Drei Personen in Businesskleidung sitzen an einem Tisch, auf dem sich ein aufgeklappter Laptop und Papierunterlagen befinden. © fizkes/iStock
Eine freiwillige Registeranmeldung kann für manche Gesellschaften Vorteile haben.

Wissenswertes zur Registeranmeldung für Unternehmen und Gesellschaften

Eine Registeranmeldung ist für manche Gesellschaften freiwillig und kann Vorteile haben – für andere wiederum ist sie verpflichtend. Wir erklären, wozu der Eintrag ins Handelsregister dient, welche Unternehmensinformationen darin enthalten sind und mit welchen Gebühren bei der Abwicklung zu rechnen ist.

Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Das Handelsregister ist ein für die Öffentlichkeit frei zugängliches Register, das Informationen über dort registrierte Gesellschaften bereithält – die Registeranmeldung kann für Unternehmen freiwillig oder verpflichtend sein, je nach Gesellschaftsform.
  • Ins Gesellschaftsregister kann sich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) freiwillig eintragen lassen.
  • Die Registeranmeldung muss notariell beglaubigt und elektronisch beim Registergericht eingereicht werden.
  • Lässt sich ein Unternehmen trotz Verpflichtung nicht ins Handelsregister eintragen, fällt unter Umständen ein Zwangsgeld an, das als Zwangsstrafe vom Registergericht beschlossen wird.

Kurz erklärt: Das ist das Handelsregister

Über Einträge im Handelsregister sind bestimmte Informationen über Unternehmen in einem Verzeichnis für die Öffentlichkeit zugänglich. Das Register ermöglicht beispielsweise, dass Investoren vor einem etwaigen Einstieg mehr über ein Unternehmen erfahren können.

Darüber hinaus dient der Eintrag auch dem Schutz des Namens der Gesellschaft. Zuständig für das Register ist das jeweilige örtliche Registergericht, in dessen Einzugsgebiet sich der Firmensitz der Gesellschaft befindet.

Die Registeranmeldung ist für gewisse Unternehmen verpflichtend. Ein Eintrag ins Handelsregister muss beispielsweise vorgenommen werden bei: Personengesellschaften wie der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) und der Kommanditgesellschaft (KG) oder Kapitalgesellschaften wie der Aktiengesellschaft (AG) und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

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Freiwillig: Eintrag ins Gesellschaftsregister

Nicht alle Unternehmen sind verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen – beispielsweise die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die als Rechtsform eine Personengesellschaft ist. Diese Unternehmen können sich freiwillig in das sogenannte Gesellschaftsregister eintragen lassen.

Zwar ist der Eintrag für die GbR nicht verpflichtend, er bietet der Gesellschaft allerdings auch Vorteile. Denn  nur nach der Registeranmeldung kann die GbR in der Rechtsfolge weitere Einträge in anderen Registern durch einen Notar vornehmen lassen, etwa: ins Grundbuch, Handelsregister, Aktienregister oder Markenregister.

Quick-Info: Die zwei Abteilungen des Handelsregisters

Die Einträge im Handelsregister werden gemäß Handelsregisterverordnung in zwei Abteilungen unterteilt:

  • In Abteilung A werden Einzelkaufleute, OHG, KG und EWIV eingetragen.
  • Abteilung B umfasst alle Kapitalgesellschaften und bestimmte Vereine – etwa Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG).

Über das Gemeinsame Registerportal der Länder können Interessierte dann Einsicht in Informationen von Unternehmen nehmen, die den jeweiligen Abteilungen zugeordnet sind.

Eintrag ins Register: So läuft die Anmeldung ab

Um eine Eintragung ins Handelsregister vornehmen zu lassen, braucht es zunächst einen Termin im Notariat, denn die Registeranmeldung muss notariell beglaubigt werden. Das Notariat reicht die Unterlagen elektronisch ein. Das Registergericht prüft und nimmt die Eintragung vor.

Bei Kapitalgesellschaften ist zudem die Einzahlung des Stammkapitals per Beleg zu bescheinigen, um die Registeranmeldung zu veranlassen. Anschließend prüft das Registergericht die Eintragungsvoraussetzungen. Dieser Prozess kann daher etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Lässt sich eine Gesellschaft trotz Verpflichtung nicht ins Handelsregister eintragen, kann dies rechtliche Folgen nach sich ziehen. So kommt es unter Umständen zu einem Zwangsgeld, das durch das Registergericht erhoben wird.

Modernisierung des Gesellschaftsrechts

Zum 1. Januar 2024 trat das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, kurz MoPeG, in Kraft, das den Eintrag einer GbR ins Gesellschaftsregister erst ermöglichte. So wurde eine Publizitätslücke geschlossen, denn zuvor konnten sich diese Gesellschaften nicht in ein öffentliches Register eintragen lassen.

Inhalt: Diese Angaben sind im Register verpflichtend

Für Gesellschaften, die sich im Handelsregister eintragen lassen müssen, sind bestimmte Angaben bei der Anmeldung Pflicht. Je nach Rechtsform können sie leicht variieren, größtenteils decken sie sich mit den Angaben, die für die freiwillige Eintragung ins Gesellschaftsregister erforderlich sind.

Angegeben werden müssen beispielsweise die folgenden Informationen:

  • Name der Firma
  • Sitz des Unternehmens
  • Gegenstand des Unternehmens (bei Kapitalgesellschaften)
  • Höhe des Stammkapitals (bei Kapitalgesellschaften)
  • Angaben zu vertretungsberechtigten Personen, je nach Rechtsform auch zu Gesellschafter:innen oder Gesellschafterlisten
  • Vertretungsberechtigte Personen und Art der Vertretungsbefugnis

Kurz erklärt: Das kostet die Registeranmeldung

Für den Eintrag ins Handelsregister fallen gewisse Kosten an, beispielsweise für die Anmeldung sowie Notariatsgebühren für die Beglaubigung. Wie hoch die Kosten tatsächlich liegen, hängt von der jeweiligen Rechtsform des Unternehmens ab und davon, wie viele Gesellschafter:innen eingetragen werden sollen.

In der Regel belaufen sich die Kosten für Personengesellschaften auf etwa 200 bis 300 Euro. Kapitalgesellschaften müssen hingegen mit einem Betrag von circa 500 bis 800 Euro für die Registeranmeldung rechnen.

Registeranmeldung: Bedeutung für Gesellschaften

Eine Registeranmeldung bedeutet für Unternehmen zwar Bürokratie und ist für viele Gesellschaften verpflichtend. Allerdings bringt der Eintrag ins Handelsregister auch Vorteile mit sich, denn er schafft Rechtssicherheit, Publizität und erleichtert den Nachweis von Vertretungs- und Unternehmensdaten.   Zudem schaffen die öffentlich zugänglichen Unternehmensinformationen Transparenz für mögliche Investoren und Geschäftspartner.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

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