
Reiseversicherungen für alle Fälle
Abenteuer erleben - mit Sicherheit
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Abgesichert auf Ihren Reisen
Ob Urlaub oder Geschäftsreise – mit den von uns vermittelten Reiseversicherung sind Sie immer gut unterwegs. Sie können Ihre Koffer packen und los reisen und im Fall der Fälle sind Sie mit den exklusiven, für American Express entwickelten Reiseversicherungen abgesichert. Ganz egal, ob Sie nach Österreich, in die USA oder innerhalb Deutschlands verreisen. Egal ob Sie krank werden, Ihr Flug Verspätung hat, Ihr Gepäck verloren geht oder Sie aus Versehen einen Schaden verursachen - die von uns vermittelten Reiseversicherungen bieten Ihnen den optimalen Schutz.
Stand: 10. März 2021
Die nachstehenden allgemeinen Informationen sollen Karteninhabern, deren Karten Leistungen aus Reisekrankenversicherungen und Reiserücktrittsversicherungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beinhalten, Orientierung und Sicherheit geben. Die Informationen sind so genau und aktuell wie möglich, doch die endgültige Entscheidung/Bewertung einzelner Ansprüche erfolgt durch den Versicherer.
Die Bedingungen unserer Reiseversicherung beinhalten eine Ausschlussklausel, die Leistungen ausschließt, welche in Zusammenhang stehen mit bereits vor Vertragsabschluss oder vor Reiseantritt bekannten Umständen, sofern diese zu einem Versicherungsfall führten. Am 11. März 2020 verkündete die Weltgesundheitsorganisation (WHO), dass das Coronavirus (COVID-19) Pandemiestatus erreicht hat. Deswegen ist ein Versicherungsfall aufgrund des Coronavirus (COVID-19) grundsätzlich erwartbar bzw. vorhersehbar.
Daher besteht kein Versicherungsschutz:
- wenn Sie nicht reisen können oder sich entscheiden, eine Reise nicht anzutreten, weil die Weltgesundheitsorganisation oder eine andere Regierungsbehörde in Ihrem Heimatland oder dem Land, in das Sie reisen, von Reisen wegen einer Pandemie abrät.
- wenn Sie Ihre Reise stornieren und der Grund für Ihren Reiserücktritt nicht als versicherter Grund in den Versicherungsbedingungen genannt ist. Dies gilt auch (aber nicht ausschließlich) für den Fall, dass eine Veranstaltung, zu der Sie reisen wollten, abgesagt wird, oder weil Sie nicht länger reisen möchten.
Wenn das von Ihnen gewählte Produkt eine Auslandskrankenversicherung beinhaltet, zahlen wir die Kosten Ihrer medizinischen Versorgung aufgrund einer Coronaerkrankung, sofern Sie nicht entgegen der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation, einer anderen Regierungsbehörde in Ihrem Heimatland oder dem Land, in das Sie reisen, oder gegen ärztlichen Rat reisen.
Wenn das von Ihnen gewählte Produkt eine Reiserücktrittsversicherung beinhaltet, erstatten wir Ihnen die Reiserücktrittskosten, wenn Sie, ein naher Angehöriger oder Ihre Reisebegleitung erkranken, vor Abreise in Quarantäne gehen müssen oder wegen des Coronavirus nicht an Bord gelassen werden. Entsprechende medizinische Belege oder ein offizielles Testergebnis sind vorzulegen.
Für jede neu abgeschlossene Versicherungspolice und Reisebuchung bleiben sämtliche Leistungen ansonsten weiterhin bestehen, mit Ausnahme der oben aufgeführten Ausschlüsse von Reiserücktrittskosten.
Wenn Ihre Reise abgesagt wurde oder abgebrochen werden musste, empfehlen wir Ihnen, zunächst zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Erstattung durch Ihren Reiseveranstalter oder Reisedienstleister haben oder ob Sie Ihre Reise umbuchen können.
Wenn Sie keine Erstattung durch Ihren Reisedienstleister erhalten, reichen Sie bitte Ihren Schadensfall ein, zusammen mit dem ursprünglichen bzw. geänderten Reiseplan sowie allen relevanten Dokumenten.
Sie können Ansprüche jederzeit online geltend machen. Besuchen Sie hierfür bitte www.americanexpress.de/schadenmelden
(Falls bei der Nutzung des Internet Explorer Probleme auftreten, sollten Sie diesen Link mit Chrome aufrufen.)
Sie können Ihre Anfragen auch per E-Mail richten an backoffice@axa-assistance.de
Wenn Ihre Regierung aufgrund von COVID-19 von nicht notwendigen Reisen abrät und Sie sich entscheiden, entgegen diesen Rat zu verreisen, übernehmen wir keinen Versicherungsschutz für medizinische Behandlungen, Quarantäne oder sonstige Kosten, die im direkten oder indirekten
Zusammenhang mit COVID-19 stehen. Wenn Sie sich entscheiden, entgegen dem Rat der Regierung eine nicht notwendige Reise anzutreten, haben Sie lediglich Versicherungsschutz für medizinische Behandlungen oder andere Ereignisse (gemäß den Versicherungsbedingungen), die nicht im Zusammenhang mit COVID-19 stehen.
