Anmeldung einer Marke – So gehst du bei der Eintragung vor!

Das Wichtigste im Überblick
Die Anmeldung erfolgt mit Markenangabe, Inhaber:in und Waren-/Dienstleistungsverzeichnis. Nach Prüfung der Formalien und absoluten Schutzhindernisse wird die Marke eingetragen; der Schutz gilt zehn Jahre ab Anmeldung und kann jeweils verlängert werden.
Marken gehören zu den gewerblichen Schutzrechten, genauso wie Patente oder Gebrauchsmuster. Die Definition einer Marke nach dem Markenrecht lautet: „Als Marke können alle Zeichen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.“ Das Gesetz nennt beispielhaft Wörter, Bilder, Buchstaben, Zahlen, Klänge, 3D-Gestaltungen sowie Farben.
Um zu verhindern, dass beispielsweise dein Logo von einem anderen Unternehmen nachgeahmt oder kopiert wird, solltest du darüber nachdenken, eine entsprechende Marke eintragen zu lassen.
Die Entscheidung, wann du deine Marke anmelden solltest, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt: Je früher, desto besser – idealerweise vor dem Markteintritt deines Produkts oder deiner Dienstleistung. Mit einer expandierenden Geschäftsidee steigt auch die Bedeutung eines rechtlichen Schutzes.
Besonders in diesen Situationen solltest du über eine Markeneintragung nachdenken:
- Unternehmensstart: Sichere dir frühzeitig die Rechte an deinem Markennamen
- Vor Produkteinführungen: Schütze neue Produktlinien rechtzeitig
- Bei steigender Bekanntheit: Mit zunehmender Popularität steigt das Risiko von Nachahmungen
- Vor der Expansion: Insbesondere vor dem Schritt in internationale Märkte
- Nach Rebranding-Prozessen: Neue Unternehmensidentitäten benötigen neuen Schutz
In bestimmten Branchen ist der Markenschutz besonders wichtig:
- Mode und Luxusgüter: Hohe Fälschungsgefahr
- Technologie: Schnelllebig mit vielen Markteinsteigern
- Gastronomie: Restaurantnamen und -konzepte werden häufig kopiert
- Kosmetik: Starker Wettbewerb mit ähnlichen Produkten
- Online-Dienstleistungen: Leichte Kopierbarkeit von Geschäftsmodellen
Wichtige Versicherungen für Geschäftsreisen
- Dein Unternehmen wächst schnell und gewinnt an Sichtbarkeit im Markt
- Du hast Pläne zur regionalen oder internationalen Expansion
- In deiner Branche gibt es viele ähnliche Namen oder Produkte
- Du investierst erheblich in Marketing und Markenbildung
- Du planst, Lizenzen zu vergeben oder dein Geschäftsmodell zu franchising
Je früher du handelst, desto besser ist dein Schutz gegen Nachahmer. Beachte: Im Markenrecht spielt der Zeitrang eine zentrale Rolle. Vor der Anmeldung sollten daher ältere Marken und sonstige Kennzeichenrechte recherchiert werden.
Eine eingetragene Marke bietet dir zahlreiche Vorteile, die weit über den bloßen rechtlichen Schutz hinausgehen:
- Exklusives Nutzungsrecht: Nur du darfst deine Marke für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen verwenden
- Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche: Du kannst rechtlich gegen Markenrechtsverletzungen vorgehen
- Wertsteigerung: Eingetragene Marken erhöhen den immateriellen Wert deines Unternehmens
- Vertrauensbildung: Kunden vertrauen registrierten Marken stärker
- Lizenzierungsmöglichkeiten: Du kannst Nutzungsrechte an Dritte vergeben und zusätzliche Einnahmen generieren
- Finanzierungsvorteile: Bei Kreditverhandlungen kann eine wertvolle Marke als immaterieller Vermögenswert gelten
Ein weiterer wichtiger Vorteil: Deine eingetragene Marke kann dir als Grundlage für internationale Schutzerweiterungen dienen. So kannst du mit einer deutschen Basisanmeldung relativ einfach den Schutz auf die EU-Marke oder internationale Registrierungen (IR-Marke) ausdehnen.
Gut zu wissen: Ohne eingetragene Marke hast du nur beschränkte Möglichkeiten, gegen Nachahmer vorzugehen – meist nur auf Basis des Wettbewerbsrechts, was in der Regel schwieriger durchzusetzen ist.
Bei der Anmeldung der Marke beim DPMA ist die Hinzuziehung einer spezialisierten juristischen Fachkraft meist sinnvoll, wenngleich keine Anwaltspflicht besteht. Das Risiko bei der Anmeldung Fehler zu machen ist hoch. Die Eintragung der Marke kann abgelehnt werden oder sich erheblich verzögern, was unterm Strich zusätzliche Kosten verursacht.
Eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Markenrecht kennt die Prüfvorgänge beim Markenamt und bringt entsprechende Erfahrungen beim Formulieren des Antrags mit. Eine Werbeagentur kann bei Gestaltung und organisatorischer Vorbereitung unterstützen; markenrechtliche Beratung, Recherche und die strategische Anmeldung sollten durch qualifizierte Rechts- oder Patentanwält:innen erfolgen.
