
Auslandskrankenversicherung
Wenn aus dem Reisefieber etwas Ernstes wird

Schutz bei Krankheit und Verletzung im Ausland
Die Auslandskrankenversicherung ab 12,50 Euro1) pro Reise
Abgesichert im Fall der Fälle
Besonders im Urlaub möchte niemand gerne krank werden. Wenn es Sie aber doch einmal unvorhergesehen im Ausland erwischen sollte, sind Sie mit der exklusiven, mit American Express entwickelten Auslandskrankenversicherung unseres Versicherungspartners AXA Partners, bestens geschützt. Damit zu Ärger und Unsicherheit nicht auch noch Kosten hinzukommen, bietet Ihnen die Auslandsktrankenversicherung umfassende Hilfe bei Krankheit oder einem Unfall im Ausland. Von der Vermittlung eines Arztes vor Ort, den Behandlungskosten bis hin zu Ihrer Heimreise sind in der Versicherung mit inbegriffen.


Was ist versichert?
✓ | Vermittlung eines Arztes oder Krankenhauses |
✓ | Transport zum Krankenhaus |
✓ | 100% Kostenübernahme von Krankenhaus und Medikamenten |
✓ | Ihre Heimreise nach der Behandlung |
✓ | Heimreise Ihrer Reisebegleiter und Ihrer Kinder |
✓ | Ggf. Übernahme der Kosten für Aufenthalt von Familienmitgliedern oder Freunden während der Behandlung |
✓ | Weltweiter Schutz |
✓ | Gilt unabhängig davon, ob die Reise mit einer American Express Karte bezahlt wurde |
✓ | Auch ohne Kreditkarte abschließbar |
✓ | Einfache Online-Schadensmeldung |
✓ | Gilt für Reisen bis zu 60 Tagen |
Mehr Informationen erhalten Sie in den Versicherungsbedingungen.
Wann bin ich abgesichert?
Mit der Auslandskrankenversicherung sind Sie und bei Bedarf Ihr:e Partner:in oder Familienmitglieder:innen bei einer Krankheit im Ausland und bei einem Unfall im Ausland abgesichert.


Warum ein Auslandskrankenschutz?
Egal wie lang oder kurz der Urlaub sein soll, eine Auslandskrankenversicherung ist besonders im EU-Ausland ratsam, denn hier gelten oft andere Regeln und die Versicherung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse greift nicht. Damit zu der Verletzung oder der Krankheit nicht zusätzlich noch Kosten auf Sie zukommen, ist es von Vorteil, wenn Sie mit der entsprechenden Versicherung rundum geschützt sind. Mit dem Reiseschutz sind Sie sogar weltweit gut versichert.
Sie haben die Wahl
Sie haben die Möglichkeit die Auslandskrankenversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abzuschließen. Ebenfalls können Sie zwischen einer Einzelreise oder einer Jahrespolice wählen. Schließen Sie jetzt Ihre passende Versicherung ab.

FAQ
Eine gute Auslandskrankenversicherung ist der beste Begleiter für längere Reisen oder einen Urlaub im Ausland. Im Ernstfall sind Sie damit vor sämtlichen Krankheitskosten, die unterwegs im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung entstehen können, geschützt.
Ohne einen passenden Krankenschutz müssen Sie sämtliche Kosten für die Behandlung oder einen notwendigen Rücktransport selbst übernehmen. Denn der Krankenschutz deutscher Versicherungen kann nicht einfach auf das Ausland übertragen werden, sondern gilt nur sehr begrenzt. Vor allem bei gesetzlichen Krankenversicherungen. Doch auch für Privatversicherte ist eine Zusatzversicherung in Form eines Auslandskrankenschutzes oft sinnvoll und notwendig. Denn häufig werden die Kosten für einen Rücktransport in das Heimatland von der eigenen Krankenversicherung nicht übernommen. Überprüfen Sie daher den Versicherungsvertrag vor einer Reise unbedingt auf die notwendigen medizinischen Leistungen.
Eine gute Auslandskrankenversicherung ist der beste Begleiter für längere Reisen oder einen Urlaub im Ausland. Im Ernstfall sind Sie damit vor sämtlichen Krankheitskosten, die unterwegs im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung entstehen können, geschützt.