Bitte wenden Sie sich zuallererst an Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter, um Ihre Reise zu verschieben oder eine Rückerstattung oder eine Reisegutschrift zu vereinbaren. Die meisten Fluggesellschaften und Hotels bieten jetzt flexible Stornierungsregelungen und/oder Reisegutschriften an.
Wenn Ihre Reise gebucht wurde, bevor die staatlichen Empfehlungen in Kraft traten, und Sie daher nicht reisen können, kann der Versicherer unter Umständen einen Ausgleich zahlen. Nähere Informationen hierzu finden Sie weiter unten.
Der Versicherer erstattet stornierte Reisen normalerweise nur unter bestimmten Bedingungen. Angesichts der außergewöhnlichen Umstände wurde die Reiserücktrittsversicherung jedoch aufgewertet und der Versicherer geht von einem Versicherungsschutz unter folgenden vier Bedingungen aus:
- Ihr Flug wurde aufgrund von COVID-19 storniert.
- Die Regierung im Zielland hat Einschränkungen verhängt (d. h. Quarantäne oder Einreisestopp bei ankommenden Flügen aus dem Ausland) und die Reise wurde gebucht, bevor die Einschränkungen bekanntgegeben wurden.
- Die Regierung Ihres Landes rät von Reisen ab, die nicht unverzichtbar sind, und die Reise wurde gebucht, bevor diese Empfehlung ausgesprochen wurde.
- Sie sind entweder aufgrund von COVID-19 erkrankt oder in Quarantäne und können deshalb die Reise nicht antreten.
In jedem der oben genannten Fälle müssen ebenfalls die folgenden drei Kriterien erfüllt sein:
- Ihre Versicherungspolice deckt die Stornierung/Einschränkung ab (alle Platin- und Centurion Travel-Versicherungspolicen beinhalten den Schutz bei Stornierung/Einschränkungen).
- Sie haben bereits Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter kontaktiert, um das Reisedatum zu ändern, eine Rückerstattung zu vereinbaren oder eine Reisegutschrift zu erhalten und Ihr diesbezüglicher Antrag wurde abgelehnt. Der Versicherer fordert hier den entsprechenden Nachweis, den Sie Ihrem Anspruch beifügen müssen.
- Ihre Reise wurde über eine American Express Card gebucht (außer Centurion Card – gemäß Ihren Bedingungen ist kein Karteneinsatz erforderlich).
Hinweis: Sämtliche Schadensmeldungen müssen erst geprüft werden.
Stornierungen sind nur dann abgedeckt, wenn die Regierung von einer Reise in ein Land oder eine Region abrät und Sie die Reise gebucht haben, bevor die Empfehlung ausgesprochen wurde. Wenn Sie selbst Zweifel haben, ob Sie die Reise antreten sollen, greift Ihre Versicherung leider nicht.
Sie sollten eine Reise keinesfalls gegen ärztlichen Rat oder gegen eine Regierungsempfehlung antreten. Bei Schwangeren, älteren Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen beurteilt der Versicherer jeden Fall einzeln. Sie müssen sich auch in diesem Fall zuallererst an Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter wenden. Danach wenden Sie sich bitte – noch vor dem geplanten Reiseantrittsdatum – an den Versicherer.
Der Versicherer kann Ihren Anspruch auf Rückerstattung einer stornierten Reise nur dann erfüllen, wenn Sie die Reise aus einem der im obigen Abschnitt „Unter welchen Umständen erhalte ich eine Rückerstattung, wenn ich meine Reise storniere?” genannten Gründe nicht antreten können.
Wenn Sie im Urlaub erkranken und über einen medizinischen Versicherungsschutz verfügen und vorausgesetzt, Sie haben die Reise nicht gegen ärztlichen Rat oder gegen eine Regierungsempfehlung angetreten, fallen im Ausland entstandene medizinische Kosten – vorbehaltlich der Bedingungen und Konditionen Ihrer medizinischen Versicherungspolice – unter den Versicherungsschutz. Bitte wählen Sie in diesem Fall die Nummer auf der Rückseite Ihrer Karte. Die medizinische Notfallhilfe ist rund um die Uhr verfügbar.
Wenn Sie auf ärztliche Anweisung hin mindestens 48 Stunden lang Ihr Hotel nicht verlassen dürfen, kommt der Versicherer im Rahmen der vertraglich festgelegten Grenzen für die Hotelrechnung auf. Auch vorab bezahlte Ausflüge und Aktivitäten, an denen Sie aufgrund Ihrer Quarantäne nicht teilnehmen können, sind im Rahmen der vertraglich festgelegten Grenzen gedeckt.
Der Versicherer übernimmt keine Kosten, wenn ein Hotel oder ein Veranstalter eines Ausflugs über einen eigenen Versicherungsschutz verfügt und eine Rückerstattung oder eine Gutschrift für eine spätere Nutzung vornehmen kann.
