Krank vor dem Urlaub: Das solltest du dazu wissen

Eine Frau liegt schlafend mit einer Decke auf einer grauen Couch, im Arm hält sie einen Hund.
Anna Ramm
Anna Ramm
Neue Orte entdecken, den Kopf frei bekommen, Sonne tanken – du freust dich schon auf deinen Urlaub. Doch kurz vor der Abreise bekommst du Fieber. Was passiert, wenn du direkt vor dem Urlaub krank wirst? Hier erfährst du, welche Rechte und Pflichten du als Arbeitnehmer:in hast und wie eine Reiserücktrittsversicherung helfen kann.
  1. Krankschreibung: Das ist zu beachten
  2. Vorm Urlaub krank: Deine Rechte als Arbeitnehmer:in
  3. Kind vor dem Urlaub krank: Das gilt für Eltern
  4. Richtig handeln, wenn du vor dem Urlaub krank wirst
  5. FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Alles Wichtige auf einen Blick

Wirst du vor dem Urlaub krank, melde dich sofort beim Arbeitgeber und lass dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen – Krankheitstage werden mit AU nicht als Urlaubstage gewertet, so das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Bleibst du bis zum Reisebeginn reiseunfähig, kannst du den Urlaub verschieben. Für Erstattungen braucht die Reiserücktrittsversicherung in der Regel eine ärztliche Reiseunfähigkeitsbescheinigung.
 
Reisen während der Krankschreibung sind nur erlaubt, wenn sie den Heilungsprozess nicht gefährden. Trittst du die Reise krank an, besteht meist kein Schutz durch die Reiseabbruchversicherung. Wird dein Kind krank, kannst du mit ärztlicher Bescheinigung Kinderkrankentage nutzen.

Krankschreibung: Das ist zu beachten

Wenn du vor dem Urlaub krank wirst, solltest du zuerst eine Arztpraxis aufsuchen und dir eine Krankschreibung ausstellen lassen. Im Gegensatz zum Job, in dem spätestens am dritten Tag der Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU-Bescheinigung, beim Arbeitgeber vorlegt werden muss, braucht es für Krankheiten im Urlaub am ersten Tag ein Attest.

Good to know: Für die Anrechnung von Krankheitstagen auf den Urlaub brauchst du also eine AU-Bescheinigung ab Tag eins. Viele Arbeitgeber verlangen die Bescheinigung unmittelbar; das ist zulässig.

Reiseunfähigkeitsbescheinigung für die Versicherung

Für die Versicherung benötigst du ein anderes Dokument als die AU-Bescheinigung. Du brauchst vielmehr eine ärztliche Reiseunfähigkeitsbescheinigung, die dokumentiert, dass die Erkrankung unvorhersehbar war und du nicht reisefähig bist.

Bei der Meldung musst du in der Regel bestimmte Fristen einhalten. Fordere deshalb das Attest zur Reiseunfähigkeit (am besten auf dem Vordruck der Versicherung) am Tag der Stornierung an.

Hast du eine Reiserücktrittsversicherung, ersetzt sie dir die Stornokosten für Flug, Unterkunft und andere bereits gebuchte Reiseleistungen. Erkundige dich am besten vorab bei deiner Versicherung, welche Nachweise für die Kostenerstattung genau verlangt werden.

Checkliste für die Reiseunfähigkeitsbescheinigung

Fragen, die du klären solltest:
  • Welche Nachweise brauche ich?
  • Bis wann muss ich den Vorfall melden?
  • Gilt meine Erkrankung als ‚unerwartet und schwer‘?
  • Sind Mitreisende abgedeckt?
  • Gibt es Selbstbehalte?

Tipp: Die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung von AXA Partners, vermittelt durch American Express®, erstattet im Versicherungsfall Reisekosten bis zu 10.000 Euro.*

Vorm Urlaub krank: Deine Rechte als Arbeitnehmer:in

Krankheitsbedingte Fehltage gelten nicht als Urlaubstage – sofern eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. Wirst du zum Beispiel zwei Tage vor dem Urlaub krank und tritt keine Genesung bis zum Reisebeginn ein, hast du das Recht, deinen Urlaub zu einer späteren Zeit zu nehmen.

Wichtig ist, deinen Arbeitgeber rechtzeitig über dein Kranksein zu informieren. Informiere den Arbeitgeber unverzüglich und reiche die AU rechtzeitig ein, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird mittlerweile digital an die Krankenkasse übermittelt.

