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Wissenswertes zur Betriebsaufspaltung unter Eheleuten

Eine Betriebsaufspaltung, besonders unter Eheleuten, ist komplex – sie kann aber auch Chancen für ein Unternehmen bedeuten. Was du über eine Betriebsaufspaltung wissen solltest, erfährst du hier.
Ein Mann und eine Frau in Business-Kleidung stehen in einem hellen Flur. Er hält ein geöffnetes Buch in einer Hand, in das beide hineinschauen.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Aus einem Unternehmen werden zwei – möglich ist das mit der sogenannten Betriebsaufspaltung, die auch unter Eheleuten durchgeführt werden kann. Welche Gründe für oder gegen eine Betriebsaufspaltung sprechen und wie sie unter Umständen ganz vermieden werden kann, erfährst du in diesem Artikel.
  1. Kurz erklärt: Das ist eine Betriebsaufspaltung
  2. Voraussetzungen: Aufteilung mit Bedingungen
  3. Aufspaltung umgehen: Nachteile vermeiden
  4. Betriebsaufteilung unter Eheleuten: Beratung ist ratsam
  5. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Definition von Betriebsaufspaltung: Aufteilung eines Unternehmens in zwei Betriebe, die steuer- und zivilrechtlich eigenständig agieren, aber personell und wirtschaftlich aneinandergebunden sind.
  • Besitzerunternehmen: Betrieb, dem bei der Aufspaltung alle wesentlichen Wirtschaftsgüter übertragen werden – in der Regel eine Personengesellschaft.
  • Betriebsunternehmen: Firma, die die operativen Geschäfte des vorherigen gemeinsamen Unternehmens weiterführt – üblicherweise eine Kapitalgesellschaft.
  • Wiesbadener Modell: Bezeichnung für eine Form der Betriebsaufspaltung unter Eheleuten.

Kurz erklärt: Das ist eine Betriebsaufspaltung

Bei einer Betriebsaufspaltung wird ein bisher bestehendes Unternehmen in zwei oder mehr Gewerbebetriebe aufgeteilt. Die dabei entstehenden neuen Gesellschaften agieren steuerlich und rechtlich gesehen eigenständig.

Das Unternehmen teilt sich bei der Aufspaltung wie folgt auf:

Andere Aufteilungen sind ebenfalls möglich, beispielsweise wenn ein Unternehmen in eine Produktions- oder Vertriebsgesellschaft geteilt wird.

Quick-Tipp: Mögliche Rechtsformen

Für gewöhnlich ist das Besitzunternehmen eine Kapitalgesellschaft. Die Betriebsaufspaltung kann sich auch ergeben, wenn das Besitzunternehmen eine andere Rechtsform innehat.
Möglich sind beispielsweise natürliche Personen, Bruchteils- und Erbgemeinschaften, Wohnungseigentümerschaften, eingetragene gemeinnützige Vereine oder eingetragene Genossenschaften. Zudem ist diese Konstellation mit einer weiteren Personengesellschaft möglich, mehr dazu in der nächsten Infobox.

Chancen und Risiken der Betriebsaufspaltung

Aus einer Betriebsaufspaltung ergeben sich zivilrechtliche und steuerrechtliche Änderungen. Diese können für die Unternehmen gleichermaßen Vor- und Nachteile bedeuten. Ein Risiko der Betriebsaufspaltung ist etwa, dass in der Rechtsfolge sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen Gewerbesteuer zahlen müssen. Durch die Doppelbelastung kann sich ein erheblicher steuerlicher Nachteil ergeben.

Die Durchführung einer Betriebsaufspaltung führt möglicherweise auch zu Änderungen bei der Haftungsbeschränkung. So wird für einen Teil der Gesellschafter:innen das persönliche unternehmerische Risiko geschmälert.

Dazu kommt es, wenn zum Beispiel die Betriebsaufspaltung unter Eheleuten in einem Unternehmen wie einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, vollzogen wird und eine:r der Gesellschafter:innen durch das Entstehen einer Kapitalgesellschaft nicht mehr wie bisher mit dem Privatvermögen haftet.

