Nahaufnahme eines Arztes, der einen einbandagierten Arm untersucht.
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Unfallversicherung

Wann springt die Unfallversicherung ein und wann nicht?

Ein Sturz von der Leiter oder ein Crash auf dem Arbeitsweg und plötzlich drohen bleibende körperliche Schäden. Doch wer zahlt nun? Während die gesetzliche Unfallversicherung nur bei der Arbeit und auf Dienstwegen greift, schützt dich die private Vorsorge meist weltweit rund um die Uhr. Erfahre hier mehr zu versicherten Unfällen, Ausschlüssen und zum Vorgehen im Ernstfall.

Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Definition: Ein Unfall ist versicherungsrechtlich in der Regel ein plötzliches, von außen einwirkendes Ereignis – Krankheiten oder Verschleiß zählen oft nicht.
  • Die Bedeutung der Unfallversicherung: Eine Unfallversicherung bietet medizinischen und finanziellen Schutz bei verschiedenen Unfallarten, sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich.
  • Gesetzliche vs. private Unfallversicherung: Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) schützt vor finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Eine private Unfallversicherung (PUV) kann den Versicherungsschutz erweitern und zusätzliche Leistungen bieten.
  • Wann die gesetzliche Unfallversicherung eintritt: Sie springt bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Dienstreisen ein. Bei Umwegen oder privaten Unterbrechungen kann der Schutz auf dem Arbeitsweg entfallen; entscheidend ist der konkrete Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit.
  • Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung: Dazu gehören Kostenübernahme für medizinische Behandlungen, Unterstützung bei Wiedereingliederungen in den Beruf nach einem Unfall und Rentenzahlungen bei dauerhafter Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit.

Warum eine Unfallversicherung wichtig ist

Ob Fahrradsturz auf dem Arbeitsweg oder Verletzung beim Joggen: Eine Unfallversicherung kann Kosten der Heilbehandlung übernehmen (GUV) oder eine Geldleistung zahlen, wenn Unfallfolgen dauerhaft bleiben (PUV – je nach Vertrag). Entscheidend ist immer: Wo ist der Unfall passiert – und in welchem Zusammenhang?

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind unter anderem Beschäftigte, Auszubildende sowie viele Personen in Schulen und während des Studiums über Unfallkassen oder Berufsgenossenschaften abgesichert. Finanziert wird sie in der Regel über Arbeitgeberbeiträge.

Kinder und Jugendliche sind automatisch unfallversichert, und zwar im Kindergarten, in der Schule und Universität, aber auch bei Klassenfahrten, Ausflügen und Hochschulveranstaltungen. Der Hin- und Rückweg ist ebenfalls versichert, außerdem Wege von und zur Einrichtung sowie viele schulische Veranstaltungen (z. B. Ausflüge) – Details regeln die jeweiligen Unfallkassen.

Im privaten Bereich gibt es keinen GUV-Schutz. Eine private Unfallversicherung kann hier ergänzen – vor allem durch eine Kapitalzahlung oder Rente bei dauerhaften Unfallfolgen (Invalidität). Arztkosten trägt in der Regel weiterhin die Krankenversicherung; die PUV zahlt zusätzlich nach Vertrag.

Wann springt die gesetzliche Unfallversicherung ein?

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet, wenn ein Unfall in einem versicherten Zusammenhang mit der Arbeit passiert – beispielsweise während der Arbeit, auf Betriebswegen oder auf Dienstreisen. Versichert sind Beschäftige, und zwar unabhängig von ihrer Branche und ihrer Tätigkeit. Träger sind Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Unfallversicherungsschutz besteht zudem bei Betriebsveranstaltungen, wie etwa Sommerfesten oder Weihnachtsfeiern. Auch Wegeunfälle sind versichert. Dabei handelt es sich um Unfälle, die auf dem direkten Weg zwischen dem Wohnort und dem Arbeitsplatz oder einer anderen betrieblichen Tätigkeitsstätte passieren.

Wann die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift

Es gibt aber Fälle, in denen der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht greift. Zu diesen Fällen gehören zum Beispiel:

  • Private Unterbrechungen des Arbeitswegs (zum Beispiel Einkauf ohne versicherten Grund) können den Versicherungsschutz unterbrechen; er lebt in der Regel wieder auf, wenn der direkte Weg fortgesetzt wird.
  • Unter Einfluss von Alkohol oder Drogen kann der Schutz entfallen, wenn die Beeinträchtigung wesentliche Unfallursache ist.
  • Reine Privatwege ohne Arbeitsbezug sind nicht versichert.

