Was passiert mit einer Kreditkarte nach einem Todesfall?
Bei einem Todesfall kommt es zu einem gerichtlichen Verlassenschaftsverfahren. Bis zu dessen Abwicklung werden jegliche Konten und Karten, bei denen Verstorbene Alleininhaber:innen sind, gesperrt. Eventuelle Zeichnungsrechte erlöschen. Bei Gemeinschaftskonten können andere Kontoinhaber:innen weiterhin über das Konto verfügen. Kreditkarten sind personenbezogen, deshalb ist es wichtig, eine Kreditkarte nach einem Todesfall zu sperren.
Falls es Zusatzkarteninhaber:innen gibt, sind deren Karten nach dem Tod von Hauptkarteninhaber:innen nicht mehr gültig.
In Österreich übernimmt nun ein:e Notar:in die Funktion als Gerichtskommissär:in, ist für die Nachlassverwaltung zuständig und fungiert als Ansprechperson für die Hinterbliebenen. Notar:innen sind auch dafür zuständig, zu eruieren, ob ein Testament registriert wurde, und im Fall den zuständigen Rechtsanwalt zu kontaktieren.
Wichtige Schritte für Hinterbliebene
Leider sind Todesfälle auch mit Bürokratie verbunden. Lesen Sie hier einige wichtige Infos:
- Für die Vermögensfeststellung des/der Verstorbenen und die anschließende Vererbung ist es wichtig, dass dem/der Gerichtskommissär:in alle vorhandenen Bankverbindungen, Wertpapiere, aber auch die Summe des vorhandenen Bargelds mitgeteilt werden.
- Die Gerichtsgebühr beträgt 5 Promille des Nachlassvermögens.
- Die Kosten für den/die Gerichtskommissär:in richten sich nach dem Arbeitsaufwand und der Höhe des zu verwaltenden Nachlassvermögens.
- Die Erbschaftssteuer wurde in Österreich inzwischen abgeschafft.
Welche Unterlagen benötige ich, um die Kreditkarte eines Verstorbenen zu kündigen?
Eine kurze Info an die Bank, dass der/die Kontoinhaber:inn verstorben ist, sowie eine Kopie der Sterbeurkunde sind ausreichend.
Fristen und rechtliche Verpflichtungen
Es gibt keine vorgeschriebene Frist, in der ein Kreditkartenkonto zu kündigen ist. Um einen Missbrauch der Karte zu verhindern, dessen Folgen unter Umständen die Erben betrifft, ist eine rasche Kündigung sinnvoll. Außerdem sind die Kosten für die Kreditkarte weiter zu entrichten, solange das Konto besteht.
Wer haftet für die Schulden auf der Kreditkarte eines Verstorbenen?
Kreditschulden sind vererbbar, das heißt, dass die Erben für Schulden auf der Kreditkarte mit ihrem Privatvermögen haften. Eine Kreditrestschuldversicherung, die die Erben entlastet, wird in der Regel nur für höhere Kredite abgeschlossen. Sollte es sich beim Erbe nur um Schulden handeln oder um Schulden, die das vorhandene Vermögen übersteigen, kann die Erbschaft ausgeschlagen werden.
Wo finde ich Hilfe und Beratung zum Thema Kreditkarte und Todesfall?
Auch in der schwierigen Zeit nach dem Ableben eines/einer Angehörigen steht Ihnen der AMEX-Support gerne für Auskünfte und Hilfe zur Verfügung – kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.