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Kreditkarte im Todesfall: Was gilt es zu beachten?
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Kreditkarte im Todesfall: Was gilt es zu beachten?

Kreditkarte im Todesfall: Was gilt es zu beachten?

Was ist im Todesfall von Kreditkarteninhaber:innen in Österreich zu beachten? Finden Sie hier alle wichtigen Informationen, die Ihnen die Organisation erleichtern.
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AMEX - Redaktion
Zuletzt aktualisiert: 01.08.2024
Eine einzelne Kerze auf einem Holztisch.
Bei einem Todesfall steht für die Angehörigen die Welt still. Trotzdem kommt eine Menge bürokratischer und oft finanzieller Belastungen auf Sie zu. Diese Infos zum Todesfall von Kreditkarteninhaber:innen helfen Ihnen, auf eventuelle Risiken zu achten.

Inhalt

Was passiert mit einer Kreditkarte nach einem Todesfall?

Bei einem Todesfall kommt es zu einem gerichtlichen Verlassenschaftsverfahren. Bis zu dessen Abwicklung werden jegliche Konten und Karten, bei denen Verstorbene Alleininhaber:innen sind, gesperrt. Eventuelle Zeichnungsrechte erlöschen. Bei Gemeinschaftskonten können andere Kontoinhaber:innen weiterhin über das Konto verfügen. Kreditkarten sind personenbezogen, deshalb ist es wichtig, eine Kreditkarte nach einem Todesfall zu sperren. 

Falls es Zusatzkarteninhaber:innen gibt, sind deren Karten nach dem Tod von Hauptkarteninhaber:innen nicht mehr gültig. 

In Österreich übernimmt nun ein:e Notar:in die Funktion als Gerichtskommissär:in, ist für die Nachlassverwaltung zuständig und fungiert als Ansprechperson für die Hinterbliebenen. Notar:innen sind auch dafür zuständig, zu eruieren, ob ein Testament registriert wurde, und im Fall den zuständigen Rechtsanwalt zu kontaktieren. 

Wichtige Schritte für Hinterbliebene

Leider sind Todesfälle auch mit Bürokratie verbunden. Lesen Sie hier einige wichtige Infos:

  • Für die Vermögensfeststellung des/der Verstorbenen und die anschließende Vererbung ist es wichtig, dass dem/der Gerichtskommissär:in alle vorhandenen Bankverbindungen, Wertpapiere, aber auch die Summe des vorhandenen Bargelds mitgeteilt werden. 
  • Die Gerichtsgebühr beträgt 5 Promille des Nachlassvermögens. 
  • Die Kosten für den/die Gerichtskommissär:in richten sich nach dem Arbeitsaufwand und der Höhe des zu verwaltenden Nachlassvermögens. 
  • Die Erbschaftssteuer wurde in Österreich inzwischen abgeschafft.

Welche Unterlagen benötige ich, um die Kreditkarte eines Verstorbenen zu kündigen?

Eine kurze Info an die Bank, dass der/die Kontoinhaber:inn verstorben ist, sowie eine Kopie der Sterbeurkunde sind ausreichend. 

Fristen und rechtliche Verpflichtungen

Es gibt keine vorgeschriebene Frist, in der ein Kreditkartenkonto zu kündigen ist. Um einen Missbrauch der Karte zu verhindern, dessen Folgen unter Umständen die Erben betrifft, ist eine rasche Kündigung sinnvoll. Außerdem sind die Kosten für die Kreditkarte weiter zu entrichten, solange das Konto besteht. 

Wer haftet für die Schulden auf der Kreditkarte eines Verstorbenen?

Kreditschulden sind vererbbar, das heißt, dass die Erben für Schulden auf der Kreditkarte mit ihrem Privatvermögen haften. Eine Kreditrestschuldversicherung, die die Erben entlastet, wird in der Regel nur für höhere Kredite abgeschlossen. Sollte es sich beim Erbe nur um Schulden handeln oder um Schulden, die das vorhandene Vermögen übersteigen, kann die Erbschaft ausgeschlagen werden. 

Wo finde ich Hilfe und Beratung zum Thema Kreditkarte und Todesfall?

Auch in der schwierigen Zeit nach dem Ableben eines/einer Angehörigen steht Ihnen der AMEX-Support gerne für Auskünfte und Hilfe zur Verfügung – kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.

Wenn verstorbene Angehörige eine Kreditkarte besitzen, sollte umgehend der Zahlungsdienstleister kontaktiert werden, damit die Karte gesperrt und eine missbräuchliche Verwendung verhindert wird. Dieser kann Ihnen auch mitteilen, was genau für die Kündigung erforderlich ist. In der Regel genügt ein kurzes, formloses Schreiben sowie eine Kopie der Sterbeurkunde. 

Eine Kreditrestschuldversicherung übernimmt im Todesfall des Kreditnehmers/der Kreditnehmerin die restlichen Schulden. In der Regel wird eine solche Versicherung eher für Kredite in großer Höhe und mit langer Laufzeit abgeschlossen, wie z. B. für die Wohnraumbeschaffung.

Wenn sich auf der Kreditkarte ein Restguthaben befindet, handelt es sich um eine Prepaid-Karte, auf die Guthaben gebucht werden muss, damit sie verwendet werden kann. Das Restguthaben ist Teil der Erbmasse und wird im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens den Erben zugeteilt. 

Solange die Kreditkarte nicht gekündigt wurde, fallen weiterhin die Gebühren für den entsprechenden Kartentyp und alle Ausgaben, die mit der Karte getätigt wurden, an. Aus diesem Grund ist eine umgehende Mitteilung und Kündigung beim Finanzdienstleister wichtig. 

Nur wenn es sich um ein Gemeinschaftskonto handelt, wo es außer dem/der Verstorbenen noch weitere Kontoinhaber:innen gibt, darf Geld abgehoben werden. Ansonsten ist das Konto für Abhebungen gesperrt und das Geld ist Teil der Erbmasse.

In der Regel wird die Bank von den Angehörigen bzw. Erben von einem Todesfall informiert. Es ist auch möglich, dass der zuständige Notar/die zuständige Notarin informiert oder dass festgestellt wird, dass das verknüpfte Girokonto von der Bank aufgrund des Todesfalls gesperrt wurde.

Bei einer Erbengemeinschaft werden alle Entscheidungen gemeinsam getroffen. Wenn sich die Gemeinschaft aus mehreren Erben einig ist, wie das Guthaben aufzuteilen ist, kann es dementsprechend ausbezahlt werden. Eine Einzelperson kann nicht auf ihren prozentualen Anteil bestehen. 

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