In der Regel sind Selbstständige nicht automatisch abgesichert. Je nach Tätigkeit kann eine freiwillige Absicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung möglich sein. Alternativ oder ergänzend kommt eine private Absicherung in Betracht.

Kurz erklärt: Wegeunfälle

Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder einer anderen Betriebsstätte ereignen. Nach § 8 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) gelten Wegeunfälle als Arbeitsunfälle. Sie sind somit durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.

Ob Wege in Pausen (zum Beispiel Kantine, Imbiss, Einkauf fürs Mittagessen) versichert sind, hängt vom konkreten Zusammenhang mit der Arbeitszeit und der Rechtsprechung ab; häufig ist zumindest der Weg zur Nahrungsaufnahme versichert, nicht aber das Essen selbst. Gut zu wissen: Im Homeoffice können Pausenwege unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls versichert sein.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung folgt dem Grundsatz ‚Rehabilitation vor Rente‘ und übernimmt Heilbehandlung, Reha und – wenn nötig – Rentenleistungen. Grundlagen und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind im SGB VII geregelt. Dazu gehören unter anderem:

  • Heilbehandlung & Reha (Arzt, Krankenhaus, Reha, Heil- und Hilfsmittel)
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Wiedereingliederung, Umschulung, Arbeitsplatzanpassung)
  • Geldleistungen (Verletztengeld, Verletztenrente bei Minderung er Erwerbsfähigkeit, Hinterbliebenenleistungen)

Fallbeispiele: So greift die gesetzliche Unfallversicherung

Fallbeispiel 1: Wegeunfall mit dem Fahrrad zur Arbeit

Michaela fährt jeden Morgen mit dem Fahrrad zur Arbeit. Auf ihrem üblichen direkten Weg stürzt sie aufgrund einer vereisten Stelle und bricht sich das Handgelenk. Sie meldet den Wegeunfall dem Arbeitgeber; die Behandlung läuft über einen Durchgangsarzt (D-Arzt).

Da es sich um einen klassischen Wegeunfall handelt, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten der Heilbehandlung und Reha im Rahmen der GUV. Während ihrer Arbeitsunfähigkeit erhält Michaela Verletztengeld als Lohnersatz.

Fallbeispiel 2: Unfall während einer Dienstreise

Thomas ist auf einer zweitägigen Dienstreise. Auf dem Weg vom Hotel zum Kundentermin rutscht er im Hotelflur aus und verletzt sich am Knie. Auch hier greift die gesetzliche Unfallversicherung, da der Unfall im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit steht.

Die Unfallversicherung übernimmt die Behandlungskosten und zahlt bei Arbeitsunfähigkeit Verletztengeld. Private Aktivitäten außerhalb des dienstlichen Zusammenhangs können anders bewertet werden.

Fallbeispiel 3: Berufskrankheit nach langjähriger Tätigkeit

Uwe arbeitet seit 20 Jahren als Maler und entwickelt eine chronische Hauterkrankung durch den ständigen Kontakt mit Lösungsmitteln. Nach ärztlicher Diagnose wird diese als Berufskrankheit anerkannt.

Die Unfallversicherung übernimmt die medizinische Behandlung und Rehabilitationsmaßnahmen. Da Uwe seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, erhält er eine Umschulung und später eine Unfallrente.

Wann springt die private Unfallversicherung ein?

Die private Unfallversicherung (PUV) zahlt, wenn ein versicherter Unfall zu dauerhaften Beeinträchtigungen (Invalidität) oder zu vereinbarten Zusatzleistungen führt – abhängig von Definition, Gliedertaxe, Progression und Ausschlüssen im Vertrag.

Sie springt also ein, um Personen finanziell und gesundheitlich bei einem Unfall abzusichern, etwa durch eine Kapitalzahlung oder Rente bei Invalidität sowie je nach Tarif Tagegeld oder Serviceleistungen. Anders als bei der gesetzlichen Unfallversicherung ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung freiwillig.

Eine private Unfallversicherung bietet in der Regel einen umfassenderen Schutz. Sie gilt weltweit, unabhängig davon, ob sich der Unfall im beruflichen oder privaten Umfeld ereignet. Typisch sind Invaliditätsleistung (Einmalzahlung) und – optional – Unfallrente, Krankenhaustagegeld oder Bergungskosten. Welche Bausteine enthalten sind, variiert je nach Tarif.

