
Barrierefreier Arbeitsplatz: Voraussetzungen und gesetzliche Grundlagen
Der Fahrstuhl ist kaputt, der automatische Türöffner streikt und der Flur ist vollgestellt. Was die meisten Leute lediglich nervt, stellt für Menschen mit Behinderung ein großes Hindernis dar. Ein barrierefreier Arbeitsplatz sieht anders aus. Wie genau? Und welche gesetzlichen Grundlagen und Voraussetzungen gelten? Die Antworten bekommst du hier.
Alles Wichtige auf einen Blick
Ein barrierefreier Arbeitsplatz ermöglicht Menschen mit und ohne Behinderungen gleichberechtigte, hindernisfreie Arbeit. Beispiele dafür sind ein Gebäudezugang mit Rampen, Aufzüge und ausreichend breite Flure bis hin zu ergonomischen Arbeitsmitteln wie höhenverstellbaren Tischen.
Ergänzend helfen spezielle Software und technische Hilfsmittel sensorisch oder motorisch eingeschränkten Mitarbeitenden, ihre Arbeitsumgebung vollumfänglich zu nutzen. Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, Arbeitsplätze barrierefrei zu gestalten.
Barrierefreie Arbeitsplätze sollen für alle Mitarbeitenden ohne Hindernisse zugänglich und nutzbar sein. Sie definieren sich über zwei wichtige Voraussetzungen:
- Die Arbeitsplätze sind an die (körperlichen) Fähigkeiten der Mitarbeitenden angepasst.
- Die Arbeitsabläufe werden den Behinderungen von Mitarbeitenden entsprechend optimiert und flexibel organisiert.
Das soll Menschen mit und ohne Behinderungen gleichermaßen die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen. Dabei lässt sich nicht pauschal sagen, ab wann ein Arbeitsplatz vollkommen barrierefrei ist. Schließlich sind Behinderungen unterschiedlich ausgeprägt, erfordern also unterschiedliche Maßnahmen.
Darauf kann sich die Barrierefreiheit im Arbeitsumfeld beispielsweise beziehen:
- Zugang zur Arbeitsstätte
- Außenbereich des Gebäudes, inklusive der Parkplätze
- Fortbewegung innerhalb des Gebäudes, etwa Fahrstühle, Bodenbeläge und die Breite von Fluren
- Arbeitsräume bezüglich Größe und Beschaffenheit
- Sanitäre Anlagen
- Genutzte Arbeitsmittel wie Computer oder Maschinen
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Gesetzliche Grundlage für barrierefreie Arbeitsplätze ist das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX). Es regelt die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in Arbeit und Ausbildung.
- Für Arbeitgeber entscheidend sind folgende rechtliche Regelungen:
- Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (§ 154 SGB IX)
- Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen (§ 164 SGB IX)
- Inklusionsvereinbarung (§ 166 SGB IX)
Laut Gesetz haben Arbeitnehmende mit Behinderungen also Anspruch auf:
- „Behindertengerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten […] sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfelds, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit […]“ (§ 164 Abs. 4 Satz 4 SGB IX)
- „Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen“ (§ 164 Abs. 4 Satz 5 SGB IX)
Neben den Vorgaben des Sozialgesetzbuches müssen Arbeitgeber bei der Planung von barrierefreien Arbeitsstätten auch bauordnungsrechtliche Vorschriften sowie die Maßgaben der Arbeitsstättenverordnung einhalten.
Um einen Arbeitsplatz mit den erforderlichen technischen Hilfsmitteln auszustatten, sollten sich Unternehmen mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten vertraut machen. Diese legen unter anderem fest, welche Grundfläche Arbeitsplätze haben sollten und wie zum Beispiel das Öffnen von Fenstern und Türen auch für Menschen mit Behinderungen einwandfrei funktioniert.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Seit Juni 2025 gilt das sogenannte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die barrierefreie Nutzung für viele Produkte und Dienstleistungen vorschreibt. Dies gilt unter anderem für Bankautomaten, Smartphones und Websites. Ziel des BFSG ist es, die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
Barrierefreiheit am Arbeitsplatz orientiert sich an zwei grundsätzliche Prinzipien:
- Zwei-Sinne-Prinzip: Es müssen mindestens zwei der drei Sinne Hören, Sehen und Tasten angesprochen werden, unabhängig vom Kontext. So können Menschen mit eingeschränktem Hör-, Seh- oder Tastsinn die baulichen Anlagen, Einrichtungen und Produkte am Arbeitsplatz nutzen.
- Zwei-Kanal-Prinzip: Bei der Nutzung selbst wird eine geringe beziehungsweise nicht vorhandene Fähigkeit durch eine alternative Fähigkeit ersetzt.
Was seit Juni 2025 für Produkte gemäß BFSG gilt, muss auch hinsichtlich Arbeitsstätte und Arbeitsmittel umgesetzt werden. Wichtig ist, dass Unternehmen das Gespräch mit ihren Mitarbeitenden suchen und so erfahren, welche individuellen Hilfsmittel oder baulichen Änderungen vonnöten sind.
Diese können neben räumlichen Gegebenheiten auch haptische, optische, akustische und soziale Barrieren mindern. Beispiele dafür sind die Beleuchtung von Hinweisschildern und akustische Signale im Fahrstuhl, wenn das gewünschte Stockwerk erreicht ist.
Erste Ansprechpartner:innen für die Planung und Umsetzung von Barrierefreiheit in Unternehmen sollten die Barrierefreiheitsbeauftragten sein. Diese analysieren unter anderem die Barrieren im Arbeitsumfeld, weisen auf Verbesserungspotenzial hin und koordinieren die Umsetzung der Maßnahmen.

