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Wissenswertes zur Beschwerde vor Gericht

Mit der Beschwerde kannst du gegen Entscheidungen vorgehen, die eine Behörde oder ein Gericht getroffen hat. Details zu dem Rechtsmittel im Straf-, Zivil- und Finanzrecht erfährst du hier.
Eine Person an einem Tisch mit Goldwaage, Papieren und Ordnern hält einen Richterhammer in der Hand.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
In einigen Fällen kann gegen Entscheidungen eines Gerichts oder einer Behörde Beschwerde eingelegt werden. In welchen Fällen die Beschwerde möglich und sinnvoll ist, was genau es mit dem Rechtsmittel auf sich hat und welche Fristen es zu beachten gilt, erfährst du hier.
  1. Die Definition von Beschwerde
  2. Beschwerden vor dem Finanzgericht
  3. Im Zivilprozess Beschwerde einlegen
  4. Die Beschwerde im Strafverfahren
  5. Bei Beschwerden vor Gericht: Juristischer Rat sinnvoll
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Definition der Beschwerde: Eine Beschwerde ist ein verfahrensrechtliches Rechtsmittel und Grundrecht gemäß Artikel 17 Grundgesetz. Die jeweiligen Verfahrensordnungen regeln die unterschiedlichen Arten von Beschwerden.
  • Nicht gegen Urteile: Beschwerden können gegen Entscheidungen, Beschlüsse und Maßnahmen einer Behörde oder eines Gerichts eingelegt werden, gegen Urteile hingegen nur in Ausnahmefällen.
  • In verschiedenen Rechtsgebieten: Beschwerde einzulegen ist ein zulässiger Rechtsbehelf gegen Beschlüsse und Verfügungen von unter anderem Finanzgerichten, in Strafverfahren und von Zivilgerichten.
  • Arten von Beschwerden: Es wird unterschieden zwischen einfachen Beschwerden, sofortigen Beschwerden und weitere Beschwerden beziehungsweise Rechtsbeschwerden.

Die Definition von Beschwerde

Die Beschwerde ist ein Rechtsbehelf, also ein verfahrensrechtliches Mittel, mit dem Rechte weiterverfolgt und gegen gerichtliche Entscheidungen, Beschlüsse und Maßnahmen vorgegangen werden kann. Das Beschwerderecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes festgehalten.

Das Beschwerderecht ist in den einzelnen Rechtsgebieten unterschiedlich geregelt, niedergeschrieben in den jeweiligen Verfahrensordnungen, etwa der Zivilprozessordnung. Exemplarisch werden in diesem Artikel Beschwerden vor dem Finanzgericht, in Strafverfahren sowie in zivilrechtlichen Angelegenheiten erörtert.

Beschwerden vor dem Finanzgericht

Grundsätzlich können gegen Entscheidungen des Finanzgerichts Beschwerden eingelegt werden – allerdings nicht gegen Urteile und Gerichtsbescheide. Gegen Urteile gibt es nur zwei mögliche Rechtsmittel: die Revision und die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision.

Die Beschwerde ist gegen Beschlüsse und Verfügungen des Finanzgerichts statthaft. Die Verfahrensordnung des Finanzgerichts ist die Finanzgerichtsordnung, kurz FGO. In Paragraf 128 listet sie die nicht mit der Beschwerde anfechtbaren Entscheidungen auf.

Beschwerde einlegen können alle, die am Hauptverfahren beteiligt sind: Kläger:innen, Beklagte, Beigeladene sowie die beteiligte Behörde. Auch vom Verfahrensgegenstand Betroffene haben eine Beschwerdebefugnis, zum Beispiel Zeug:innen oder Sachverständige. Voraussetzung für die Beschwerdebefugnis ist jedoch, dass diese Personen wirklich beschwert, also von einer negativen Entscheidung betroffen ist.

Quick-Info

Beschwerde vor dem Finanzgericht sind gegen Entscheidungen zulässig, die den Rechtsschutz des Steuerpflichtigen einschränken. Zum Beispiel gegen diese Beschlüsse:
  • Ablehnung der Akteneinsicht
  • Beiladung oder deren Verweigerung
  • Einstellung eines Verfahrens, die nicht auf einer Klagerücknahme beruht

Inhalt der Beschwerde

Die Beschwerde muss nicht begründet werden. Allerdings muss das Begehren der Beschwerdeführer:innen erkennbar sein und die angefochtene Entscheidung gekennzeichnet werden.

Ablauf und Effekte des Beschwerdeverfahrens

Die Beschwerde muss beim Finanzgericht schriftlich oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der gerichtlichen Entscheidung eingelegt werden. Die Beschwerdefrist gilt dabei ebenso als eingehalten, wenn die Beschwerde innerhalb dieser Frist beim Bundesfinanzhof eingeht.

Legen Betroffene Beschwerde ein, muss das Finanzgericht den Prozess zunächst stoppen. Wenn das Finanzgericht den Einspruch für begründet hält, muss es der Beschwerde abhelfen, das heißt, es muss die eigene Entscheidung entsprechend ändern.

Macht das Finanzgericht das nicht, muss die Beschwerde unverzüglich dem Bundesfinanzhof vorgelegt werden. Vor dem Bundesfinanzhof besteht Vertretungszwang: Alle Rechtsbehelfe müssen durch Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen oder Wirtschaftsprüfer:innen eingelegt und begründet werden.