Wenn Sie Ihre Reise gebucht haben, bevor die Reisewarnung ausgesprochen wurde oder bevor der Zugang zu dieser Region gesperrt wurde, werden auf dieser Grundlage stornierungsbedingte Ansprüche auf Erstattung der Kosten berücksichtigt, die von der Fluggesellschaft, vom Hotel oder vom
Reiseveranstalter nicht erstattet werden können.
Die Kosten für einen Corona-Test vor Reiseantritt oder nach Rückkehr in Ihr Heimatland sind nicht im Rahmen des Versicherungsschutzes für medizinische Kosten gedeckt, es sei denn, sie wurden vom medizinischen Team des Versicherers im Vorfeld genehmigt.
Ja. Der Test sowie alle damit zusammenhängenden medizinischen Behandlungen und Ausgaben sind im Rahmen Ihrer Versicherungsbedingungen versichert, wenn sie auf medizinischen Rat hin erfolgen und vom medizinischen Team des Versicherers genehmigt wurden.
Bitte beachten Sie: es besteht kein Versicherungsschutz für solche Kosten, wenn Sie den Test auf persönlichen Wunsch durchführen möchten.
Sie können Ansprüche jederzeit online geltend machen. Besuchen Sie hierfür bitte www.americanexpress.de/schadenmelden
Weitere Informationen zu den Versicherungsleistungen Ihrer Karte erhalten Sie unter https://www.americanexpress.com/de/versicherungen/versicherungsportal
(Falls bei der Nutzung des Internet Explorer Probleme auftreten, sollten Sie diesen Link mit Chrome aufrufen.)
Stand: 10. März 2021
Die nachstehenden allgemeinen Informationen sollen Karteninhabern, deren Karten Leistungen aus Reisekrankenversicherungen und Reiserücktrittsversicherungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beinhalten, Orientierung und Sicherheit geben. Die Informationen sind so genau und aktuell wie möglich, doch die endgültige Entscheidung/Bewertung einzelner Ansprüche erfolgt durch den Versicherer.
Die Bedingungen unserer Reiseversicherung beinhalten eine Ausschlussklausel, die Leistungen ausschließt, welche in Zusammenhang stehen mit bereits vor Vertragsabschluss oder vor Reiseantritt bekannten Umständen, sofern diese zu einem Versicherungsfall führten. Am 11. März 2020 verkündete die Weltgesundheitsorganisation (WHO), dass das Coronavirus (COVID-19) Pandemiestatus erreicht hat. Deswegen ist ein Versicherungsfall aufgrund des Coronavirus (COVID-19) grundsätzlich erwartbar bzw. vorhersehbar.
Daher besteht kein Versicherungsschutz:
- wenn Sie nicht reisen können oder sich entscheiden, eine Reise nicht anzutreten, weil die Weltgesundheitsorganisation oder eine andere Regierungsbehörde in Ihrem Heimatland oder dem Land, in das Sie reisen, von Reisen wegen einer Pandemie abrät.
- wenn Sie Ihre Reise stornieren und der Grund für Ihren Reiserücktritt nicht als versicherter Grund in den Versicherungsbedingungen genannt ist. Dies gilt auch (aber nicht ausschließlich) für den Fall, dass eine Veranstaltung, zu der Sie reisen wollten, abgesagt wird, oder weil Sie nicht länger reisen möchten.
Wenn das von Ihnen gewählte Produkt eine Auslandskrankenversicherung beinhaltet, zahlen wir die Kosten Ihrer medizinischen Versorgung aufgrund einer Coronaerkrankung, sofern Sie nicht entgegen der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation, einer anderen Regierungsbehörde in Ihrem Heimatland oder dem Land, in das Sie reisen, oder gegen ärztlichen Rat reisen.
Wenn das von Ihnen gewählte Produkt eine Reiserücktrittsversicherung beinhaltet, erstatten wir Ihnen die Reiserücktrittskosten, wenn Sie, ein naher Angehöriger oder Ihre Reisebegleitung erkranken, vor Abreise in Quarantäne gehen müssen oder wegen des Coronavirus nicht an Bord gelassen werden. Entsprechende medizinische Belege oder ein offizielles Testergebnis sind vorzulegen.
Für jede neu abgeschlossene Versicherungspolice und Reisebuchung bleiben sämtliche Leistungen ansonsten weiterhin bestehen, mit Ausnahme der oben aufgeführten Ausschlüsse von Reiserücktrittskosten.
Die Bedingungen unserer Reiseversicherung beinhalten eine Ausschlussklausel, die Leistungen ausschließt, welche in Zusammenhang stehen mit bereits vor Vertragsabschluss oder vor Reiseantritt bekannten Umständen, sofern diese zu einem Versicherungsfall führten. Am 11. März 2020 verkündete die Weltgesundheitsorganisation (WHO), dass das Coronavirus (COVID-19) Pandemiestatus erreicht hat. Deswegen ist ein Versicherungsfall aufgrund des Coronavirus (COVID-19) grundsätzlich erwartbar bzw. vorhersehbar.
