- Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis: Die Unterschiede
- Die Formulierungen im Arbeitszeugnis
- Arbeitszeugnis: Das muss enthalten sein
- Arbeitszeugnis und Fristen
- Schlechtes Zeugnis – was nun?
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das wichtigste aus diesem Artikel
- Einfaches vs. qualifiziertes Arbeitszeugnis: Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält grundlegende Informationen wie Name, Geburtsdatum, Beschäftigungszeitraum und Aufgabenbereiche. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hingegen beinhaltet zusätzlich eine Bewertung deiner Arbeit und deines Verhaltens.
- Formulierungen im Arbeitszeugnis: Es gibt eine spezielle Zeugnissprache, die indirekt deine Leistung bewertet - ähnlich zu Schulnoten.
- Inhalt eines Arbeitszeugnisses: Üblicherweise enthält ein qualifiziertes Zeugnis Informationen zum Arbeitgeber, zur Beschäftigungsdauer und -art sowie eine Beurteilung der Leistung und des Verhaltens.
- Fristen für das Arbeitszeugnis: Du hast Anspruch auf ein Zeugnis ab dem Moment der Kündigung. Die Frist für die Beantragung eines qualifizierten Zeugnisses beträgt in der Regel sechs Monate bis drei Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis: Die Unterschiede
Ist dein Arbeitsverhältnis beendet, hast du Anspruch auf ein Arbeitszeugnis von deinem Arbeitgeber. Dabei ist es unerheblich, ob du selbst gekündigt hast, ob dein Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat, ein befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen ist oder du in Rente gehst.
Ob du dich für ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis entscheidest, ist dir überlassen. Im einfachen Arbeitszeugnis werden dein Name und Geburtsdatum genannt, der Arbeitszeitraum, das Unternehmen, in dem du gearbeitet hast, sowie die Aufgaben, die du übernommen hast. Eine Bewertung deiner Arbeit ist darin nicht enthalten.
Im Gegensatz dazu ist das qualifizierte Arbeitszeugnis deutlich komplexer, denn hier wird nicht nur die Qualität deiner Arbeit beurteilt, sondern auch dein Verhalten. Dabei geht es also auch um soziale Kompetenzen und Soft Skills, die du unter Beweis stellen konntest. Wichtig: Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss immer wohlwollend formuliert sein, um auch bei einer weniger guten Bewertung deinen weiteren beruflichen Weg nicht negativ zu beeinflussen.
Die Formulierungen im Arbeitszeugnis
Um eine wohlwollende Beurteilung sicherzustellen, haben sich bestimmte Formulierungen etabliert. Dadurch ist eine gewisse „Zeugnissprache“ entstanden, die Aufschluss über die konkrete Bewertung gibt – gewissermaßen verklausulierte Schulnoten. Dieser Zeugniscode sieht dann beispielsweise so aus:
- Sehr gut: „stets zur vollsten Zufriedenheit“
- Gut: „zur vollsten/stets zur vollen Zufriedenheit“
- Befriedigend: „zur vollen Zufriedenheit“
- Ausreichend: „zur Zufriedenheit“
- Mangelhaft: „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“
- Ungenügend: „hat sich bemüht“
So klingt die Aussage „Seine:ihre Aufgaben führte er:sie selbstständig, effizient und sorgfältig aus.“ beispielsweise sehr positiv, entspricht aber lediglich einer Schulnote Drei, also befriedigend. Für die Bestnote Eins, also eine sehr gute Beurteilung, liest sich die Bewertung hingegen folgendermaßen: „Er:sie führte seine:ihre Aufgaben immer äußerst effizient, sorgfältig und selbstständig aus.“
Enthält der Satz hingegen lediglich entweder einen Superlativ wie „äußerst“ oder das allumfassende „immer“ – beziehungsweise passende Synonyme –, entspricht das einer guten Bewertung: Schulnote Zwei. Ähnliche Formulierungen finden sich im gesamten Arbeitszeugnis.
Arbeitszeugnis: Das muss enthalten sein
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben dafür, wie Aufbau und Inhalt beim qualifizierten Arbeitszeugnis genau aussehen müssen. Für gewöhnlich ist es ein bis drei Seiten lang, abhängig von Umfang und Dauer der Tätigkeit sowie der Beurteilung. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält üblicherweise folgende Angaben:
- Überschrift, beispielsweise „Arbeitszeugnis“ oder „Ausbildungszeugnis“
- Arbeitgeberdaten
- Name und, falls gewünscht, Geburtsdatum des:der Angestellten
- Beschäftigungsdauer und -art
- Tätigkeitsbeschreibung
- Beurteilung der Leistung, beispielsweise unter anderem Arbeitsbereitschaft, Arbeitsweise, Fachkompetenz sowie Projekte und Erfolge
- Verhaltensbewertung, vor allem Sozialverhalten und Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden, gegebenenfalls Führungskompetenzen
- Schlussformel und Wünsche für die Zukunft
- Ort, Datum und Unterschrift des Arbeitgebers oder Vorgesetzten
Quick-Info: Das ist beim Arbeitszeugnis nicht erlaubt
Ein Arbeitszeugnis darf laut § 109 Gewerbeordnung „keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.“
Das bedeutet: Wie eine Kündigung muss auch ein Arbeitszeugnis schriftlich ausgestellt werden. Die Ausstellung per E-Mail ist nicht zulässig, da sie Rückschlüsse auf mangelnde Wertschätzung seitens des Arbeitgebers erlaubt.