Die Beschwerde entfaltet also Devolutiv- und Suspensiveffekt:

Wenn der Bundesfinanzhof der Beschwerde nicht stattgibt, ist sein Beschluss unanfechtbar, die Entscheidung ist rechtskräftig.

Im Zivilprozess Beschwerde einlegen

Die Beschwerde ist ein Rechtsmittel, das sich in erster Linie gegen Beschlüsse und Verfügungen des Zivilgerichts richtet. Es gibt verschiedene Arten von Beschwerden im Zivilprozess: die einfache Beschwerde, die sofortige Beschwerde und die Rechtsbeschwerde.

Die einfache Beschwerde

Bei einer einfachen Beschwerde kritisieren die Beschwerdeführenden einen bestimmten Zustand. Es geht ihnen um ein bestimmtes behördliches Handeln, zum Beispiel um die Änderung einer behördlichen Entscheidung. Dabei muss es nicht zu einer Beeinträchtigung des eigenen Rechts – einer sogenannten Beschwer – gekommen sein.

Die Rechtsbeschwerde

Eine Rechtsbeschwerde hingegen setzt eine Beschwer voraus, es muss also zu einer Entscheidung gekommen sein, die für die Beschwerdeführer:innen negativ ausgegangen ist.

Die sofortige Beschwerde

Wenn eine Rechtsbeschwerde an eine Frist geknüpft ist, wird sie zu einer sofortigen Beschwerde. Sie ist das Rechtsmittel der Wahl, wenn in einem laufenden Verfahren eine Entscheidung des Gerichts durch die nächsthöhere Instanz geprüft werden soll.

Entscheidet das Zivilgericht, dass die sofortige Beschwerde begründet ist, muss es Abhilfe schaffen. Hält es die Beschwerde für unbegründet, bringt sie das Verfahren in die nächste Instanz.

Die Beschwerde im Strafverfahren

In einem Strafverfahren können Beschwerden gegen Beschlüsse des Strafgerichts eingelegt werden. Und zwar gegen alle vom Gericht im ersten Rechtszug oder im Berufungsverfahren erlassenen Beschlüsse und gegen richterliche Verfügungen. Im Strafverfahren gibt es ebenfalls verschiedene Formen der Beschwerde: die einfache Beschwerde, die sofortige Beschwerde und die weitere Beschwerde.

Die einfache Beschwerde

Die einfache Beschwerde wird bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten werden soll, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht. Sie muss nicht begründet werden. Danach kann Folgendes passieren:

Quick-Info

Das sind Beispiele für Beschwerden im Strafverfahren:
  • Ein Zeuge erhebt Beschwerde gegen einen Beschluss, der ihm ein Ordnungsgeld auferlegt hat.
  • Eine Verteidigerin legt dagegen Beschwerde ein, dass sie keinen ungehinderten Kontakt zu ihrem Mandanten erhält.
  • Eigentümer:innen einer Sache legen Beschwerde ein, wenn die Sache grundlos beschlagnahmt wird.

Die sofortige Beschwerde

Die sofortige Beschwerde kann eingelegt werden, wenn eine schnelle und endgültige Entscheidung erforderlich ist und wenn das Gesetz das vorsieht.

Die Beschwerdeführenden müssen eine Frist einhalten, die nach Paragraf 311 der Strafprozessordnung, kurz StPO, eine Woche beträgt und mit der Bekanntmachung der angefochtenen Entscheidung beginnt.

Die weitere Beschwerde

Die weitere Beschwerde – also die Beschwerde gegen Beschlüsse, die auf eine Beschwerde hin erlassen worden sind – ist laut Paragraf 310 der StPO nur gegen Verhaftungen, einstweilige Unterbringungen und bestimmte Anordnungen des dinglichen Arrests zulässig.

Bei Beschwerden vor Gericht: Juristischer Rat sinnvoll

Die Beschwerde ist ein Rechtsmittel, das sich gegen Entscheidungen, Beschlüsse und Maßnahmen eines Gerichts oder einer Behörde richtet. Sie soll eine für Beschwerte unbefriedigende Entscheidung ändern. Da eine Beschwerde je nach Verfahrensgegenstand unterschiedlichen Voraussetzungen unterliegt und beim Ablauf einige Fristen und Vorgaben zu beachte sind, ist es sinnvoll, juristischen Rat einzuholen.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was kostet eine Beschwerde vor Gericht?
Die Kosten eines zivilgerichtlichen Rechtsstreites trägt die unterliegende Partei. Auch Verfahren vor dem Finanzgericht sind kostenpflichtig. Die Höhe der Gerichtskosten bemisst sich nach dem Streitwert, den das Verwaltungsgericht festgesetzt hat. Die Bearbeitung einer Dienstaufsichtsbeschwerde wiederum ist mit keinen Gebühren oder Kosten verbunden.
Welche Beschwerdearten gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Beschwerden, die auch von dem jeweiligen Rechtsgebiet abhängen. Das zählen beispielsweise die Verfassungsbeschwerde, die Dienstaufsichtsbeschwerde und die Rechtsbeschwerde.
Wie lange dauert eine Beschwerde vor Gericht?
Wie lange ein Beschwerdeverfahren dauert, hängt vom Einzelfall ab, der Aufwand sowie die Auslastung des Gerichts sind dabei entscheidend.

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