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EU-Verkehrsminister entscheiden über zukünftige Fluggastrechte

Ein Flugzeug der TAP Air Portugal nähert sich vor Sonnenaufgang dem Flughafen von Lissabon, während der Mond noch am Himmel steht. (zu dpa: «EU-Verkehrsminister stimmen über neue Fluggastrechte ab»)
Redaktion AMEXcited Insights
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Das Wichtigste in Kürze
Nach langem Stillstand wird in der EU wieder über eine Änderung der Fluggastrechte diskutiert. Im Zentrum der Debatte: Nach wie viel Verspätung sollten Reisende Anspruch auf Entschädigung haben?

EU stimmt über mögliche Änderung bei Fluggastrechten ab

Am kommenden Donnerstag steht eine bedeutende Entscheidung an, wenn die Verkehrsminister der EU-Mitgliedsstaaten über eine mögliche Anpassung der Fluggastrechte abstimmen. Im Mittelpunkt dieser Reformüberlegungen steht die Frage, ab welchem Zeitpunkt der Verspätung Reisende einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen können.

Derzeit wird diskutiert, ob dieser Anspruch bereits nach einer Verzögerung von drei Stunden oder erst nach vier beziehungsweise fünf Stunden greifen soll. Aus den Kreisen der Europäischen Union gibt es bisher keine klare Mehrheit für einen der Vorschläge. Deutschland hat sich in dieser Debatte jedoch deutlich positioniert und lehnt sowohl den Vier- als auch den Fünf-Stunden-Vorschlag entschieden ab.

Bisherige Entschädigungsregelungen: Bis zu 600 Euro möglich

Laut der aktuell gültigen Fluggastrechteverordnung besteht für Passagiere ein pauschaler Anspruch auf finanzielle Kompensationen bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden, vorausgesetzt die Fluggesellschaft ist dafür verantwortlich:

Luftfahrtunternehmen plädieren für längere Fristen aufgrund schnellerer Ersatzflüge

Kürzlich hat der Bundesverband Deutscher Luftverkehr (BDL) das Institut Yougov beauftragt, eine Umfrage unter Flugreisenden durchzuführen. Diese ergab, dass unter bestimmten Bedingungen – wie etwa dem Erreichen des Ziels noch am selben Tag – rund 73 Prozent der Befragten bereit wären, erst nach fünf Stunden Verspätung einen Entschädigungsanspruch in Betracht zu ziehen.

Nur 21 Prozent waren hingegen daran interessiert, bereits bei dreistündiger Verzögerung entschädigt zu werden und nahmen dafür in Kauf, ihr Ziel möglicherweise ein bis zwei Tage später zu erreichen. Die Luftfahrtgesellschaften argumentieren zudem mit logistischen Herausforderungen: An zahlreichen europäischen Destinationen sei es technisch nicht möglich, schnell genug Ersatzflugzeuge einschließlich Crew bereitzustellen. Daher sei oft ein zusätzlicher Flug nicht realisierbar und man verzichte darauf aus Kostengründen lieber ganz. Eine Verlängerung auf fünf Stunden wäre daher ihrer Meinung nach sinnvoller. Verbraucherschützer warnen jedoch davor, dass durch eine solche Änderung rund 80 Prozent der betroffenen Passagiere ihren Entschädigungsanspruch verlieren würden.

Kritik aus dem Europäischen Parlament: Eingriffe in Fluggastrechte gehen einigen Abgeordneten zu weit

Der FDP-Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen äußerte seine Bedenken gegenüber dem Vorschlag, da er seiner Meinung nach tiefgreifende Einschnitte in die Rechte von Flugpassagieren bedeute. Er erklärte weiter: "Im Europäischen Parlament gibt es bereits eine Position dazu, und ich sehe keinen Grund, diese gute Position noch einmal anzupassen." Es ist abzusehen, dass das Europaparlament an seiner bisherigen Vorgabe festhalten möchte. Grundsätzlich haben die Parlamentarier weiterhin Mitspracherecht bei diesem Vorhaben; sie müssen ebenfalls ihre Zustimmung geben. Allerdings besteht im Parlament Besorgnis darüber, dass seitens einiger EU-Staaten versucht werden könnte, Verfahren einzusetzen, welche Verhandlungen erschweren könnten. Diese Methoden wurden seit elf Jahren nicht mehr angewendet, könnten aber dazu führen, neue Regeln schneller als gewöhnlich umzusetzen.

Quelle: DPA

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    Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 2.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen, Kartenentgelt, Teilnahmeentgelt und nach Abzug von etwaigen Gutschriften, insb. von Akzeptanzpartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u. a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du einen Willkommensbonus in Form einer Gutschrift von 10.000 Membership Rewards Punkten.

    Die Gutschrift des Willkommensbonus erfolgt mit der nächsten Abrechnung, nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast. Sie wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem vorher genannten Zeitraum kommen. Weitere Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten entsprechenden deutschen American Express Karten registriert warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend.

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