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Eröffnung eines Insolvenzverfahrens: Dauer, Kosten und Pflichten

Dauer, Pflichten, Kosten: Wie die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abläuft, wie es für Privatpersonen funktioniert, was es kostet und wie lange ein Verfahren dauert, erfährst du hier.
Ein Richter-Hammer liegt auf einem Holztisch. Dahinter steht ein Modellhaus.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Ein Insolvenzverfahren im Zuge einer Privatinsolvenz soll Betroffenen die Möglichkeit geben, sich zu entschulden. Wie lange ein Insolvenzverfahren dauert, welche Pflichten und Schritte damit für Privatpersonen einhergehen und wie hoch die Kosten für ein Insolvenzverfahren sind, liest du hier.
  1. Was ist ein Insolvenzverfahren?
  2. So läuft ein Insolvenzverfahren ab
  3. Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?
  4. Dann ist ein Insolvenzverfahren abgeschlossen
  5. Was kostet eine Privatinsolvenz?
  6. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens: Letzter Ausweg und Chance
  7. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das wichtigste aus diesem Artikel

  • Insolvenzverfahren: Ein Rechtsverfahren, das überschuldeten Privatpersonen eine Möglichkeit zur Entschuldung gibt.
  • Ablauf: Antragstellung, Bestellung von Insolvenzverwalter:innen, Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans, regelmäßige Zahlungen und Antrag auf Restschuldbefreiung.
  • Professionelle Hilfe: Kostenlose Beratung bei Schuldnerberatungsstellen und Verbraucherzentralen in Deutschland.
  • Restschuldbefreiung: Verschuldete Personen können nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens von ihren restlichen Schulden befreit werden.
  • Dauer: Die Dauer einer Privatinsolvenz hängt von verschiedenen Faktoren ab und dauert in Deutschland in der Regel drei Jahre.
  • Abschluss: Erfolgreicher Abschluss nach Erfüllung des Zahlungsplans, Erfüllung der Obliegenheiten und Erteilung der Restschuldbefreiung durch das Amtsgericht.
  • Jobverlust: Im Falle eines Jobverlusts während des Insolvenzverfahrens, informiere deine:n Insolvenzverwalter:in und melde dich beim örtlichen Arbeitsamt.

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    Was ist ein Insolvenzverfahren?

    Ein Insolvenzverfahren im Zuge einer Privatinsolvenz wird hierzulande auch als Verbraucherinsolvenz bezeichnet. Dabei handelt es sich um ein Rechtsverfahren, das überschuldeten Privatpersonen eine Möglichkeit zur Entschuldung geben soll. Betroffene sollen so die Chance erhalten, ihre finanzielle Situation wieder in den Griff zu bekommen.

    Ein Insolvenzverfahren umfasst die Feststellung der Schulden von Schuldner:innen, die Unterrichtung der Gläubiger und die Bestellung einer insolvenzverwaltenden Person, die das Verfahren überwacht.

    Voraussetzung dafür ist die Offenlegung der finanziellen Verhältnisse der verschuldeten Person und die Aufstellung eines ihren finanziellen Möglichkeiten entsprechenden Zahlungsplans.

    Im Laufe des Verfahrens leisten Schuldner:innen regelmäßige Zahlungen an die Insolvenzverwalter:innen, die wiederum die Verteilung an die Gläubiger regeln. Nach erfolgreichem Abschluss können Schuldner:innen beim zuständigen Insolvenzgericht eine Restschuldbefreiung beantragen.

    Die Insolvenzordnung (InsO) regelt hierzulande das Insolvenzrecht und definiert die Rechte und Pflichten aller Beteiligten, einschließlich der Schuldner:innen.

    So läuft ein Insolvenzverfahren ab

    Generell umfasst der Ablauf eines Insolvenzverfahren die folgenden Schritte:

