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Was versteht man unter KYC?

Zahlungsdienstleister, wie American Express in Deutschland, sind laut den EU-Geldwäscherichtlinien sowie dem nationalen §10 (1) Nr. 5 Geldwäschegesetz (GwG) zur kontinuierlichen Überwachung der Geschäftsbeziehung verpflichtet, und damit die Informationen Ihrer Kund:innen regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren.

 

Dieser Vorgang fällt unter den Begriff KYC („Know Your Customer“) und dient dazu, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierungsrisiken zu minimieren.

 

Daher können Unternehmen und natürliche Personen aufgefordert werden, Unterlagen zur Bestätigung ihrer Angaben bereitzustellen.

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