- Diese Unternehmen sind zur Wirtschaftsprüfung verpflichtet
- Der Sinn einer Wirtschaftsprüfung
- Wer übernimmt die Wirtschaftsprüfung?
- Wie qualifizieren sich Wirtschaftsprüfer:innen?
- So arbeiten Wirtschaftsprüfer:innen
- Wirtschaftsprüfung: Damit alles schön sauber bleibt
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das wichtigste aus diesem Artikel
- Wirtschaftsprüfungspflicht: Unternehmen müssen sich ab einer bestimmten Größe wirtschaftlich prüfen lassen. Dies ist der Fall, wenn zwei von drei Kriterien erfüllt sind: Bilanzsumme über sechs Millionen Euro, Jahresumsatz über zwölf Millionen Euro oder mehr als 50 Mitarbeiter:innen.
- Ziel der Wirtschaftsprüfung: Sie dient der Kontrolle und Überprüfung von Geschäften und soll zwielichtige Praktiken aufdecken. Die Ergebnisse in den Büchern und Bilanzen des Unternehmens werden mit den Angaben gegenüber Fiskus und Ämtern verglichen.
- Rolle der Wirtschaftsprüfer:innen: Sie führen die Prüfungen durch und müssen dabei unabhängig, unparteiisch, verschwiegen, gewissenhaft und eigenverantwortlich handeln. Ihre Aufgaben umfassen neben Buch- und Bilanzprüfungen auch Sonderprüfungen sowie Beratungsleistungen.
Diese Unternehmen sind zur Wirtschaftsprüfung verpflichtet
Größere Unternehmen tragen nicht nur eine unternehmerische, sondern auch eine gesellschaftliche Verantwortung. Von ihrer geschäftlichen Entwicklung hängen etwa Arbeitsplätze ab. Der Erfolg oder Misserfolg großer Unternehmen betrifft ebenso Investor:innen und Gläubiger. Deshalb ist bei Unternehmen ab einer bestimmten Größe eine Wirtschaftsprüfung verpflichtend.
Bei einer Wirtschaftsprüfung werden Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes geprüft. Die Wirtschaftsprüfung dient nicht nur zur Kontrolle der Geschäfte, sie soll außerdem zwielichtige Geschäftspraktiken aufdecken. Üblicherweise findet eine Wirtschaftsprüfung im Rahmen einer Jahresabschlussprüfung der jeweiligen Firma statt.
Nicht alle Unternehmen sind prüfungspflichtig. Verpflichtend ist eine Steuerprüfung für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften erst, sobald sie zwei von drei Merkmalen überschreiten. Eine Wirtschaftsprüfung wird verpflichtend:
- Wenn die Bilanzsumme höher ausfällt als sechs Millionen Euro.
- Wenn der Jahresumsatz über zwölf Millionen Euro liegt.
- Wenn das Unternehmen über 50 Arbeitnehmer:innen beschäftigt.
Der Sinn einer Wirtschaftsprüfung
Eine Wirtschaftsprüfung, auch Jahresabschlussprüfung genannt, soll nicht analysieren, ob die Geschäftsführung gut gewirtschaftet hat – es wird nicht die Wirtschaftlichkeit geprüft. Bei einer Wirtschaftsprüfung werden die tatsächlichen Ergebnisse in den Büchern und Bilanzen des Unternehmens mit den Angaben verglichen, die dem Fiskus oder den Ämtern übermittelt werden.
Eine Wirtschaftsprüfung soll also mit hinreichender Sicherheit feststellen, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen Fehlern ist. Die Prüfung erfolgt dabei im pflichtgemäßen Ermessen der Wirtschaftsprüfer:innen in Stichproben.
Quick-Info
In Fällen, in denen gezielt auf Betrug hin untersucht werden soll, kommt eine forensische Prüfung in Betracht. Dann wird nicht nur stichprobenartig geprüft, sondern es wird eine lückenlose Prüfung vorgenommen. Die forensische Kontrolle ist dementsprechend sehr zeitaufwendig.
Wer übernimmt die Wirtschaftsprüfung?
Anders als interne Prüfungen der Bücher, der Bilanzierung und der Konten, die ein Unternehmen durchführen kann, muss die Wirtschaftsprüfung extern durch zertifizierte Wirtschaftsprüfer:innen erfolgen. Es ist also ein Beruf, der mit einer großen Verantwortung einhergeht.