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Die Eintragung einer Marke beim Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) erfolgt im Wesentlichen in vier Schritten:
- Anmeldung der Marke beim Markenamt
- Bezahlen der Anmeldegebühr
- Prüfung der Markenanmeldung durch das DPMA
- Eintragung der Marke ins Markenregister
Prüfe vor der Anmeldung identische und ähnliche Marken, geschäftliche Bezeichnungen und die passenden Waren- und Dienstleistungsklassen.
Zunächst muss der Markenantrag vollständig ausgefüllt werden. Im Antrag müssen Angaben zur Identität der anmeldenden Person und zum Unternehmen gemacht werden. Außerdem müssen eine konkrete Beschreibung der Marke und eine Zuordnung zur Waren- oder Dienstleistungsklasse erfolgen.
Die Gebühr für die Anmeldung einer Marke beträgt Stand August 2026
- 290 Euro bei elektronischer Anmeldung, jeweils für bis zu drei Klassen
- 300 Euro bei Papieranmeldung, ebenfalls für bis zu drei Klassen
- 100 Euro für jede Klasse ab der vierten Klasse
Sobald der Antrag eingereicht und die Anmeldegebühr bezahlt ist, erfolgt eine Prüfung durch das DPMA. Das DPMA prüft insbesondere formale Voraussetzungen und absolute Schutzhindernisse, beispielsweise fehlende Unterscheidungskraft, beschreibende Angaben, Täuschungsgefahr oder Verstöße gegen die öffentliche Ordnung bzw. die guten Sitten. Ob ältere identische oder ähnliche Marken entgegenstehen, prüft das DPMA grundsätzlich nicht von Amts wegen.
Hinzu kommen zusätzliche Eintragungshindernisse, die aus dem Markengesetz hervorgehen.
Diese betreffen zum Beispiel folgende Fragen:
- Handelt es sich um eine schutzfähige Marke?
- Entspricht die Anmeldung den formalen Anforderungen?
- Besteht das Risiko einer Irreführung oder Täuschung?
- Wird gegen Gesetze oder gegen die guten Sitten verstoßen?
- Besteht eine gewisse Unterscheidungsfähigkeit?
Eventuell müssen im Rahmen des Prüfprozesses noch Unterlagen nachgereicht werden.
Sofern keine Beanstandungen seitens des DPMA bestehen, wird die Marke in das Markenregister eingetragen. Nach der Eintragung veröffentlicht das DPMA die Marke. Inhaber:innen bestimmter älterer Rechte können innerhalb von drei Monaten ab dem Tag der Veröffentlichung Widerspruch einlegen. Auch nach Ablauf dieser Frist kann eine Marke unter bestimmten Voraussetzungen noch angegriffen werden.
Der Markenschutz läuft grundsätzlich zehn Jahre ab dem Anmeldetag und kann gegen Gebühr jeweils um weitere zehn Jahre verlängert werden.
Die Anmeldung einer Marke ist mehr als nur ein rechtlicher Schritt – sie ist eine strategische Investition in die Zukunft deines Unternehmens. Eine starke, geschützte Marke bietet dir nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern schafft auch Vertrauen bei deinen Kunden und steigert den Wert deines Unternehmens.
Der Weg zur eingetragenen Marke mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, doch mit der richtigen Vorbereitung und ggf. professioneller Unterstützung kannst du den Prozess erfolgreich meistern. Besonders wichtig sind eine gründliche Markenrecherche, die strategische Auswahl der Waren- und Dienstleistungsklassen sowie die sorgfältige Formulierung der Anmeldung.
Denke daran, dass die Investition in eine Markeneintragung sich langfristig auszahlt – durch rechtliche Sicherheit, klarere Marktpositionierung und nicht zuletzt durch die Möglichkeit, gegen Nachahmer vorzugehen.
Die Anmeldung einer Marke ist eine wichtige Investition in deine Unternehmensidentität. Mit der American Express Business Platinum Card erhältst du den finanziellen Handlungsspielraum, den du für wichtige Unternehmensentscheidungen wie den Markenschutz benötigst.
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Wie viel kostet es, eine Marke anzumelden?Die Eintragung einer Marke kostet 300 Euro (290 Euro online). Darin sind drei Waren- und Dienstleistungsklassen, unter die die Marke eingetragen werden kann, enthalten. Die Nutzung weiterer Klassen kostet jeweils 100 Euro.+
Kann jeder eine Marke anmelden?Ja, jede natürliche oder juristische Person kann eine Marke eintragen lassen. Wichtig ist, dass die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen bei der Markenanmeldung eingehalten werden.+
Wann lohnt sich eine Markenanmeldung?Eine Markenanmeldung lohnt sich unter anderem, wenn ein überregionales Wachstum angestrebt oder ein Franchising beziehungsweise die Vergabe von Lizenzen geplant wird. Auch wenn es sich um eine Marke mit einem gewissen Alleinstellungsmerkmal handelt, kann die Markenanmeldung sinnvoll sein.