Bitte Suchbegriff eingeben…

Datenschutz nach DSGVO: So verhalten sich KMUs rechtskonform

DSGVO leicht gemacht: Was KMUs für rechtssicheren Datenschutz wissen müssen.
datenschutz-nach-dsgvo-kmu-p
Redaktion AMEXcited Insights
Redaktion AMEXcited Insights
Das Wichtigste in Kürze
Datenschutz nach DSGVO ist seit 2018 Pflicht. Viele KMUs tun sich aber auch heute noch schwer damit. Der Grund: Häufig herrscht Unklarheit über die Rechtslage bezüglich des Datenschutzes bei Newsletter, Tracking, Analytics und Co. Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite bleiben, haben wir zusammengefasst, was KMUs über die DSGVO wissen sollten.
  1. Die wichtigsten DSGVO-Anforderungen für kleine und mittlere Unternehmen
  2. Schritt-für-Schritt: Dokumentation des Datenschutzes im Unternehmen
  3. DSGVO bei E-Mail-Marketing beziehungsweise Newsletter
  4. Tracking und Analytics – geht es überhaupt wirklich DSGVO-konform?
  5. Rechtslage zu Fotos von Personen im Netz
  6. Praktische Umsetzung im Geschäftsalltag
  7. Auf einen Blick: So sind Sie mit Ihrem KMU DSGVO-konform unterwegs
Zu den AMEX Kreditkarten

 

Der Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt kleine und mittlere Unternehmen seit ihrer Einführung im Mai 2018 vor erhebliche Herausforderungen. Während Großkonzerne ganze Abteilungen für die Umsetzung abstellen können, müssen sich KMUs oft mit begrenzten Ressourcen den komplexen Anforderungen stellen.

Die Zahlen sprechen für sich: Noch immer fühlen sich laut aktuellen Umfragen rund 60% der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland unsicher bezüglich der vollständigen DSGVO-Konformität ihrer Geschäftsprozesse. Gleichzeitig steigt die Zahl der Bußgelder – auch für kleinere Betriebe.

In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie die DSGVO-Anforderungen in Ihrem KMU effizient und mit überschaubarem Aufwand umsetzen können. Wir bieten Ihnen praxisnahe Tipps, konkrete Handlungsempfehlungen und Expertenwissen für eine rechtssichere Gestaltung Ihrer Datenschutzmaßnahmen.

Die wichtigsten DSGVO-Anforderungen für kleine und mittlere Unternehmen

Die DSGVO hat das Ziel, die personenbezogenen Daten von EU-Bürger:innen zu schützen – unabhängig von der Größe des datenverarbeitenden Unternehmens. Der Gesetzgeber macht dabei nur wenige Ausnahmen für kleinere Unternehmen. Dennoch lassen sich die Anforderungen mit der richtigen Herangehensweise auch in KMUs effizient umsetzen.

Grundprinzipien der DSGVO

Unabhängig von der Unternehmensgröße gelten die folgenden Grundprinzipien, die Sie kennen und in Ihrem Betrieb umsetzen sollten:

  1. Rechtmäßigkeit: Jede Verarbeitung personenbezogener Daten benötigt eine rechtliche Grundlage
  2. Zweckbindung: Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden
  3. Datenminimierung: Nur die für den Zweck notwendigen Daten dürfen verarbeitet werden
  4. Richtigkeit: Daten müssen sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sein
  5. Speicherbegrenzung: Personenbezogene Daten dürfen nicht länger als nötig gespeichert werden
  6. Integrität und Vertraulichkeit: Angemessene Sicherheit der Daten muss gewährleistet sein
  7. Rechenschaftspflicht: Der Verantwortliche muss die Einhaltung nachweisen können

Risiken und Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Die Folgen von DSGVO-Verstößen können auch für kleinere Unternehmen erheblich sein:

  1. Bußgelder: Bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes
  2. Reputationsschäden: Verlust des Kundenvertrauens bei bekannt gewordenen Datenschutzverstößen
  3. Abmahnungen: Risiko von kostenpflichtigen Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände
  4. Schadensersatz: Betroffene können bei Datenschutzverletzungen Schadensersatz fordern
  5. Geschäftliche Nachteile: Geschäftspartner verlangen zunehmend DSGVO-Compliance

Insbesondere der letzte Punkt wird oft unterschätzt: Immer mehr Unternehmen prüfen ihre Lieferanten und Dienstleister auf Datenschutzkonformität, bevor sie Kooperationen eingehen. DSGVO-Compliance wird damit zunehmend zum Wettbewerbsvorteil.

