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Sparerpauschbetrag nutzen: So geht’s!

Dank des Sparerpauschbetrags kannst du Steuern sparen. In diesem Artikel erfährst du, was wichtig über den Sparerpauschbetrag zu wissen ist und wie du steuerfrei Kapitalerträge beziehst.
Eine Person am Schreibtisch, die etwas in einen Taschenrechner eintippt
Redaktion AMEXcited Guide
Redaktion AMEXcited Guide
Das Wichtigste in Kürze
Gewinne, die du aus Finanzprodukten wie Aktien, Fonds oder dem Bausparvertrag erzielst, müssen versteuert werden. Damit Privatanleger:innen bei der Abgeltungssteuer entlastet werden, dürfen sie den Sparerpauschbetrag geltend machen. Wie hoch der Sparerpauschbetrag ist und warum es sich immer lohnt, rechtzeitig einen Freistellungsantrag zu stellen, erfährst du hier.
  1. Was ist der Sparerpauschbetrag?
  2. Wofür ist der Sparerpauschbetrag gedacht?
  3. Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?
  4. Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag?
  5. Freistellungsauftrag einreichen: Darauf ist zu achten
  6. Sparerpauschbetrag: Steuerbefreiung für Kapitalerträge
  7. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Was ist der Sparerpauschbetrag?

Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag, den Privatanleger:innen bei der Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen geltend machen können. Dadurch bleibt eine bestimmte Summe an Kapitalerträgen steuerfrei. Kapitalerträge sind Gewinne, die aus Geldanlagen erzielt werden, etwa realisierte Kursgewinne, aber auch Zinsen oder Dividenden. Steuerzahlende sollen damit in Bezug auf ihre Spareinkünfte entlastet werden.

Konkret wird der Sparerpauschbetrag bei der Abgeltungssteuer genutzt, die 2009 zur Vereinfachung der Besteuerung von Kapitalerträgen eingeführt wurde. Vorher gab es unter anderem verschiedene Steuersätze auf unterschiedliche Formen der Kapitalanlage.

Mit der Einführung der Abgeltungssteuer wurde ein pauschaler Steuersatz von 25 Prozent auf sämtliche Kapitalerträge eingeführt und die bis dato geltenden Freibeträge –Sparerfreibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag – wurden zum Sparerpauschbetrag zusammengeführt.

Wofür ist der Sparerpauschbetrag gedacht?

Du kannst den Sparerpauschbetrag für sämtliche Erträge aus Kapitalanlagen geltend machen, die abgeltungssteuerpflichtig sind. Dazu zählen unter anderem:

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?

Der Sparerpauschbetrag ist ein statischer Freibetrag, die Höhe bleibt also immer gleich, unabhängig vom Gesamtwert der zu versteuernden Kapitalerträge. Aktuell liegen die Freibeträge für Alleinstehende bei 1.000 Euro und bei gemeinsam Veranlagten bei 2.000 Euro.

Für alle Kapitalerträge, die über diesem Freibetrag liegen, fallen 25 Prozent Abgeltungssteuer an. Die wird automatisch von den für die jeweilige Kapitalanlage zuständigen Geldinstituten, wie Sparkassen oder Banken, an das Finanzamt abgeführt.

Der Sparerpauschbetrag kann gesplittet werden. Du kannst also je nach erwarteten Gewinnen die Freibeträge auf unterschiedliche Anlagearten verteilen. Das kann je nach Art der Kapitalanlage steuerliche Vorteile bringen.

Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag?

Damit das zuständige Geldinstitut nicht zu viel Abgeltungssteuer abführt, musst du einen Freistellungsauftrag einrichten. Dadurch weiß die Bank, welche Beträge befreit sind und führt nur die Steuern auf Kapitaleinkünfte oberhalb des Freibetrags ab.

Werden bei deiner Kapitalanlage beispielsweise 1.000 Euro an Dividenden ausgeschüttet, führt die Bank automatisch 250 Euro, also 25 Prozent, an das Finanzamt ab. Liegt ein Freistellungsauftrag vor, wird der Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro sofort auf die zu versteuernde Dividende angewendet und du zahlst nur auf 199 Euro die 25 Prozent Steuern, also 49,75 Euro.

