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Insolvenzgeld: Was es ist und wie du es bekommst

Wenn ein Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten gerät und Insolvenz anmelden muss, steht den Beschäftigten Insolvenzgeld zu. Alles, was du darüber wissen musst, liest du hier.
Ein Mann und eine Frau sitzen nebeneinander und sehen sich Papiere an, die er in der Hand hält. Der Mann hat einen aufgeklappten Laptop auf dem Schoß.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Das Insolvenzgeld soll die Arbeitnehmer:innen eines Unternehmens, das Insolvenz anmelden musste, absichern. Wie du Insolvenzgeld erhältst, wie hoch deine Ansprüche sind und was du noch darüber wissen musst, liest du hier.
  1. Was ist das Insolvenzgeld?
  2. Wer bekommt Insolvenzgeld?
  3. Wie hoch ist das Insolvenzgeld und wie lange wird es gezahlt?
  4. Wo stelle ich einen Antrag auf Insolvenzgeld?
  5. Wie sieht es mit den Steuern aus?
  6. Insolvenzgeld und Krankenversicherung
  7. Insolvenzgeld sichert kurzfristig die Existenz
  8. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Was ist das Insolvenzgeld?Es handelt sich um eine Lohnersatzleistung der Agentur für Arbeit, die gezahlt wird, wenn dein Arbeitgeber insolvent ist.
  • Wer bekommt Insolvenzgeld?Personen, die in Deutschland beschäftigt sind und in den drei Monaten vor dem Insolvenzereignis ihren Lohn nicht oder nicht vollständig erhalten haben.
  • Wie hoch ist das Insolvenzgeld und wie lange wird es gezahlt?Das Insolvenzgeld wird maximal für die letzten drei Monate vor dem Eintritt des Insolvenzereignisses gezahlt. Die Höhe entspricht deinem Nettogehalt bis zu einer gewissen Obergrenze.
  • Antrag auf Insolvenzgeld: Der Antrag muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Eintritt des Insolvenzereignisses bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.
  • In Bezug auf Steuern: Das Insolvenzgeld ist steuerfrei, aber unterliegt einem "Progressionsvorbehalt".

Was ist das Insolvenzgeld?

Das Insolvenzgeld ist eine sogenannte Lohnersatzleistung der Agentur für Arbeit. Wie es der Name schon sagt, wird es gezahlt, wenn das Arbeit gebende Unternehmen insolvent, also zahlungsunfähig, ist. Lohnersatz bedeutet, dass das Unternehmen, bei dem du beschäftigt bist, dir Lohn oder Gehalt ganz oder teilweise schuldet.

Da es sich beim Insolvenzgeld um eine staatliche Leistung handelt, ist der Bezug von Insolvenzgeld an klare Vorgaben gebunden. Anders gelagerte Fälle sind also nicht abgedeckt, beispielsweise individuelle Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber über Lohn und Gehalt.

Wer bekommt Insolvenzgeld?

Anspruch auf Insolvenzgeld haben Personen, die im Inland beschäftigt sind und in den drei Monaten vor dem sogenannten Insolvenzereignis ihren Lohn nicht oder nicht in voller Höhe erhalten haben.

Zudem muss ein „Insolvenzereignis“ eingetreten sein, das heißt: Über das Vermögen des Arbeitgebers wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Insolvenzantrag wurde mangels Masse abgelehnt. Auch ist es möglich, dass der Betrieb eingestellt wurde, auch wenn kein Insolvenzverfahren eröffnet werden konnte, weil das mangels Masse nicht in Betracht gekommen ist.

Kurz erklärt: Auch bei Insolvenz musst du weiterarbeiten

Hat die Firma, bei der du beschäftigt bist, offiziell Insolvenz beantragt, sind die Zukunftsaussichten zunächst einmal ungewiss. Dennoch darfst du auch im Fall der Insolvenz deines Arbeitgebers nicht einfach zu Hause bleiben. Dein Arbeitsvertrag läuft weiter, du schuldest dem Unternehmen also auch weiter deine Arbeitskraft. Es sei denn, der Insolvenzverwalter, der dann offiziell die Führung des Unternehmens übernimmt, ordnet es an.

Wie hoch ist das Insolvenzgeld und wie lange wird es gezahlt?

Insolvenzgeld wird maximal für die letzten drei Monate vor dem Eintritt des Insolvenzereignisses gezahlt. Wenn das Unternehmen für eine kürzere Dauer keine Löhne und Gehälter gezahlt hat, verkürzt sich die Bezugsdauer entsprechend.

Achtung: Sollte dir das Unternehmen bereits vorher zu wenig oder gar keinen Lohn gezahlt haben, bekommst du das Insolvenzgeld dennoch nicht länger. Deine Ansprüche sind aber nicht verloren: Du kannst den weiteren Zeitraum beim Insolvenzverwalter anmelden, damit dieser deinen Anspruch der sogenannten Insolvenztabelle hinzufügt.