    1. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Der Insolvenzantrag kann sowohl von der verschuldeten Person als auch durch einen Gläubiger beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt werden. Das ist normalerweise das Amtsgericht, das für den Wohnsitz der Schuldner:in zuständig ist. Wenn du ein Insolvenzverfahren eröffnen möchtest, wendest du dich also an das Amtsgericht deines Wohnortes. Dort erhältst du weitere Informationen sowie die Unterlagen für den Antrag.
    2. Bestellung von Insolvenzverwalter:innen: Insolvenzverwalter:innen werden zur Überwachung und Abwicklung des Verfahrens bestellt sowie zur Verwaltung des Schuldnervermögens.
    3. Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans: Dieser wird in der Regel von den Schuldner:innen mit Unterstützung der Insolvenzverwalter:innen erstellt. Darin ist festgehalten, wie die Schulden innerhalb eines bestimmten Zeitraums getilgt werden sollen.
    4. Zahlungen im Rückzahlungszeitraum: Während der Rückzahlungsperiode, die auch als Wohlverhaltensperiode bezeichnet wird, leistet die verschuldete Person entsprechend dem Schuldenbereinigungsplan regelmäßige Zahlungen an den:die Insolvenzverwalter:in.
    5. Antrag auf Restschuldbefreiung: Nach erfolgreichem Abschluss der Rückzahlungsperiode können Schuldner:innen einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen. Eingereicht wird dieser beim Amtsgericht, da dieses über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheidet.

    Professionelle Hilfe bei Insolvenzverfahren

    Im Falle eines Insolvenzverfahrens hast du die Möglichkeit, kostenlose Hilfe und Beratung bei den Schuldnerberatungsstellen sowie bei den Verbraucherzentralen in Deutschland in Anspruch zu nehmen.

    Diese Einrichtungen unterstützen dich dabei, deine finanzielle Situation in den Griff zu bekommen, und helfen dir dabei, den für dich besten Weg durch deine Privatinsolvenz zu finden.

    Kurz erklärt: Die Restschuldbefreiung


    Die Restschuldbefreiung ist ein grundlegender Bestandteil eines Insolvenzverfahrens bei Privatpersonen. Verschuldete Personen können dabei von ihren restlichen Schulden befreit werden, wenn das Verfahren erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Restschuldbefreiung wird von Betroffenen bei dem Gericht beantragt, das über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheidet.

    Wird die Restschuldbefreiung erteilt, müssen Verschuldete die Restschuld nicht zurückzahlen und die Gläubiger können die getilgten Schulden nicht mehr einklagen. Bestimmte Schuldenarten können jedoch von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen sein. Dazu gehören unter anderem:
    • Unterhaltsverbindlichkeiten
    • Steuerverbindlichkeiten
    • Geldstrafen und Geldbußen
    • Schadenersatzansprüche
    • Verbindlichkeiten aus Betrug

    Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?

    Die Dauer einer Privatinsolvenz hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen die finanzielle Situation der verschuldeten Personen, die Höhe der Schulden, die Art des Zahlungsplans sowie die Zusammenarbeit mit den Insolvenzverwalter:innen.

    Nach Angaben der Verbraucherzentrale dauert eine Verbraucherinsolvenz hierzulande drei Jahre. Dieser Zeitraum setzt sich in der Regel zusammen aus:

    Wer sich mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auseinandersetzen muss, sollte sich an eine Schuldnerberatungsstelle wenden. Dort erhalten Betroffene auf ihren Einzelfall zugeschnittene Informationen, mit denen sich die voraussichtliche Dauer der Privatinsolvenz realistisch einschätzen lässt.

    Dann ist ein Insolvenzverfahren abgeschlossen

    Der (erfolgreiche) Abschluss eines Insolvenzverfahrens bezieht sich üblicherweise auf den Zeitpunkt, an dem alle vereinbarten Verfahrensschritte und -erfordernisse erfüllt sind. Dazu gehören in der Regel:

    1. Erfüllung des Zahlungsplanes: Die verschuldete Person muss den im Insolvenzverfahren festgelegten Zahlungsplan vollständig und fristgerecht erfüllt haben.
    2. Erfüllung der Obliegenheiten: Die verschuldete Person muss die Pflichten, die in der Insolvenzordnung festgelegt sind, während des Verfahrens erfüllt haben. Dazu zählen unter anderem die Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse, die Zusammenarbeit mit der insolvenzverwaltenden Person sowie die Mitwirkung bei der Verwertung des Vermögens.
    3. Keine Versagung der Restschuldbefreiung: Das Amtsgericht darf die Restschuldbefreiung nicht versagt haben. Das kann zum Beispiel eintreten, wenn die verschuldete Person Vermögenswerte falsch angegeben oder gegen bestimmte Auflagen verstoßen hat.

    Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt das Amtsgericht die Restschuldbefreiung. Damit ist das Verfahren erfolgreich beendet. Ab diesem Zeitpunkt ist die ehemals verschuldete Person schuldenfrei.

