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Abfindung im Arbeitsrecht: Wer Anspruch hat

Nach einer Entlassung ist eine Abfindung fällig – oder? Welche Ansprüche Arbeitnehmer:innen im Arbeitsrecht haben und was du dazu wissen solltest, erklärt dieser Beitrag.
Zwei Personen in Businesskleidung sitzen sich an einem Tisch gegenüber.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Oft gehen Angestellte davon aus, bei jeglicher Kündigung seitens des Arbeitgebers Anspruch auf eine Abfindung zu haben. Wann tatsächlich Ansprüche bestehen, wie sich in einem solchen Fall die Höhe einer Abfindung verhandeln lässt und welche steuerlichen Faktoren zu berücksichtigen sind, erfährst du hier.
  1. Das ist eine Abfindung
  2. Wann Anspruch auf Abfindung besteht
  3. Höhe der Abfindung oft verhandelbar
  4. Abfindung im Arbeitsrecht: Das solltest du wissen
  5. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel 

  • Definition Abfindung: Bei Abfindungen handelt es sich um einmalige Geldzahlungen an die Angestellten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.
  • Freiwillige Leistung: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Abfindung bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber.
  • Ausnahmen: Bei betriebsbedingten Kündigungen, Auflösungsurteilen, Abfindungsvergleichen, Tarifverträgen, Sozialplänen und Nachteilsausgleichen wird nach Arbeitsrecht eine Abfindung gezahlt.
  • Abfindungshöhe: Wie hoch die Abfindung ausfällt, hängt von den Verhandlungen ab.

Das ist eine Abfindung

Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an Arbeitnehmer:innen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie wird in der Regel als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt und soll die wirtschaftlichen Nachteile mildern, die sich aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ergeben.

Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung, allerdings gibt es konkrete Ausnahmen – mehr dazu weiter unten. Es können entsprechende Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Angestellten getroffen werden, etwa wenn das Arbeitsverhältnis einvernehmlichen beendet wird oder bereits im Arbeitsvertrag.

Können nur Arbeitnehmer:innen eine Abfindung erhalten?

Sozialversicherungspflichtige Erwerbstätige, die keine klassischen Angestellten sind, können ebenfalls eine Abfindung erhalten. Dazu zählen beispielsweise Fremdgeschäftsführer:innen einer GmbH. Auch wenn Gesellschafter:innen aus einer GbR ausscheiden, besteht für gewöhnlich ein Anspruch auf Abfindung – abhängig vom Gesellschaftsanteil und vom Unternehmenswert.

Quick-Info: Kündigungsschutzklage

Dank Arbeits- und Sozialrecht sind Arbeitnehmer:innen in Deutschland auf vielfältige Weise geschützt und haben zahlreiche Rechte. So können sich Angestellte beispielsweise mit einer Kündigungsschutzklage gegen eine unrechtmäßige Kündigung verteidigen.

Gemäß Paragraf 4 des Kündigungsschutzgesetzes muss eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein: Der Arbeitgeber muss betriebliche, personenbezogene oder verhaltensbedingte Gründe vorweisen, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.

Eine Kündigungsschutzklage kann innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung vor dem zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Das Gericht prüft dann die Rechtmäßigkeit der Kündigung und entscheidet über ihre Wirksamkeit oder Unwirksamkeit.

Wann Anspruch auf Abfindung besteht

Grundsätzlich haben Angestellte in Deutschland also keinen Anspruch auf eine Abfindung im Falle einer Kündigung seitens des Arbeitgebers. Wie Abfindungen individuell festgelegt werden können, erklären die folgenden Absätze.

Einzelarbeitsverträge

Einzelarbeitsverträge können Abfindungsregelungen enthalten, die im Falle einer Kündigung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten. Diese Regelungen werden individuell zwischen Arbeitgeber und Angestellten vereinbart und können beispielsweise festlegen, dass im Falle einer betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber eine bestimmte Abfindung gezahlt wird.

Tarifverträge

Tarifverträge können ebenfalls Abfindungsregelungen enthalten, die für bestimmte Branchen oder Berufsgruppen gelten. Diese Regelungen werden im Rahmen von Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften festgelegt und gelten für alle Beschäftigten, für die der entsprechende Tarifvertrag gilt.

Sozialpläne

Sozialpläne sind Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die Regelungen für soziale Maßnahmen im Falle von Änderungen im Betrieb enthalten, etwa Betriebsschließungen oder betriebsbedingten Kündigungen. In vielen Sozialplänen ist die Zahlung einer Abfindung für die davon betroffenen Arbeitnehmer:innen vorgesehen, um die wirtschaftlichen Nachteile abzumildern.

Geschäftsführerverträge

Für Geschäftsführer:innen einer GmbH können Abfindungsregelungen im Geschäftsführervertrag festgelegt sein, die im Falle einer Beendigung des Anstellungsverhältnisses gelten. Diese Regelungen werden individuell zwischen den Geschäftsführer:innen und der Gesellschaft vereinbart.

