Bitte Suchbegriff eingeben…

Alles Wissenswerte zum neuen Gesellschaftsregister

Gesellschaften bürgerlichen Rechts, kurz GbR, sollten sich ab 2024 im Gesellschaftsregister registrieren. Warum das Register eingeführt wurde, erfährst du hier.
Außenansicht eines Bürogebäudes mit gläserner Front.
Redaktion AMEXcited Guide
Redaktion AMEXcited Guide
Das Wichtigste in Kürze
Im Januar 2024 wurde in Deutschland ein neues Gesellschaftsregister eingeführt. Dort können sich Gesellschaften des bürgerlichen Rechts eintragen lassen. Pflicht ist eine Registrierung jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Warum die Eintragung aber sinnvoll ist, erklärt dieser Beitrag.
  1. Das ist das neue Gesellschaftsregister
  2. Wann ein Eintrag ins Gesellschaftsregister Pflicht ist
  3. Formalitäten bei der Registrierung
  4. Rechtsfolgen der Eintragung im Gesellschaftsregister
  5. Gesellschaftsregister: Mehr Transparenz und Rechtssicherheit
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten zum Gesellschaftsregister
Zu den AMEX Kreditkarten

Das wichtigste aus diesem Artikel

  • Neues Gesellschaftsregister: Seit dem 1. Januar 2024 können sich GbRs in Deutschland in ein neues Gesellschaftsregister eintragen lassen, was für mehr Rechtssicherheit, Publizität und Transparenz sorgt.
  • Gesellschaftsregister vs. Handelsregister: Das Gesellschaftsregister ist nicht mit dem Handelsregister zu verwechseln, in dem sich Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften eintragen lassen müssen.
  • Eintragungspflicht: Ein Eintrag ins Gesellschaftsregister ist für eine GbR grundsätzlich freiwillig, wird aber für bestimmte Transaktionen oder Handlungen erforderlich.
  • Registrierungsformalitäten: Die Anmeldung zur Eintragung erfolgt in der Regel über ein Notariat und erfordert neben dem Namen und der Anschrift der Gesellschaft auch Angaben zu den Gesellschafter:innen und deren Vertretungsbefugnissen.
  • Rechtsfolgen der Eintragung: Nach der Eintragung wird die GbR zur eingetragenen GbR (eGbR) und muss mit diesem Zusatz im Geschäftsverkehr auftreten.
  • Transparenz und Rechtssicherheit: Das Gesellschaftsregister sorgt für mehr Transparenz und Rechtssicherheit für GbRs, indem es entscheidende Daten zur GbR erfasst und öffentlich zugänglich macht.

  •  

    Das ist das neue Gesellschaftsregister

    Zum 1. Januar 2024 wurde in Deutschland das neue Gesellschaftsregister eingeführt, in das sich Gesellschaften bürgerlichen Rechts, abgekürzt GbR, eintragen lassen können – und in vielen Fällen auch müssen. Das öffentliche Register ist Teil des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, kurz MoPeG, das am 24. Juni 2021 verabschiedet wurde und im Januar 2024 in Kraft getreten ist.

    Das neue Gesellschaftsregister sorgt für mehr Rechtssicherheit, Publizität und Transparenz. So werden darin beispielsweise die Vertretungsverhältnisse der Gesellschafter:innen offengelegt. GbRs können zudem einen Vertragssitz wählen, was für internationale Geschäfte von Bedeutung ist. Vor 2024 war für die GbRs lediglich eine Anmeldung beim Gewerbeamt nötig.

    Gesellschaftsregister vs. Handelsregister

    Der Aufbau und die Funktion des Gesellschaftsregisters gleichen dem Handelsregister, mit dem es nicht zu verwechseln ist. Im Handelsregister müssen sich Personenhandelsgesellschaften wie OHG, KG, EWIV und Kapitalgesellschaften wie AG, Kommanditgesellschaft auf Aktien und GmbH eintragen lassen. Kleingewerbetreibende und die gewerblich tätige GbR können sich im Handelsregister freiwillig registrieren lassen.

