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Abmahnung im Arbeitsrecht: Nach wie vielen erfolgt die Kündigung?

Wer gegen arbeitsrechtliche Pflichten verstößt, muss mit einer verhaltensbedingten Kündigung rechnen. In welchen Fällen wie viele Abmahnungen für eine Kündigung ausreichen, erfährst du hier.
Eine Person im Anzug steht vor einem gepackten Karton, der auf einem Schreibtisch steht.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Arbeitnehmer:innen genießen in Deutschland einen umfassenden Kündigungsschutz. Abmahnungen wegen Verstößen gegen den Arbeitsvertrag oder betriebliche Vereinbarungen ermöglichen dem Arbeitgeber jedoch eine verhaltensbedingte Kündigung. Dass diese erst nach drei Abmahnungen ausgesprochen werden können, ist ein Irrglaube. Wie viele Abmahnungen nötig sind, kommt auf die Schwere der Verstöße an. Was du über Abmahnungen im Arbeitsrecht wissen solltest, erfährst du hier.
  1. Bedeutung der Abmahnung im Arbeitsrecht
  2. Anforderungen an eine rechtswirksame Abmahnung
  3. Eine Abmahnung führt nicht automatisch zur Kündigung
  4. Wie viele Abmahnungen darf es bis zur Kündigung geben?
  5. Kündigung ohne vorherige Abmahnung
  6. Verhalten nach einer Abmahnung
  7. Abmahnung als Warnung vor Kündigung
  8. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Bedeutung der Abmahnung: Sie ist eine Warnung für Arbeitnehmer:innen, die gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen haben. Eine Abmahnung wegen Krankheit oder wirtschaftlichen Gründen ist nicht möglich.
  • Anforderungen an eine rechtswirksame Abmahnung: Sie muss den Pflichtverstoß genau beschreiben, zur Unterlassung auffordern und die Konsequenzen eines wiederholten Verstoßes aufzeigen.
  • Eine Abmahnung führt nicht automatisch zur Kündigung: Sie gibt dem Arbeitnehmer:in die Chance, sein Fehlverhalten zu ändern. Bei wiederholtem Fehlverhalten kann jedoch eine Kündigung folgen.
  • Anzahl der Abmahnungen bis zur Kündigung: Es gibt keine feste Anzahl. Je nach Art und Schwere des Fehlverhaltens kann bereits eine einzige Abmahnung ausreichend sein.
  • Kündigung ohne vorherige Abmahnung: In schwerwiegenden Fällen (z.B. Straftaten am Arbeitsplatz) ist eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich.

Bedeutung der Abmahnung im Arbeitsrecht

Arbeitgeber müssen umfassende Kündigungsschutzgesetze für ihre Mitarbeiter:innen beachten. Sie können eine Kündigung aus betriebsbedingten, personenbezogenen oder verhaltensbedingten Gründen aussprechen.

Eine verhaltensbedingte Kündigung kommt in Betracht, wenn Arbeitnehmer:innen gegen arbeitsvertragliche Verpflichtungen oder die geltenden Vorschriften im Unternehmen verstoßen und der Arbeitgeber dafür – je nach Schwere mindestens – eine Abmahnung ausgesprochen hat. Eine Abmahnung wegen Krankheit oder aus wirtschaftlichen Gründen ist nicht möglich.

Anerkannte Gründe für eine Abmahnung im Arbeitsrecht sind beispielsweise:

Anforderungen an eine rechtswirksame Abmahnung

Damit die Abmahnung rechtswirksam wird, muss der Inhalt bestimmten Vorgaben folgen und bestimmte Funktionen haben:

Eine Abmahnung kann auch mündlich ausgesprochen werden, denn Formvorschriften gibt es diesbezüglich nicht. Sie muss aber die Hinweis-, Ermahn- und Warnfunktionen enthalten. Abmahnungen werden normalerweise schriftlich ausgestellt, denn nur so nützen sie als Nachweis bei eventuellen Streitigkeiten.