Aufhebungsvertrag

Angestellte können unter bestimmten Umständen eine Kündigungsschutzklage einreichen. Geht der Arbeitgeber davon aus, dass diese erfolgreich sein könnte, hat er die Möglichkeit, statt einer Kündigung der Anstellung einen Aufhebungsvertrag vorzuschlagen, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. In diesem Aufhebungsvertrag kann auch eine individuelle Abfindung vereinbart werden.

Gerichtlicher Vergleich

Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen können sich während eines Kündigungsschutzprozesses auch auf die Zahlung einer Abfindung einigen, um einen sich sehr lange hinziehenden Rechtsstreit zu vermeiden.

Auflösungsurteil

Ist der Kündigungsschutzprozess erfolgreich und ein Gericht hat festgestellt, dass die Kündigung unwirksam war, wird das Arbeitsverhältnis üblicherweise dennoch nicht fortgesetzt, da das nötige Vertrauen nicht mehr gegeben ist. In dieser Situation kann das Gericht auf Antrag der Angestellten ein Auflösungsurteil fällen. Dabei wird das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst.

Anspruch gemäß Paragraf 1a des Kündigungsschutzgesetzes

Gemäß Paragraf 1a des Kündigungsschutzgesetzes können Arbeitnehmer:innen unter diesen Voraussetzungen Anspruch auf eine Abfindung haben:

Höhe der Abfindung oft verhandelbar

Die Höhe einer Abfindung hängt in der Regel von verschiedenen Faktoren ab: unter anderem von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Gehalt. Üblicherweise entspricht die Abfindung einem halben bis ganzen Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Mit Verhandlungen kann die Abfindungshöhe durch geschickte Argumentation beeinflusst werden. Eine deutlich höhere Abfindung ist vor allem für gekündigte Personen möglich, die in einer eigentlich unkündbaren Position sind, beispielsweise Mitglieder des Betriebsrats.

Es kann sich lohnen, einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen, mit dessen Hilfe die Verhandlungen strategisch geführt und die Interessen der Angestellten bestmöglich vertreten werden können.

Abfindungshöhe gemäß Paragraf 1a des Kündigungsschutzgesetzes

Lassen gekündigte Angestellte bei einem Abfindungsangebot die Frist für die Kündigungsschutzklage tatenlos verstreichen, zahlt der Arbeitgeber eine Abfindung aus. In diesem Fall ist die Höhe der Abfindung gesetzlich festgelegt: Sie beträgt einen halben Monatsverdienst für jedes Beschäftigungsjahr, wobei Zeiträume von mehr als einem halben Jahr auf ein ganzes Jahr aufgerundet werden.

Good to know

Auf eine Abfindung sind keine Sozialabgaben fällig, da es sich dabei laut des Vierten Sozialgesetzbuchs um eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes handelt. Es werden also keine Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.

Allerdings gilt eine Abfindung als steuerpflichtiges Einkommen, was besonders bei hohen Abfindungen kritisch sein kann: Unter Umständen erhöht sich dadurch der Jahresbruttoverdienst so stark, dass der nächsthöhere Steuersatz angewendet wird.

Durch die sogenannte Fünftelregelung lassen sich jedoch in den meisten Fällen Steuern sparen: Mit dieser Regelung – zu dessen Anwendung der Arbeitgeber verpflichtet ist, wenn sie den Angestellten einen steuerlichen Vorteil bringt – wird die Abfindungszahlung steuerlich nicht als kompletter Betrag berechnet, sondern gleichmäßig auf fünf Jahre aufgeteilt.

Abfindung im Arbeitsrecht: Das solltest du wissen

Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung, die Arbeitgeber gekündigten Arbeitnehmer:innen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses anbieten können. Ihre Höhe berechnet sich üblicherweise anhand des Bruttoentgelts und der Betriebszugehörigkeit. Weil die Abfindung als steuerpflichtiges Einkommen betrachtet wird, können darauf Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Ein rechtlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nur, wenn eine Abfindung vertraglich vereinbart wurde, wenn bei der Kündigung die Voraussetzungen aus Paragraf 1a des Kündigungsschutzgesetzes erfüllt sind oder der Arbeitgeber gerichtlich zur Zahlung verurteilt wurde.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Abfindung zu zahlen?
Der Arbeitgeber muss nur eine Abfindung zahlen, wenn eine entsprechende vertragliche Vereinbarung vorliegt, wenn Paragraf 1a des Kündigungsschutzgesetzes greift oder wenn ein Gericht ihn mit einem Auflösungsurteil dazu verpflichtet.
Wann habe ich das Recht auf eine Abfindung?
Gekündigte Angestellte haben ein Recht auf eine Abfindung, wenn sie ihnen dem Kündigungsumstand entsprechend vertraglich zugesichert wurde, wenn die in Paragraf 1a des Kündigungsschutzgesetzes genannten Voraussetzungen erfüllt sind oder wenn der Arbeitgeber im Rahmen eines Auflösungsurteils bei einem Kündigungsschutzprozess zur Zahlung einer Abfindung verurteilt wird.
Wie ist die Höhe einer Abfindung gesetzlich geregelt?
Die gesetzliche Abfindungshöhe beträgt nach Paragraf 1a des Kündigungsschutzgesetzes ein halbes Monatsgehalt für jedes Beschäftigungsjahr.

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