
Wissenswertes zur Registeranmeldung bei Gesellschaften
Eine freiwillige Registeranmeldung kann für manche Gesellschaften Vorteile haben – für andere wiederum ist sie grundsätzlich verpflichtend. Wir erklären, wozu der Eintrag ins Handelsregister dient, welche Unternehmensinformationen darin enthalten sind und mit welchen Gebühren bei der Abwicklung zu rechnen ist.
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Handelsregister: Ein für die Öffentlichkeit frei zugängliches Register, das Informationen über dort registrierte Gesellschaften bereithält – die Registeranmeldung kann für Unternehmen freiwillig oder verpflichtend sein, je nach Gesellschaftsform.
- Gesellschaftsregister: Register, in das sich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) freiwillig eintragen lassen kann.
- Notarielle Beurkundung: Die Registeranmeldung der Gesellschaften wird durch ein Notariat durchgeführt und offiziell beurkundet.
- Zwangsgeld: Lässt sich ein Unternehmen trotz Verpflichtung nicht ins Handelsregister eintragen, fällt unter Umständen ein Zwangsgeld an, das als Zwangsstrafe vom Registergericht beschlossen wird.
Über Einträge im Handelsregister sind bestimmte Informationen über Unternehmen in einem Verzeichnis für die Öffentlichkeit zugänglich. Das Register ermöglicht beispielsweise, dass Investor:innen vor einem etwaigen Einstieg mehr über ein Unternehmen erfahren können.
Darüber hinaus dient der Eintrag auch dem Schutz des Namens der Gesellschaft. Zuständig für das Register ist das jeweilige örtliche Registergericht, in dessen Einzugsgebiet sich der Firmensitz der Gesellschaft befindet.
Die Registeranmeldung ist für gewisse Unternehmen verpflichtend. Ein Eintrag ins Handelsregister muss beispielsweise vorgenommen werden bei: Personengesellschaften wie der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) und der Kommanditgesellschaft (KG) oder Kapitalgesellschaften wie der Aktiengesellschaft (AGs) und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Quick-Info: Die zwei Abteilungen des Handelsregisters
Die Einträge im Handelsregister werden gemäß Handelsregisterverordnung in zwei Abteilungen unterteilt:
- Abteilung A werden alle registrierten Einzelunternehmen, Personengesellschaften und bestimmte wirtschaftliche Interessenvereinigungen untergeordnet.
- Abteilung B umfasst alle Kapitalgesellschaften und bestimmte Vereine – etwa Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG).
Über das Gemeinsame Registerportal der Länder können Interessierte dann Einsicht in Informationen von Unternehmen nehmen, die den jeweiligen Abteilungen zugeordnet sind.
Nicht alle Unternehmen sind verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen – beispielsweise die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die als Rechtsform eine Personengesellschaft ist. Diese Unternehmen können sich freiwillig in das sogenannte Gesellschaftsregister eintragen lassen.
Zwar ist der Eintrag für die GbR nicht verpflichtend, er bietet der Gesellschaft allerdings auch Vorteile. Denn nur nach der Registeranmeldung kann die GbR in der Rechtsfolge weitere Einträge in anderen Registern durch einen Notar vornehmen lassen – etwa: ins Grundbuch, Handelsregister, Aktienregister oder Markenregister.
Modernisierung des Gesellschaftsrechts
Um eine Eintragung ins Handelsregister vornehmen zu lassen, braucht es zunächst einen Termin im Notariat, denn die Registeranmeldung muss notariell beurkundet werden. Die Dokumente und Angaben, die von Unternehmen für die Anmeldung eingereicht werden, werden durch das Notariat überprüft und die Eintragung im Anschluss vorgenommen.
Bei Kapitalgesellschaften ist zudem die Einzahlung des Stammkapitals per Beleg zu bescheinigen, um die Registeranmeldung zu veranlassen. Anschließend werden die Angaben noch durch das jeweilige Registergericht auf ihre Rechtskräftigkeit untersucht. Dieser Prozess kann daher etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Lässt sich eine Gesellschaft trotz Verpflichtung nicht ins Handelsregister eintragen, kann dies rechtliche Folgen nach sich ziehen. So kommt es unter Umständen zu einer Zwangsstrafe, die durch das Registergericht erhoben wird. In der Folge muss das jeweilige Unternehmen dann ein Zwangsgeld entrichten.
Für Gesellschaften, die sich im Handelsregister eintragen lassen müssen, sind bestimmte Angaben bei der Anmeldung Pflicht. Je nach Rechtsform können sie leicht variieren, größtenteils decken sie sich mit den Angaben, die für die freiwillige Eintragung ins Gesellschaftsregister erforderlich sind.
Angegeben werden müssen beispielsweise die folgenden Informationen:
- Name der Firma
- Sitz des Unternehmens
- Gegenstand des Unternehmens (bei Kapitalgesellschaften)
- Höhe des Stammkapitals (bei Kapitalgesellschaften)
- Angaben zu den Gesellschafter:innen und der Geschäftsführung
- Vertretungsbefugnisse
- gesetzliche Vertretung
Kurz erklärt: Das kostet die Registeranmeldung
In der Regel belaufen sich die Kosten für Personengesellschaften auf etwa 200 bis 300 Euro. Kapitalgesellschaften müssen hingegen mit einem Betrag von circa 500 bis 800 Euro für die Registeranmeldung rechnen.
Eine Registeranmeldung bedeutet für Unternehmen zwar Bürokratie und ist für viele Gesellschaften verpflichtend. Allerdings bringt der Eintrag ins Handelsregister auch Vorteile mit sich, denn er sichert die Rechtskräftigkeit des Unternehmens. Zudem schaffen die öffentlich zugänglichen Unternehmensinformationen Transparenz für mögliche Investor:innen und Geschäftspartner.
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Wie erfolgt eine Anmeldung im Handelsregister?Die Registeranmeldung im Handelsregister erfolgt über ein Notariat, das die Unternehmensinformationen und -dokumente prüft, offiziell beurkundet und an das zuständige Registergericht für die Eintragung weiterreicht.
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Wie viel kostet ein Eintrag ins Handelsregister?Die Kosten für eine Eintragung ins Handelsregister können stark variieren. Eine Rolle dabei spielen beispielsweise die Art der gewählten Rechtsform und wie viele Gesellschafter:innen eingetragen werden. Personengesellschaften müssen mit etwa 200 bis 300 Euro rechnen; für Kapitalgesellschaften hingegen sind 500 bis 800 Euro nicht unüblich.
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Was prüft das Registergericht?Das zuständige Registergericht, in dessen Einzugsgebiet sich der Unternehmenssitz der Gesellschaft befindet, die ins Handelsregister eingetragen werden soll, prüft die vom Notariat eingereichten Unterlagen und Angaben auf ihre Rechtskräftigkeit.