
Reiserücktrittsversicherung
Wenn aus dem Reisefieber etwas Ernstes wird

Abgesichert falls Sie nicht reisen können
Die Vorteile der Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruch
Abgesichert im Fall der Fälle
Manche Gründe verhindern, dass Sie Ihre Reise antreten können. Wenn Sie oder einer Ihrer Mitreisenden oder die Person, die Sie auf Ihrer Reise besuchen wollten, akut krank werden, dann ist die exklusive, mit American Express entwickelte Reiserücktrittsversicherung unseres Versicherungspartners AXA Partners für Sie zur Stelle. Andere Unannehmlichkeiten, die sich während Ihrer Reise in den Weg stellen, mit der ebenfalls durch die enthaltene Reiseabbruchversicherung abgesichert.


Was ist versichert?
✓ | Übernahme Ihrer Reisekosten – auch für Unterbringung und Ausflüge, die vorab bezahlt wurden |
✓ | Übernahme der Stornogebühren |
✓ | Gilt weltweit und unabhängig von der Dauer der Reise |
✓ | Gilt auch innerhalb Deutschlands für Reisen ab 200 km Entfernung vom Wohnort |
✓ | Gilt unabhängig davon, ob die Reise mit einer American Express Karte bezahlt wurde |
✓ | Auch ohne Kreditkarte abschließbar |
✓ | Einfache Online-Schadensmeldung |
Mehr Informationen erhalten Sie in den Versicherungsbedingungen.
Wann bin ich abgesichert?
✓ | Bei Krankheit oder Unfall von Ihnen, Ihren Mitreisenden, der Person, die Sie besuchen oder von Angehörigen der genannten Personen |
✓ | Wenn ein schwerwiegendes Ereignis Sie zu Hause festhält wie zum Beispiel der Tod eines Angehörigen, Arbeitsverlust, ein Einbruch bei Ihnen, etc. |
✓ | Bei Reiserücktritt, Reiseabbruch, Verschiebung oder wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können |
✓ | Wenn Sie durch eine Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel von mehr als 2 Stunden Ihre Reise verpassen |
✓ | Und noch viele weitere Fälle, die Sie in den Versicherungsbedingungen nachlesen können |


Warum eine Reiserücktrittsversicherung?
Während der Reise kann es zu unerwarteten Zwischenfällen kommen. Sie können im Ausland erkranken, einen Unfall haben oder es passiert etwas Unvorhergesehenes in der Heimat. AXA Partners kümmert sich um die Rückerstattung Ihrer Reise und der bereits gebuchten Aktivitäten, sofern der Reiseveranstalter nicht selbst dafür aufkommt. So können Sie sich voll und ganz auf das Problem konzentrieren, das Sie von Ihrem Urlaub fernhält und diesen zu gegebener Zeit nachholen. Egal ob privat oder geschäftlich, ob alleinreisend oder mit der ganzen Familie: Mit der Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung sind Sie bestens geschützt.
Sie haben die Wahl
Sie haben die Möglichkeit die Reiserücktrittsversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abzuschließen. Ebenfalls können Sie zwischen Einzelreise oder Jahrespolice wählen.

FAQ
Unvorhersehbare Ereignisse sind das Spezialgebiet der Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung unseres Versicherungspartners AXA Partners. Dazu gehören Unfälle, unerwartete Erkrankungen oder Tod. Dabei greift der Reiseschutz nicht nur, wenn Sie selbst oder einer Ihrer nahen Angehörigen einen Versicherungsfall haben. Mitreisende, sowie deren nahe Angehörige sind ebenfalls abgesichert.
Der Reiseschutz erspart Ihnen hohe Kosten: AXA Partners übernimmt bei Reiserücktritt, Nichtantritt und verspätetem Reiseantritt die Stornogebühren und den finanziellen Umbuchungsaufwand bei Verschiebung der Reise. Bei Reiseabbruch bzw. Unterbrechung zahlt AXA Partners Ihnen die notwendigen Heimreisekosten und kommen für bereits gezahlte oder vorgebuchte Ausflüge und Unterbringung auf, falls Sie diese beim Anbieter nicht rückerstatten können.
Anspruch auf die genannten Leistungen haben Sie auch, wenn eine unvorhersehbare, schwere Beschädigung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung vorliegt, nach einem Einbrauch und wenn Sie bei der Polizei oder Gerichtsterminen aussagen müssen.
Über weitere Leistungen zum Beispiel bei Schwangerschaft oder Kündigung informieren Sie sich in unseren Versicherungsbedingungen. Hier lesen Sie auch, unter welchen Bedingungen Sie Mehrkosten bei verspäteten öffentlicher Verkehrsmittel erhalten, wenn Sie dadurch Ihren Flug verpassen.