Daher besteht kein Versicherungsschutz:
- wenn Sie nicht reisen können oder sich entscheiden, eine Reise nicht anzutreten, weil die Weltgesundheitsorganisation oder eine andere Regierungsbehörde in Ihrem Heimatland oder dem Land, in das Sie reisen, von Reisen wegen einer Pandemie abrät.
- wenn Sie Ihre Reise stornieren und der Grund für Ihren Reiserücktritt nicht als versicherter Grund in den Versicherungsbedingungen genannt ist. Dies gilt auch (aber nicht ausschließlich) für den Fall, dass eine Veranstaltung, zu der Sie reisen wollten, abgesagt wird, oder weil Sie nicht länger reisen möchten.
Wenn das von Ihnen gewählte Produkt eine Auslandskrankenversicherung beinhaltet, zahlen wir die Kosten Ihrer medizinischen Versorgung aufgrund einer Coronaerkrankung, sofern Sie nicht entgegen der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation, einer anderen Regierungsbehörde in Ihrem Heimatland oder dem Land, in das Sie reisen, oder gegen ärztlichen Rat reisen.
Wenn das von Ihnen gewählte Produkt eine Reiserücktrittsversicherung beinhaltet, erstatten wir Ihnen die Reiserücktrittskosten, wenn Sie, ein naher Angehöriger oder Ihre Reisebegleitung erkranken, vor Abreise in Quarantäne gehen müssen oder wegen des Coronavirus nicht an Bord gelassen werden. Entsprechende medizinische Belege oder ein offizielles Testergebnis sind vorzulegen.
Für jede neu abgeschlossene Versicherungspolice und Reisebuchung bleiben sämtliche Leistungen ansonsten weiterhin bestehen, mit Ausnahme der oben aufgeführten Ausschlüsse von Reiserücktrittskosten.
Wenn Ihre Reise abgesagt wurde oder abgebrochen werden musste, empfehlen wir Ihnen, zunächst zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Erstattung durch Ihren Reiseveranstalter oder Reisedienstleister haben oder ob Sie Ihre Reise umbuchen können.
Wenn Sie keine Erstattung durch Ihren Reisedienstleister erhalten, reichen Sie bitte Ihren Schadensfall ein, zusammen mit dem ursprünglichen bzw. geänderten Reiseplan sowie allen relevanten Dokumenten.
Sie können Ansprüche jederzeit online geltend machen. Besuchen Sie hierfür bitte www.americanexpress.de/schadenmelden
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Sie können Ihre Anfragen auch per E-Mail richten an backoffice@axa-assistance.de
Wenn Ihre Reise abgesagt wurde oder abgebrochen werden musste, empfehlen wir Ihnen, zunächst zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Erstattung durch Ihren Reiseveranstalter oder Reisedienstleister haben oder ob Sie Ihre Reise umbuchen können.
Wenn Sie keine Erstattung durch Ihren Reisedienstleister erhalten, reichen Sie bitte Ihren Schadensfall ein, zusammen mit dem ursprünglichen bzw. geänderten Reiseplan sowie allen relevanten Dokumenten.
Sie können Ansprüche jederzeit online geltend machen. Besuchen Sie hierfür bitte www.americanexpress.de/schadenmelden
(Falls bei der Nutzung des Internet Explorer Probleme auftreten, sollten Sie diesen Link mit Chrome aufrufen.)
Sie können Ihre Anfragen auch per E-Mail richten an backoffice@axa-assistance.de
Wenn Ihre Regierung aufgrund von COVID-19 von nicht notwendigen Reisen abrät und Sie sich entscheiden, entgegen diesen Rat zu verreisen, übernehmen wir keinen Versicherungsschutz für medizinische Behandlungen, Quarantäne oder sonstige Kosten, die im direkten oder indirekten
Zusammenhang mit COVID-19 stehen. Wenn Sie sich entscheiden, entgegen dem Rat der Regierung eine nicht notwendige Reise anzutreten, haben Sie lediglich Versicherungsschutz für medizinische Behandlungen oder andere Ereignisse (gemäß den Versicherungsbedingungen), die nicht im Zusammenhang mit COVID-19 stehen.
Wenn Ihre Regierung aufgrund von COVID-19 von nicht notwendigen Reisen abrät und Sie sich entscheiden, entgegen diesen Rat zu verreisen, übernehmen wir keinen Versicherungsschutz für medizinische Behandlungen, Quarantäne oder sonstige Kosten, die im direkten oder indirekten
Zusammenhang mit COVID-19 stehen. Wenn Sie sich entscheiden, entgegen dem Rat der Regierung eine nicht notwendige Reise anzutreten, haben Sie lediglich Versicherungsschutz für medizinische Behandlungen oder andere Ereignisse (gemäß den Versicherungsbedingungen), die nicht im Zusammenhang mit COVID-19 stehen.
