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Das Wichtigste zur Abgeltungssteuer

Was genau ist eigentlich die Abgeltungssteuer? Worauf wird sie erhoben und kann sie umgangen werden? Alles Wichtige zur Abgeltungssteuer findest du hier einfach erklärt.
Eine Frau sitzt am Tisch vor ihrem Laptop und hält ein Dokument in den Händen
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Die Steuererklärung ist für viele ein leidiges Thema. Dank der Abgeltungssteuer müssen Anleger:innen zumindest ihre Investitionsgewinne in der Erklärung nicht mehr aufführen. Wieso das trotzdem sinnvoll sein kann und was es außerdem über die Abgeltungssteuer zu wissen gibt, erfährst du hier.
  1. Was ist die Abgeltungssteuer?
  2. Vor- und Nachteile der Abgeltungssteuer
  3. So kannst du die Abgeltungssteuer umgehen
  4. Müssen ausländische Kapitalerträge in Deutschland versteuert werden?
  5. Kapitaleinkünfte versteuern – mit möglichen Ausnahmen
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Was ist die Abgeltungssteuer?

Seit 2009 gilt auf Kapitalerträge aus Privatvermögen die sogenannte Abgeltungssteuer. Sie wird pauschal berechnet und beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, der entsprechende Betrag wird automatisch abgeführt.

Die Abgeltungssteuer wurde eingeführt, um Steuerhinterziehung zu erschweren und gleichzeitig die Besteuerung zu vereinfachen: Indem Anleger:innen die Abgeltungssteuer entrichten, ist ihre Steuerpflicht abgegolten – daher auch die Bezeichnung. Deshalb müssen die Kapitalerträge, die über die Abgeltungssteuer versteuert werden, nicht mehr gesondert in der Einkommenssteuererklärung aufgeführt werden.

Darauf wird die Abgeltungssteuer erhoben

Wenn du Geld aus deinem Privatvermögen investierst und damit Gewinn machst, musst du diesen Gewinn mit der Abgeltungssteuer versteuern. Die Steuer fällt seit 2009 an für sogenannte Kapitaleinkünfte, also Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne etwa aus Geschäften mit Wertpapieren wie Aktien, Optionen oder Zertifikate.

Vor- und Nachteile der Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer bietet zahlreiche organisatorische Vorteile, auch für Privatanleger:innen:

Zudem bringt die Abgeltungssteuer auch ein paar Nachteile mit sich:

Quick-Info: Abgeltungssteuer oder Kapitalertragssteuer?


Die Abgeltungssteuer wird auf Privatpersonen angewandt. Bei Kapitalerträgen, die im Betriebsvermögen anfallen, wird keine Abgeltungssteuer fällig. Dafür ist die allerdings die Kapitalertragssteuer zu entrichten, unter Umständen auch Gewerbesteuer.

So kannst du die Abgeltungssteuer umgehen

Die Abgeltungssteuer wird auf realisierte Gewinne fällig. Das bedeutet, dass reine Buchgewinne irrelevant sind. Die Anlagestrategie Buy-and-hold, bei der du Wertpapiere langfristig im Depot hältst und daraufsetzt, dass die Kurse sich in deinem Sinne entwickeln, ist aus steuerlicher Sicht empfehlenswert. Zudem es gibt noch weitere Möglichkeiten, die Abgeltungssteuer zu umgehen oder möglichst gering zu halten.

Ausschüttende und thesaurierende Fonds

Auch thesaurierende Fonds oder ETFs, die aus Dividenden automatisch reinvestieren, bieten Vorteile: Es wird für die Dividenden keine Abgeltungssteuer fällig, im Gegensatz zu Dividenden, die an die Anleger:innen ausgeschüttet werden. Sobald du den Fonds oder ETF jedoch mit Gewinn verkaufst, muss der Gewinn versteuert werden.

Dabei lohnt sich ein genauerer Blick: Wenn du ausschließlich in Fonds oder ETFs investiert hast, kannst du mit Dividendenausschüttungen den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro ausnutzen. Eine Kombination aus thesaurierenden und ausschüttenden Fonds kann sich also steuerlich rentieren.

Nichtveranlagungsbescheinigung bei der Steuererklärung

Die pauschale Abgeltungssteuer von 25 Prozent gilt für Personen aller Steuerklassen – außer für Geringverdienende wie Studierende oder Rentner:innen. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag, wird keine Abgeltungssteuer fällig. Dafür muss die Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragt und ausgefüllt vorgelegt werden. Sie gilt für drei Jahre – ändern sich in diesem Zeitraum die finanziellen Verhältnisse, sodass das Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, muss das Finanzamt darüber informiert werden.