Unvorhersehbare Ereignisse sind das Spezialgebiet der Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung unseres Versicherungspartners AXA Partners. Dazu gehören Unfälle, unerwartete Erkrankungen oder Tod. Dabei greift der Reiseschutz nicht nur, wenn Sie selbst oder einer Ihrer nahen Angehörigen einen Versicherungsfall haben. Mitreisende, sowie deren nahe Angehörige sind ebenfalls abgesichert.
Der Reiseschutz erspart Ihnen hohe Kosten: AXA Partners übernimmt bei Reiserücktritt, Nichtantritt und verspätetem Reiseantritt die Stornogebühren und den finanziellen Umbuchungsaufwand bei Verschiebung der Reise. Bei Reiseabbruch bzw. Unterbrechung zahlt AXA Partners Ihnen die notwendigen Heimreisekosten und kommen für bereits gezahlte oder vorgebuchte Ausflüge und Unterbringung auf, falls Sie diese beim Anbieter nicht rückerstatten können.
Anspruch auf die genannten Leistungen haben Sie auch, wenn eine unvorhersehbare, schwere Beschädigung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung vorliegt, nach einem Einbrauch und wenn Sie bei der Polizei oder Gerichtsterminen aussagen müssen.
Über weitere Leistungen zum Beispiel bei Schwangerschaft oder Kündigung informieren Sie sich in unseren Versicherungsbedingungen. Hier lesen Sie auch, unter welchen Bedingungen Sie Mehrkosten bei verspäteten öffentlicher Verkehrsmittel erhalten, wenn Sie dadurch Ihren Flug verpassen.
Die Übernahme entstandener Kosten durch die Rücktrittsversicherung ist an gewisse Bedingungen und die Beachtung der allgemeinen Ausschüsse geknüpft.
Grundsätzlich gilt: Die Umstände für den Reiserückritt oder -abbruch müssen unerwartet sein. War zum Beispiel bekannt, dass eine Entlassung ansteht, kann der Anspruch auf Leistungen der Reisekostenversicherung nicht geltend gemacht werden. Das gilt auch für alle anderen Ereignisse, die Ihnen vor der Buchung Ihrer Reise oder Beantragung der Versicherung bekannt waren.
Idealerweise informieren Sie den Anbieter Ihrer Reise, Ihrer Unterbringung oder Ihrer Freizeitaktivität umgehend über eine Stornierung, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Bei Krankheit benötigen Sie ein medizinisches Attest, ausgestellt durch einen Arzt, der kein naher Angehöriger sein darf. Sammeln Sie außerdem alle Bescheide und Belege, die zum Beispiel bei Schäden, Kündigung oder einem Todesfall nachgewiesen werden müssen und fertigen Sie eine Kopie für sich an. In der Regel benötigt AXA Partners diese Unterlagen sowie Belege über Buchungs- oder Stornokosten im Original.
Die Übernahme entstandener Kosten durch die Rücktrittsversicherung ist an gewisse Bedingungen und die Beachtung der allgemeinen Ausschüsse geknüpft.
Grundsätzlich gilt: Die Umstände für den Reiserückritt oder -abbruch müssen unerwartet sein. War zum Beispiel bekannt, dass eine Entlassung ansteht, kann der Anspruch auf Leistungen der Reisekostenversicherung nicht geltend gemacht werden. Das gilt auch für alle anderen Ereignisse, die Ihnen vor der Buchung Ihrer Reise oder Beantragung der Versicherung bekannt waren.
Idealerweise informieren Sie den Anbieter Ihrer Reise, Ihrer Unterbringung oder Ihrer Freizeitaktivität umgehend über eine Stornierung, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Bei Krankheit benötigen Sie ein medizinisches Attest, ausgestellt durch einen Arzt, der kein naher Angehöriger sein darf. Sammeln Sie außerdem alle Bescheide und Belege, die zum Beispiel bei Schäden, Kündigung oder einem Todesfall nachgewiesen werden müssen und fertigen Sie eine Kopie für sich an. In der Regel benötigt AXA Partners diese Unterlagen sowie Belege über Buchungs- oder Stornokosten im Original.
Grundsätzlich werden Krankheiten anerkannt, die unerwartet aufgetreten sind. Wenn die also Krankheit nach Buchung Ihrer Reise oder nach Abschluss der Rückreiseversicherung erstmals auftritt und den Antritt oder die Fortführung der Reise unzumutbar macht.
Auch wenn sich der Zustand einer bestehenden Krankheit unerwartet verschlechtert, ist das ein Fall für die Reiserücktrittsversicherung. Entscheidend ist hier, dass Sie beziehungsweise die Person, auf die der Versicherungsschein ausgestellt ist, ein halbes Jahr vor Buchung der Reise oder Abschluss der Reiseversicherung nicht behandelt wurde (Kontrolluntersuchungen zählen nicht dazu). Treten Sie die Reise nicht gegen den Rat Ihres behandelnden Arztes an.
