- Das sind Dividenden
- Wie Dividenden steuerlich behandelt werden
- In welchen Fällen sich Steuern sparen lassen
- Wann Gewinnausschüttungen steuerfrei sind
- Dividenden: Besteuerung der Regelfall
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten zur Besteuerung von Dividenden
Das wichtigste aus diesem Artikel
Was sind Dividenden: Dividenden sind Gewinnanteile, die Aktiengesellschaften an ihre Aktionär:innen ausschütten, wenn die Geschäfte gut laufen.
Steuerliche Behandlung von Dividenden: Dividenden sind Kapitalerträge und unterliegen der Abgeltungssteuer. In Deutschland beträgt diese 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Sparerpauschbetrag: Es gibt einen Freibetrag für Kapitalerträge. Für Alleinstehende beträgt dieser 1.000 Euro und für Verheiratete 2.000 Euro.
Steuern sparen: Unter bestimmten Bedingungen müssen Dividenden nicht mit dem vollen Satz versteuert werden. Hierzu zählen die Günstigerprüfung, der Grundfreibetrag und die Verlustverrechnung.
Steuerfreie Gewinnausschüttungen: Gewinnausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagenkonto sind unter bestimmten Bedingungen steuerfrei.
Besteuerung der Dividenden: In der Regel unterliegen Dividenden der Abgeltungssteuer, es gibt aber Ausnahmen und Freibeträge.
Das sind Dividenden
Laufen die Geschäfte einer Aktiengesellschaft gut, schüttet diese häufig einen Teil ihrer Gewinne einmal im Jahr an ihre Aktionär:innen aus – die sogenannte Dividende. Die Höhe dieses Gewinnanteils wird im Rahmen der Hauptversammlung festgelegt, sie hängt von Faktoren, wie dem Unternehmensgewinn, von der Konjunkturlage und der Dividendenpolitik der AG, ab.
In wirtschaftlich schlechten Jahren kann die Dividende gestrichen werden – wenn das Unternehmen keine Gewinne macht, hat es auch nichts zu verteilen. Einige Firmen schütten grundsätzlich keine Dividenden aus, sondern finanzieren mit den Gewinnen eigene Investitionen.
Wie Dividenden steuerlich behandelt werden
Dividenden sind Kapitalerträge. Auf sie wird die Abgeltungssteuer fällig, auch Kapitalertragssteuer genannt. Diese beträgt in Deutschland seit 2009 pauschal 25 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf diesen Steuerbetrag, plus gegebenenfalls Kirchensteuer. So zahlen Aktionär:innen insgesamt 26,38 Prozent – mit Kirchensteuer sind es je nach Bundesland bis zu 27,99 Prozent – Steuern auf ihre Dividenden.
Allerdings gibt es einen Freibetrag für Kapitalerträge: den sogenannten Sparerpauschbetrag in Höhe von Stand 2023 für Alleinstehende 1.000 Euro und für Verheiratete 2.000 Euro. Erst wenn die Kapitalerträge diese Summe überschreiten, muss Abgeltungssteuer gezahlt werden. Zu den Kapitalerträgen zählen die Dividenden, genauso wie unter anderem Erträge durch Zinsen, Gewinne aus Wertpapierverkäufen oder Währungsgeschäften.
Damit die Banken wissen, in welcher Höhe sie den Freibetrag berücksichtigen sollen, erteilen Kund:innen deutschen Finanzinstituten einen Freistellungsauftrag. Oft haben Sparer:innen Einlagen bei verschiedenen Banken. Sie können den Pauschbetrag aufsplitten je nach erwarteten Kapitalerträgen.
Quick-Info: Banken leiten Abgeltungssteuer direkt ans Finanzamt
Anleger:innen und Investor:innen müssen sich in der Regel nicht darum kümmern, die fällige Kapitalertragssteuer ans Finanzamt zu zahlen. Das übernehmen in Deutschland die Finanzinstitute, die die fälligen Steuern automatisch von den Gewinnen abziehen und ans Finanzamt weiterleiten.