Beim Versand sollte ein stabiler Umschlag verwendet werden, in den das Zeugnis ungefaltet passt. Auch äußerliche Mängel wie Flecken und Rechtschreib- oder Stilfehler sind nicht zulässig.
Inhaltlich gilt: Wird beispielsweise nicht die verklausulierte Zeugnissprache verwendet, ist kein eindeutiger Rückschluss auf die tatsächliche Bewertung möglich – was nie positiv zu werten ist. Auch das Weglassen einzelner Bereiche – beispielsweise der Bewertung der Arbeitsweise – ist ein Mangel.
Zudem sollten sich die Formulierungen nicht widersprechen: Steht eine sehr gute Beurteilung bei übergeordneten Aufgaben, aber nur mittelmäßige Bewertungen in Detailbereichen, wirft das Fragen auf.
Arbeitszeugnis und Fristen
Du hast das Recht darauf, dir deine Arbeitsleistung schriftlich bestätigen zu lassen. Allerdings sind sowohl für deinen Arbeitgeber als auch für dich in Hinblick auf das Arbeitszeugnis bestimmte Fristen einzuhalten. Dabei gibt es je nach Zeugnisart Unterschiede.
Ab wann kannst du ein Zeugnis verlangen?
Ein Zwischenzeugnis darfst du schon nach einigen Wochen im Betrieb beantragen, solange genug Zeit vergangen ist, um deine Leistung beurteilen zu können. Wenn du das Unternehmen verlässt, hast du bereits ab dem Moment der Kündigung Anspruch auf ein Zeugnis – unabhängig davon, wer die Kündigung ausgesprochen hat.
Bis wann musst du das Zeugnis spätestens beantragen?
Da im einfachen Arbeitszeugnis nur deine persönlichen Daten sowie die Art und Dauer deiner Tätigkeit notiert sind, kannst du es auch noch nach Jahren verlangen. Die einzige Voraussetzung ist, dass noch Unterlagen über dich im Betrieb vorhanden sind.
Willst du dagegen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern, hast du dazu laut Rechtsprechung – abhängig von der Dauer deiner Betriebszugehörigkeit oder Position – grundsätzlich eine Frist von sechs Monaten bis drei Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Frist ist deshalb eher knapp bemessen, weil eine qualifizierte Beurteilung deiner Leistung nach einem längeren Zeitraum schwierig wird.
Allerdings enthalten viele Arbeitsverträge eine sogenannte Ausschlussfrist, die verlangt, Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Zeitspanne – meist weniger Wochen – nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb geltend zu machen sind. Zu diesen Ansprüchen zählt auch dein Zeugnis. Versäumst du diese Frist, hast du keinen Anspruch mehr darauf.
Ein Sonderfall ist das Ausbildungszeugnis: Hier ist der Arbeitgeber in jedem Fall zur Ausstellung verpflichtet, unabhängig davon, ob du ihn dazu aufforderst.
Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit, das Zeugnis auszustellen?
Eine konkrete Zeitvorgabe, um dein Zeugnis auszustellen, hat dein Arbeitgeber nicht – allerdings ist es üblich, eine Frist von zwei bis drei Wochen zu setzen. Das Zeugnis wird üblicherweise auf dem Postweg verschickt, allerdings besteht auch dazu keine Pflicht für den Arbeitgeber: Er kann auch darauf bestehen, dass du das Arbeitszeugnis im Unternehmen abholst. In diesem Fall muss er es für bis zu drei Jahre für dich aufbewahren.
Schlechtes Zeugnis – was nun?
Grundsätzlich musst du ein Arbeitszeugnis nicht hinnehmen, wenn du mit der Bewertung darin nicht einverstanden bist. Allerdings musst du nach Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts beweisen können, dass du eine bessere Bewertung verdient hast, wenn das Zeugnis insgesamt der Schulnote Drei oder besser entspricht (AZ 9 AZR 584/13). Im Gegenzug dazu trägt der Arbeitgeber bei einer Gesamtbewertung von Note Vier oder schlechter die Beweislast dafür, dass die Leistung tatsächlich nur ausreichend oder mangelhaft war.
Du kannst also durchaus verlangen, dass dein Arbeitszeugnis korrigiert wird. Zunächst suchst du dafür am besten das Gespräch mit der Personalabteilung oder deinem Vorgesetzten – vielleicht liegt ein schlichter Irrtum vor.
Ist die Firma jedoch von der Richtigkeit der Beurteilung überzeugt, ist der nächste Schritt ein schriftlicher Widerspruch, in dem du genau anführst, welche Passagen du anfechten möchtest und welche Alternativformulierungen du dir vorstellst. In diesem Widerspruch gibst du eine Frist von zwei Wochen für die Umsetzung der Korrekturen an.
Lässt der Arbeitgeber diese Frist verstreichen, bleiben dir noch der Gang zum Anwalt und im äußersten Fall der vor Gericht. Da sich die Bewertung im Arbeitszeugnis direkt auf deine Chancen bei der Jobsuche auswirken kann, empfiehlt es sich grundsätzlich, alle Möglichkeiten auszuschöpfen.