Aber Achtung: Ein Urlaub verschiebt sich nicht immer automatisch. Kläre also frühzeitig die Umbuchung oder Neuterminierung mit deinem Arbeitgeber.

Nerdpedia

Krank vor, im Urlaub oder nach dem Urlaub – was für Angestellte und Arbeitgeber dann gilt, ist in Deutschland im Bundesurlaubsgesetz, kurz BUrlG, geregelt.

Krank sein und dann Urlaub haben

Solltest du schon vor deinem Urlaub krankgeschrieben sein, gilt dieser Zeitraum als reguläre Arbeitsunfähigkeit. In diesem Fall dürfen keine Urlaubstage abgezogen werden. Wenn du bis zu deinem Urlaubsbeginn wieder gesund und reisefähig bist, kannst du deinen Urlaub wie geplant antreten.

Ganz konkret können sich also zwei Szenarien ergeben:

  1. Vor Urlaubsbeginn bist du krank, bis Reisebeginn wieder gesund: Dein Urlaub findet statt wie geplant.
  2. Vor Urlaubsbeginn bist du krank, deine Krankheit dauert auch noch zum Reisebeginn an: Dein Urlaub wird nicht verbraucht, du musst ihn neu terminieren.

Wichtig: Trittst du die Reise bereits krank an, greift die Reiseabbruchversicherung nicht, wenn sich deine Erkrankung verschlimmert. Eine Reiseabbruchversicherung leistet meistens nicht, wenn du die Reise trotz bekannter, dich an der Reise hindernder Erkrankung antrittst. Bei unerwarteter akuter Verschlechterung während der Reise kann das anders sein. Prüfe am besten die Versicherungsbedingungen.

Good to know: Auch wenn du offiziell arbeitsunfähig bist, ist das Reisen nicht grundsätzlich verboten. Allerdings muss der Urlaub der Genesung dienen. Während des Urlaubs muss also der Erholungszweck im Vordergrund stehen oder diesen zumindest nicht beeinträchtigen. Andernfalls kann das Unternehmen dich abmahnen oder kündigen.

Nach dem Urlaub krankgeschrieben

Erwischt dich die Erkältung oder eine andere Erkrankung direkt nach deinem Urlaub, greift der Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Voraussetzung ist auch dabei, dass du eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegst. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird auch in diesen Fällen von der Arztpraxis an die Krankenkasse übermittelt.

Du solltest deinen Arbeitgeber so früh wie möglich über deine fortlaufende Abwesenheit informieren, wenn du nach dem Urlaub krank bist und nicht wie geplant zurück zur Arbeit gehen kannst.

Ein Mann steht in einer Küche und hält in einer Hand eine Tasse und in der anderen ein Smartphone.

Checkliste: Krank vor dem Urlaub – was tun?

  • Attest holen: Lass dir in deiner Arztpraxis eine Krankschreibung ausstellen – mit Beginn- und Enddatum.
  • Arbeitgeber informieren: Melde dich unverzüglich krank und reiche die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein.
  • Urlaubsanspruch klären: Besprich mit deinem Arbeitgeber, wie dein Urlaub verschoben werden kann.
  • Reisepläne prüfen: Überlege, ob deine Reise durchführbar ist oder ob eine Stornierung oder Verschiebung notwendig wird.
  • Reiserücktrittsversicherung kontaktieren: Setze dich mit der Versicherung in Verbindung, falls Kosten durch eine krankheitsbedingte Absage entstehen.
  • Rechtslage beachten: Reisen während der Krankschreibung sind nur erlaubt, wenn sie den Heilungsprozess nicht gefährden.

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Es gelten folgende Bedingungen

  • Reisekomplettschutz: Durchschnittswert für eine erwachsene Person Ende 30 als Jahrespolice, ohne Selbstbehalt, gültig weltweit inklusive USA/Kanada und Reisekosten von bis zu 5.000 Euro. Bei der Jahrespolice bist du für beliebig viele Reisen mit jeweils einer Dauer von bis zu 90 Tagen versichert.
  • Reiserücktrittsversicherung: Durchschnittswert für eine erwachsene Person Ende 30 als Jahrespolice, ohne Selbstbehalt und Reisekosten von bis zu 5.000 Euro. Reiserücktritt, Reiseabbruch, Verschiebung oder Nichtantritt deiner Reise bei Krankheit oder einem Unfall von dir, deinen Mitreisenden, der Person, die du besuchen willst oder von Angehörigen der genannten Personen. Bei der Jahrespolice bist du für beliebig viele Reisen unabhängig von der Dauer der Reisen versichert.
  • Auslands­kranken­versicherung: Durchschnittswert für eine versicherte erwachsene Person Ende 30 und einer Reisedauer pro Reise von bis zu 45 Tagen. Kostenübernahme von Krankenhaus und Medikamenten bis zu insgesamt 20.000.000 Euro. Bei Unfall, Krankheit oder Tod wird der Rücktransport in dein Wohnsitzland zu den tatsächlichen Kosten übernommen. Heimreise mit medizinischer Begleitung (falls erforderlich) sowie für Reisebegleiter und Kinder.
  • Die vollständigen Informationen zu den Versicherungsleistungen und Ausschlüssen findest du in den Versicherungsbedingungen.