Ohne einen passenden Krankenschutz müssen Sie sämtliche Kosten für die Behandlung oder einen notwendigen Rücktransport selbst übernehmen. Denn der Krankenschutz deutscher Versicherungen kann nicht einfach auf das Ausland übertragen werden, sondern gilt nur sehr begrenzt. Vor allem bei gesetzlichen Krankenversicherungen. Doch auch für Privatversicherte ist eine Zusatzversicherung in Form eines Auslandskrankenschutzes oft sinnvoll und notwendig. Denn häufig werden die Kosten für einen Rücktransport in das Heimatland von der eigenen Krankenversicherung nicht übernommen. Überprüfen Sie daher den Versicherungsvertrag vor einer Reise unbedingt auf die notwendigen medizinischen Leistungen.
Außerhalb von Europa sind Sie durch Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht mehr abgesichert. Deutsche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine medizinische Leistung nur, wenn die Behandlung im europäischen Wirtschaftsraum bzw. in den sogenannten Schengen- Staaten stattfindet. Das umfasst den Großteil der europäischen Staaten, mit denen Deutschland ein so genanntes Sozialabkommen vereinbart hat. Es stellt sicher, dass Schadensfälle – zu denen auch Unfälle und Erkrankungen zählen – von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Für eine kurzzeitige Reise außerhalb der europäischen Wirtschaftszone gibt Ihnen eine private Reisekrankenversicherung Krankenschutz für einen begrenzten Zeitraum. Planen sie hingegen eine längere Reise oder einen Aufenthalt außerhalb Europas, ist ein umfangreicher Auslandsschutz zu empfehlen.
Außerhalb von Europa sind Sie durch Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht mehr abgesichert. Deutsche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine medizinische Leistung nur, wenn die Behandlung im europäischen Wirtschaftsraum bzw. in den sogenannten Schengen- Staaten stattfindet. Das umfasst den Großteil der europäischen Staaten, mit denen Deutschland ein so genanntes Sozialabkommen vereinbart hat. Es stellt sicher, dass Schadensfälle – zu denen auch Unfälle und Erkrankungen zählen – von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Für eine kurzzeitige Reise außerhalb der europäischen Wirtschaftszone gibt Ihnen eine private Reisekrankenversicherung Krankenschutz für einen begrenzten Zeitraum. Planen sie hingegen eine längere Reise oder einen Aufenthalt außerhalb Europas, ist ein umfangreicher Auslandsschutz zu empfehlen.
Für Ihren kurzen Städtetrip oder das entspannte Wochenende auf dem Land müssen Sie keine Auslandskrankenversicherungen abschließen. Sollten Sie jedoch eine längere Reise oder einen langfristigen Auslandsaufenthalt planen, und das außerhalb des europäischen Festlands, ist eine Auslandskrankenversicherung dringend notwendig.
Hinweis: Auch bei einem Familienurlaub in Süd- oder Osteuropa raten wir zu einer Auslandskrankenversicherung, um das Risiko für überflüssige Kosten kleinzuhalten.
Ein Krankenrücktransport kann zum Beispiel schnell fünfstellige Summen erreichen. Mit dem Versicherungsschutz unseres Partners AXA Partners sind Sie umfangreich abgesichert – damit Sie Ihre Reise sorgenfrei und entspannt genießen können.
Für Ihren kurzen Städtetrip oder das entspannte Wochenende auf dem Land müssen Sie keine Auslandskrankenversicherungen abschließen. Sollten Sie jedoch eine längere Reise oder einen langfristigen Auslandsaufenthalt planen, und das außerhalb des europäischen Festlands, ist eine Auslandskrankenversicherung dringend notwendig.
Hinweis: Auch bei einem Familienurlaub in Süd- oder Osteuropa raten wir zu einer Auslandskrankenversicherung, um das Risiko für überflüssige Kosten kleinzuhalten.
Ein Krankenrücktransport kann zum Beispiel schnell fünfstellige Summen erreichen. Mit dem Versicherungsschutz unseres Partners AXA Partners sind Sie umfangreich abgesichert – damit Sie Ihre Reise sorgenfrei und entspannt genießen können.
Der Umfang Ihres Versicherungsschutzes hängt von Reisedauer und -ziel ab. Für einen kurzen Familienurlaub oder eine kurze Reise reicht eine einfache Reiseversicherung aus. Für einen längeren Aufenthalt ist ein entsprechendes Versicherungspaket empfehlenswert.