Günstigerprüfung bei der Steuererklärung

Über die Günstigerprüfung kannst du die Abgeltungssteuer zwar nicht umgehen, aber den Prozentsatz unter Umständen verringern. Dazu füllst du die Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) in deiner Einkommenssteuererklärung aus. Dann wird geprüft, ob dein persönlicher Steuersatz unterhalb der gezahlten Abgeltungssteuer liegt. In diesem Fall erhältst du die Differenz erstattet.

Freibeträge für Kinder

Willst du Geld für dein Kind anlegen, um damit beispielsweise den Führerschein oder das erste Auto zu finanzieren, kannst du dabei vom Freibetrag deines Kindes in vollem Umfang profitieren, indem du das entsprechende Depot auf den Namen des Kindes eröffnest.

Dadurch gehören das Depot und das darin entstehende Vermögen deinem Kind, du verwaltest es lediglich bis zu seinem 18. Geburtstag treuhänderisch. Entsprechend darfst du nicht frei über das Geld verfügen – und profitierst im Grunde auch nicht selbst von diesem Freibetrag. Speziell zur Geldanlage für dein Kind ist dieser Weg steuerlich der günstigere, da durch den Grundfreibetrag erst ab vergleichsweise hohen jährlichen Gewinnen Steuern gezahlt werden müssen.

Quick-Info: Abgeltungssteuer zurückholen

Wenn du vergessen hast, der Bank einen Freistellungsauftrag zu erteilen oder bei mehreren Banken die Freistellungsaufträge ungünstig verteilt hast, kannst du dir die zu viel gezahlte Steuer vom Finanzamt zurückholen. Dafür musst du bei deiner Steuererklärung die Anlage KAP für Einkünfte aus Kapitalvermögen ausfüllen. Dann überprüft das Finanzamt, ob du zu viel Steuern bezahlt hast, und wenn das der Fall ist, wird der Betrag erstattet.

Müssen ausländische Kapitalerträge in Deutschland versteuert werden?

Ja, Kapitalerträge aus dem Ausland unterliegen in Deutschland der Abgeltungssteuer. Wird ein Depot oder Konto bei einer Bank in Deutschland geführt, erfolgt die Abführung der Abgeltungssteuer direkt an das deutsche Finanzamt. Dies geschieht automatisch, sofern die Erträge den Freibetrag von 1.000 Euro übersteigen und ein Freistellungsauftrag vorhanden ist.

Bei Konten oder Depots im Ausland oder bei Kapitalerträgen von einer Bank außerhalb Deutschlands – wie beispielsweise bei Institutionen wie der Leaseplan Bank, CA Consumer Finance oder Close Brothers – findet keine Einbehaltung der Abgeltungssteuer statt.

Es obliegt den Inhaber:innen solcher Konten oder Depots, diese Kapitalerträge in der Anlage KAP der Einkommenssteuererklärung korrekt anzugeben. Dies gilt ebenso für inländische Kapitalerträge, bei denen kein Steuerabzug vorgenommen wurde.

Kapitaleinkünfte versteuern – mit möglichen Ausnahmen

Die Abgeltungssteuer wird fällig bei Kapitaleinkünften, also Zinsen, Dividenden und Gewinnen aus Wertpapiergeschäften. Es gibt einen pauschalen Steuersatz von 25 Prozent plus gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Dadurch müssen die Erträge nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Umgehen kannst du die Abgeltungssteuer unter anderem, indem du einen Freistellungsauftrag bei der Bank einrichtest.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wann muss keine Abgeltungsteuer gezahlt werden?
Wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt oder du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorgelegt hast, wird keine Abgeltungsteuer fällig. Zudem werden Kapitalerträge bis zu einer Höhe von 801 Euro und dem Doppelten bei Ehepaaren nicht besteuert, wenn ein Freistellungsauftrag gestellt wurde.
Kann die Abgeltungsteuer zurückgeholt werden?
Wenn du zu viel Abgeltungsteuer bezahlt hast – etwa, weil du vergessen hast, der Bank einen Freistellungsauftrag zu erteilen –, kannst du dir dieses Geld zurückholen, indem du bei der Steuererklärung die Anlage KAP ausfüllst. Das Finanzamt überprüft den Fall und erstattet dir zu viel gezahlte Steuern.
Wie lange müssen Aktien gehalten werden, um sie steuerfrei zu verkaufen?
Aktien, die bis Ende 2008 gekauft wurden, können jederzeit steuerfrei verkauft werden. Denn für sie gilt noch die damalige Regelung, dass nur Steuern auf Aktien zu zahlen sind, wenn sie kürzer als zwölf Monate im Depot gehalten wurden. Durch die 2009 eingeführte Abgeltungsteuer ist die Haltedauer der ab 2009 gekauften Aktien irrelevant: Die Steuer wird beim gewinnbringenden Verkauf immer fällig.

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