Die technische und organisatorische Umsetzung von Barrierefreiheit am Arbeitsplatz ist eng mit dem Grad und der Art der Behinderung der Mitarbeitenden verknüpft sowie mit der Branche eines Unternehmens. Bei einem Büroumfeld, in dem viel am Computer gearbeitet wird, müssen auch Arbeitnehmer:innen mit Sehbehinderungen oder motorischen Behinderungen einwandfrei arbeiten können.
Für die Arbeit am Computer sind technische Hilfsmittel einsetzbar, etwa:
- Spezielle Eingabegeräte: Sondertastaturen (zum Beispiel eine Braille-Tastatur), Mausersatzgeräte oder Spezialmäuse, Joysticks, Augen- und Sprachsteuerung
- Spezielle Software: für direkte Spracheingabe, Bildschirmvergrößerung, Kontrastanpassung oder die Simulation von Maustasten
- Ergonomische Möbel: höhenverstellbare, neigbare Büromöbel
- Spezifische Arbeitsplatzanpassungen: spezielle Sitzschalen oder maßgefertigte orthopädische Hilfsmittel
Zudem sind an Arbeitsplätzen jeglicher Branchen allgemeine (baulich-technische) Hilfsmittel möglich, um das Zwei-Sinne- beziehungsweise Zwei-Kanal-Prinzip unabhängig von der Behinderung einzelner Mitarbeitenden umzusetzen:
- Neben Treppen sollten Rampen und Fahrstühle zur Verfügung stehen.
- Es sollten Geräte bereitgestellt werden, die den physischen Kraftaufwand reduzieren, etwa Hebe- und Tragehilfen.
- Automatische Tür- und Fensteröffner sollten überall installiert werden.
In der Fertigung und Produktion sollten darüber hinaus ergonomische Werkzeuge, angepasste Sicherheitsschuhe und weitere Hilfsmittel eingesetzt werden.
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Barrierefreie Arbeitsplätze bergen viele Vorteile – nicht nur für Menschen mit Behinderungen. Auch Angestellte ohne Behinderung und Arbeitgeber profitieren, wenn Arbeitsgebäude, Arbeitsräume und -plätze barrierefrei gestaltet sind.
Die Vorteile von Barrierefreiheit am Arbeitsplatz im Überblick:
- Beschäftigte mit Behinderungen können länger im jeweiligen Arbeitsgebiet tätig sein und ihre Stärken gezielt einsetzen.
- Unternehmen können qualifizierte Arbeitskräfte mit Behinderungen auf einem volatilen Arbeitsmarkt für sich gewinnen.
- Durch Inklusion wird die Vielfalt im Unternehmen gestärkt, die wiederum positive Auswirkungen auf die Performance und Kreativität der Teams hat.
- Barrierefreiheit bringt zudem einen Nutzen für ältere Mitarbeitende oder vorübergehend (bewegungs-)eingeschränkte Mitarbeitende.
- Inklusive und vielfältige Unternehmen sind besonders für junge Generationen attraktiv, Vielfalt zieht junge Talente an.
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Ein barrierefreier Arbeitsplatz ermöglicht es Arbeitnehmenden mit Behinderung, gleichberechtigt und hindernisfrei am Arbeitsleben teilzuhaben. Laut Gesetz haben sie Anspruch auf die behindertengerechte Einrichtung ihrer Arbeitsstätte und die erforderliche technische Ausstattung ihres Arbeitsplatzes.
Von Barrierefreiheit profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern alle Arbeitnehmer:innen sowie die Firmen selbst. Denn Inklusion schafft Vielfalt, die die Performance eines Unternehmens optimieren kann und die Arbeitgeberattraktivität steigert. Qualifizierte Fachkräfte mit Behinderungen können gewonnen und länger gehalten werden.
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Welche Maßnahmen helfen, Arbeitsplätze barrierefrei zu gestalten?Leitplanken sind das Zwei-Sinne- und das Zwei-Kanal-Prinzip: Informationen und Bedienungen müssen mindestens zwei Sinne ansprechen oder alternative Wege bieten. Praktische Maßnahmen sind etwa beleuchtete Hinweisschilder, akustische Fahrstuhlsignale, Rampen und Aufzüge, automatische Tür- und Fensteröffner sowie eine flexible Arbeitsorganisation nach individuellen, konkreten Bedürfnissen.
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Welche technischen Hilfsmittel erleichtern die Computerarbeit?Spezielle Eingabegeräte und Software unterstützen die Computerarbeit: Braille- und Sondertastaturen, Mausersatzgeräte oder Spezialmäuse, Joysticks sowie Augen- und Sprachsteuerung. Ergänzend helfen Spracherkennung, Bildschirmvergrößerung, Kontrastanpassung und Maustastensimulation, ergonomische, höhenverstellbare Möbel und spezifische Anpassungen wie spezielle Sitzschalen oder orthopädische Hilfsmittel.
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Was regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) seit 2025?Seit Juni 2025 verpflichtet das BFSG Unternehmen dazu, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, etwa Bankautomaten, Smartphones und Websites. Ziel ist, die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Was für Produkte gilt, gilt demnach auch für Arbeitsstätten und Arbeitsmittel.
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Welche Vorteile hat Barrierefreiheit für Unternehmen?Qualifizierte Fachkräfte mit Behinderungen können gewonnen und länger beschäftigt werden. Inklusion steigert Vielfalt, Kreativität und Teamperformance. Maßnahmen zur Barrierefreiheit nützen auch älteren oder vorübergehend eingeschränkten Mitarbeitenden. Zugleich wird das Unternehmen attraktiver für junge Talente und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden und die positive Außenwirkung des Unternehmens erhöht sich.