Die Reiserücktritts und Reiseabbruchversicherung schließt alle Fälle aus, die direkt oder indirekt auf Phobien, emotionalen, mentalen und psychischen Krankheiten oder Suchterkrankungen basieren. Im Falle einer unerwarteten Krankheit müssen Sie Ihre Reiseunfähigkeit durch das Attest eines Arztes bestätigen lassen, der in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis zu Ihnen stehen darf.
Grundsätzlich werden Krankheiten anerkannt, die unerwartet aufgetreten sind. Wenn die also Krankheit nach Buchung Ihrer Reise oder nach Abschluss der Rückreiseversicherung erstmals auftritt und den Antritt oder die Fortführung der Reise unzumutbar macht.
Auch wenn sich der Zustand einer bestehenden Krankheit unerwartet verschlechtert, ist das ein Fall für die Reiserücktrittsversicherung. Entscheidend ist hier, dass Sie beziehungsweise die Person, auf die der Versicherungsschein ausgestellt ist, ein halbes Jahr vor Buchung der Reise oder Abschluss der Reiseversicherung nicht behandelt wurde (Kontrolluntersuchungen zählen nicht dazu). Treten Sie die Reise nicht gegen den Rat Ihres behandelnden Arztes an.
Die Reiserücktritts und Reiseabbruchversicherung schließt alle Fälle aus, die direkt oder indirekt auf Phobien, emotionalen, mentalen und psychischen Krankheiten oder Suchterkrankungen basieren. Im Falle einer unerwarteten Krankheit müssen Sie Ihre Reiseunfähigkeit durch das Attest eines Arztes bestätigen lassen, der in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis zu Ihnen stehen darf.
Über unseren Versicherungspartner AXA Partners (Inter Partner Assistance S.A.)
AXA Partners, agierend unter dem Namen Inter Partner Assistance S.A., ist Teil der AXA Gruppe und bietet unter anderem exklusive Versicherungen für American Express an.
Die AXA Gruppe ist Weltmarktführer in Versicherungen und Vermögensverwaltung, hat 149.000 Mitarbeitende und Vermittler:innen und betreut 105 Millionen Kund:innen in 61 Ländern. In Deutschland hat AXA mehr als 8 Millionen Kunden mit ca. 17 Millionen Verträgen.
AXA Partners ermöglicht es uns unter Zusammenarbeit mit unseren Produkt- und Versicherungsteams exklusive, auf unsere Kunden zugeschnittene Reiseversicherungen anzubieten.
Sorgenfrei den Urlaub buchen
Weniger Stress, falls Sie nicht Reisen können
Erhalten Sie Rückerstattungungen Ihrer Reise und der bereits gebuchten Aktivitäten wenn Sie nicht Reisen können oder die Reise abbrechen müssen. Schließen Sie jetzt eine Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruch schon ab 7,50 Euro1) pro Reise ab.
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Unser Kundenservice freut sich auf Ihren Anruf.
Jetzt beraten lassen unter:
(gebührenfrei, Montag bis Freitag von 9:00 bis 19:00 Uhr)
1) Der genannte Preis bezieht sich auf den Versicherungsschutz für eine:n Reisende:n im Alter von bis zu 40 Jahren für eine Einzelreise mit 100 Euro Reisepreis und Selbstbehalt
American Express SafetyFirst
Versichern Sie Ihre elektronischen Geräte, persönlichen Wertgegenstände, Brieftasche, Zahlungskarten und mehr gegen Diebstahl, Beschädigung oder Verlust. Alles mit nur einer Versicherung für 12,99€ oder 19,99€.
Bei Fragen können Sie einfach unseren Versicherungs-Service kontaktieren, um sich genauer über unsere Angebote und Leistungen zu informieren.
Telefon:
0800 800-2424 (gebührenfrei)
oder aus dem Ausland unter +49 69 9797-2424
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr
Fax:
+49 (0)69 9797 - 2777
Post:
American Express International, Inc.