Anders verhält es sich mit Konten oder
Wertpapierdepots bei Banken mit Sitz im Ausland: Da diese keine deutsche Abgeltungssteuer abführen, müssen Kund:innen ihre Erträge selbst mit dem Finanzamt abrechnen.
In welchen Fällen sich Steuern sparen lassen
In gewissen Fällen müssen Dividenden nicht mit dem vollen Satz versteuert werden:
- Günstigerprüfung: Liegt der persönliche Steuersatz bei der Einkommenssteuer – beispielsweise von Geringverdienenden – unter dem der Abgeltungssteuer von 25 Prozent, gilt der niedrigere Steuersatz auch für Dividendenausschüttungen. Liegt das zu versteuernde Einkommen samt Dividendenerträgen unter dem Grundfreibetrag von 10.908 Euro (Stand 2023), erhalten Anleger:innen die Abgeltungssteuer in vollem Umfang zurückerstattet.
- Verlustverrechnung: Anleger:innen, die mit ähnlichen Investitionen Verluste erlitten haben, können diese – bis auf wenige Ausnahmen – mit Dividendenerträgen verrechnen, ehe Steuern auf die Gewinne anfallen. Das funktioniert auch bankübergreifend: Verluste aus einem Depot können über die Anlage KAP bei der Einkommenssteuererklärung mit Depotgewinnen bei einem anderen Finanzinstitut verrechnet werden. So fallen nur auf die dadurch geschmälerten Gewinne Steuern an.
Wann Gewinnausschüttungen steuerfrei sind
Einige Unternehmen schütten ihre Gewinnbeteiligungen für die Aktionär:innen in Ausnahmefällen aus dem sogenannten steuerlichen Einlagenkonto gemäß Paragraf 27 des Körperschaftsteuergesetzes aus. Die Ausschüttungen stammen in diesen Fällen aus Kapitalrücklagen, die beim Börsengang gebildet werden mussten.
Wenn du Aktien eines dieser Unternehmen bereits vor Einführung der Abgeltungssteuer im Januar 2009 gekauft hast, profitierst du von Steuerfreiheit.
Für alle anderen Anleger:innen gilt: Im Jahr der Ausschüttung sind die Dividenden ebenfalls steuerfrei. Gezahlt werden muss die Abgeltungssteuer allerdings, wenn die Aktie verkauft wird – jedenfalls, wenn es sich um kein Verlustgeschäft handelt. Dann werden die Anschaffungskosten der Aktie um die Dividendenausschüttung – die steuerfrei war – reduziert. Dadurch erhöht sich der Gewinn, der ganz normal versteuert werden muss.
Dividenden: Besteuerung der Regelfall
Dividenden unterliegen der pauschalen Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent, plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – allerdings erst, wenn sie kumuliert mit weiteren Kapitalerträgen den Freibetrag von 1.000 Euro, beziehungsweise 2.000 Euro für gemeinsam Veranlagte, überschreiten.
Die Abgeltungssteuer wird in Deutschland von den Geldinstituten einbehalten und fließt von dort aus ans Finanzamt. Geringverdiener:innen können durch die Günstigerprüfung entlastet oder von der Steuerpflicht ganz befreit werden. Zudem gibt es eine Sonderregelung, die Dividenden von Aktien, die vor Januar 2009 gekauft wurden, steuerfrei machen.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten zur Besteuerung von Dividenden
Wann ist eine Dividende steuerfrei?
Wenn eine Dividende nicht aus den Gewinnen eines Unternehmens ausgeschüttet wird, sondern aus Rücklagen, ist diese steuerfrei, sofern die Kapitalanlage vor 2009 erworben wurde.
Wird eine Dividende automatisch versteuert?
Ja, die Finanzinstitute überweisen die zu entrichtende Steuer direkt an das Finanzamt, da es sich bei der Abgeltungssteuer um eine sogenannte Quellensteuer handelt.
Sind Aktien nach zehn Jahren steuerfrei?
Nein. Nur Gewinne aus den Verkäufen von Aktien, die Anleger:innen vor 2009 erworben haben, sind als sogenannte Altbestände nicht steuerpflichtig.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
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- Platinum Card
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