    Good to know

    Eine GbR definiert sich als Zusammenschluss mehrerer Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Die GbR besteht dabei aus mindestens zwei Gesellschafter:innen und kann unkompliziert, kostengünstig und ohne Startkapital gegründet werden. Alle Gesellschafter:innen haften gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen.

    Wann ein Eintrag ins Gesellschaftsregister Pflicht ist

    Grundsätzlich ist ein Eintrag ins Gesellschaftsregister für eine GbR freiwillig. Er wird allerdings erforderlich, um bestimmte Transaktionen oder Handlungen ausführen zu können, wenn die GbR beispielsweise ein Bürogebäude erwerben oder Anteile an einer GmbH kaufen möchte. So schreibt die Grundbuchordnung vor, dass eine GbR nur noch ins Grundbuch eingetragen werden darf, wenn sie im Gesellschaftsregister eingetragen ist.

    Auch Marken- und Patentanmeldungen zählen zu den Transaktionen, die im Grundbuch eingetragen werden müssen. Vor allem die in der Praxis verbreitete Immobilien-GbR kommt daher um eine Eintragung in das Gesellschaftsregister nicht herum.

    Quick-Info: Nur Außen-GbR vom MoPeG betroffen

    Das MoPeG gilt lediglich für Außen-GbR: Das sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts, die am Rechtsverkehr teilnehmen. Reine Innen-GbRs, deren einziger Zweck es ist, Rechtsbeziehungen zwischen den Gesellschafter:innen zu regeln, sind nicht vom Gesetz erfasst. Darunter fallen beispielsweise Anwalts- oder Wirtschaftsprüfungssozietäten, andere Gesellschaften zur gemeinsamen Berufsausübung, Stimmkonsortien oder Poolverträge.

    Formalitäten bei der Registrierung

    Die Anmeldung zur Eintragung wird in der Regel über ein Notariat vorgenommen. Die Eintragung erfolgt über das Amtsgericht, das nach dem Ort des Vertragssitzes der Gesellschaft zuständig ist.

    Die Anmeldung erfordert sowohl den Namen, den Vertragssitz sowie die deutsche Anschrift der Gesellschaft. Zudem müssen alle Gesellschafter:innen neben ihrer Unterschrift in öffentlich beglaubigter Form zahlreiche weitere Angaben machen, wie beispielsweise die Vertretungsbefugnisse.

    Die Anmeldung ist mit einem finanziellen Aufwand verbunden. Zusätzlich zu den anfänglichen Eintragungskosten müssen GbRs mit laufenden Kosten für das Transparenzregister rechnen. Die Gesetzesbegründung nennt einen Kostenaufwand von durchschnittlich 300 Euro für die Erstanmeldung einer GbR mit zwei Gesellschafter:innen, etwa 210 Euro für die Anmeldung von Veränderungen im Gesellschafterbestand und 100 Euro für sonstige Anmeldevorgänge.

    Rechtsfolgen der Eintragung im Gesellschaftsregister

    Nach der Eintragung wird die GbR zur eingetragenen GbR, kurz eGbR. Sie muss dann mit diesem Zusatz im Geschäftsverkehr auftreten. Die Gesellschaft erlangt durch eine Eintragung die Registerfähigkeit: Eintragungen in andere Register, beispielsweise das Grundbuch oder das Markenregister, sind nur möglich, wenn ein Unternehmen im Gesellschaftsregister vermerkt ist.

    Während vorher die Gesellschafter:innen in andere Register eingetragen wurden, wird im Gesellschaftsregister nur die GbR unter ihrem Namen selbst eingetragen. Das erspart Änderungen bei Gesellschafterwechseln.

    Darüber hinaus müssen eingetragene GbRs Meldungen zum Transparenzregister vornehmen. Dies bedeutet, dass die Gesellschafterverhältnisse von GbRs, die Grundstücke oder GmbH-Beteiligungen halten, öffentlich einsehbar sind.

    Gesellschaftsregister: Mehr Transparenz und Rechtssicherheit

    Mit dem Gesellschaftsregister im Rahmen des MoPeG wurde eine neue Ära der Transparenz und Rechtssicherheit für GbR eingeläutet. Grundsätzlich sind GbRs nicht verpflichtet, sich in das Register einzutragen. Jedoch sind sie nur handlungsfähig, können also nur zum Beispiel Anteile oder Grundstücke und Immobilien kaufen, wenn sie im Gesellschaftsregister stehen. Eingetragen werden entscheidende Daten zur GbR, somit erhöht das Register die Rechtssicherheit, Publizität und Transparenz der Gesellschaften.