Bitte wenden Sie sich zuallererst an Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter, um Ihre Reise zu verschieben oder eine Rückerstattung oder eine Reisegutschrift zu vereinbaren. Die meisten Fluggesellschaften und Hotels bieten jetzt flexible Stornierungsregelungen und/oder Reisegutschriften an.
Wenn Ihre Reise gebucht wurde, bevor die staatlichen Empfehlungen in Kraft traten, und Sie daher nicht reisen können, kann der Versicherer unter Umständen einen Ausgleich zahlen. Nähere Informationen hierzu finden Sie weiter unten.
Bitte wenden Sie sich zuallererst an Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter, um Ihre Reise zu verschieben oder eine Rückerstattung oder eine Reisegutschrift zu vereinbaren. Die meisten Fluggesellschaften und Hotels bieten jetzt flexible Stornierungsregelungen und/oder Reisegutschriften an.
Wenn Ihre Reise gebucht wurde, bevor die staatlichen Empfehlungen in Kraft traten, und Sie daher nicht reisen können, kann der Versicherer unter Umständen einen Ausgleich zahlen. Nähere Informationen hierzu finden Sie weiter unten.
Der Versicherer erstattet stornierte Reisen normalerweise nur unter bestimmten Bedingungen. Angesichts der außergewöhnlichen Umstände wurde die Reiserücktrittsversicherung jedoch aufgewertet und der Versicherer geht von einem Versicherungsschutz unter folgenden vier Bedingungen aus:
- Ihr Flug wurde aufgrund von COVID-19 storniert.
- Die Regierung im Zielland hat Einschränkungen verhängt (d. h. Quarantäne oder Einreisestopp bei ankommenden Flügen aus dem Ausland) und die Reise wurde gebucht, bevor die Einschränkungen bekanntgegeben wurden.
- Die Regierung Ihres Landes rät von Reisen ab, die nicht unverzichtbar sind, und die Reise wurde gebucht, bevor diese Empfehlung ausgesprochen wurde.
- Sie sind entweder aufgrund von COVID-19 erkrankt oder in Quarantäne und können deshalb die Reise nicht antreten.
In jedem der oben genannten Fälle müssen ebenfalls die folgenden drei Kriterien erfüllt sein:
- Ihre Versicherungspolice deckt die Stornierung/Einschränkung ab (alle Platin- und Centurion Travel-Versicherungspolicen beinhalten den Schutz bei Stornierung/Einschränkungen).
- Sie haben bereits Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter kontaktiert, um das Reisedatum zu ändern, eine Rückerstattung zu vereinbaren oder eine Reisegutschrift zu erhalten und Ihr diesbezüglicher Antrag wurde abgelehnt. Der Versicherer fordert hier den entsprechenden Nachweis, den Sie Ihrem Anspruch beifügen müssen.
- Ihre Reise wurde über eine American Express Card gebucht (außer Centurion Card – gemäß Ihren Bedingungen ist kein Karteneinsatz erforderlich).
Hinweis: Sämtliche Schadensmeldungen müssen erst geprüft werden.
Der Versicherer erstattet stornierte Reisen normalerweise nur unter bestimmten Bedingungen. Angesichts der außergewöhnlichen Umstände wurde die Reiserücktrittsversicherung jedoch aufgewertet und der Versicherer geht von einem Versicherungsschutz unter folgenden vier Bedingungen aus:
- Ihr Flug wurde aufgrund von COVID-19 storniert.
- Die Regierung im Zielland hat Einschränkungen verhängt (d. h. Quarantäne oder Einreisestopp bei ankommenden Flügen aus dem Ausland) und die Reise wurde gebucht, bevor die Einschränkungen bekanntgegeben wurden.
- Die Regierung Ihres Landes rät von Reisen ab, die nicht unverzichtbar sind, und die Reise wurde gebucht, bevor diese Empfehlung ausgesprochen wurde.
- Sie sind entweder aufgrund von COVID-19 erkrankt oder in Quarantäne und können deshalb die Reise nicht antreten.
In jedem der oben genannten Fälle müssen ebenfalls die folgenden drei Kriterien erfüllt sein:
- Ihre Versicherungspolice deckt die Stornierung/Einschränkung ab (alle Platin- und Centurion Travel-Versicherungspolicen beinhalten den Schutz bei Stornierung/Einschränkungen).
- Sie haben bereits Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter kontaktiert, um das Reisedatum zu ändern, eine Rückerstattung zu vereinbaren oder eine Reisegutschrift zu erhalten und Ihr diesbezüglicher Antrag wurde abgelehnt. Der Versicherer fordert hier den entsprechenden Nachweis, den Sie Ihrem Anspruch beifügen müssen.
- Ihre Reise wurde über eine American Express Card gebucht (außer Centurion Card – gemäß Ihren Bedingungen ist kein Karteneinsatz erforderlich).
Hinweis: Sämtliche Schadensmeldungen müssen erst geprüft werden.