Quick-Tipp: Günstigerprüfung und Nichtveranlagungsbescheinigung


Bei niedrigen persönlichen Steuersätzen von unter 25 Prozent kann die Abgeltungssteuer nachträglich gesenkt werden. In diesem Fall kannst du zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurückfordern. Dazu ist der Antrag auf eine Günstigerprüfung beim Finanzamt nötig. Damit wird festgestellt, ob für dich künftig die Einbeziehung von Kapitalerträgen in das versteuernde Einkommen oder der direkte Abzug der Abgeltungssteuer günstiger ist.
Bei Rentner:innen, Student:innen und Kindern können die Erwerbseinkünfte geringer ausfallen als die Kapitalerträge. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag, entfällt die Abgeltungssteuer. Dafür ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung nötig, die vom Finanzamt ausgestellt wird und für drei Jahre gültig ist.

Freistellungsauftrag einreichen: Darauf ist zu achten

Liegen deine Anlagen bei unterschiedlichen Geldinstituten, musst du darauf achten, dass jedes Institut einen Freistellungsauftrag erhält und diese in Summe nicht 801 beziehungsweise 1.602 Euro übersteigen.

Das für den Freistellungsauftrag nötige Formular erhältst du direkt bei der jeweiligen Bank oder Sparkasse, bei der du deine Anlage getätigt hast. In der Regel ist die Antragstellung auch online möglich.

Ein Freistellungsauftrag gilt nach Abgabe jeweils ein Jahr, immer rückwirkend vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, und verlängert sich automatisch. Du kannst auch einen befristeten Antrag stellen.

Hast du vergessen, den Freistellungsantrag bei deiner Bank einzureichen, kannst du die zu viel abgeführte Abgeltungssteuer mit deiner Steuererklärung am Jahresende wieder zurückholen. Das ist allerdings der umständlichere Weg und das Geld kommt erst mit dem Steuerbescheid zurück auf dein Konto.

Bei manchen Kapitalanlagen ist nicht sofort klar, wie hoch die Rendite am Jahresende sein wird. In diesen Fällen musst du den voraussichtlichen Kapitalertrag schätzen. Stellt sich nach der Abgabe heraus, dass deine Kapitalerträge höher ausfallen als gedacht, kannst du den Freistellungsauftrag innerhalb der regulären Abgabefrist nachträglich ändern.

Sparerpauschbetrag: Steuerbefreiung für Kapitalerträge

Aktien oder Anleihen – im besten Fall bringen deine Anlageprodukte Gewinne. Diese müssen versteuert werden. Jedoch erst ab einer bestimmten Höhe. Bis zu 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Eheleute – ab 2023 liegen diese Freibeträge, die sogenannten Sparerpauschbeträge bei 1.000 und 2.000 Euro – musst du auf die Erträge aus Kapitalanlagen keine Steuern zahlen. Jedenfalls, wenn du einen Freistellungsauftrag bei den Bankinstituten stellst. Das ist unkompliziert möglich.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was ist ein Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag bei der Besteuerung von Kapitalerträgen. Damit sollen Privatanleger:innen bei den steuerlichen Abgaben auf Spareinlagen und Kapitalerträge entlastet werden.
Was bringt der Sparerpauschbetrag?
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer wurde ein pauschaler Steuersatz von 25 Prozent auf alle Kapitalerträge festgelegt. Mit dem Sparerpauschbetrag können Privatanleger:innen Kapitalerträge in Höhe von 801 Euro bei Singles und 1.602 Euro bei gemeinsam Veranlagten steuerfrei beziehen.
Wofür gilt der Sparerpauschbetrag?
Den Sparerpauschbetrag dürfen alle Privatanleger:innen in Anspruch nehmen, die Gewinne aus Kapitalanlagen erwirtschaften. Dazu zählen beispielsweise Dividendenausschüttungen bei Aktien oder Zinserträge aus Sparverträgen.

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