Mit der Ausübung dieses Berufs sind verschiedene Berufspflichten verbunden, die in der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) festgelegt sind. Die WPO regelt in Deutschland das Berufsrecht für Wirtschaftsprüfer:innen und vereidigte Buchprüfer:innen. Zu den Pflichten und Voraussetzungen für die Ausübung gehören:
- Unabhängigkeit: Dies ist eines der obersten Gebote für Wirtschaftsprüfer:innen. Sie sollen ausschließlich Sachbestände, die für die Prüfung wichtig sind, in Betracht ziehen. Sie dürfen sich nicht von sachfremden Einflüssen stören lassen und sie müssen unbefangen sein.
- Unparteilichkeit: Von Wirtschaftsprüfer:innen wird Neutralität verlangt. Es dürfen keine Sachverhalte, die relevant für die Prüfung sind, unberücksichtigt bleiben.
- Verschwiegenheit: Das Unternehmen, das sich prüfen lässt, muss der prüfenden Person vertrauen können. Denn Wirtschaftsprüfer:innen bekommen Einblick in wichtige Geschäftsdokumente. Deshalb ist Verschwiegenheit eine ihrer Pflichten.
- Gewissenhaftigkeit: Wirtschaftsprüfer:innen sind an Gesetze gebunden, sie müssen sich an bestimmte Regelungen halten. Deshalb darf ein Mandat nur angenommen werden, wenn die Wirtschaftsprüfer:innen über die erforderlichen Sachkenntnisse verfügen.
- Eigenverantwortlichkeit: Wirtschaftsprüfer:innen müssen alleine Urteile fällen und alleine Entscheidungen treffen. Sie dürfen keinen Weisungen unterliegen, die diesem Grundsatz widersprechen.
- Berufswürdiges Verhalten: Wirtschaftsprüfer:innen müssen sich so verhalten, wie es der Beruf erfordert. Sie müssen sich über ihre Pflichten und Rechten bewusst sein.
Die Pflichten und Voraussetzungen für den Beruf zeigen, dass nicht nur die fachliche Qualifikation stimmen muss, sondern auch die persönliche Eignung. Deswegen müssen Wirtschaftsprüfer:innen einen Berufseid ablegen. Durch den Eid soll ihre Integrität gesichert werden.
Wie qualifizieren sich Wirtschaftsprüfer:innen?
Wer als Wirtschaftsprüfer:in zugelassen werden möchte, muss ein Wirtschaftsprüferexamen absolvieren. Das Examen ist in eine schriftliche und eine mündliche Prüfungseinheit aufgeteilt. Um überhaupt zum Wirtschaftsprüferexamen zugelassen zu werden, ist in der Regel ein akademisches Studium notwendig.
Vorteilhaft ist ein Studium in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang, denn Wirtschaftskenntnisse werden beim Wirtschaftsprüferexamen in jedem Fall abgefragt. Zwar ist ein Studium in Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaft nicht zwingend erforderlich, allerdings haben die meisten ein Studium in den Wirtschaftswissenschaften abgeschlossen.
Ein wichtiger Aspekt für die Praxis ist die praktische Erfahrung. Teilnehmer:innen am Wirtschaftsprüferexamen müssen entsprechende Berufserfahrung vorweisen können. Neben dem abgeschlossenen Studium werden in der Regel mindestens drei Jahre Berufspraxis verlangt.
Was bei Pflichtverletzung passiert
Wirtschaftsprüfer:innen haben viele Pflichten zu erfüllen. Denn sie tragen eine große Verantwortung. Doch was passiert, wenn sie diese verletzten oder es einfach nicht so genau nehmen? Dann werden berufsgerichtliche Maßnahmen eingeleitet. Zu den Strafen gehören:
- Geldbußen
- Berufsverbot von einem bis zu fünf Jahren
- Ausschluss als Wirtschaftsprüfer:in
Good to know
Wirtschaftsprüfer:innen, die Abschlusskontrollen machen, müssen sich selbst alle drei Jahre einer Qualitätskontrolle unterziehen.
So arbeiten Wirtschaftsprüfer:innen
Zu den Tätigkeiten von Wirtschaftsprüfer:innen gehören außer der Buch- und Bilanzprüfung auch Sonderprüfungen wie zum Beispiel Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Gründungs- und Verschmelzungsprüfungen oder Prüfungen der Kreditwürdigkeit.