Stornierungen sind nur dann abgedeckt, wenn die Regierung von einer Reise in ein Land oder eine Region abrät und Sie die Reise gebucht haben, bevor die Empfehlung ausgesprochen wurde. Wenn Sie selbst Zweifel haben, ob Sie die Reise antreten sollen, greift Ihre Versicherung leider nicht.
Stornierungen sind nur dann abgedeckt, wenn die Regierung von einer Reise in ein Land oder eine Region abrät und Sie die Reise gebucht haben, bevor die Empfehlung ausgesprochen wurde. Wenn Sie selbst Zweifel haben, ob Sie die Reise antreten sollen, greift Ihre Versicherung leider nicht.
Sie sollten eine Reise keinesfalls gegen ärztlichen Rat oder gegen eine Regierungsempfehlung antreten. Bei Schwangeren, älteren Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen beurteilt der Versicherer jeden Fall einzeln. Sie müssen sich auch in diesem Fall zuallererst an Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter wenden. Danach wenden Sie sich bitte – noch vor dem geplanten Reiseantrittsdatum – an den Versicherer.
Sie sollten eine Reise keinesfalls gegen ärztlichen Rat oder gegen eine Regierungsempfehlung antreten. Bei Schwangeren, älteren Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen beurteilt der Versicherer jeden Fall einzeln. Sie müssen sich auch in diesem Fall zuallererst an Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter wenden. Danach wenden Sie sich bitte – noch vor dem geplanten Reiseantrittsdatum – an den Versicherer.
Der Versicherer kann Ihren Anspruch auf Rückerstattung einer stornierten Reise nur dann erfüllen, wenn Sie die Reise aus einem der im obigen Abschnitt „Unter welchen Umständen erhalte ich eine Rückerstattung, wenn ich meine Reise storniere?” genannten Gründe nicht antreten können.
Der Versicherer kann Ihren Anspruch auf Rückerstattung einer stornierten Reise nur dann erfüllen, wenn Sie die Reise aus einem der im obigen Abschnitt „Unter welchen Umständen erhalte ich eine Rückerstattung, wenn ich meine Reise storniere?” genannten Gründe nicht antreten können.
Wenn Sie im Urlaub erkranken und über einen medizinischen Versicherungsschutz verfügen und vorausgesetzt, Sie haben die Reise nicht gegen ärztlichen Rat oder gegen eine Regierungsempfehlung angetreten, fallen im Ausland entstandene medizinische Kosten – vorbehaltlich der Bedingungen und Konditionen Ihrer medizinischen Versicherungspolice – unter den Versicherungsschutz. Bitte wählen Sie in diesem Fall die Nummer auf der Rückseite Ihrer Karte. Die medizinische Notfallhilfe ist rund um die Uhr verfügbar.
Wenn Sie im Urlaub erkranken und über einen medizinischen Versicherungsschutz verfügen und vorausgesetzt, Sie haben die Reise nicht gegen ärztlichen Rat oder gegen eine Regierungsempfehlung angetreten, fallen im Ausland entstandene medizinische Kosten – vorbehaltlich der Bedingungen und Konditionen Ihrer medizinischen Versicherungspolice – unter den Versicherungsschutz. Bitte wählen Sie in diesem Fall die Nummer auf der Rückseite Ihrer Karte. Die medizinische Notfallhilfe ist rund um die Uhr verfügbar.
Wenn Sie auf ärztliche Anweisung hin mindestens 48 Stunden lang Ihr Hotel nicht verlassen dürfen, kommt der Versicherer im Rahmen der vertraglich festgelegten Grenzen für die Hotelrechnung auf. Auch vorab bezahlte Ausflüge und Aktivitäten, an denen Sie aufgrund Ihrer Quarantäne nicht teilnehmen können, sind im Rahmen der vertraglich festgelegten Grenzen gedeckt.
Der Versicherer übernimmt keine Kosten, wenn ein Hotel oder ein Veranstalter eines Ausflugs über einen eigenen Versicherungsschutz verfügt und eine Rückerstattung oder eine Gutschrift für eine spätere Nutzung vornehmen kann.
Wenn Sie auf ärztliche Anweisung hin mindestens 48 Stunden lang Ihr Hotel nicht verlassen dürfen, kommt der Versicherer im Rahmen der vertraglich festgelegten Grenzen für die Hotelrechnung auf. Auch vorab bezahlte Ausflüge und Aktivitäten, an denen Sie aufgrund Ihrer Quarantäne nicht teilnehmen können, sind im Rahmen der vertraglich festgelegten Grenzen gedeckt.
Der Versicherer übernimmt keine Kosten, wenn ein Hotel oder ein Veranstalter eines Ausflugs über einen eigenen Versicherungsschutz verfügt und eine Rückerstattung oder eine Gutschrift für eine spätere Nutzung vornehmen kann.
Wenn Sie Ihre Reise gebucht haben, bevor die Reisewarnung ausgesprochen wurde oder bevor der Zugang zu dieser Region gesperrt wurde, werden auf dieser Grundlage stornierungsbedingte Ansprüche auf Erstattung der Kosten berücksichtigt, die von der Fluggesellschaft, vom Hotel oder vom
Reiseveranstalter nicht erstattet werden können.