Die Höhe des Insolvenzgelds ist kurz gesagt dein Nettogehalt. Allerdings nur bis zu einer gewissen Obergrenze. Diese wurde zuletzt Anfang 2023 angepasst. Verdienst du mehr als 7.100 respektive 7.300 Euro brutto, wird der Teil deines Nettogehalts, der über dieser Grenze liegt, nicht vom Insolvenzgeld erfasst.

Übrigens: Das Insolvenzgeld sichert auch Sonderzahlungen ab – zumindest in Teilen. Wenn dir deine Firma bisher also Weihnachts- oder Urlaubsgeld gezahlt hat, bekommst du auch dafür Ersatz. Allerdings nur anteilig für den Zeitraum von drei Monaten, in denen auch das Insolvenzgeld gezahlt wird.

Aufpassen musst du bei Überstunden, denn Insolvenzgeld erhältst du nur für die Überstunden, die in den drei Monaten vor Eröffnung der Insolvenz angefallen sind. Hast du darüber hinaus noch Forderungen aus Überstunden, musst du diese ebenfalls beim Insolvenzverwalter anmelden.

Wo stelle ich einen Antrag auf Insolvenzgeld?

Insolvenzgeld ist bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu beantragen. Wichtig ist, die Frist zu beachten: Ein Antrag auf Insolvenzgeld muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Eintritt des Insolvenzereignisses gestellt werden.

Vordrucke und Merkblätter zum Antrag findest du ganz einfach mit der Suchfunktion auf der Website der Agentur für Arbeit.

Wie sieht es mit den Steuern aus?

Das Insolvenzgeld ist als Lohnersatzleistung steuerfrei. Du hast darauf also keine Abzüge. Allerdings steht das Insolvenzgeld unter dem „Progressionsvorbehalt“.

Progression bedeutet im Steuerrecht, dass du mehr Steuern zahlen musst, je höher deine Einnahmen sind. Bekommst du steuerfreie Leistungen wie das Insolvenzgeld, werden diese vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Deshalb musst du den Bezug von Insolvenzgeld auch in der Steuererklärung angeben.

Good to know

Wenn ein Unternehmen wirtschaftliche Probleme hat oder in Zahlungsschwierigkeiten gerät, machen sich alle Beschäftigten große Sorgen. Um die finanziellen Belastungen abzumildern, greifen Unternehmen dann oft zum Mittel der Kurzarbeit. Das dann gezahlte Kurzarbeitergeld ist jedoch nicht mit dem Insolvenzgeld zu verwechseln. Insolvenzgeld gibt es nur bei Eintritt der Insolvenz und dem Ausbleiben der vollständigen Gehaltszahlungen.

Insolvenzgeld und Krankenversicherung

Sofern das Unternehmen den fälligen Beitrag zur Krankenkasse ebenfalls nicht bezahlt hat, übernimmt die Arbeitsagentur auf Antrag der Krankenkasse auch dies. Gleiches gilt für die Beiträge zur Renten- und Pflegeversicherung. Oftmals sind es gerade Krankenkassen oder die Rentenkasse, die eine Prüfung auf Insolvenz beginnen, weil die Beiträge nicht gezahlt werden.

Insolvenzgeld sichert kurzfristig die Existenz

Das Insolvenzgeld ist der Rettungsanker für alle Arbeitnehmer:innen, die auf ihren Lohn beziehungsweise ihr Gehalt von ihrem Arbeitgeber warten, weil das Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten steckt. Ist die Insolvenz festgestellt, erhältst du für die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis auf diesem Weg deinen berechtigten Lohn sowie gegebenenfalls Sonderzahlungen und Beiträge zur Sozialversicherung.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wie wird das Insolvenzgeld berechnet?
Für die Berechnung werden die Nettogehälter der letzten drei Monate vor Insolvenzeröffnung berücksichtigt. Die Agentur für Arbeit zahlt üblicherweise 70 Prozent des zu erwartenden Insolvenzgelds in Form eines Vorschusses aus.
Wie hoch ist das maximale Insolvenzgeld?
Die Höhe des Insolvenzgelds liegt bei maximal der Summe, die sich nach einer gewissen Obergrenze richtet. Verdienst du mehr, ist dieser Teil nicht vom Insolvenzgeld abgedeckt.
Sind Arbeitnehmer:innen, die Insolvenzgeld erhalten, weiter sozialversichert?
Ja, Arbeitnehmer:innen, die aufgrund der Insolvenz ihres Arbeitgebers Insolvenzgeld erhalten, sind in dieser Zeit sozialversichert. Sollte der Arbeitgeber seinen Anteil an den Sozialversicherungen für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin in dem Zeitraum von drei Monaten vor dem Insolvenzereignis nicht gezahlt haben, wird auch das übernommen.

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