Fünf Personen, drei Männer und zwei Frauen, sitzen rund um einen Tisch in einem hellen Konferenzraum
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Der Aufsichtsrat, seine Funktion und Aufgaben

Der Aufsichtsrat ist das zentrale Kontrollorgan in deutschen Kapitalgesellschaften. Er überwacht den Vorstand, prüft die Geschäftsführung und sichert die Unternehmensinteressen. Je nach Rechtsform und Unternehmensgröße ist ein Aufsichtsrat gesetzlich vorgeschrieben oder kann freiwillig eingerichtet werden. Seine Mitglieder unterliegen strengen Pflichten und haften bei Verstößen mit ihrem Privatvermögen. Entdecke die komplexen Aufgaben, rechtlichen Grundlagen und Verantwortlichkeiten dieses wichtigen Unternehmensorgans.

Das Wichtigste aus diesem Artikel

  1. Definition Aufsichtsrat: Ein Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium in einem Unternehmen, das den Vorstand berät, kontrolliert und überwacht.
  2. Aufgaben: Der Aufsichtsrat prüft die Überwachung der Rechtmäßigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung des Vorstands. Er hat auch Informationsrechte.
  3. Pflichten: Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben eine Treuepflicht, Sorgfaltspflicht und Verschwiegenheitspflicht. Bei Pflichtverletzungen können sie haftbar gemacht werden.
  4. Vergütung: Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats kann durch eine Satzungsregelung oder einen Hauptversammlungsbeschluss bestimmt werden. Sie kann entweder ein Festgehalt oder eine Beteiligung am Jahresgewinn sein.

Das ist ein Aufsichtsrat und dazu wird er gebraucht

‌Ein Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium in einem Unternehmen. Er berät, kontrolliert und überwacht den Vorstand. Die rechtliche Grundlage des Aufsichtsrats ist das Aktiengesetz. Je nach Unternehmensform ist ein Aufsichtsrat gesetzlich vorgeschrieben oder kann auf freiwilliger Basis gebildet werden. Wann welche Unternehmensformen einen Aufsichtsrat haben müssen oder können:

  • Aktiengesellschaften, kurz AG, und Kommanditgesellschaften auf Aktien, KGaA, sind gesetzlich verpflichtet, einen Aufsichtsrat einzurichten.
  • Genossenschaften ab 20 Mitgliedern haben ebenso die gesetzliche Pflicht, einen Aufsichtsrat zu bilden.
  • Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH, ist ab 500 Mitarbeiter:innen ein Aufsichtsrat verpflichtend zu gründen. ‌
  • Bei einer kleineren GmbH, einer Offenen Handelsgesellschaft, OHG, und einer Kommanditgesellschaft, KG, kann ein freiwilliger Aufsichtsrat gebildet werden.

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Für börsennotierte Gesellschaften gilt der Deutsche Corporate Governance Kodex, abgekürzt mit DCGK, der vorsieht, dass der Vorstand die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat abzustimmen hat.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

‌Sobald eine AG gegründet wird, wird der erste Aufsichtsrat durch die Gründungsmitglieder der Gesellschaft gewählt beziehungsweise bestellt. Alle folgenden Aufsichtsrät:innen werden von der Hauptversammlung der AG gewählt.

Eine Ausnahme gibt es bezüglich der Arbeitnehmervertreter:innen: Diese werden von den volljährigen Mitarbeiter:innen direkt oder über Vertreter:innen gewählt. Alle Aufsichtsratsmitglieder sind in dieser Funktion nur nebenamtlich tätig.

‌Ein Aufsichtsrat muss laut Aktiengesetz mindestens drei Mitglieder haben. Im Rahmen der Satzung kann eine höhere Anzahl festgelegt werden. Dabei gelten folgende Einschränkungen:

  • Bei einem Grundkapital von bis zu 1,5 Millionen Euro sind höchstens neun Aufsichtsratsmitglieder zulässig.
  • Beträgt das Grundkapital zwischen 1,5 Millionen und zehn Millionen Euro, darf es nicht mehr als 15 Personen im Aufsichtsrat geben.
  • Bei einem Grundkapital von mehr als zehn Millionen Euro darf der Aufsichtsrat aus bis zu 21 Mitgliedern bestehen.

Gelten für ein Unternehmen keine Mitbestimmungsgesetze, besteht der Aufsichtsrat aus Anteilseigner:innen. Die Mitbestimmungsgesetze gelten ab einer bestimmten Anzahl an Beschäftigten. Dann müssen auch Arbeitnehmervertreter:innen im Aufsichtsrat sein. Dabei wird die Anzahl der Personen ebenso an der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen festgemacht.