Der Reisekomplettschutz bietet Ihnen ein Rundum-Paket für lange Auslandsreisen. Der Komplettschutz umfasst neben Auslandskrankenschutz und Reiserücktrittsschutz eine Reihe weiterer Vorsorgeleistungen.
Sollten Sie mehrere Urlaube geplant haben, bietet sich der Abschluss der jährlichen Auslandskrankenversicherung an.
Der Umfang Ihres Versicherungsschutzes hängt von Reisedauer und -ziel ab. Für einen kurzen Familienurlaub oder eine kurze Reise reicht eine einfache Reiseversicherung aus. Für einen längeren Aufenthalt ist ein entsprechendes Versicherungspaket empfehlenswert.
Der Reisekomplettschutz bietet Ihnen ein Rundum-Paket für lange Auslandsreisen. Der Komplettschutz umfasst neben Auslandskrankenschutz und Reiserücktrittsschutz eine Reihe weiterer Vorsorgeleistungen.
Sollten Sie mehrere Urlaube geplant haben, bietet sich der Abschluss der jährlichen Auslandskrankenversicherung an.
Über unseren Versicherungspartner AXA Partners (Inter Partner Assistance S.A.)
AXA Partners, agierend unter dem Namen Inter Partner Assistance S.A., ist Teil der AXA Gruppe und bietet unter anderem exklusive Versicherungen für American Express an.
Die AXA Gruppe ist Weltmarktführer in Versicherungen und Vermögensverwaltung, hat 149.000 Mitarbeitende und Vermittler:innen und betreut 105 Millionen Kund:innen in 61 Ländern. In Deutschland hat AXA mehr als 8 Millionen Kunden mit ca. 17 Millionen Verträgen.
AXA Partners ermöglicht es uns unter Zusammenarbeit mit unseren Produkt- und Versicherungsteams exklusive, auf unsere Kunden zugeschnittene Reiseversicherungen anzubieten.
Mit der Auslandskrankenversicherung
Ein Stressfreier Auslandsaufenthalt
Profitieren Sie von der Auslandskrankenversicherung und sichern Sie sich jetzt für eine Erkrankung im Ausland und einen Unfall ab. Schließen Sie jetzt Ihre gewünschte Auslandskrankenversicherung schon ab nur 12,50 Euro1) pro Reise ab.
Sie haben noch Fragen oder möchten sich unverbindlich beraten lassen?
Unser Kundenservice freut sich auf Ihren Anruf.
Jetzt beraten lassen unter:
(gebührenfrei, Montag bis Freitag von 9:00 bis 19:00 Uhr)
1) Der genannte Preis bezieht sich auf den Versicherungsschutz für eine:n Reisende:n im Alter von bis zu 65 Jahren, bei einer Reisedauer bis zu 45 Tagen, mit Selbstbehalt
American Express SafetyFirst
Versichern Sie Ihre elektronischen Geräte, persönlichen Wertgegenstände, Brieftasche, Zahlungskarten und mehr gegen Diebstahl, Beschädigung oder Verlust. Alles mit nur einer Versicherung für 12,99€ oder 19,99€.
Bei Fragen können Sie einfach unseren Versicherungs-Service kontaktieren, um sich genauer über unsere Angebote und Leistungen zu informieren.
Telefon:
0800 800-2424 (gebührenfrei)
oder aus dem Ausland unter +49 69 9797-2424
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr
Fax:
+49 (0)69 9797 - 2777
Post:
American Express International, Inc.