Versicherungsservice
Theodor-Heuss-Allee 112
60486 Frankfurt am Main
E-Mail:
amexinsurancegermany@aexp.com
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Telefon: | 0800 800-2424 (gebührenfrei) oder aus dem Ausland unter +49 69 9797-2424 Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr |
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Fax: | +49 (0)69 9797 - 2777 |
Post: | American Express International, Inc. Versicherungsservice Theodor-Heuss-Allee 112 60486 Frankfurt am Main |
E-Mail: | amexinsurancegermany@aexp.com |
American Express International, Inc. (AEII)
Niederlassung Deutschland, Frankfurt am Main
Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt am Main
Tel. 069 9797-2424, Fax. 069 9797-2777
E-Mail-Adresse: amexinsurancegermany@aexp.com
www.americanexpress.com/de/versicherungen
Handelsregisternummer: HRB Frankfurt 11988
Hauptsitz der Gesellschaft: New York, USA
Rechtsform: Incorporation (Inc.) Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates Delaware, USA
Gesetzlicher Vertreter der AEII:
Board of Directors, USA: David W. Bailey, Katharine B. Douglas, David L. Fabricant
Haupttätigkeit des Unternehmens:
Dienstleistungen auf dem Gebiet des Tourismus und Reiseverkehrs, Versicherungsvertreter mit Erlaubnis gemäß §34d Abs. 1 GewO
Grundlage der Versicherungsvermittlung:
Versicherungsvertreter mit Erlaubnis gemäß § 34d Abs. 1 GewO, gemeldet bei der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
Eintragung im Vermittlerregister:
Die Eintragung im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) als Versicherungsvertreter kann unter folgender Registrierungs-Nummer abgerufen werden:
Registrierungsnummer: D-BX92-DQD8V-51
Die Eintragung kann wie folgt überprüft werden:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon 030 20308-0
Fax 030 20308-1000
Beratung:
Es wird eine Beratung angeboten.
Vergütung:
American Express erhält Provisionen aus den laufenden Beiträgen, die von Produkt zu Produkt und von Versicherer zu Versicherer variieren können. Darüber hinaus erhält American Express International, Inc. keine anderweitige Vergütung monetärer oder nicht monetärer Art.
Beteiligung an Versicherungsunternehmen:
American Express International, Inc. hält keine indirekten oder direkten Beteiligungen von mehr als 10 % an Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens.
Beteiligung an American Express International, Inc.:
Weder ein Versicherungsunternehmen noch ein Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens halten eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital von American Express International, Inc.
Außergerichtliche Beschwerdestelle:
American Express International Inc. ist gesetzlich zur Teilnahme an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren verpflichtet.
Folgende Beschwerdestelle steht hierfür zur Verfügung:
Verein Versicherungs-Ombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
beschwerde@versicherungsombudsmann.de
www.versicherungsombudsmann.de
Bei der Vermittlung eines Versicherungsvertrages online und einer diesbezüglichen Beschwerde können Sie sich über folgende Plattform beschweren:
Europäische Kommission
Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
http://ec.europa.eu/consumers/odr
Aufsichtsbehörde und zuständige Behörde für die Erlaubnis:
Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
American Express International, Inc. (AEII)
Niederlassung Deutschland, Frankfurt am Main
Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt am Main
Tel. 069 9797-2424, Fax. 069 9797-2777
E-Mail-Adresse: amexinsurancegermany@aexp.com
www.americanexpress.com/de/versicherungen
Handelsregisternummer: HRB Frankfurt 11988
Hauptsitz der Gesellschaft: New York, USA
Rechtsform: Incorporation (Inc.) Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates Delaware, USA
Gesetzlicher Vertreter der AEII:
Board of Directors, USA: David W. Bailey, Katharine B. Douglas, David L. Fabricant
Haupttätigkeit des Unternehmens:
Dienstleistungen auf dem Gebiet des Tourismus und Reiseverkehrs, Versicherungsvertreter mit Erlaubnis gemäß §34d Abs. 1 GewO
Grundlage der Versicherungsvermittlung:
Versicherungsvertreter mit Erlaubnis gemäß § 34d Abs. 1 GewO, gemeldet bei der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
Eintragung im Vermittlerregister:
Die Eintragung im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) als Versicherungsvertreter kann unter folgender Registrierungs-Nummer abgerufen werden:
Registrierungsnummer: D-BX92-DQD8V-51
Die Eintragung kann wie folgt überprüft werden:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon 030 20308-0
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Beratung:
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Vergütung:
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Beteiligung an Versicherungsunternehmen:
American Express International, Inc. hält keine indirekten oder direkten Beteiligungen von mehr als 10 % an Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens.
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Weder ein Versicherungsunternehmen noch ein Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens halten eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital von American Express International, Inc.
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Schauen Sie sich ganz einfach online Ihre Versicherungsleistungen zu Ihrer Karte an. Dort finden Sie auch FAQs und können sich Ihre Versicherungszertifikate herunterladen.
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Unsere Partner lassen Sie nicht im Regen stehen! Melden Sie Schadenfälle einfach und bequem online.
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Wir möchten Ihnen stets erstklassigen Service und kundenorientierte Leistungen bieten. Sollten wir Ihre Erwartungen doch einmal nicht erfüllt haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
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