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Die Amtsdauer der Aufsichtsratsmitglieder darf höchstens vier Geschäftsjahre betragen. Das Jahr, in dem die Amtszeit anfängt, wird dabei nicht berücksichtigt, ebenso wie das Jahr, in dem die Amtszeit endet.

Gesetzliche Verankerung

Die rechtlichen Grundlagen des Aufsichtsrats sind in verschiedenen Gesetzen verankert:

  1. Aktiengesetz (AktG): Regelt umfassend die Bildung, Zusammensetzung, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats in Aktiengesellschaften (§§ 95-116 AktG)
  2. GmbH-Gesetz: Enthält Regelungen für fakultative Aufsichtsräte in GmbHs
  3. Mitbestimmungsgesetz: Regelt die Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat
  4. Drittelbeteiligungsgesetz: Bestimmt die Beteiligung von Arbeitnehmer:innen im Verhältnis 1:2
  5. SE-Verordnung: Spezifische Regelungen für Europäische Aktiengesellschaften (Societas Europaea)

Pflichtvorschrift vs. freiwillige Einrichtung eines Aufsichtsrats

Während einige Unternehmen gesetzlich zur Einrichtung eines Aufsichtsrats verpflichtet sind, können andere dieses Organ freiwillig etablieren:

Pflichtvorschrift gilt für:

  1. Alle Aktiengesellschaften (AG)
  2. Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
  3. GmbHs mit mehr als 500 Arbeitnehmern
  4. Genossenschaften mit mehr als 500 Mitgliedern
  5. Europäische Aktiengesellschaften (SE)

Freiwillige Einrichtung möglich bei:

  1. Kleineren GmbHs (unter 500 Mitarbeiter)
  2. Kleineren Genossenschaften
  3. Als "Beirat" in Personengesellschaften

In welchen Unternehmen ist ein Aufsichtsrat vorgeschrieben?

Die Pflicht zur Einrichtung eines Aufsichtsrats hängt von der Rechtsform und Größe des Unternehmens ab:

Für Unternehmen der Finanz- und Versicherungsbranche gelten aufgrund ihrer besonderen volkswirtschaftlichen Bedeutung zusätzliche Vorschriften, die in speziellen Aufsichtsgesetzen wie dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) festgelegt sind.

Die Aufgaben eines Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat kontrolliert, ob der Vorstand das Unternehmen ordnungsgemäß führt. Zunächst geht es um die Überwachung der Rechtmäßigkeit, also um die Einhaltung der maßgeblichen Gesetze, Rechtsnormen und Regeln.

Darüber hinaus prüft der Aufsichtsrat die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung des Vorstands. Dabei fokussiert er sich nicht etwa auf jede Geschäftstätigkeit – er schaut eher genauer hin, wenn es um die langfristige Profitabilität des Unternehmens geht.

‌Die Überwachung des Vorstands erfolgt im Interesse der Aktionär:innen. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Aktiengesellschaft börsennotiert ist oder nicht. Die Überwachung des Vorstands reicht von einer Beratung des Vorstands über die notwendige Zustimmung zu geschäftlichen Maßnahmen und kann in einigen Fällen sogar bis zur Klage gegen den Vorstand wegen Pflichtverletzungen gehen.

Ergänzt wird die Überwachungsaufgabe durch die Aufgabe, den Vorstand zu bestellen und abzurufen. ‌Zu den regulären Aufgaben des Aufsichtsrats zählen:

  • Daten ‌in Büchern und Schriften der Gesellschaft einsehen und prüfen.
  • Vermögensgegenstände wie die Unternehmenskasse, Wertpapierdepots oder Warenbestände einsehen und prüfen.
  • Eine Hauptversammlung einberufen, wenn es im Interesse des Unternehmens ist.
  • Den Jahresabschlussbericht und den Lagebericht der Gesellschaft prüfen.

Satzung oder Aufsichtsrat können festlegen, dass bestimmte Geschäfte nur mit der Zustimmung des Überwachungsorgans geschlossen werden dürfen. Überhaupt vertritt der Aufsichtsrat das Unternehmen gegenüber den Vorstandsmitgliedern sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Der Aufsichtsrat hat in bestimmten Fällen zudem die Aufgabe, die AG zu vertreten – die sogenannte Vertretungskompetenz. Dies betrifft vor allem folgende Situationen:

  • Abschluss und Kündigung von Vorstandsverträgen
  • Abschluss und Beendigung von Verträgen mit den Abschlussprüfer:innen
  • Beauftragung externer Expert:innen wie Rechtsanwält:innen, Wirtschaftsprüfende oder Personalberater:innen
  • Klagen gegen aktive und ehemalige Vorstandsmitglieder
  • Übernahme der Empfangsberechtigung, wenn kein Vorstand vorhanden sein sollte
  • Beantragung des Insolvenzverfahrens

Welche Instrumente hat der Aufsichtsrat für seine Arbeit?