Versicherungsservice
Theodor-Heuss-Allee 112
60486 Frankfurt am Main
E-Mail:
amexinsurancegermany@aexp.com
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Telefon: | 0800 800-2424 (gebührenfrei) oder aus dem Ausland unter +49 69 9797-2424 Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr |
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Fax: | +49 (0)69 9797 - 2777 |
Post: | American Express International, Inc. Versicherungsservice Theodor-Heuss-Allee 112 60486 Frankfurt am Main |
E-Mail: | amexinsurancegermany@aexp.com |
American Express International, Inc. (AEII)
Niederlassung Deutschland, Frankfurt am Main
Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt am Main
Tel. 069 9797-2424, Fax. 069 9797-2777
E-Mail-Adresse: amexinsurancegermany@aexp.com
www.americanexpress.com/de/versicherungen
Handelsregisternummer: HRB Frankfurt 11988
Hauptsitz der Gesellschaft: New York, USA
Rechtsform: Incorporation (Inc.) Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates Delaware, USA
Gesetzlicher Vertreter der AEII:
Board of Directors, USA: David W. Bailey, Katharine B. Douglas, David L. Fabricant
Haupttätigkeit des Unternehmens:
Dienstleistungen auf dem Gebiet des Tourismus und Reiseverkehrs, Versicherungsvertreter mit Erlaubnis gemäß §34d Abs. 1 GewO
Grundlage der Versicherungsvermittlung:
Versicherungsvertreter mit Erlaubnis gemäß § 34d Abs. 1 GewO, gemeldet bei der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
Eintragung im Vermittlerregister:
Die Eintragung im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) als Versicherungsvertreter kann unter folgender Registrierungs-Nummer abgerufen werden:
Registrierungsnummer: D-BX92-DQD8V-51
Die Eintragung kann wie folgt überprüft werden:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon 030 20308-0
Fax 030 20308-1000
Beratung:
Es wird eine Beratung angeboten.
Vergütung:
American Express erhält Provisionen aus den laufenden Beiträgen, die von Produkt zu Produkt und von Versicherer zu Versicherer variieren können. Darüber hinaus erhält American Express International, Inc. keine anderweitige Vergütung monetärer oder nicht monetärer Art.
Beteiligung an Versicherungsunternehmen:
American Express International, Inc. hält keine indirekten oder direkten Beteiligungen von mehr als 10 % an Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens.
Beteiligung an American Express International, Inc.:
Weder ein Versicherungsunternehmen noch ein Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens halten eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital von American Express International, Inc.
Außergerichtliche Beschwerdestelle:
American Express International Inc. ist gesetzlich zur Teilnahme an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren verpflichtet.
Folgende Beschwerdestelle steht hierfür zur Verfügung:
Verein Versicherungs-Ombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
beschwerde@versicherungsombudsmann.de
www.versicherungsombudsmann.de
Bei der Vermittlung eines Versicherungsvertrages online und einer diesbezüglichen Beschwerde können Sie sich über folgende Plattform beschweren:
Europäische Kommission
Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
http://ec.europa.eu/consumers/odr
Aufsichtsbehörde und zuständige Behörde für die Erlaubnis:
Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
American Express International, Inc. (AEII)
Niederlassung Deutschland, Frankfurt am Main
Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt am Main
Tel. 069 9797-2424, Fax. 069 9797-2777
E-Mail-Adresse: amexinsurancegermany@aexp.com
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Handelsregisternummer: HRB Frankfurt 11988
Hauptsitz der Gesellschaft: New York, USA
Rechtsform: Incorporation (Inc.) Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates Delaware, USA
Gesetzlicher Vertreter der AEII:
Board of Directors, USA: David W. Bailey, Katharine B. Douglas, David L. Fabricant
Haupttätigkeit des Unternehmens:
Dienstleistungen auf dem Gebiet des Tourismus und Reiseverkehrs, Versicherungsvertreter mit Erlaubnis gemäß §34d Abs. 1 GewO
Grundlage der Versicherungsvermittlung:
Versicherungsvertreter mit Erlaubnis gemäß § 34d Abs. 1 GewO, gemeldet bei der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
Eintragung im Vermittlerregister:
Die Eintragung im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) als Versicherungsvertreter kann unter folgender Registrierungs-Nummer abgerufen werden:
Registrierungsnummer: D-BX92-DQD8V-51
Die Eintragung kann wie folgt überprüft werden:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon 030 20308-0
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American Express International, Inc. hält keine indirekten oder direkten Beteiligungen von mehr als 10 % an Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens.
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Weder ein Versicherungsunternehmen noch ein Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens halten eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital von American Express International, Inc.
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Schauen Sie sich ganz einfach online Ihre Versicherungsleistungen zu Ihrer Karte an. Dort finden Sie auch FAQs und können sich Ihre Versicherungszertifikate herunterladen.
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Unsere Partner lassen Sie nicht im Regen stehen! Melden Sie Schadenfälle einfach und bequem online.
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Wir möchten Ihnen stets erstklassigen Service und kundenorientierte Leistungen bieten. Sollten wir Ihre Erwartungen doch einmal nicht erfüllt haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
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