Bitte Suchbegriff eingeben…

Wissenswertes zum Investmentsteuerreformgesetz

Mit welchem Zweck das Investmentsteuerreformgesetz eingeführt wurde, was der Freibetrag von 100.000 Euro bedeutet und was es mit der Vorabpauschale auf sich hat? Die Antworten bekommst du hier.
Gläserne Fassaden von Wolkenkratzern in der Untersicht.
Redaktion AMEXcited Guide
Redaktion AMEXcited Guide
Das Wichtigste in Kürze
Das Investmentsteuerreformgesetz regelt, wie in Deutschland Investmentfonds besteuert werden. Es wurde eingeführt, um die Besteuerung von Investmentfonds zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Welche die wichtigsten Passagen des Gesetzes für Anleger:innen und Fondsgesellschaften sind, erklärt dieser Beitrag.
  1. Investmentsteuerreformgesetz kurz erklärt
  2. Fondsgesellschaften und Anlegenden getrennt besteuert
  3. Teilweise Steuerbefreiung für Fondserträge
  4. Besteuerung von Fonds mit der Vorabpauschale
  5. Sparerpauschbetrag bei Investmentfonds
  6. 100.000 Euro Freibetrag für Altanteile
  7. Investmentsteuerreformgesetz: So werden Aktienfonds besteuert
  8. FAQ: Häufige Fragen und Antworten zum Investmentsteuerreformgesetz
Zu den AMEX Kreditkarten

Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Das Investmentsteuerreformgesetz: Regelt die Besteuerung von Investmentfonds, wird mit InvStRefG abgekürzt, ist seit dem 1. Januar 2018 in Kraft und hat die bisherige Besteuerung von Investmentfonds grundlegend verändert.
  • Ziel des InvStRefG: Die neuen Regelungen wurden eingeführt, um die Besteuerung der Erträge aus Investmentfonds zu vereinfachen und Steuerschlupflöcher zu schließen.
  • Bestandsschutz: Auf vor 2009 gekaufte Anteile fallen seit 2018 Steuern an, ein Bestandsschutz gilt nur für bis Ende 2017 erfolgte Wertzuwächse. Für alle Anleger:innen gibt es aber einen Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro.

Investmentsteuerreformgesetz kurz erklärt

Das Investmentsteuerreformgesetz, kurz InvStRefG, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, hat die Besteuerung von Investmentfonds in Deutschland grundlegend verändert. Ziel des Gesetzes ist es, die Besteuerung von Investmentfondserträgen zu vereinfachen und Steuerumgehungen zu verhindern.

Bis 2018 wurden Erträge aus Investmentfonds unterschiedlich besteuert, je nachdem, ob sie inländische oder ausländische Fonds waren. Das führte zu einer komplizierten Steuerlandschaft. Seit Einführung des Investmentsteuerreformgesetzes werden nun alle Fonds nach den gleichen Regeln besteuert, mit einer jährlichen Pauschale.

So sind für die Besteuerung seit der Reform nur noch vier Kennzahlen nötig: die Höhe der Ausschüttung, der Wert des Fondsanteils am Jahresanfang und am Jahresende sowie die Art des Fonds.

Fondsgesellschaften und Anlegenden getrennt besteuert

Vor dem Inkrafttreten des Investmentsteuerreformgesetzes wurden die Erträge eines Fonds direkt bei den Anleger:innen besteuert. Seit 2018 gilt eine getrennte Besteuerung von Fondsgesellschaften und Anleger:innen.

Einkünfte aus Investmentfonds werden mit einer Körperschaftssteuer in Höhe von 15 Prozent belastet. Auch Dividenden aus deutschen Fonds. Für ausländische Fonds und Dividenden wird weiterhin Quellensteuer fällig. Nicht betroffen von dieser Art der Steuer sind:

Quick-Info: Steuergestaltung

Steuergestaltungen sind Maßnahmen, die darauf abzielen, die Höhe der zu zahlenden Steuern zu minimieren. Dies kann durch die Nutzung von Steuervorteilen, die das Steuerrecht bietet, oder durch die Ausnutzung von Schlupflöchern im Steuerrecht erreicht werden. Es gibt legale und illegale Formen der Steuergestaltung.

Bei legaler Steuergestaltung, auch als Steuervermeidung bezeichnet, werden die im Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten zur Reduzierung der Steuerlast genutzt. Obwohl die legale Steuergestaltung nicht gegen das Gesetz verstößt, wird sie oft als unethisch angesehen, insbesondere wenn große Unternehmen oder wohlhabende Personen von ihr Gebrauch machen.