Die sogenannten Due-Diligence-Prüfungen gehören ebenfalls zu den Aufgaben. Due Diligence ist die Prüfung eines Verkaufobjekts, etwa eines Unternehmens, das einen Börsengang plant. Das sind weitere Aufgabengebiete:
- Unternehmensberatung: Wirtschaftsprüfer:innen können und dürfen Unternehmen bei allen unternehmerischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten beraten.
- Gutachter- und Sachverständigentätigkeit: Bei Übernahmen und dem Zusammenschluss zweier Unternehmen werden Wirtschaftsprüfer:innen häufig als Gutachter:innen für die finanzielle Bewertung gebraucht. Auch die Ermittlung einer angemessenen Abfindung von Führungspersonal fällt in ihren Aufgabenbereich.
- Steuer- und Rechtsberatung: Aufgrund ihrer Ausbildung können Wirtschaftsprüfer:innen Unternehmen ebenfalls in Steuerangelegenheiten beraten. Sie sind dazu berechtigt, die Unternehmen gegenüber den Finanzbehörden und vor Finanzgerichten zu vertreten.
- Treuhänderische Verwaltung: Grundlage für diese Tätigkeit ist die Vereidigung der Wirtschaftsprüfer:innen. Denn sie sind berechtigt, etwa die Vermögensverwaltung, die Konkursverwaltung oder die Verwaltung eines Nachlasses einschließlich der Testamentsvollstreckung zu übernehmen.
Was verdienen Wirtschaftsprüfer:innen eigentlich?
Das Gehalt von Wirtschaftsprüfer:innen wird von diversen Aspekten beeinflusst: Das ist die Qualifikation der Person, an welcher Universität sie beispielsweise studiert hat oder was das Thema der Abschlussarbeit war. Die Berufserfahrung ist ein weiterer relevanter Aspekt.
Ferner wird gefragt: Hat die Person Personalverantwortung gehabt und wie und wie regelmäßig hat sie sich weitergebildet? Es kommt aber auch auf die Größe des Unternehmens an. Die Einstiegsgehälter liegen bei größeren Unternehmen höher.
Bei Großunternehmen kann ein Anfangsgehalt bei 60.000 Euro im Jahr liegen, bei kleineren Firmen mit weniger als 100 Mitarbeiter:innen können Absolvent:innen mit etwa 42.000 Euro starten. Wirtschaftsprüfer:innen mit Berufserfahrung und guter Qualifikation können 93.000 Euro jährlich oder mehr verdienen.
Wirtschaftsprüfung: Damit alles schön sauber bleibt
Nicht alle Unternehmen sind zur Wirtschaftsprüfung verpflichtet, es kommt auf die Rechtsform und Größe an. Eine Wirtschaftsprüfung trägt dazu bei, die Integrität von Finanzinformationen von Firmen zu kontrollieren und sicherzustellen. Entsprechend hoch sind die Erwartungen an die Kompetenzen und die Rechtschaffenheit von Prüfer:innen.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was macht man in der Wirtschaftsprüfung?
Wirtschaftsprüfer:innen haben vielfältige Aufgaben. In der Regel sind sie mit der Prüfung von Jahresabschlüssen von Unternehmen beschäftigt. Neben der Buch- und Bilanzprüfung können Wirtschaftsprüfer:innen beratend oder treuhänderisch tätig sein.
Wie viel verdient man als Wirtschaftsprüfer?
Die Gehaltsspanne von Wirtschaftsprüfer:innen ist sehr hoch. Je nach Qualifikation, Berufserfahrung, Personalverantwortung, Weiterbildung und Größe des Unternehmens, für das sie arbeiten, können Wirtschaftsprüfer:innen von 40.000 Euro bis 93.000 Euro und mehr verdienen.
Wann ist ein Wirtschaftsprüfer notwendig?
Nur Unternehmen, die genau drei Eigenschaften haben, sind prüfungspflichtig. In Deutschland muss eine Firma sich prüfen lassen, wenn sie mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt: Sie hat über 50 Mitarbeiter:innen, die Bilanzsumme des Unternehmens liegt mindestens bei sechs Millionen Euro und/oder der Jahresumsatz beträgt mindestens zwölf Millionen Euro.
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- Platinum Card
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- Gold Card
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- American Express Card
Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
- American Express Blue Card
Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 600 Euro, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 25 Euro. Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben in Höhe von 25 Euro zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthaben führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- PAYBACK American Express Karte
Es gelten Bedingungen: Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 2.000 PAYBACK Extra°Punkte. Die Punkte werden Dir über Payback auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 1.000 PAYBACK Extra°Punkten, die Dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.