Die Datenschutzkonformität nach DSGVO ist daher für KMUs nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern kann auch ein entscheidender Geschäftsvorteil sein.

Schritt-für-Schritt: Dokumentation des Datenschutzes im Unternehmen

Eine der zentralen Anforderungen der DSGVO ist die Dokumentation aller datenschutzrelevanten Prozesse. Diese Nachweispflicht bedeutet für KMUs einen erhöhten Verwaltungsaufwand, der jedoch mit dem richtigen Ansatz effizient bewältigt werden kann.

Erstellung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) ist ein zentrales Dokument der DSGVO-Compliance. Obwohl Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter:innen unter bestimmten Bedingungen von dieser Pflicht befreit sein können, ist die Erstellung in den meisten Fällen dennoch notwendig, da die Ausnahmen sehr eng gefasst sind.

Ihr VVT sollte mindestens folgende Angaben enthalten:

  1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
  2. Zwecke der Verarbeitung
  3. Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und der Datenkategorien
  4. Kategorien von Empfängern der Daten
  5. Gegebenenfalls Übermittlungen in Drittländer
  6. Vorgesehene Löschfristen
  7. Allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen

Praxistipp: Beginnen Sie mit einer einfachen Tabelle oder Vorlage und erfassen Sie zunächst die wichtigsten Verarbeitungstätigkeiten wie Kundenverwaltung, Personaladministration und Marketing. Erweitern Sie das Verzeichnis nach und nach.

Dokumentation technischer und organisatorischer Maßnahmen

Die DSGVO verlangt "geeignete technische und organisatorische Maßnahmen" (TOM), um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten zu gewährleisten. Diese Maßnahmen müssen dokumentiert werden.

Typische TOMs umfassen:

Bereich  Beispielmaßnahmen für KMUs
Zutrittskontrolle Abschließbare Räume, Besucherregelung
Zugriffskontrolle Passwortvorgaben, Benutzerkonzepte
Weitergabekontrolle Verschlüsselung bei Datenübermittlung
Eingabekontrolle Protokollierung von Dateneingaben und -änderungen
Auftragskontrolle Auftragsverarbeitungsverträge mit Dienstleistern
Verfügbarkeitskontrolle Backup-Konzept, Brandschutz
Trennungsgebot Trennung von Produktiv- und Testsystemen

Bewertungskriterium für die Maßnahmen ist immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – sie müssen dem Risiko angemessen sein. Für ein kleines Handwerksunternehmen sind daher andere Maßstäbe anzulegen als für eine Bank.

Datenschutzfolgenabschätzung: Wann ist sie notwendig?

Eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) ist für besonders risikoreiche Datenverarbeitungen vorgeschrieben. Für die meisten KMUs ist eine vollständige DSFA nur in Ausnahmefällen notwendig.

Eine DSFA ist insbesondere erforderlich, wenn:

  1. Systematische und umfassende Bewertung persönlicher Aspekte natürlicher Personen erfolgt (Profiling)
  2. Umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (z.B. Gesundheitsdaten)
  3. Systematische umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche

Praxisbeispiel: Eine Arztpraxis mit elektronischer Patientenakte benötigt in der Regel eine DSFA, ein kleineres Handelsunternehmen mit normaler Kundenverwaltung hingegen nicht.

Auch wenn keine formale DSFA notwendig ist, empfehlen wir eine einfache Risikoanalyse für Ihre wichtigsten Datenverarbeitungsprozesse. Dies hilft, mögliche Schwachstellen zu identifizieren und gezielte Verbesserungen vorzunehmen.

DSGVO bei E-Mail-Marketing beziehungsweise Newsletter

Um E-Mail-Marketing rechtskonform nach DSGVO zu betreiben, sollten Sie folgende Kriterien berücksichtigen, wenn Sie einen Newsletter erstellen:

Blockquote: Nach DSGVO dürfen Daten nur so lange gespeichert werden, wie sie zur Erfüllung des Zwecks, für den sie gesammelt wurden, dienlich sind.

