Das Arbeitsrecht ist der Bereich des Rechts, der nicht-selbstständige Arbeitsverhältnisse regelt. Das bedeutet: Wenn du in einem Unternehmen angestellt bist, legt das Arbeitsrecht fest, was dein:e Arbeitgeber:in von dir verlangen darf – und was nicht.
Es gibt viele verschiedene Gesetze, die das Arbeitsrecht betreffen: vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) über das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bis hin zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) für die Angestellten in der Wissenschaft.
Neben dem Individualarbeitsrecht, das für die Rechte der einzelnen Arbeitnehmer:innen gegenüber den Arbeitgeber:innen zuständig ist, gibt es auch das kollektive Arbeitsrecht für Betriebsräte und Gewerkschaften.
Hier nur ein paar der vielen Punkte, die im Arbeitsrecht verankert sind:
Wenn dein:e Arbeitgeber:in gegen das Arbeitsrecht verstößt, weil du beispielsweise lange Schichten ohne Pause arbeiten musst oder zu wenig Urlaub bekommst, solltest du dir unbedingt Unterstützung holen – und die steht dir auch zu. Wende dich zunächst an den Betriebsrat oder Personalrat, falls dein Unternehmen einen hat. Wenn nicht, sieh dich um, ob es andere Personen gibt, die innerhalb des Unternehmens für die Einhaltung des Arbeitsrechts zuständig sind. Falls du Mitglied in einer Gewerkschaft bist, ist auch sie eine mögliche Ansprechpartnerin.
Sollte sich dein:e Arbeitgeber:in uneinsichtig zeigen, kannst du dich auch an eine Aufsichtsbehörde wenden. Die Zuständigkeit liegt hier meist bei den einzelnen Bundesländern, zum Beispiel beim Landesamt für Arbeitsschutz oder der Gewerbeaufsicht des Landes.