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Weihnachtsgeld: So hast du Anspruch auf die Sonderzahlung

Weihnachtsgeld: So haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf die jährliche Sonderzahlung. Alle wichtigen Informationen liest du in diesem Artikel.
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Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Etwa die Hälfte der Arbeitnehmer:innen in Deutschland kann sich jährlich über eine Sonderzahlung in Form von Weihnachtsgeld freuen. Aber was genau verbirgt sich dahinter und bestehen rechtliche Grundlagen für einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld? Wie Arbeitgeber sich zur Zahlung verpflichten und unter welchen Bedingungen das Weihnachtsgeld gekürzt werden kann, erfährst du in diesem Artikel.
  1. Weihnachtsgeld: Das verbirgt sich hinter der Sonderzahlung
  2. Wie ein Anspruch auf Weihnachtsgeld entsteht
  3. Kürzung oder Streichung durch den Arbeitgeber
  4. Alles Wichtige rund ums Weihnachtsgeld
  5. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das wichtigste aus diesem Artikel

  • Weihnachtsgeld: Wird oft Ende November ausgezahlt, aber es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch darauf.
  • Summe: Kann variieren und ist oft abhängig von Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag. Es kann ein volles oder halbes Monatsgehalt sein.
  • Anspruch auf Weihnachtsgeld: Kann entstehen durch Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder durch eine regelmäßige Zahlung in den letzten drei Jahren (betriebliche Übung).
  • Kürzung/Streichung: Ist möglich, je nachdem ob das Weihnachtsgeld einen Entgelt-, Gratifikations- oder Mischcharakter hat. Bei Entgeltcharakter kann es gekürzt werden bei längerer Abwesenheit (außer Mutterschutz).
  • Gleichbehandlungsgrundsatz: Zahlung darf nicht ohne sachlichen Grund nur an ausgewählte Angestellte erfolgen.

Weihnachtsgeld: Das verbirgt sich hinter der Sonderzahlung

Weihnachtsgeld wird üblicherweise Ende November vom Arbeitgeber zusammen mit dem Gehalt ausgezahlt. Eine allgemeine gesetzliche Regelung und einen festen Anspruch auf die Zahlung gibt es nicht. Die Höhe der Summe kann variieren und schwankt je nach Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag.

Gewährt der Arbeitgeber Weihnachtsgeld, so geschieht das meist in Höhe eines vollen oder halben Monatsgehaltes. Wenn im Vertrag jedoch keine genauen Angaben zur Auszahlung enthalten sind, können Arbeitgeber jährlich frei über die Höhe der Summe entscheiden. Möglich sind auch Pauschalbeträge. Faktoren wie die Länge der Betriebszugehörigkeit können ebenfalls die Summe beeinflussen. Zudem unterliegt das Weihnachtsgeld, das oft auch als 13. Monatsgehalt bezeichnet wird, Steuer- und Sozialabgaben, da es zu den sogenannten sonstigen Bezügen zählt.

Statistik: Wer erhält das Weihnachtsgeld?

Rund die Hälfte der Arbeitnehmer:innen in Deutschland bekommt jährlich Weihnachtsgeld ausgezahlt. Aber: Es herrscht noch Ungleichheit. Der Großteil der Sonderzahlungen geht an Angestellte mit Tarifvertrag, andere gehen beim Weihnachtsgeld oftmals leer aus. In Ostdeutschland erhalten durchschnittlich weniger Menschen die Sonderzahlung als in Westdeutschland. Der Zuschuss ist oftmals auch eine Frage des Geschlechts: Im Schnitt können sich weniger Frauen als Männer über das Weihnachtsgeld freuen.

Wie ein Anspruch auf Weihnachtsgeld entsteht

Generell gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf das Weihnachtsgeld. Das heißt: Arbeitgeber sind nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, die jährliche Sonderzahlung zu tätigen und nicht alle Arbeitnehmer:innen können sich im November über das aufgepolsterte Gehalt freuen. Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld kann sich allerdings ergeben.

In diesen Fällen hast du Anspruch auf das Weihnachtsgeld

Arbeitgeber können im Arbeitsvertrag festlegen, ob dir das Weihnachtsgeld zusteht. Dabei kann es sich um eine allgemeine Formulierung handeln, denn die Summe muss nicht angegeben werden. So können Arbeitgeber sich vorbehalten, die Zahlung Jahr für Jahr anzupassen. Dabei ist es egal, ob du Voll- oder Teilzeit arbeitest – die Höhe der Summe wird anteilig berechnet.

Wenn das Weihnachtsgeld nicht im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist, aber der Arbeitgeber die Zahlung regelmäßig – mindestens drei Jahre in Folge ohne Vorbehalt – gezahlt hat, kann ein Anspruch entstehen. In diesem Fall spricht man von der sogenannten „betrieblichen Übung“. Aber Vorsicht: Anspruch hast du nur dann, wenn der Arbeitgeber bei den vorangegangenen Zahlungen keine zukünftigen Zahlungen ausschließt.