Tracking und Analytics – geht es überhaupt wirklich DSGVO-konform?

Generell erlaubt die DSGVO für Tracking und Analyse nur die Nutzung von personenbezogenen Daten, wenn die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifizierbar ist. Cyberkriminelle können unter Umständen aus dem Abgleich verschiedener anonymisierter Datensätze Rückschlüsse auf die Identitäten einzelner Nutzer:innen ziehen.
Deshalb ist im engsten Sinne nur die Verwendung von Analyse-Daten, die auf Simulationen beruhen – sogenannter synthetischer Daten –, zu 100 % rechtssicher. Der Nachteil daran: Da synthetische Daten nicht so präzise sind, wie „echte“ personenbezogene Daten, eignen sie sich nicht für jede Anwendung gleichermaßen gut.
Sollten Sie deshalb bei Tracking und Analytics auf „echte“ personenbezogene Daten zurückgreifen, ist in jedem Fall die eindeutige Einwilligung dazu einzuholen. Und auch hierfür gelten nach DSGVO bestimmte Regeln:

Rechtslage zu Fotos von Personen im Netz

Bei der Verwendung von Fotos mit Personen in einem nicht journalistischen Kontext spielen neben Urheber- und Nutzungsrechten auch die Persönlichkeitsrechte eine zentrale Rolle. Hartnäckig hält sich beispielsweise der Mythos, dass ab einer gewissen Anzahl an abgebildeten Personen deren Einverständniserklärung nicht notwendig wäre. Fakt ist: Möchten Sie DSGVO-konform Fotos von Personen auf Ihrer Website, Ihren Social- Media-Accounts oder in einer Mail verwenden, müssen diese im Vorfeld der Nutzung zugestimmt haben – unabhängig davon, ob es sich um ein Gruppenbild von Mitarbeiter:innen oder die Portraitaufnahme des:der Geschäftsführer:in handelt.

Praktische Umsetzung im Geschäftsalltag

Die Integration der DSGVO in die täglichen Geschäftsprozesse ist entscheidend für eine nachhaltige Compliance. Über die rein rechtlichen Anforderungen hinaus geht es darum, eine datenschutzfreundliche Unternehmenskultur zu etablieren.

DSGVO-Schulungen für Mitarbeiter

Ein zentraler Erfolgsfaktor für den Datenschutz im Unternehmen sind gut informierte Mitarbeitende, die Datenschutz im Alltag leben:

  1. Regelmäßige Basisschulungen für alle Mitarbeitenden
  2. Zusätzliche spezifische Schulungen für Abteilungen mit besonderer Datenschutzrelevanz (z.B. HR, Marketing, IT)
  3. Praktische Beispiele aus dem Arbeitsalltag verwenden
  4. Kurze Auffrischungsschulungen bei relevanten Änderungen
  5. Bereitstellung von Checklisten und Handlungsanleitungen

Schulungsinhalte sollten mindestens umfassen:

  1. Grundlagen der DSGVO und deren Bedeutung für das Unternehmen
  2. Konkrete Handlungsanweisungen für typische Situationen
  3. Umgang mit Datenschutzvorfällen und Meldepflichten
  4. Betroffenenrechte und deren praktische Umsetzung
  5. Spezifische Prozesse und Tools im Unternehmen

Best Practice: Machen Sie Datenschutz zum regelmäßigen Thema in Teammeetings und würdigen Sie vorbildliches Verhalten. So wird Datenschutz als positive Unternehmenskultur und nicht als lästige Pflicht wahrgenommen.