Quick-Info: Ermahnung vs. Abmahnung

Der Arbeitgeber kann eine Ermahnung als milderes Mittel einsetzen, um Arbeitnehmer:innen für ihr Fehlverhalten zu rügen. Er droht damit jedoch keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen an. Eine Ermahnung ist also keine Abmahnung im rechtlichen Sinne. Auch wenn sie schriftlich erteilt wird, berechtigt sie nicht zur Kündigung.

Eine Abmahnung führt nicht automatisch zur Kündigung

Eine Abmahnung ist ein Instrument des Arbeitgebers, mit dem er seine Mitarbeitenden für ihr Fehlverhalten tadeln kann. Sie ist sozusagen als Gelbe Karte zu verstehen und kann ein Zeichen dafür sein, dass der Arbeitgeber grundsätzlich keine Kündigung beabsichtigt. Eine Abmahnung muss also nicht zwingend zur Entlassung führen.

Mit der Abmahnung muss der Arbeitgeber dem Mitarbeitenden die Chance geben, sein pflichtwidriges Verhalten zu ändern. Wenn die Abmahnung allerdings keine Wirkung zeigt und keine Verhaltensänderung in Aussicht steht, kann das Arbeitsverhältnis gekündigt werden.

Der Arbeitgeber muss außerdem zuerst versuchen, mildere Mittel, beispielsweise eine Versetzung, einzusetzen, um eine Verhaltensänderung herbeizuführen oder die Kündigung abzuwenden. Eine verhaltensbedingte Kündigung sollte das letzte Mittel sein.

Wichtig ist zudem: Selbst wenn eine Abmahnung nicht zu einer Kündigung führt, kann sie später noch Konsequenzen haben. Die Abmahnung kommt in die Personalakte der Arbeitnehmer:innen und kann sich negativ auf mögliche Beförderungen, Gehaltserhöhungen oder das Arbeitszeugnis auswirken.

Wie viele Abmahnungen darf es bis zur Kündigung geben?

In der Regel sind mehrere Abmahnungen nötig, um eine verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen. Das Arbeitsrecht sieht allerdings keine feste Anzahl von Abmahnungen vor, die einer Kündigung vorangehen müssen.

Wenn Arbeitnehmer:innen mehrfach wegen des gleichen Fehlverhaltens abgemahnt werden, ist eine ordentliche Kündigung grundsätzlich zulässig. Je nach Art und Schwere des Fehlverhaltens kann jedoch bereits eine einzige Abmahnung ausreichend sein. Diese Fälle sind meist so schwerwiegend, dass sie ohnehin zu einer außerordentlichen, also fristlosen Kündigung nach Paragraf 626 Bürgerliches Gesetzbuch führen würden.

Ein paar Beispiele: Kommst du mehrere Minuten zur spät zur Arbeit, muss der Arbeitgeber mehr als drei Abmahnungen aussprechen, um eine Kündigung zu rechtfertigen. Bei einer Verspätung um mehrere Stunden kann dagegen eine einzige Abmahnung ausreichen.

Andersherum kann ein vermeintlich geringfügiges Fehlverhalten wie das Mitnehmen von geringwertigen oder sogar wertlosen Gegenständen mit einer einmaligen Abmahnung gekündigt werden, nämlich dann, wenn du damit bewusst gegen die erteilten Arbeitsanweisungen oder Verbote verstößt.

Ein Arbeitgeber darf aber nicht zu viele Abmahnungen aussprechen. Da diese dann keinen warnenden Charakter mehr haben, kann die Kündigung vom Arbeitsgericht für unwirksam erklärt werden. Es gilt außerdem: Die Abmahnungen müssen in einem zeitlichen Zusammenhang liegen.

Good to know

Nach einer verhaltensbedingten Kündigung droht eine Sperrzeit von 12 Wochen beim Bezug von Arbeitslosengeld. Denn der:die Beschäftigte war selbst für den Verlust des Arbeitsplatzes verantwortlich. Um den Verlust der Ansprüche zu verhindern, müssen sich Arbeitnehmer:innen formal mit einer Kündigungsschutzklage gegen die verhaltensbedingte Kündigung wehren.