Kind vor dem Urlaub krank: Das gilt für Eltern

Zwar betrifft eine Erkrankung deines Kindes nicht direkt deine eigene Arbeitsfähigkeit, dennoch hast du als Elternteil besondere Rechte. Falls dein Kind vor deiner Reise krank wird, kannst du in vielen Fällen gesetzlich garantierte Kinderkrankentage in Anspruch nehmen.

Auch für diese Situation ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, in der bestätigt wird, dass die Betreuung deines Kindes notwendig ist. Kläre frühzeitig mit deinem Arbeitgeber, wie der Ausfall geregelt wird.

Good to know: Die Reiserücktrittsversicherung von AXA Partners, vermittelt von American Express, schützt dich vor Stornierungskosten und erstattet deine Reisekosten, wenn du eine Reise aus versicherten Gründen nicht antreten kannst. Du hast auch die Möglichkeiten, deinen Versicherungsschutz für deinen Urlaub selbstständig zu ergänzen – so sind bei Bedarf Familien und Alleinerziehende bis maximal neun Personen mitversichert (davon maximal zwei Erwachsene).*

Reiserücktritt und Reiseabbruch absichern

Du kannst deine Reise nicht wie geplant antreten oder musst vorzeitig heimfahren? Mit der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung von AXA Partners bist du für alle Fälle abgesichert.*
 
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Eine Frau und ein Kind liegen aneinandergekuschelt mit einem Teddy im Bett.

Richtig handeln, wenn du vor dem Urlaub krank wirst

Du hast dich monatelang auf deine Reise gefreut – Sonne, Strand oder Pistenurlaub. Doch statt Koffer packen liegst du mit einer Grippe im Bett? Keine Sorge! Deine Urlaubstage sind nicht verloren.

Mit einer rechtzeitigen Krankmeldung und einem ärztlichen Attest kannst du deine Urlaubstage in der Regel verschieben und zum Beispiel deinen Urlaub an den schönsten Stränden der Welt nachholen. Mit einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung von AXA Partners, vermittelt durch American Express, bist du für alle Fälle abgesichert.*

Du bist im Ausland und wirst plötzlich krank? Gut umsorgt bekommst du auch fern der Heimat Hilfe, mit der Auslandskrankenversicherung von AXA Partners.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Kann ich meinen Urlaub verschieben, wenn ich vor der Reise krank werde?
Wenn du vor dem Urlaub krankgeschrieben bist, kannst du beim Arbeitgeber beantragen, deine Urlaubstage zu verschieben. Kranktage gelten nicht als Urlaubstage, wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. Ob du den gebuchten Urlaub beim Reiseanbieter verschieben kannst, ist jedoch nicht gesetzt.
Greift eine Reiserücktrittsversicherung immer bei Krankheit?
Nicht immer. Um Kosten erstattet zu bekommen, benötigt die Versicherung eine ärztliche Bescheinigung, die den Reiserücktritt begründet. Außerdem ist es wichtig, rechtzeitig mit der Versicherung in Kontakt zu treten.
Darf ich während einer Krankschreibung verreisen?
Im Krankheitsfall ist nur das erlaubt, wenn die Reise die Genesung nicht beeinträchtigt. Eine Reise, die deiner Genesung schadet, kann rechtliche Konsequenzen haben. Lass dich im Zweifelsfall medizinisch beraten.

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  • AXA Partners, agierend unter dem Namen Inter Partner Assistance S.A., ist Teil der AXA Gruppe und bietet unter anderem exklusive Versicherungen für American Express an, darunter den Reiserücktrittschutz. Die vollständigen Informationen zu den Versicherungsleistungen und Ausschlüssen findest du in den Versicherungsbedingungen.
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