
Was eine Niederlassung ist: Alles Wissenswerte dazu
Die Expansion durch Niederlassungen ist ein wichtiger Wachstumsschritt für Unternehmen. Ob selbstständige Zweigniederlassung oder unselbstständige Betriebsstätte – jede Form hat spezifische Anforderungen. Hier erfährst du alles über die verschiedenen Niederlassungsformen sowie die Schritte zur erfolgreichen Gründung neuer Standorte.
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Definition von Niederlassung: Eine Niederlassung ist ein Standort, den ein Unternehmen neben seiner Hauptniederlassung als weitere räumlich vom Hauptsitz getrennte Geschäftsstelle gründen kann.
- Rechtlicher Stand einer Zweigniederlassung: Eine Zweigniederlassung übt die gleiche Tätigkeit aus wie der Hauptsitz und ist rechtlich gesehen keine eigene juristische Person.
- Selbstständigkeit einer Zweigniederlassung: Eine Zweigniederlassung muss so selbstständig sein, dass sie bei Schließung des Hauptsitzes als eigenes Unternehmen weitergeführt werden könnte.
- Gegensatz Betriebsstätte: Eine Betriebsstätte oder Filiale ist hingegen eine Niederlassung, die nicht selbstständig agieren könnte.
Eine Niederlassung ist ein Standort eines Unternehmens. Ein Unternehmen hat in der Regel einen Sitz, an dem sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Tätigkeit befindet und der auch Hauptsitz oder Hauptniederlassung genannt wird.
Wenn das Unternehmen weitere Standorte eröffnen möchte, die räumlich von seinem Hauptsitz getrennt sind, ist eine Option, eine – gegebenenfalls weitere – Niederlassung zu gründen, genauer gesagt: eine Zweigniederlassung. Wenn ohne weitere Angaben von einer Niederlassung die Rede ist, sind meistens Zweigniederlassungen gemeint.
Die notwendige räumliche Trennung bedeutet nicht, dass die Zweigniederlassung sich in einem anderen Gebäude, einer anderen Stadt oder in einem anderen Land befinden muss. Ihre Räumlichkeiten müssen nur klar von dem Hauptsitz getrennt sein, es wird zudem eine eigene Geschäftsanschrift vorausgesetzt.
Die (Zweig-)Niederlassung ist ein Teil des Unternehmens und übt die gleichen Tätigkeiten aus wie der Hauptsitz. Sie unterstützt also nicht nur einen bestimmten Teil der Unternehmenstätigkeit, sondern ist an alle Entscheidungen gebunden, die die Geschäftsführung am Hauptsitz für das gesamte Unternehmen trifft.
Allerdings hat eine Niederlassung einen hohen Grad an Selbstständigkeit, was die Tätigkeit an ihrem eigenen Standort angeht. Eine Niederlassung muss sogar so weit selbstständig sein, dass sie als eigenes Unternehmen weitergeführt werden könnte, sollte die Hauptniederlassung schließen.
Wichtig: Eine Niederlassung muss immer auf eine gewisse Dauer angelegt sein.
Kurz erklärt: Niederlassung vs. Tochtergesellschaft
Ein Unternehmen kann auch entscheiden, eine Tochtergesellschaft zu gründen. Dabei handelt es sich um ein eigenständiges Unternehmen, das immer eigenständig seine Bilanzen erstellt und als eigene juristische Person gilt.
Da eine Zweigniederlassung kein eigenes Unternehmen und damit keine eigene juristische Person ist, hat sie nicht die gleichen Rechte wie der Hauptsitz des Unternehmens. Falls das Unternehmen beispielsweise ein Grundstück für die neue Niederlassung erwirbt, wird dafür der Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Auch Klagen kann allein der Hauptsitz vor Gericht einreichen. Eine Zweigniederlassung ist zwar keine eigene juristische Person, kann aber prozessual als Anknüpfungspunkt dienen.
Bei der Bilanzierung hingegen steht es dem Unternehmen offen, ob die Zweigniederlassung eine eigene Bilanz erstellt oder ob für das ganze Unternehmen zusammen bilanziert wird. Die Besteuerung wird in der Regel auf der Unternehmensebene insgesamt festgelegt, zumindest, sofern sich alle Niederlassungen im selben Land wie die Hauptniederlassung befinden.
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Wenn ein Unternehmen beschlossen hat, eine neue Niederlassung zu gründen, muss das ins Handelsregister der Hauptniederlassung eingetragen werden. Kapitalgesellschaften müssen dabei eine beglaubigte Abschrift ihres Gesellschaftsvertrags vorlegen, Aktiengesellschaften die Abschrift ihrer Satzung.