Ein Beispiel ist die von American Express® vermittelte Unfallversicherung von Chubb, die weltweit einen umfassenden Versicherungsschutz bietet und neben einer Invaliditätszahlung auch Krankenhaustagegeld sowie Schmerzensgeld bei Knochenbruch abdeckt.*

Wichtig: Leistungen gibt es meist nur, wenn eine dauerhafte Beeinträchtigung innerhalb der vertraglichen Fristen festgestellt wird.

Eine PUV kann für alle Personen, unabhängig von ihrem Erwerbsstatus, sinnvoll sein, da sie über den gesetzlichen Schutz hinaus zusätzlichen Unfallschutz bietet. Insbesondere für:

  • Selbstständige ohne GUV
  • Personen mit hohem Freizeit- oder Sportunfallrisiko
  • Personen, die keine Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bekommen

Wann die private Unfallversicherung nicht greift

Bei einer privaten Unfallversicherung gibt es bestimmte Fälle, in denen der Versicherungsschutz nicht greift. Die Ausschlüsse variieren je nach Tarif. Keine Leistung gibt es für gewöhnlich bei Krankheiten und Verschleiß – nur ein plötzliches, von außen einwirkendes Ereignis gilt als Unfall (Definition im Vertrag). Typische Ausschlüsse, in denen die private Unfallversicherung nicht greift, und häufige Streitpunkte sind:

  • Unfälle, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
  • Unfälle unter Drogen- oder Alkoholeinfluss
  • Unfälle bei der Ausübung risikoreicher Aktivitäten oder Extremsportarten
  • Unfälle während eines Krieges, Bürgerkrieges oder einer ähnlichen Situation
  • Unfälle durch psychische (Vor-)Erkrankungen oder Selbstverletzung
  • Unfälle durch kriminelle Handlungen beziehungsweise rechtswidriges Verhalten

Statistik

Im Jahr 2024 ereigneten sich laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) insgesamt 712.257 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle ging auf 307 zurück. Bei den Wegeunfällen gab es 168.648 meldepflichtige Fälle. Die Zahl der tödlichen Wegeunfälle sank auf 214.

Fallbeispiele: So greift die private Unfallversicherung

Fallbeispiel 1: Sportverletzung beim Vereinssport

Marco spielt in seiner Freizeit Fußball im Verein. Bei einem Spiel verletzt er sich so schwer an der Hand, dass ein Finger teilweise amputiert werden muss. Nachdem die Heilbehandlung abgeschlossen ist und eine dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung zurückbleibt, stellt ein Arzt den Invaliditätsgrad fest (maßgeblich ist die im Vertrag vereinbarte Gliedertaxe).

Seine private Unfallversicherung zahlt Marco daraufhin eine Invaliditätsleistung entsprechend des festgestellten Invaliditätsgrades und der vereinbarten Versicherungssumme (ggf. erhöht durch eine vereinbarte Progression).

Mit diesem Geld kann er zum Beispiel notwendige Zuzahlungen und Zusatzkosten finanzieren, die nicht oder nur teilweise von der Krankenversicherung getragen werden – etwa spezielle Handtherapie, Hilfsmittel wie Greifhilfen, eine ergonomische Anpassung am Arbeitsplatz (zum Beispiel Tastatur und Maus) oder eine vorübergehende Haushaltshilfe.

Zudem kann die Auszahlung helfen, Einkommenseinbußen abzufedern, falls er wegen der Einschränkung zeitweise weniger arbeiten kann oder umgeschult werden muss (je nach beruflicher Tätigkeit).

Good to know: Die von American Express vermittelte Unfallversicherung von Chubb kannst du um den Unfallschutz Sports Protect erweitern, der dir zusätzlich einen umfassenden Schutz bei Sportverletzungen bietet.

Fallbeispiel 2: Unfall im Haushalt

Lisa stürzt beim Treppeputzen in ihrem Haus und erleidet eine schwere Wirbelsäulenverletzung mit dauerhaften Einschränkungen. Eine beispielhafte Progressionsrechnung (Progression kann bei schweren Schäden die Auszahlung stark erhöhen):

Ihre private Unfallversicherung mit progressiver Leistungsstaffelung zahlt ihr bei einem festgestellten Invaliditätsgrad von 50% nicht nur die Hälfte der Versicherungssumme, sondern durch die vereinbarte Progression (350%) insgesamt 175% der Grundsumme. Mit diesem Kapital kann sie ihren Wohnraum barrierefrei umbauen und ihre finanziellen Einbußen durch Teilzeitarbeit kompensieren.