Das wichtigste Instrument sind die umfassenden Informationsrechte des Aufsichtsrats, verbunden mit entsprechenden Reportingpflichten des Vorstandes. Sollte der Vorstand die vom Aufsichtsrat geforderten Informationen verweigern, kann der Aufsichtsrat das Gericht anrufen und ein Zwangsgeld gegen die Mitglieder der Geschäftsführung verhängen lassen.

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Der Aufsichtsrat kann die Reportingpflichten des Vorstandes auch in einem gerichtlichen Klageverfahren durchsetzen. Eine unrechtmäßige Informationsverweigerung oder nur unzureichende Informationsübermittlung kann für die betreffende Person im Vorstand sogar zur Kündigung führen.

Diese Pflichten hat der Aufsichtsrat

‌Aufsichtsratsmitglieder haben verschiedene, vorrangig drei Pflichten zu beachten:

  • Als Teil des Unternehmens beziehungsweise als Organ der Gesellschaft unterliegt der Aufsichtsrat einer umfassenden Treuepflicht. Die Aufsichtsratsmitglieder sind verpflichtet, loyal im Interesse des Unternehmens zu handeln. Dazu gehört unter anderem, sensible interne Informationen nicht nach außen weiterzugeben. Entsteht ein Interessenkonflikt mit einem anderen Unternehmen, sollte die betroffene Person ihr Mandat im Aufsichtsrat niederlegen.‌
  • Für den Aufsichtsrat gilt eine Sorgfaltspflicht, vor allem bei seiner Überwachungsfunktion. Vorausgesetzt wird, dass die Aufsichtsratsmitglieder über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, um alle üblicherweise anfallenden Geschäftsvorgänge objektiv und sachgerecht beurteilen zu können. Bei fehlender Fachkenntnis dürfen sie zur Unterstützung externe Beratung hinzuziehen, behalten jedoch die Verantwortung für ihre Entscheidungen.
  • Die Verschwiegenheitspflicht besagt, dass Aufsichtsratsmitglieder über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren haben. Die Verschwiegenheitspflicht leitet sich aus der Treuepflicht ab und kann weder durch eine Satzung noch durch eine Geschäftsordnung verschärft oder abgeschwächt werden.

Good to know

Insidergeschäfte verboten: Aufsichtsratsmitglieder einer börsennotierten AG müssen sich strikt an die Regel halten, dass keine keine unbefugte Weitergabe von Informationen, die den Aktienkurs beeinflussen könnte, nach außen gelangen darf.

Wenn eine Pflichtverletzung vorliegt

Eine Missachtung der Pflichten kann zu einer späteren Haftung führen. Das einzelne Aufsichtsratsmitglied haftet für seine eigene Pflichtverletzung. In der Regel liegt – etwa bei der Überwachungsaufgabe – eine Pflichtverletzung aller oder zumindest mehrerer Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Die Mitglieder haften typischerweise gesamtschuldnerisch, es haftet also jedes Organmitglied für den gesamten Schaden.

Wie Vorstände haften Aufsichtsratsmitglieder mit ihrem Privatvermögen. Wofür Aufsichtsratsmitglieder bestraft werden können:

  • Falsche Angaben im Zusammenhang mit der Gründung der Gesellschaft, Kapitalerhöhungen sowie Ausgabe oder verbotswidriger Erwerb von Aktien
  • Kurs- und Marktmanipulationen zum Beispiel der Unternehmensanleihen
  • Verletzung von Geheimhaltungspflichten
  • Subventionsbetrug oder Steuerverkürzungen
  • Verletzung der Insolvenzantragspflicht

Wird der Aufsichtsrat bezahlt?

Laut Rechtsprechung haben Mitglieder des Aufsichtsrats keinen Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit. Im Aktiengesetz steht: „Den Aufsichtsratsmitgliedern kann für ihre Tätigkeit eine Vergütung gewährt werden. (…) Sie soll in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Lage der Gesellschaft stehen.“ Die Personen im Aufsichtsrat bekommen dann eine Vergütung, wenn eine Satzungsregelung oder ein Hauptversammlungsbeschluss das bestimmt.

‌Die Art der Bezahlung variiert je nach Unternehmen: Entweder bekommen Aufsichtsratsmitglieder ein Festgehalt oder eine Beteiligung am Jahresgewinn. Bei einem Festgehalt erhalten die Mitglieder in der Regel ein fixes Grundgehalt und variable Zulagen, die am tatsächlichen Aufwand gemessen werden, dabei spielt etwa die Anzahl der abgehaltenen Aufsichtsratssitzungen eine Rolle.

Die Höhe der Bezahlung ist oft abhängig von der Betriebsgröße. In der Regel gilt: Je größer das Unternehmen ist, desto höher ist das Gehalt für den Aufsichtsrat. In Aktiengesellschaften wird die Höhe der Bezahlung durch die Hauptversammlung festgelegt.