Wenn Sie Ihre Reise gebucht haben, bevor die Reisewarnung ausgesprochen wurde oder bevor der Zugang zu dieser Region gesperrt wurde, werden auf dieser Grundlage stornierungsbedingte Ansprüche auf Erstattung der Kosten berücksichtigt, die von der Fluggesellschaft, vom Hotel oder vom
Reiseveranstalter nicht erstattet werden können.
Die Kosten für einen Corona-Test vor Reiseantritt oder nach Rückkehr in Ihr Heimatland sind nicht im Rahmen des Versicherungsschutzes für medizinische Kosten gedeckt, es sei denn, sie wurden vom medizinischen Team des Versicherers im Vorfeld genehmigt.
Die Kosten für einen Corona-Test vor Reiseantritt oder nach Rückkehr in Ihr Heimatland sind nicht im Rahmen des Versicherungsschutzes für medizinische Kosten gedeckt, es sei denn, sie wurden vom medizinischen Team des Versicherers im Vorfeld genehmigt.
Ja. Der Test sowie alle damit zusammenhängenden medizinischen Behandlungen und Ausgaben sind im Rahmen Ihrer Versicherungsbedingungen versichert, wenn sie auf medizinischen Rat hin erfolgen und vom medizinischen Team des Versicherers genehmigt wurden.
Bitte beachten Sie: es besteht kein Versicherungsschutz für solche Kosten, wenn Sie den Test auf persönlichen Wunsch durchführen möchten.
Ja. Der Test sowie alle damit zusammenhängenden medizinischen Behandlungen und Ausgaben sind im Rahmen Ihrer Versicherungsbedingungen versichert, wenn sie auf medizinischen Rat hin erfolgen und vom medizinischen Team des Versicherers genehmigt wurden.
Bitte beachten Sie: es besteht kein Versicherungsschutz für solche Kosten, wenn Sie den Test auf persönlichen Wunsch durchführen möchten.
Sie können Ansprüche jederzeit online geltend machen. Besuchen Sie hierfür bitte www.americanexpress.de/schadenmelden
Sie können Ansprüche jederzeit online geltend machen. Besuchen Sie hierfür bitte www.americanexpress.de/schadenmelden
Weitere Informationen zu den Versicherungsleistungen Ihrer Karte erhalten Sie unter https://www.americanexpress.com/de/versicherungen/versicherungsportal
(Falls bei der Nutzung des Internet Explorer Probleme auftreten, sollten Sie diesen Link mit Chrome aufrufen.)
Weitere Informationen zu den Versicherungsleistungen Ihrer Karte erhalten Sie unter https://www.americanexpress.com/de/versicherungen/versicherungsportal
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Die Reiserrücktritts- und Reiseabbruchversicherung schützt Sie vor den Kosten Ihrer nicht angetretenen Reise. Sollten Sie krank werden oder aus einem anderen Grund Ihre Reise nicht antreten können, kommt die Versicherung für nicht genutzte Unterkünfte oder Ausflüge, die Sie vorab bezahlt haben, auf. Die Versicherung gilt auch bei Reiserücktritt, Reiseabbruch, Reiseunterbrechung und Verschiebung.
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Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz gilt zwar europaweit, er deckt jedoch nur einen sehr geringen Anteil der Kosten ab. Das liegt daran, dass Sie insbesondere in den Touristenhochburgen gegen Vorkasse behandelt werden. Die Krankenkasse zu Hause finanziert jedoch nur den Anteil der Rechnung, der sich an deutschen Sätzen orientiert.
Hinzu kommt, dass die gewöhnliche Krankenkasse außerhalb Europas und in Staaten mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, häufig keine Kosten übernimmt. Mit einer geeigneten Online-Reiseversicherung sind sie hingegen jederzeit abgesichert und bleiben nicht auf Restkosten sitzen. Die Reisekrankenversicherung oder der Reisekomplettschutz schützt Sie ebenfalls vor besonders hohen Kosten beim Rücktransport.
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Fax:
+49 (0)69 9797 - 2777
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American Express International, Inc.
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Theodor-Heuss-Allee 112
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E-Mail:
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Bei Fragen können Sie einfach unseren Versicherungs-Service kontaktieren, um sich genauer über unsere Angebote und Leistungen zu informieren.