Fallbeispiel 3: Unfall im Auslandsurlaub

Familie Schmidt macht Urlaub in Thailand. Tochter Emma (9) stürzt beim Klettern und bricht sich mehrere Knochen. Nach der Erstversorgung vor Ort organisiert der Assistance-Service der privaten Unfallversicherung (sofern Assistance-Baustein bzw. Unfall-Assistance enthalten ist) den Rücktransport nach Deutschland.

Die Versicherung übernimmt die hohen Transportkosten und zahlt später eine Invaliditätsleistung für die bleibenden Einschränkungen am Arm.

Kleiner Tipp für deinen nächsten Urlaub: Der Reisekomplettschutz von AXA Partners, vermittelt durch American Express, sichert dich und deine Liebsten umfassend ab. Mit der Jahrespolice seid ihr für beliebig viele Reisen mit jeweils einer Dauer von bis zu 90 Tagen versichert. Die Versicherung greift nicht nur bei Unfällen und schweren Erkrankungen, sondern auch bei verpassten Flug- und Zuganschlüssen, Rechtsstreitigkeiten und verloren gegangenem Gepäck.*

Abschluss private Unfallversicherung: Darauf solltest du achten

Bevor du eine private Unfallversicherung abschließt, solltest du deine Bedürfnisse und Risiken ermitteln, um den für dich passenden Versicherungsschutz zu finden. Vergleiche dafür verschiedene Anbieter und ihre Tarife, um ein Gefühl für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis zu bekommen.

Als groben Richtwert nennt die Verbraucherzentrale für Erwerbstätige eine Invaliditäts-Grundsumme in Höhe eines Mehrfachen des Bruttojahreseinkommens (altersabhängig):

  • 30 Jahre: sechsfaches Bruttojahreseinkommen
  • 40 Jahre: fünffaches Bruttojahreseinkommen
  • 50 Jahre: vierfaches Bruttojahreseinkommen

So findest du die passende Unfallversicherung

Hast du dich für ein Produkt entschieden, prüfe, ob folgende grundsätzliche Leistungen im Vertrags enthalten sind:

  • Unfallrente
  • Invaliditätsleistung
  • Invaliditätsfrist
  • Frist zur ärztlichen Feststellung
  • Todesfallleistung
  • Kostenübernahme für medizinische Behandlungen
  • Tagegeld bei Krankenhausaufenthalt
  • weltweite Unfalldeckung
  • Meldefristen
  • Mitwirkung von Krankheiten/Vorerkrankungen (Mitwirkungsanteil)

Darüber hinaus sind drei weitere Punkte mindestens genauso entscheidend bei der Auswahl einer privaten Unfallversicherung:

  • Klare Darstellung der Ausschlusskriterien
  • Dynamische Anpassung der Versicherungssummen und Leistungen
  • Angemessene Deckung, die deinen Bedürfnissen und finanziellen Anforderungen entsprechen sollte

Du siehst, die richtige Unfallversicherung zu finden, ist eine komplexe Angelegenheit. Deshalb solltest du dich in jedem Fall unabhängig beraten lassen. Drei Anlaufstellen dafür sind:

  • Stiftung Warentest
  • Unabhängige Versicherungsberater:innen
  • Beratungsstellen der Verbraucherzentrale

Gesetzliche vs. Private Unfallversicherung: Vergleichstabelle

Als Ergänzung zur klassischen Unfallversicherung kann eine Reiseversicherung sinnvoll sein. Entscheidest du dich für den Reisekomplettschutz unseres Versicherungspartners AXA Partners, erhältst du im Versicherungsfall bis zu 15.000 Euro bei einem Unfall während deines Urlaubs sowie viele weitere Leistungen, darunter bei Reiserücktritt und Gepäckverlust.*

Wann die Unfallversicherung einspringt

Ob die Unfallversicherung zahlt, entscheidet vor allem der Kontext: Passiert der Unfall bei Arbeit, Schulbesuch, Dienstreise oder auf dem direkten Weg dorthin, ist meist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Passiert er in Freizeit, Haushalt oder Urlaub, kommt – je nach Vertrag – die private Unfallversicherung infrage. In beiden Fällen gilt: Ausschlüsse und Nachweise (Meldung, Arztbericht) sind entscheidend.