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Üblicherweise erhalten die Vorsitzenden des Aufsichtsrats und die Stellvertreter:innen ein höheres Gehalt als die anderen Aufsichtsratsmitglieder.

Qualifikationsanforderungen

Mitglieder des Aufsichtsrats müssen bestimmte fachliche und persönliche Anforderungen erfüllen:

  • Vollgeschäftsfähigkeit
  • Keine Interessenkonflikte
  • Maximal zehn gleichzeitige Aufsichtsratsmandate (wobei ein Vorsitz doppelt zählt)
  • Ausreichende Fachkenntnisse und Zeitkapazitäten
  • Bei börsennotierten Unternehmen: Mindestens ein Mitglied mit Rechnungslegungs- und Prüfungsexpertise

Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt darüber hinaus ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium, das unterschiedliche Fachkenntnisse, Branchenerfahrungen und internationale Perspektiven umfasst.

Vielfalt- und Diversity-Aspekte

Moderne Aufsichtsräte streben nach Diversität – nicht nur aus gesellschaftlicher Verantwortung, sondern auch weil unterschiedliche Perspektiven bessere Entscheidungen ermöglichen:

  • Ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern
  • Unterschiedliche fachliche Hintergründe
  • Verschiedene Altersgruppen
  • Internationale Erfahrung
  • Digitale Expertise

Gender-Quote

Für bestimmte Unternehmen gelten verbindliche Vorgaben zur Geschlechterverteilung:

  • Börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen: Mindestens 30 Prozent Frauen und 30 Prozent Männer im Aufsichtsrat
  • Börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen: Selbst festzulegende Zielgrößen für den Frauenanteil

Der Aufsichtsrat: Wichtiges Kontrollorgan im Unternehmen

Zwar liegt die Geschäftsführung in der Hand des Vorstandes, dieser haftet etwa für Fehler bei der Geschäftsführung. Dennoch: Der Aufsichtsrat nimmt Einfluss auf den Vorstand. Er kann zum Beispiel einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte festlegen, um zu verhindern, dass der Vorstand den Aufsichtsrat vor vollendete Tatsachen stellt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind verpflichtet, ihre Aufgaben eigenverantwortlich zu erfüllen – im schlimmsten Fall haften die einzelnen Personen oder der ganze Aufsichtsrat für eine Pflichtverletzung mit dem Privatvermögen.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was ist ein Aufsichtsrat und wozu dient er?

Ein Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium in Unternehmen, das den Vorstand berät, kontrolliert und überwacht. Er prüft die Überwachung der Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung und vertritt die Interessen der Aktionär:innen. Die rechtliche Grundlage bildet das Aktiengesetz.

Wann ist ein Aufsichtsrat gesetzlich vorgeschrieben?

Ein Aufsichtsrat ist verpflichtend für alle Aktiengesellschaften (AG) und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) unabhängig von der Größe, für GmbHs ab 500 Mitarbeitern und für Genossenschaften ab 20 Mitgliedern. Kleinere GmbHs und Personengesellschaften können freiwillig einen Aufsichtsrat bilden.

Wie setzt sich ein Aufsichtsrat zusammen?

Ein Aufsichtsrat muss mindestens drei Mitglieder haben. Die maximale Anzahl richtet sich nach dem Grundkapital: bis 1,5 Mio. Euro maximal 9, bis 10 Mio. Euro maximal 15 und über 10 Mio. Euro bis zu 21 Mitglieder. Bei Mitbestimmung kommen Arbeitnehmervertreter:innen hinzu.

Welche Aufgaben hat ein Aufsichtsrat?

Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung, prüft Bücher und Vermögensgegenstände, bestellt und entlässt Vorstandsmitglieder, prüft den Jahresabschluss und kann bei wichtigen Geschäften Zustimmungsvorbehalte festlegen. Er vertritt das Unternehmen gegenüber dem Vorstand.

Welche Pflichten haben Aufsichtsratsmitglieder?

Aufsichtsratsmitglieder unterliegen drei Hauptpflichten: der Treuepflicht (Loyalität zum Unternehmen), der Sorgfaltspflicht (gewissenhafte Überwachung) und der Verschwiegenheitspflicht (Stillschweigen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse).

Wie werden Aufsichtsratsmitglieder vergütet?

Aufsichtsratsmitglieder haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung. Eine Bezahlung erfolgt nur, wenn die Satzung oder ein Hauptversammlungsbeschluss dies vorsieht. Die Vergütung kann als Festgehalt oder Gewinnbeteiligung erfolgen und richtet sich oft nach der Unternehmensgröße.

*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
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*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen. Business Platinum Card
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