Formen der Betriebsaufspaltung

Nicht jede Betriebsaufspaltung läuft gleich ab und je nach Form der Aufteilung ergeben sich für die neuen Unternehmen unterschiedliche steuerliche Besonderheiten. Bei einer klassischen Betriebsaufspaltung kann beispielsweise von einer echten oder unechten Aufspaltung die Rede sein.

Voraussetzungen: Aufteilung mit Bedingungen

Eine Betriebsaufspaltung kann grundsätzlich unter zwei Voraussetzungen entstehen:

Betriebsaufspaltung aus zwei Personengesellschaften

Liegt eine personelle Verflechtung vor, kann auch eine Betriebsaufspaltung mit zwei Personengesellschaften entstehen – dann ist von der sogenannten mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung die Rede. Eine sachliche Verflechtung liegt dann vor, wenn eine Personengesellschaft der anderen mindestens ein wesentliches Wirtschaftsgut überlässt.

Aufspaltung umgehen: Nachteile vermeiden

Die steuerlichen Nachteile, die sich durch eine Betriebsaufspaltung für Gesellschafter:innen ergeben können, lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen vermeiden. Möglich ist das beispielsweise bei Unternehmer:innen, die gleichzeitig Eheleute sind, mit dem sogenannten Wiesbadener Modell.

Dabei übernimmt zwar ebenfalls eine Person als Gesellschafter:in das Besitzunternehmen und die andere das Betriebsunternehmen, in diesem Fall sind die Eheleute jedoch an keinem der beiden Unternehmen gleichzeitig beteiligt. Es besteht also grundsätzlich keine personelle Verflechtung – sie kann aber unter Umständen dennoch nachgewiesen werden.

Es gilt allerdings zu beachten: Die Betriebsaufspaltung wird nur zu Lebzeiten beider Eheleute verhindert, denn durch eine Erbfolge werden die Anteile wiederum neu aufgeteilt und es kann zur Aufspaltung kommen.

Good to know: Das Ende der Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung kann auch wieder enden – entweder absichtlich, etwa wenn das Besitzunternehmen inklusive der nötigen Wirtschaftsgüter veräußert wird, oder unbeabsichtigt durch die Geschäftsaufgabe der Betriebsgesellschaft.

Betriebsaufteilung unter Eheleuten: Beratung ist ratsam

Durch eine Betriebsaufspaltung können sich unter gewissen Umständen erhebliche steuerliche Nachteile ergeben – etwa durch die Doppelbelastung der Gewerbesteuer. Soll die Teilung in zwei Unternehmen, beispielsweise unter Eheleuten, also verhindert werden, ist eine langfristige Planung empfehlenswert, um das persönliche Risiko aller Beteiligten weitestgehend einzuschränken. Dafür bedarf es idealerweise ausführlicher Beratung durch eine Anwaltskanzlei, Steuerberatung oder Unternehmensberatung.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wann ergibt eine Betriebsaufspaltung Sinn?
Aus einer Betriebsaufspaltung können sich Vorteile bei der Haftungsbeschränkung ergeben, da ein Teil der Gesellschafter:innen bei einer Aufspaltung in eine Personen- und Kapitalgesellschaft nicht länger mit ihrem Privatvermögen haftet.
Wie kann eine Betriebsaufspaltung unter Eheleuten vermieden werden?
Unter Eheleuten kann eine Betriebsaufspaltung beispielsweise durch das sogenannte Wiesbadener Modell vermieden werden. Dabei übernehmen die beteiligten Parteien jeweils die Geschäftsführung der Besitzgesellschaft und der Betriebsgesellschaft.
Was ist bei einer Betriebsaufspaltung zu beachten?
Eine Voraussetzung für die Betriebsaufspaltung ist die personelle oder sachliche Verflechtung. Personell bedeutet, dass die Geschäftsführer:innen des einen Unternehmens auch an der Tätigkeit des anderen beteiligt sein müssen. Sachlich meint, dass die nötigen Wirtschaftsgüter für die gewerbliche Tätigkeit überlassen werden.

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