Bei gewerblicher Tätigkeit ist es notwendig, die Zweigniederlassung beim zuständigen Gewerbeamt des neuen Standorts anzumelden. Dazu muss neben Identitätsnachweisen beziehungsweise Vollmachten der Zuständigen auch ein Handelsregisterauszug vorgelegt werden.
Je nach Art des Unternehmens kann ein Eintrag zum Beispiel im Aktienregister oder im Gesellschaftsregister, oder eine Anmeldung bei der zuständigen Kammer oder Berufsgenossenschaft erforderlich sein.
Good to know
Weil eine Zweigniederlassung kein selbstständiges Unternehmen ist, muss sie den gleichen Namen tragen wie die Hauptniederlassung. Oder – wenn sie einen eigenen Namen bekommen soll – in ihrem Namen ausdrücklich als Zweigniederlassung des Unternehmens identifiziert werden können.
Neben der Zweigniederlassung mit gewisser Selbstständigkeit hat ein Unternehmen die Möglichkeit, eine unselbstständige Niederlassung zu gründen. Diese Niederlassungen werden Betriebsstätten oder Filialen genannt.
Sie sind zwar auch räumlich von der Hauptniederlassung getrennt, ansonsten aber in jeder Hinsicht von der Hauptniederlassung abhängig. So werden ihre Rechnungen beispielsweise im Namen der Hauptniederlassung ausgestellt.
Für Betriebsstätten oder Filialen ist ebenfalls eine Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt erforderlich. Ins Handelsregister müssen sie nicht eingetragen werden.
Ein Unternehmen kann neben seiner Hauptniederlassung am Hauptsitz weitere Zweigniederlassungen haben. Das sind räumlich getrennte Standorte, die eine eigene Bilanz führen können, aber im Gegensatz zu Tochtergesellschaften nicht als eigene juristische Person gelten.
Niederlassungen üben die gleichen Tätigkeiten aus wie der Hauptsitz, haben aber so viel Selbstständigkeit, dass sie als eigenes Unternehmen weitergeführt werden könnten, sollte die Hauptniederlassung schließen. Das unterscheidet Niederlassungen von Betriebsstätten oder Filialen, die nicht selbstständig von der Hauptniederlassung agieren können.
Was ist eine Niederlassung?
Eine Niederlassung ist ein räumlich vom Hauptsitz getrennter Standort eines Unternehmens. Sie übt die gleichen Tätigkeiten aus wie der Hauptsitz, ist aber keine eigene juristische Person. Die Niederlassung muss auf Dauer angelegt sein und ein gewisses Maß an Selbstständigkeit aufweisen.
Was ist der Unterschied zwischen Zweigniederlassung und Betriebsstätte?
Eine Zweigniederlassung ist selbstständig genug, um bei Schließung des Hauptsitzes als eigenes Unternehmen weitergeführt werden zu können. Eine Betriebsstätte oder Filiale ist hingegen vollständig vom Hauptsitz abhängig und könnte nicht selbstständig agieren.
Wie gründe ich eine Niederlassung?
Die Gründung muss ins Handelsregister der Hauptniederlassung eingetragen werden. Zusätzlich ist eine Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt des neuen Standorts erforderlich. Je nach Unternehmensart können weitere Anmeldungen bei Kammern oder Berufsgenossenschaften notwendig sein.
Ist eine Niederlassung eine eigene juristische Person?
Nein, eine Niederlassung ist keine eigene juristische Person. Sie ist rechtlich Teil des Hauptunternehmens. Nur der Hauptsitz kann Grundstücke erwerben oder Klagen einreichen. Eine Tochtergesellschaft hingegen ist eine eigene juristische Person.
Kann eine Niederlassung einen eigenen Namen haben?
Eine Zweigniederlassung muss entweder den gleichen Namen wie die Hauptniederlassung tragen oder in ihrem Namen ausdrücklich als Zweigniederlassung des Unternehmens identifizierbar sein. Ein komplett unabhängiger Name ist nicht möglich.
Muss eine Niederlassung eine eigene Bilanz erstellen?
Es steht dem Unternehmen frei, ob die Zweigniederlassung eine eigene Bilanz erstellt oder ob für das gesamte Unternehmen zusammen bilanziert wird. Die Besteuerung erfolgt in der Regel auf Unternehmensebene, sofern alle Niederlassungen im selben Land sind.