    Das passiert bei Jobverlust im Insolvenzverfahren

    Ob du deine Schulden zurückzahlen musst, wenn du während des Insolvenzverfahrens arbeitslos wirst, hängt von deinen in der Insolvenzordnung festgelegten Pflichten ab. Grundsätzlich solltest du in diesem Fall folgende Schritte befolgen:

    1. Informiere deine:n Insolvenzverwalter:in und liefere alle Infos zu deiner Arbeitslosigkeit.
    2. Melde dich beim örtlichen Arbeitsamt arbeitssuchend oder arbeitslos.
    3. Beginne mit der Jobsuche.
    4. Dokumentiere deine Bemühungen, indem du Aufzeichnungen über deine Bewerbungen und Vorstellungsgespräche führst.
    5. Halte regelmäßig Kontakt zur insolvenzverwaltenden Person und informiere sie über den Status deiner Jobsuche.

    Good to know: Das passiert mit Auto, Mietwohnung, Immobilien


    Miet- und Genossenschaftswohnungen bleiben von der Insolvenz unberührt. Allerdings musst du die monatliche Miete während des Verfahrens weiter bezahlen. Deine Kaution wird nicht verwertet, solange du in der Wohnung wohnst.

    Auch Wohneigentum bleibt bei einer Privatinsolvenz in der Regel unberührt. Es kann von Insolvenzverwalter:innen nicht verwertet werden, solange du es persönlich und/oder familiär nutzt.

    Ein Auto darfst du nur behalten, wenn du oder ein Familienmitglied es für den Weg zur Arbeit unbedingt brauchen oder wenn du oder ein Familienmitglied schwerbehindert oder schwer krank sind und deshalb darauf angewiesen sind.

    Was kostet eine Privatinsolvenz?

    Ein Insolvenzverfahren ist kostenpflichtig, da folgende Kosten anfallen:

    Grundsätzlich werden die Kosten aus der „Masse“ bezahlt, also aus dem, was bei dir pfändbar ist. Reichen deine eigenen Mittel nicht aus, um die Verfahrenskosten zu decken, kannst du auf Antrag die Kosten für jeden Verfahrensabschnitt stunden lassen. Das Gericht gewährt die Stundung, wenn keine Gründe vorliegen, die eine Restschuldbefreiung ausschließen.

    Fließen den Insolvenzverwalter:innen während des Verfahrens pfändbare Beträge zu, werden zunächst die Kosten getilgt. Sind die Kosten am Ende des Verfahrens noch nicht gedeckt, musst du für maximal vier weitere Jahre zur Tilgung der Kosten beitragen. Voraussetzung ist, dass du dazu finanziell in der Lage bist.

    Eröffnung eines Insolvenzverfahrens: Letzter Ausweg und Chance

    Bei der Privatinsolvenz handelt es sich um ein Verfahren, das überschuldeten Privatpersonen helfen soll, ihre finanzielle Situation wieder in den Griff zu bekommen. Sie ist oftmals letzter Ausweg und Chance zugleich.

    Um das Insolvenzverfahren erfolgreich zu meistern, ist es wichtig, professionelle Hilfe bei einer Schuldnerberatungsstelle oder einer Verbraucherzentrale in Anspruch zu nehmen. Denn auch wenn es sich um eine schwierige Zeit handelt, ist eine Privatinsolvenz für Betroffene meist die einzige Chance auf einen finanziellen Neuanfang.

    FAQ: Häufige Fragen und Antworten

    Was passiert nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens?
    Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht wird eine insolvenzverwaltende Person bestellt, die das Vermögen der verschuldeten Person verwaltet. Betroffene sind zu regelmäßigen Zahlungen an sie und zur Offenlegung ihrer Vermögensverhältnisse verpflichtet.
    Wie lange dauert es vom Insolvenzantrag bis zur Eröffnung?
    Die Dauer vom Insolvenzantrag bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist unterschiedlich. In der Regel dauert es einige Wochen bis mehrere Monate. Die genaue Dauer hängt von der Auslastung des Insolvenzgerichts und der Komplexität des Einzelfalles ab.
    Welche Folgen hat die Insolvenzeröffnung für die Schuldner:innen?
    Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat für die Schuldner:innen verschiedene Folgen. Sie müssen ihre Zahlungen an die Gläubiger einstellen und dürfen keine neuen Schulden mehr machen. Das Vermögen der verschuldeten Person wird verwaltet und bestimmte Vermögenswerte können zur Insolvenzmasse gehören. Betroffene müssen zudem mit Einschränkungen ihrer Kreditwürdigkeit und beim Zugang zu finanziellen Mitteln rechnen.

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