Illegale Steuergestaltung, also Steuerhinterziehung, umfasst Maßnahmen, die gegen das Gesetz verstoßen, zum Beispiel Einkommen oder Vermögen verbergen.

Teilweise Steuerbefreiung für Fondserträge

Als Ausgleich dafür, dass die Fondserträge besteuert werden und somit die Erträge geringer ausfallen, wurde die Teilfreistellung eingeführt. Durch sie sind alle Erträge aus dem Verkauf von Fondsanteilen, also Dividenden und Gewinne, für die Investierenden teilweise steuerfrei.

Nur auf einen bestimmten Anteil wird die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent fällig. Wie hoch der steuerfreie Anteil ist, richtet sich nach der Art des Fonds:

Keine Steuervorteile gibt es für reine Swap-Fonds, da sie keine richtige Kapitalbeteiligung darstellen.

Besteuerung von Fonds mit der Vorabpauschale

Neu ist zudem seit dem Investmentsteuerreformgesetz 2018 die Vorabpauschale für thesaurierende Fonds, bei denen die Erträge wieder im Vermögen angelegt werden. Früher wurden zwar für inländische Fonds auf sogenannte ausschüttungsgleiche Erträge Steuern erhoben, aber bei ausländischen Fonds konnte das Finanzamt die Angaben der Anlegenden nicht prüfen.

Deshalb kam mit der Reform die Meldepflicht für ausländische Fondsgesellschaften: Diese müssen Informationen über deutschen Anleger:innen an die deutschen Steuerbehörden übermitteln, damit diese ebenso Erträge aus ausländischen Fonds ordnungsgemäß besteuern können.

Außerdem wird durch die Besteuerung der Erträge unabhängig von ihrer Ausschüttung verhindert, dass Anlegende durch Steuergestaltung Steuerzahlungen umgehen.

Die Besteuerung durch die Vorabpauschale erfolgt auf den Wert des Fonds, der am Anfang des Jahres erhoben wird. Die Höhe der Vorabpauschale hängt vom Basiszins ab, den die Bundesbank jährlich festgelegt.

Seit Einführung des Investmentsteuerreformgesetzes war der Basiszins negativ, sodass gar keine Vorabpauschale anfiel – 2023 wurde die Pauschale erstmal fällig. Anfang 2024 mussten Anleger:innen also vorab Steuern auf ihre Investmentfonds zahlen, sich aber nicht selbst darum kümmern: Die Zahlung übernehmen die Depotanbieter.

Sobald die Anleger:innen Fondsanteile tatsächlich veräußern, werden die Gewinne darauf mit den bereits gezahlten Steuern verrechnet.

Sparerpauschbetrag bei Investmentfonds

Für die Steuern auf Investmentfonds gibt es für Privatanleger:innen einen sogenannten Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr und Person – für Verheiratete also 2.000 Euro. Das bedeutet: Kapitelerträge bis 1.000 Euro sind steuerfrei, sofern ein Freistellungsauftrag bei der entsprechenden Depotbank gestellt wurde.

Erträge, die darüber hinausgehen, sind steuerpflichtig. Der Sparerpauschbetrag kann auf verschiedene Banken aufgeteilt werden.

Good to know

Beim Investieren sollte berücksichtigt werden, dass neben den Steuern weitere Kosten für Investmentfonds anfallen, die die Erträge schmälern können, etwa Verwaltungs-, Performance-, Transaktions- und Depotgebühren.

100.000 Euro Freibetrag für Altanteile

Fondanteile, die vor 2009 erworben wurden und sich noch im Wertpapierdepot befinden, sogenannte Altanteile, standen vor Einführung des Investmentsteuerreformgesetzes unter Bestandsschutz. Das heißt: Beim Verkauf fielen keine Abgeltungsteuer an, diese wurden nur auf laufende Erträge wie Dividenden fällig.

Der Bestandsschutz gilt nur für Wertzuwächse bis Ende 2017. Weil es für alle Anleger:innen einen Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro gibt, bleiben die Erträge aus Altanlagen aber für fast alle Inhaber:innen steuerfrei. Eheleute mit gemeinsamem Depot können den Freibetrag sogar doppelt in Anspruch nehmen.