Kündigung ohne vorherige Abmahnung

Nicht immer ist eine Abmahnung nötig, um eine Kündigung zu rechtfertigen. In einigen Fällen können Arbeitgeber den Arbeitsvertrag auch ohne vorherige Abmahnung verhaltensbedingt kündigen. Bei besonders schwerwiegenden Vorwürfen ist es dem Arbeitgeber nicht zuzumuten, abzuwarten und das Arbeitsverhältnis fortzuführen.

Wenn das Arbeitsverhältnis nachhaltig erschüttert ist oder schweres Fehlverhalten vorliegt, darf er ohne vorherige Abmahnung kündigen. Das ist zum Beispiel bei Straftaten am Arbeitsplatz, beharrlicher Arbeitsverweigerung oder öffentlicher Beleidigung des Arbeitgebers der Fall. Auch Gewalttätigkeit gegen Kolleg:innen und Vorgesetzte, sexuelle Belästigung oder Arbeitszeitbetrug zählen dazu.

Wenn eine Abmahnung von vornherein aussichtslos wäre, ist eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Arbeitnehmer:innen gegenüber Kollegen äußern, dass sie ihr Fehlverhalten wie bisher fortführen werden.

Verhalten nach einer Abmahnung

Kleine Unachtsamkeiten bei der Arbeit, oder die Bahn verpasst – Fehler passieren allen mal. Aber nicht jeder Arbeitgeber sieht das so entspannt. Wenn du nach einem vermeintlich unbedeutenden Vorfall eine Abmahnung bekommst, besteht erst einmal kein Grund zur Panik. Um auf die Abmahnung zu reagieren oder ihr zu widersprechen, musst du keine Fristen einhalten. Du kannst also in Ruhe zu Hause überlegen, wie du am besten reagierst, oder mit einem Anwalt sprechen.

Tipps zum richtigen Verhalten:

Abmahnung als Warnung vor Kündigung

Eine Abmahnung zeigt, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht unmittelbar kündigen will. Sie gilt als Warnschuss und gibt Arbeitnehmer:innen die Chance, ihr Fehlverhalten zu verbessern. Eine einmalige Abmahnung stellt bei kleineren Verstößen und Unachtsamkeiten keine unmittelbare Bedrohung dar. Ein wiederholtes Fehlverhalten kann jedoch eine verhaltensbedingte Kündigung zur Folge haben. Wie viele Abmahnungen genau nötig sind, hängt vom Einzelfall und der Schwere der Verstöße ab.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wie viele Abmahnungen sind bis zur Kündigung nötig?
Das hängt von der Schwere des Fehlverhaltens ab. Bei kleineren Verstößen wie Unpünktlichkeit oder Unachtsamkeiten sind in der Regel mehrere Abmahnungen nötig. Schweres Fehlverhalten kann jedoch bereits nach nur einer Abmahnung zur Kündigung führen.
Was muss der Arbeitgeber bei einer Abmahnung beachten?
Arbeitgeber können Mitarbeitende nur wegen arbeitsrechtlicher Verstöße und nicht aus wirtschaftlichen und personenbezogenen Gründen abmahnen. Dabei muss der Arbeitgeber das Fehlverhalten genau benennen und beschreiben, die Mitarbeitenden zum Unterlassen auffordern und auf die arbeitsrechtlichen Konsequenzen – beispielsweise die Kündigung – bei wiederholten Verstößen hinweisen. Die Schriftform ist für eine Abmahnung nicht vorgeschrieben.
Solltest du auf eine Abmahnung reagieren?
Es gibt keine Fristen, um gegen eine Abmahnung vorzugehen. Du kannst also in Ruhe zu Hause überlegen, ob und wie du darauf reagieren willst. Für eine rechtliche Einschätzung, ob die Abmahnung rechtmäßig ist, welche Konsequenzen sie hat und welche Möglichkeiten du hast, ziehst du am besten Rechtsanwält:innen zurate.

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