Das Weihnachtsgeld kann auch Teil von Tarifverträgen sein, in denen es als Jahressonderzahlung bezeichnet wird. Eine Betriebsvereinbarung kann ebenfalls als Grundlage dienen. Darin enthalten sind verbindliche Richtlinien, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen vertreten durch einen Betriebsrat für das Unternehmen festlegen. Eine solche Vereinbarung unterliegt allerdings auch möglichen Änderungen.

Darüber hinaus gilt bei der Auszahlung des Weihnachtsgeldes der arbeitsrechtlich geregelte Grundsatz der Gleichbehandlung. Ohne sachlichen Grund darf der Arbeitgeber also nicht entscheiden, die Sonderzahlung nur an ausgewählte Angestellte auszuzahlen.

Kürzung oder Streichung durch den Arbeitgeber

Arbeits- oder Tarifverträge können Formulierungen enthalten, die die Freiwilligkeit der Sonderzahlung seitens des Arbeitgebers ausdrücken. Unter diesem sogenannten Freiwilligkeitsvorbehalt kann der Arbeitgeber also jährlich entscheiden, ob das Weihnachtsgeld ausgezahlt wird. Auch ein Widerrufsvorbehalt kann im Vertrag enthalten sein. Dabei muss aber immer die Richtung angegeben werden, aus der der Widerruf möglich ist.

Das Weihnachtsgeld kann vom Arbeitgeber in bestimmten Fällen auch gekürzt werden. Entscheidend dafür ist, welchen Charakter die Zahlung einnimmt. Unterschieden wird dabei zwischen:

Kürzungen des Weihnachtsgeldes können vom Arbeitgeber vorgenommen werden, wenn die Sonderzahlung einen Entgeltcharakter hat. Diese Regelung greift beispielsweise, wenn das Arbeitsverhältnis für einen längeren Zeitraum ruht und kein Lohn ausgezahlt wird. Im Falle einer längerfristigen Krankheit oder Elternzeit kann das Weihnachtsgeld demnach anteilig gekürzt oder gestrichen werden. Bei Ausfällen durch den gesetzlichen Mutterschutz ist dies jedoch nicht zulässig.

Wird das Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber mit der Intention der Belohnung ausgezahlt, in etwa für die Betriebstreue, hat die Zahlung einen Gratifikationscharakter und kann trotz längerer Abwesenheit nicht gekürzt werden – etwa in der Elternzeit oder während eines Sabbaticals. Nimmt das Weihnachtsgeld einen Mischcharakter an, ist eine Kürzung nur mit ausdrücklich vereinbarter Grundlage rechtens.

Der Charakter der Sonderzahlung ist auch entscheidend dafür, ob dir bei einer Kündigung das Weihnachtsgeld ganz, anteilig oder gar nicht ausbezahlt wird. Bei Zahlungen, die vom Arbeitgeber als reines Entgelt vorgesehen sind, erhältst du wie auch bei Mischformen eine anteilige Summe. Greift deine Kündigung also zum 31. Dezember eines Jahres und du warst mindestens seit dem 1. Januar angestellt, hast du Anspruch auf die komplette Summe.

Lediglich beim Weihnachtsgeld mit Gratifikationscharakter besteht nach der Kündigung kein Anspruch auf Auszahlung. In Tarifverträgen können auch sogenannte Stichtagsklauseln enthalten sein, die vorschreiben, dass das Weihnachtsgeld auszuzahlen ist, wenn das Arbeitsverhältnis bis zu einem bestimmten Tag ungekündigt ist.

Alles Wichtige rund ums Weihnachtsgeld

Etwa die Hälfte der Erwerbstätigen in Deutschland erhält Weihnachtsgeld. Eine gesetzliche Regelung dafür gibt es nicht, aber durch rechtliche Grundlagen kann ein Anspruch entstehen, beispielsweise durch Arbeits- und Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, sogenannte betriebliche Übungen und die Gleichbehandlungsgrundlage. Die Höhe der Auszahlung hängt oftmals von der Länge der Betriebszugehörigkeit ab; Pauschalbeträge sind ebenfalls möglich. Die Sonderzahlung kann möglicherweise gekürzt oder gestrichen werden. Ob dies rechtens ist, hängt von der Intention ab, mit der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld auszahlen.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Bekommen alle Arbeitnehmer:innen Weihnachtsgeld?
Nicht alle Arbeitnehmer:innen erhalten Weihnachtsgeld, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. In Deutschland können sich rund die Hälfte der Erwerbstätigen über die jährliche Sonderzahlung freuen.
Wie ergibt sich ein Anspruch auf das Weihnachtsgeld?
Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld kann sich aus einer rechtlichen Lage heraus ergeben, wie zum Beispiel dem Arbeits- oder Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung, einer betrieblichen Übung oder dem Gleichbehandlungsgrundsatz.
Kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld kürzen?
Ob Kürzungen zulässig sind, hängt von der Intention der Zahlung ab. Sonderzahlungen mit Entgeltcharakter – also solche, die zusätzlich zum bestehenden Gehalt ausgezahlt werden – können gekürzt werden. Anders ist das bei Weihnachtsgeld, das mit der Absicht der Belohnung ausgezahlt wird, also solches mit Gratifikationscharakter: Diese Zahlungen können nicht gekürzt werden.

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