Investmentsteuerreformgesetz: So werden Aktienfonds besteuert

Zusammenfassend hat das Investmentsteuerreformgesetz die Besteuerung von Investmentfonds in Deutschland grundlegend verändert. Die Regelungen vereinfachen die Besteuerung und erschweren Steuergestaltungen. Mit der Einführung des Investmentsteuerreformgesetzes werden Fondsgesellschaften und Anleger:innen getrennt voneinander und alle Fonds nach den gleichen Regeln besteuert, mit einer jährlichen Pauschale. Zudem gelten Freibeträge.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten zum Investmentsteuerreformgesetz

Welche Fonds fallen unter das Investmentsteuerreformgesetz?
Das Investmentsteuerreformgesetz bezieht sich auf in- und ausländische Investmentfonds. Ausgenommen davon sind Zinsen, Gewinne aus Wertpapierverkäufen und Termingeschäfte, ausländische Dividenden und Immobilienerträge und die staatlich geförderte Altersvorsorge, beispielsweise die Rürup-Rente und Riester-Rente.
Wann sind Gewinne aus Fonds steuerfrei?
Gewinne aus Fonds sind steuerfrei, wenn sie den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person beziehungsweise 2.000 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigen. Um den Sparerpauschbetrag zu nutzen, muss ein Freistellungsauftrag gestellt werden, der auf verschiedenen Banken aufgeteilt werden kann. Zudem sind Wertzuwächse aus Altanteilen steuerfrei, wenn sie den Freibetrag von 100.000 Euro nicht übersteigen.

Weitere interessante Artikel

*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen. *Partnerschaft-Disclaimer: Amexcited GUIDE ist eine kostenlose Online-Ressource, deren Ziel es ist, unseren Besuchern hilfreiche Inhalte und Vergleichsfunktionen zu bieten. Wir erhalten Werbevergütungen von Unternehmen, die auf der Seite empfohlen werden. Dies wirkt sich auf die Position und die Reihenfolge aus, in der Marken (und/oder ihre Produkte) präsentiert werden und es beeinflusst zudem die ihnen zugewiesene Punktezahl. Firmeneinträge auf dieser Seite implizieren KEINE Befürwortung. Wir zeigen nicht alle Anbieter auf dem Markt. Sofern nicht ausdrücklich in unseren Nutzungsbedingungen festgelegt, werden alle Zusicherungen und Gewährleistungen in Bezug auf die auf dieser Seite präsentierten Informationen abgelehnt. Die Informationen, einschließlich der Preise, die auf dieser Webseite angezeigt werden, können sich zu jeder Zeit ändern.

Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten

  • Platinum Card
    Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 230 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
  • Gold Card
    Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 4.500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 170 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
  • American Express Card
    Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
  • American Express Blue Card
    Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 600 Euro, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 25 Euro. Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben in Höhe von 25 Euro zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthaben führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
  • PAYBACK American Express Card
    1) Bei allen American Express Akzeptanzpartnern. Ausgenommen sind Tankstellenumsätze. 2) Voraussetzung für die Extra°Punkte ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber einer PAYBACK American Express Karte warst. Im Fall einer Kündigung innerhalb der ersten 12 Monate, erlischt dein Anspruch auf die Extra°Punkte. Die Punktegutschrift erfolgt 4-6 Wochen nach Kartenausstellung, jedoch vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. 3) Voraussetzung ist, dass du weiterhin am PAYBACK Programm teilnimmst. Werden über einen Zeitraum von drei Jahren keine °Punkte gesammelt, verfallen die °Punkte gemäß Ziffer 5 der Teilnahmebedingungen für das PAYBACK Programm. 4) Weitere Informationen zu den Versicherungen und insbesondere über die Ausschlüsse findest du hier. 5) Beitragsfrei bezieht sich auf den dauerhaften Entfall des Jahresentgelts. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gem. AGB anfallen. Google Pay ist eine Marke von Google LLC. Apple Pay ist in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Ländern eine eingetragene Marke von Apple Inc.
WELCHE KREDITKARTE PASST ZU DIR?

An dieser Stelle befinden sich Inhalte aus sozialen Medien

Wir verwenden den Service eines Drittanbieters, um Inhalte einzubetten. Dieser Service kann Daten zu Ihren Aktivitäten sammeln. Bitte lesen Sie die Details durch und stimmen Sie der Nutzung des Services zu, um die Inhalte anzusehen.
MEHR INFORMATIONEN
So viel wie noch nie und nur für kurze Zeit: Jetzt 230 € Startguthaben sichern!
Beantrage noch heute deine American Express Platinum Card