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---|---|
Fax: | +49 (0)69 9797 - 2777 |
Post: | American Express International, Inc. Versicherungsservice Theodor-Heuss-Allee 112 60486 Frankfurt am Main |
E-Mail: | amexinsurancegermany@aexp.com |
American Express International, Inc. (AEII)
Niederlassung Deutschland, Frankfurt am Main
Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt am Main
Tel. 069 9797-2424, Fax. 069 9797-2777
E-Mail-Adresse: amexinsurancegermany@aexp.com
www.americanexpress.com/de/versicherungen
Handelsregisternummer: HRB Frankfurt 11988
Hauptsitz der Gesellschaft: New York, USA
Rechtsform: Incorporation (Inc.) Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates Delaware, USA
Gesetzlicher Vertreter der AEII:
Board of Directors, USA: David W. Bailey, Katharine B. Douglas, David L. Fabricant
Haupttätigkeit des Unternehmens:
Dienstleistungen auf dem Gebiet des Tourismus und Reiseverkehrs, Versicherungsvertreter mit Erlaubnis gemäß §34d Abs. 1 GewO
Grundlage der Versicherungsvermittlung:
Versicherungsvertreter mit Erlaubnis gemäß § 34d Abs. 1 GewO, gemeldet bei der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
Eintragung im Vermittlerregister:
Die Eintragung im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) als Versicherungsvertreter kann unter folgender Registrierungs-Nummer abgerufen werden:
Registrierungsnummer: D-BX92-DQD8V-51
Die Eintragung kann wie folgt überprüft werden:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon 030 20308-0
Fax 030 20308-1000
Beratung:
Es wird eine Beratung angeboten.
Vergütung:
American Express erhält Provisionen aus den laufenden Beiträgen, die von Produkt zu Produkt und von Versicherer zu Versicherer variieren können. Darüber hinaus erhält American Express International, Inc. keine anderweitige Vergütung monetärer oder nicht monetärer Art.
Beteiligung an Versicherungsunternehmen:
American Express International, Inc. hält keine indirekten oder direkten Beteiligungen von mehr als 10 % an Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens.
Beteiligung an American Express International, Inc.:
Weder ein Versicherungsunternehmen noch ein Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens halten eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital von American Express International, Inc.
Außergerichtliche Beschwerdestelle:
American Express International Inc. ist gesetzlich zur Teilnahme an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren verpflichtet.
Folgende Beschwerdestelle steht hierfür zur Verfügung:
Verein Versicherungs-Ombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
beschwerde@versicherungsombudsmann.de
www.versicherungsombudsmann.de
Bei der Vermittlung eines Versicherungsvertrages online und einer diesbezüglichen Beschwerde können Sie sich über folgende Plattform beschweren:
Europäische Kommission
Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
http://ec.europa.eu/consumers/odr
Aufsichtsbehörde und zuständige Behörde für die Erlaubnis:
Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
American Express International, Inc. (AEII)
Niederlassung Deutschland, Frankfurt am Main
Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt am Main
Tel. 069 9797-2424, Fax. 069 9797-2777
E-Mail-Adresse: amexinsurancegermany@aexp.com
www.americanexpress.com/de/versicherungen
Handelsregisternummer: HRB Frankfurt 11988
Hauptsitz der Gesellschaft: New York, USA
Rechtsform: Incorporation (Inc.) Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates Delaware, USA
Gesetzlicher Vertreter der AEII:
Board of Directors, USA: David W. Bailey, Katharine B. Douglas, David L. Fabricant
Haupttätigkeit des Unternehmens:
Dienstleistungen auf dem Gebiet des Tourismus und Reiseverkehrs, Versicherungsvertreter mit Erlaubnis gemäß §34d Abs. 1 GewO
Grundlage der Versicherungsvermittlung:
Versicherungsvertreter mit Erlaubnis gemäß § 34d Abs. 1 GewO, gemeldet bei der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
Eintragung im Vermittlerregister:
Die Eintragung im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) als Versicherungsvertreter kann unter folgender Registrierungs-Nummer abgerufen werden:
Registrierungsnummer: D-BX92-DQD8V-51
Die Eintragung kann wie folgt überprüft werden:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon 030 20308-0
Fax 030 20308-1000
Beratung:
Es wird eine Beratung angeboten.
Vergütung:
American Express erhält Provisionen aus den laufenden Beiträgen, die von Produkt zu Produkt und von Versicherer zu Versicherer variieren können. Darüber hinaus erhält American Express International, Inc. keine anderweitige Vergütung monetärer oder nicht monetärer Art.
Beteiligung an Versicherungsunternehmen:
American Express International, Inc. hält keine indirekten oder direkten Beteiligungen von mehr als 10 % an Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens.
Beteiligung an American Express International, Inc.:
Weder ein Versicherungsunternehmen noch ein Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens halten eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital von American Express International, Inc.
Außergerichtliche Beschwerdestelle:
American Express International Inc. ist gesetzlich zur Teilnahme an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren verpflichtet.
Folgende Beschwerdestelle steht hierfür zur Verfügung:
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Schauen Sie sich ganz einfach online Ihre Versicherungsleistungen zu Ihrer Karte an. Dort finden Sie auch FAQs und können sich Ihre Versicherungszertifikate herunterladen.
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Unsere Partner lassen Sie nicht im Regen stehen! Melden Sie Schadenfälle einfach und bequem online.
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Wir möchten Ihnen stets erstklassigen Service und kundenorientierte Leistungen bieten. Sollten wir Ihre Erwartungen doch einmal nicht erfüllt haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
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