    Mit seinem Eintrag in das Gesellschaftsregister wird ein Unternehmen zu einer eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts, zu einer eGbR. Bisher wurden GbRs in keinem öffentlichen Register erfasst.

    FAQ: Häufige Fragen und Antworten zum Gesellschaftsregister

    Was ist das Gesellschaftsregister?
    Das Gesellschaftsregister wird wie das Handelsregister bei den Registergerichten geführt. Eintragen sind Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, kurz GbR, die darin Angabe zu ihrem Unternehmen machen müssen. Somit stellt das Gesellschaftsregister die Rechtsfähigkeit der GbR sicher und sorgt für ihre Publizität und Transparenz.
    Wann kommt das Gesellschaftsregister?
    Das Gesellschaftsregister ist im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, kurz MoPeG, am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

    Weitere interessante Artikel

    *Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
    Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen. *Partnerschaft-Disclaimer: Amexcited GUIDE ist eine kostenlose Online-Ressource, deren Ziel es ist, unseren Besuchern hilfreiche Inhalte und Vergleichsfunktionen zu bieten. Wir erhalten Werbevergütungen von Unternehmen, die auf der Seite empfohlen werden. Dies wirkt sich auf die Position und die Reihenfolge aus, in der Marken (und/oder ihre Produkte) präsentiert werden und es beeinflusst zudem die ihnen zugewiesene Punktezahl. Firmeneinträge auf dieser Seite implizieren KEINE Befürwortung. Wir zeigen nicht alle Anbieter auf dem Markt. Sofern nicht ausdrücklich in unseren Nutzungsbedingungen festgelegt, werden alle Zusicherungen und Gewährleistungen in Bezug auf die auf dieser Seite präsentierten Informationen abgelehnt. Die Informationen, einschließlich der Preise, die auf dieser Webseite angezeigt werden, können sich zu jeder Zeit ändern.

    Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten

    • Platinum Card
      Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 230 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
    • Gold Card
      Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 4.500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 170 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
    • American Express Card
      Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
    • American Express Blue Card
      Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 600 Euro, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 25 Euro. Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben in Höhe von 25 Euro zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthaben führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
    • PAYBACK American Express Card
      1) Bei allen American Express Akzeptanzpartnern. Ausgenommen sind Tankstellenumsätze. 2) Voraussetzung für die Extra°Punkte ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber einer PAYBACK American Express Karte warst. Im Fall einer Kündigung innerhalb der ersten 12 Monate, erlischt dein Anspruch auf die Extra°Punkte. Die Punktegutschrift erfolgt 4-6 Wochen nach Kartenausstellung, jedoch vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. 3) Voraussetzung ist, dass du weiterhin am PAYBACK Programm teilnimmst. Werden über einen Zeitraum von drei Jahren keine °Punkte gesammelt, verfallen die °Punkte gemäß Ziffer 5 der Teilnahmebedingungen für das PAYBACK Programm. 4) Weitere Informationen zu den Versicherungen und insbesondere über die Ausschlüsse findest du hier. 5) Beitragsfrei bezieht sich auf den dauerhaften Entfall des Jahresentgelts. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gem. AGB anfallen. Google Pay ist eine Marke von Google LLC. Apple Pay ist in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Ländern eine eingetragene Marke von Apple Inc.
    WELCHE KREDITKARTE PASST ZU DIR?

    An dieser Stelle befinden sich Inhalte aus sozialen Medien

    Wir verwenden den Service eines Drittanbieters, um Inhalte einzubetten. Dieser Service kann Daten zu Ihren Aktivitäten sammeln. Bitte lesen Sie die Details durch und stimmen Sie der Nutzung des Services zu, um die Inhalte anzusehen.
    MEHR INFORMATIONEN
    So viel wie noch nie und nur für kurze Zeit: Jetzt 230 € Startguthaben sichern!
    Beantrage noch heute deine American Express Platinum Card