- Was ist Gestaltungsmissbrauch?
- Gestaltungsmissbrauch: Woran sich das Finanzamt orientiert
- Wie kann ich Gestaltungsmissbrauch vermeiden?
- Wann vermutet das Finanzamt Gestaltungsmissbrauch?
- Wie wird Gestaltungsmissbrauch entschieden?
- Gestaltungsmissbrauch durch fachlichen Rat vermeiden
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Gestaltungsmissbrauch: Du nutzt eine Lücke im Gesetz oder orientierst dich zwar am Gesetz, drückst damit aber deine Steuerlast auf eine nicht vorgesehene Weise.
- Finanzamt Orientierung: Das Finanzamt prüft, ob du das Gesetz umgehst und dir einen Vorteil gegenüber anderen Steuerzahler:innen verschaffst.
- Gestaltungsmissbrauch vermeiden: Informiere dich über die Rechtsprechung und hole ggf. den Rat von Steuerberater:innen ein.
- Gestaltungsmissbrauch Vermutung: Das Finanzamt vermutet Gestaltungsmissbrauch bei Beschäftigungsverhältnissen zwischen Familienangehörigen, Verkäufen von Immobilien unter Verwandten und Mietverträgen in gemeinsam genutzten Häusern oder Wohnungen.
- Gestaltungsmissbrauch Entscheidung: Bei Vermutungen eines Gestaltungsmissbrauchs durch das Finanzamt kannst du Einspruch einlegen. Im Falle einer Ablehnung bleibt nur noch die Klage vor Gericht übrig.
Was ist Gestaltungsmissbrauch?
Von Gestaltungsmissbrauch wird gesprochen, wenn die Rechtsvorschriften so genutzt werden, dass die steuerpflichtigen Personen ihre Abgaben mindern oder vermeiden, dabei aber entgegen der eigentlichen Absicht des Gesetzes handeln.
Definiert wird das in § 42 der Abgabenordnung (AO). Dort heißt es: „Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Steuerpflichtigen oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt.“
Mit anderen Worten: Du nutzt eine Lücke im Gesetz oder orientierst dich zwar am Gesetz, drückst damit aber deine Steuerlast auf eine nicht vorgesehene Weise.
Gestaltungsmissbrauch: Woran sich das Finanzamt orientiert
Niemand zahlt gern zu viel Steuern. Und natürlich sollst du auch alle Vorteile, die sich aus den Gesetzen ergeben, für dich nutzen können. Das darf aus Sicht des Finanzamts nur eben nicht dazu führen, dass du das Gesetz umgehst und dir einen Vorteil gegenüber anderen Steuerzahler:innen verschaffst, die den eigentlich vom Gesetz definierten Weg gewählt haben.
Das Problem beim Gestaltungsmissbrauch: Kein Gesetz kann alle Eventualitäten berücksichtigen. Und so kann die Entscheidung darüber, ob Gestaltungsmissbrauch vorliegt, strittig sein.
Sofern das jeweilige Steuergesetz nicht klar definiert, was es keinesfalls beabsichtigt, gibt es also eine fließende Grenze. Und hier wird das Finanzamt immer erst einmal einen Gestaltungsmissbrauch vermuten, da es ja gerade dazu angehalten ist, alle fälligen Steuern zu ermitteln.
Kurz erklärt
Viele Dinge sind im Rahmen der Steuergesetzgebung noch in Klärung und müssen noch höchstrichterlich entschieden werden. Deswegen findest du auf deinem Steuerbescheid auch in den Erläuterungen häufig Hinweise, dass der Bescheid „vorläufig“ ist. Die Konsequenz daraus kann gut oder schlecht sein. Je nach Ausgang des Verfahrens kann es sein, dass du Geld vom Finanzamt zurückbekommst oder Steuern nachzahlen musst, sofern die Forderung durch das Verfahren nicht bereits verjährt ist.
Wie kann ich Gestaltungsmissbrauch vermeiden?
Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Deswegen solltest du im Zweifel einen Blick in die Rechtsprechung werfen, bevor du einen Vertrag abschließt. Vor allem dann, wenn es um größere Summe bei einem Verkauf, größere Einnahmen oder auch eine Schenkung geht.
Wenn du selbstständig bist, solltest du dich ebenfalls informieren, wie das mit dem Zahlen eigener Gehälter oder der Versteuerung des Gewinns eines Unternehmens läuft. Wie erwähnt finden sich in vielen Gesetzestexten auch bereits Vorschriften, die klar definieren, was steuerlich unzulässig ist.
Leider ist Steuergesetzgebung alles andere als leicht zu verstehen. Deswegen ist es immer eine gute Idee, die Meinung von Steuerberater:innen einzuholen. Die Expert:innen sollten im Vorfeld erkennen können, ob das Finanzamt bei dem, was du vorhast, Gestaltungsmissbrauch vermuten wird. Oder dieser sogar schon vorliegt.
Oft gibt es einen anderen und zulässigen Weg, der auch Steuern spart.
Wann vermutet das Finanzamt Gestaltungsmissbrauch?
Um Gestaltungsmissbrauch zu vermeiden, ist es natürlich hilfreich, wenn du weißt, wann das Finanzamt diesen eher vermutet. Es gibt Konstellationen, bei denen das Finanzamt den Sachverhalt immer sehr genau prüft, weil es einen Gestaltungsmissbrauch annimmt. Dazu gehören:
- Beschäftigungsverhältnisse zwischen Familienangehörigen, zum Beispiel wenn die Ehefrau ihren Mann in ihrem Betrieb anstellt. Fließt tatsächlich monatlich ein Gehalt, ist alles in Ordnung. Dient der Vertrag nur dazu, dass in dem Unternehmen Kosten entstehen, ist das nicht zulässig.
- Verkäufe von Immobilien zwischen nahen Verwandten: Liegt der Kaufpreis deutlich unter den sonstigen Marktpreisen, handelt es sich eigentlich um eine Schenkung. So jedenfalls die Vermutung des Finanzamts. Der Fall könnte ein Gestaltungsmissbrauch sein.
- Mietverträge in gemeinsam genutzten Häusern oder Wohnungen: Wenn die vermietende Person mit den Mieter:innen unter einem Dach lebt, kann es sich um einen Gestaltungsmissbrauch handeln, weil eigentlich eine Hausgemeinschaft vorliegt. Nach Rechtsprechung muss das aber nicht immer so sein.
Im Zweifel also besser immer vorher einen Rat einholen.
Wie wird Gestaltungsmissbrauch entschieden?
Vermutet das Finanzamt einen Gestaltungsmissbrauch, wird es dich im Rahmen eines Bescheids darüber informieren. Gegen einen Bescheid kannst du Einspruch einlegen.
Spätestens jetzt solltest du Expert:innen an deiner Seite haben, die bei der Formulierung des Widerspruchs helfen. Im Rahmen des Einspruchsverfahrens erhalten beide Seiten die Gelegenheit, ihre Argumente vorzutragen. Im günstigen Fall erkennt das Finanzamt deine Argumentation an und der Bescheid wird in deinem Sinne geändert.
Bleibt das Finanzamt bei seiner Auffassung und der Einspruch wird abgelehnt, bleibt dir nur noch die Klage und damit eine Entscheidung bei Gericht. Solche Verfahren können allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen.
Gestaltungsmissbrauch durch fachlichen Rat vermeiden
Liegt ein Gestaltungsmissbrauch vor, musst du mehr Steuern zahlen, als du beabsichtigt hast – unter Umständen sogar sehr viel mehr. Das kann dann auch rückwirkend der Fall sein, je nachdem, wie lange der Sachverhalt schon besteht.
Daher ist es generell zu empfehlen, sich frühzeitig die Meinung und den fachlichen Rat eines Steuerberaters oder einer Steuerberaterin einzuholen. Mit seiner oder ihrer Hilfe kannst du den Gestaltungsmissbrauch vermeiden.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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