So prüfst du, ob dein Unfall versichert ist: 5-Punkte-Checkliste

5-Punkte-Checkliste für Unfallversicherungsansprüche

1 Unfallort und -zeit prüfen

Ist der Unfall während der Arbeitszeit/auf dem Arbeitsweg (→ gesetzliche UV) oder in der Freizeit (→ private UV) passiert?

2 Unfallursache analysieren

Liegt ein plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes und unfreiwilliges Ereignis vor? Oder handelt es sich um einen längeren Prozess (z.B. Verschleiß)?

3 Versicherungsart identifizieren

Welche Versicherung ist zuständig? Gesetzliche Unfallversicherung, private Unfallversicherung oder beide? In der Praxis ist meist eine Versicherung zuständig; Überschneidungen sind selten und hängen vom genauen Kontext ab.

4 Ausschlusskriterien überprüfen

Liegen Umstände vor, die zum Ausschluss führen könnten (z.B. Alkoholeinfluss, ausgeschlossene Sportart, Vorsatz, etc.)?

5 Dokumentation vorbereiten

Sammle alle relevanten Unterlagen und Beweise: Unfallbericht, Zeugenaussagen, ärztliche Diagnosen, Fotos vom Unfallort.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen.
American Express Platinum Card

Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 6.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften insb. von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u. a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du einen Willkommensbonus in Form einer Gutschrift von 40.000 Punkten im Bonusprogramm Membership Rewards®. Bei einem Kartenumsatz von weiteren 4.000 Euro im gleichen Zeitraum (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) und sofern du das Kartenkonto einwandfrei führst (u. a. kein Zahlungsverzug) und den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate kündigst, erhältst du einen zusätzlichen Willkommensbonus in Form einer zusätzlichen Gutschrift in Höhe von 45.000 Membership Rewards Punkten. Somit erhältst du im Zeitraum von 6 Monaten insgesamt einem Willkommensbonus von maximal 85.000 Membership Rewards Punkten (40.000 Membership Rewards Punkte und 45.000 Membership Rewards Punkte), sofern du einen Kartenumsatz von insgesamt mindestens 10.000 Euro (6.000 Euro und 4.000 Euro) tätigst.

Für die Berechnung des Mindestumsatzes werden ausschließlich Umsätze berücksichtigt, die über das Basic Card Konto (Hauptkarte einschließlich zugehöriger Zusatzkarten) getätigt werden. Umsätze über eine Platinum Plus Card werden nicht angerechnet.

Die Gutschrift der Membership Rewards Punkte erfolgt mit der nächsten Abrechnung, nachdem du den jeweiligen Mindestumsatz erreicht hast. Sie wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zur Kündigung in dem vorgenannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten entsprechenden deutschen American Express Karten registriert warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend.

Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o. g. Bedingungen gutgeschrieben.

Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die vollständigen Bedingungen und die teilnehmenden Partner findest du hier.

Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.

Alle detaillierten Informationen zu Schutz und Sicherheit findest du hier.

Google Pay ist eine Marke von Google LLC. Apple Pay ist in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Ländern eine eingetragene Marke von Apple Inc.



American Express Gold Card/American Express Gold Card Rosé

Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 3.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften insb. von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u. a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du einen Willkommensbonus in Form einer Gutschrift von 20.000 Punkten im Bonusprogramm Membership Rewards®.

Bei einem Kartenumsatz von weiteren 2.000 Euro im gleichen Zeitraum (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) und sofern du das Kartenkonto einwandfrei führst (u. a. kein Zahlungsverzug) und den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate kündigst, erhältst du einen zusätzlichen Willkommensbonus in Form einer zusätzlichen Gutschrift von 30.000 Membership Rewards Punkten (Gold Card) bzw. 35.000 Membership Rewards Punkten (Gold Card Rosé). Damit erhältst du im Zeitraum von 6 Monaten insgesamt einen Willkommensbonus von maximal 50.000 (Gold Card) bzw. 55.000 (Gold Card Rosé) Membership Rewards Punkten, sofern du einen Kartenumsatz von insgesamt mindestens 5.000 Euro (3.000 Euro und 2.000 Euro) tätigst.

Die Gutschrift der Membership Rewards Punkte erfolgt mit der nächsten Abrechnung, nachdem du den jeweiligen Mindestumsatz erreicht hast. Sie wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zur Kündigung in dem vorgenannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 12 Monaten nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten entsprechenden deutschen American Express Karten registriert warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend.

Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o. g. Bedingungen gutgeschrieben.

Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis: hier.

Die vollständigen Bedingungen und die teilnehmenden Partner findest du hier: hier.

Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier: hier.

Alle detaillierten Informationen zu Schutz und Sicherheit findest du hier: hier.

Google Pay ist eine Marke von Google LLC. Apple Pay ist in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Ländern eine eingetragene Marke von Apple Inc.



American Express Card

Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 2.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen, Kartenentgelt, Teilnahmeentgelt und nach Abzug von etwaigen Gutschriften, insb. von Akzeptanzpartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u. a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du einen Willkommensbonus in Form einer Gutschrift von 10.000 Membership Rewards Punkten.

Die Gutschrift des Willkommensbonus erfolgt mit der nächsten Abrechnung, nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast. Sie wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem vorher genannten Zeitraum kommen. Weitere Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten entsprechenden deutschen American Express Karten registriert warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend.

Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o. g. Bedingungen gutgeschrieben. Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.



American Express Card

Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 2.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen, Kartenentgelt, Teilnahmeentgelt und nach Abzug von etwaigen Gutschriften, insb. von Akzeptanzpartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u. a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du einen Willkommensbonus in Form einer Gutschrift von 10.000 Membership Rewards Punkten.

Die Gutschrift des Willkommensbonus erfolgt mit der nächsten Abrechnung, nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast. Sie wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem vorher genannten Zeitraum kommen. Weitere Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten entsprechenden deutschen American Express Karten registriert warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend.

Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o. g. Bedingungen gutgeschrieben. Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.



American Express Blue Card

„Kostenlos“ bezieht sich auf den dauerhaften Entfall des Jahresentgelts. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen.

Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Bereich Amex Offers zu finden. Dein einmaliges Startguthaben in Höhe von 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 1.200 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, damit du das Startguthaben bekommen kannst. Die Kartenumsätze von insgesamt 1.200 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen, um dich für das Startguthaben in Höhe von 25 Euro zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthabens führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten entsprechenden deutschen American Express Karte registriert warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o. g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.

Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.

Die Membership Rewards Gebühr von 30 Euro wird deinem Konto jährlich am Tag der Eröffnung deines Punktekontos (d. h. mit Teilnahmebeginn) oder kurz danach als eine Belastung in Rechnung gestellt. Nach Aktivierung des Membership Rewards Programms schreiben wir dir einmalig 5.000 Membership Rewards Punkte als Willkommensgeschenk gut. Das gilt nur bei erstmaliger Anmeldung für das Membership Rewards Programm und der erfolgreichen Ausstellung der Karte.



BMW Premium Card Carbon

Nach Kartenerhalt und Belastungen von mindestens 4.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) innerhalb der ersten 6 Monate mit deiner Karte erhältst du eine Gutschrift in Höhe von 100 Euro auf dein Kartenkonto.

Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen American Express BMW Premium Card Carbon registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o. g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.



BMW Card

Nach Kartenerhalt und Belastungen von mindestens 600 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) innerhalb der ersten 2 Monate mit deiner Karte erhältst du eine Gutschrift in Höhe von 22 Euro auf dein Kartenkonto.

Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen BMW Card von American Express registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Darüber hinaus sind die Vorteile Tankrabatt an Elektro-Ladestationen, Fahrzeugschutzbrief sowie Nachlässe bei BMW rent und MINI rent nur bei Antragsstellung ab 07.05.2025 verfügbar. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.



PAYBACK American Express Karte

Bei allen American Express Akzeptanzpartnern. Ausgenommen sind Tankstellenumsätze.

Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 1.000 PAYBACK Extra°Punkte. Die °Punkte werden dir ca. 4 bis 6 Wochen nach Kartenausstellung über PAYBACK auf dein PAYBACK °Punktekonto gutgeschrieben. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK American Express Karte registriert waren. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.

Voraussetzung ist, dass du weiterhin am PAYBACK Programm teilnimmst. Werden über einen Zeitraum von 3 Jahren keine °Punkte gesammelt, verfallen die °Punkte gemäß Ziffer 5 der Teilnahmebedingungen für das PAYBACK Programm.

Weitere Informationen zu den Versicherungen, insbesondere über die Ausschlüsse findest du hier.

Google Pay ist eine Marke von Google LLC. Apple Pay ist in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Ländern eine eingetragene Marke von Apple Inc.