Wer in Österreich eine Dienstleistung in Anspruch nimmt und zufrieden ist, kann die Wertschätzung gegenüber dem Servicepersonal in Form von Trinkgeld ausdrücken. Gastronomie, Roomservice, Taxiunternehmen oder Friseursalons sind typische Dienstleistungsbetriebe, wo es üblich ist, Trinkgeld zu geben. Anders als beispielsweise in den USA ist das Trinkgeld kein fixer Bestandteil des Lohns. So ist es in Österreich auch nicht Pflicht, Trinkgeld zu geben. Dennoch wird bei zufriedener Kundschaft mit rund 5 bis 10 % der Rechnungssumme als Trinkgeld gerechnet.
Rechnungsbegleichung mit Kreditkarte: Wie kann man Trinkgeld geben?
Auch im gehobenen Gastronomiebereich ist es an der Tagesordnung, Rechnungen mit der Kreditkarte zu begleichen. Für das Geben und Nehmen von Trinkgeld gibt es in der Praxis zwei Möglichkeiten:
- Kund:innen bezahlen die Rechnungssumme mit der Kreditkarte und übergeben das Trinkgeld bar an die Servicekraft. Diese Variante wird aktuell meistens bevorzugt, da viele Betriebe noch nicht über ein innovatives Kassensystem verfügen, das Trinkgeld korrekt für die Buchhaltung erfasst.
- Alternativ können Kund:innen den gesamten Rechnungsbetrag inklusive Trinkgeld mit der Kreditkarte bezahlen. Der Dienstleistungsbetrieb ist dafür verantwortlich, dass das Trinkgeld korrekt verbucht wird und an die Mitarbeiter:innen ausbezahlt wird.
Wer bekommt das Trinkgeld bei Kartenzahlung?
Trinkgelder sind in der Regel für Angestellte bestimmt und nicht für Inhaber:innen des Betriebs. Das bedeutet, wenn eine Rechnung inklusive Trinkgeld mit Kreditkarte bezahlt wurde, darf das Trinkgeld nicht von Vorgesetzten einbehalten werden, sondern muss an die Mitarbeiter:innen ausbezahlt werden. Gilt das Trinkgeld den Betriebsinhaber:innen, z. B. bei sehr kleinen Betrieben, muss es auch in der Buchhaltung korrekt als Einnahme steuerpflichtig verbucht werden.
Um das Trinkgeld bei einer Zahlung mit Kreditkarte auszubezahlen, wird folgendermaßen vorgegangen:
- Bei Betrieben mit Bargeld in der Kasse kann die Summe des Trinkgelds den Kartenzahlungen entnommen, entsprechend verbucht und am Ende des Arbeitstags an die Mitarbeiter:innen ausbezahlt werden.
- Alternativ können die Trinkgelder auch am Monatsende auf die Mitarbeiter:innen aufgeteilt und zusammen mit dem Gehalt auf deren Konto überwiesen werden. Auch das muss in der Buchhaltung entsprechend vermerkt werden.
Wann ist Trinkgeld in Österreich steuerfrei und wann steuerpflichtig?
Steuerfreies Trinkgeld
Trinkgeld, das persönlich und freiwillig an Angestellte ausbezahlt wird, ist steuerfrei.
Steuerpflichtiges Trinkgeld
Erhalten Unternehmer:innen Trinkgeld, gilt es als Betriebseinnahme und muss entsprechend erfasst werden. Als Einnahme unterliegt das Trinkgeld Umsatz- und Einkommensteuerpflicht, dabei ist es egal, ob es bar oder mit Kreditkarte ausbezahlt wurde.