhaft an Wert verliert, muss sie abgeschrieben werden. Für eine nicht dauernde Wertminderung kann eine Abschreibung erfolgen, muss aber nicht.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wie werden Beteiligungen abgeschrieben?
Bei Beteiligungen kommt es zu einer Teilwertabschreibung, wenn ihr Teilwert in der Bewertung im Jahresabschluss unter den Anschaffungskosten liegt. Für die Bewertung kann zum Beispiel bei börsennotierten Unternehmen der Börsenwert herangezogen werden, bei anderen Unternehmen der Marktwert.
Was sind Abschreibungen auf Beteiligungen?
Abschreibungen bedeuten einen Wertverlust von Wirtschaftsgütern, zu denen auch Beteiligungen zählen. Abschreibungen für Beteiligungen gibt es jedoch nur außerplanmäßig, falls ihr Teilwert zum Stichtag für die Jahresbilanz unter die Anschaffungskosten gesunken ist.
Wann werden Beteiligungen abgeschrieben?
Beteiligungen werden abgeschrieben, wenn ihr Teilwert zum Stichtag unter den Anschaffungskosten liegt. Zu den Anschaffungskosten zählen die Höhe des eingebrachten Stammkapitals plus Nebenkosten, etwa Notargebühren, aber abzüglich bestimmter Abzüge, die im Einkommenssteuergesetz geregelt sind.

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