Implementierung von Datenschutzprozessen

Effiziente Datenschutzprozesse helfen, die DSGVO-Anforderungen mit minimalem Aufwand zu erfüllen:

  1. Standardprozesse definieren für wiederkehrende Datenschutzaufgaben:
  2. Bearbeitung von Auskunftsersuchen
  3. Umgang mit Löschanfragen
  4. Prozess bei Datenschutzvorfällen
  5. Einholung und Dokumentation von Einwilligungen
  6. Verantwortlichkeiten klar zuweisen – auch in kleinen Unternehmen sollte festgelegt sein, wer für welche Datenschutzaufgaben zuständig ist
  7. Arbeitsanweisungen erstellen für datenschutzrelevante Tätigkeiten
  8. Vorlagen und Checklisten bereitstellen für eine effiziente Umsetzung

Beispielprozess: Umgang mit Auskunftsersuchen:

  1. Eingang des Ersuchens dokumentieren (Datum, Kontaktdaten)
  2. Identität des Anfragenden überprüfen
  3. Abfrage aller relevanten Datenquellen im Unternehmen
  4. Zusammenstellung der Informationen in strukturierter Form
  5. Prüfung auf mögliche Einschränkungen des Auskunftsrechts
  6. Bereitstellung der Auskunft innerhalb eines Monats
  7. Dokumentation der Bearbeitung

Datenschutzvorfall: Der richtige Umgang mit Datenpannen

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen können Datenpannen auftreten. Entscheidend ist der richtige Umgang damit:

  1. Schnelle Reaktion: Sofortmaßnahmen zur Eindämmung und Behebung der Panne
  2. Dokumentation: Zeitpunkt, Art der Panne, betroffene Daten, Anzahl Betroffener
  3. Risikobewertung: Bewertung der möglichen Folgen für die Betroffenen
  4. Meldepflicht prüfen: Bei Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen besteht eine Meldepflicht an die Aufsichtsbehörde (binnen 72 Stunden)
  5. Betroffene informieren: Bei hohem Risiko müssen auch die Betroffenen informiert werden
  6. Maßnahmen zur künftigen Vermeidung: Ursachenanalyse und Verbesserungen implementieren

Praxistipp: Bereiten Sie einen Notfallplan für Datenschutzvorfälle vor. Ein vorbereitetes Formular für die Meldung an die Aufsichtsbehörde spart im Ernstfall wertvolle Zeit.

Regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen

Datenschutz ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess:

  1. Jährliche Überprüfung der Datenschutzdokumentation
  2. Regelmäßige Kontrolle der technischen und organisatorischen Maßnahmen
  3. Aktualisierung bei Änderungen in Geschäftsprozessen oder IT-Systemen
  4. Überprüfung der Auftragsverarbeiter und ihrer Compliance
  5. Beobachtung der Rechtsprechung und Anpassung an neue Anforderungen

Ein einfaches jährliches Datenschutz-Review kann bereits erheblich zur Compliance beitragen und das Risiko von Bußgeldern reduzieren.

Case Study: Ein mittelständisches Handelsunternehmen mit 45 Mitarbeitern hat die DSGVO durch die Einführung eines "Datenschutz-Tages" pro Quartal erfolgreich implementiert. An diesem Tag werden aktuelle Datenschutzthemen besprochen, Prozesse überprüft und notwendige Anpassungen vorgenommen. Dieser regelmäßige Rhythmus stellt sicher, dass Datenschutz kontinuierlich Beachtung findet, ohne den Geschäftsbetrieb zu behindern.

Auf einen Blick: So sind Sie mit Ihrem KMU DSGVO-konform unterwegs

Die Umsetzung der DSGVO stellt für KMUs zweifelsohne eine Herausforderung dar, bietet jedoch auch Chancen für eine strategische Positionierung und Wettbewerbsvorteile. Die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick:

  1. Pragmatischer Ansatz: Eine risikobasierte Herangehensweise hilft, Ressourcen effizient einzusetzen
  2. Dokumentation ist entscheidend: Die Nachweispflicht erfordert eine sorgfältige Dokumentation aller Maßnahmen
  3. Datenschutz ist Prozess: Eine nachhaltige Umsetzung erfordert kontinuierliche Anpassung und Verbesserung
  4. Mitarbeitersensibilisierung: Schulungen und klare Richtlinien sind Schlüsselfaktoren für den Erfolg
  5. Chancen erkennen: DSGVO-Compliance kann zu Effizienzsteigerungen und Vertrauensgewinn führen

Mit Blick auf aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht sollten KMUs folgende Trends im Auge behalten:

  1. Verschärfte Durchsetzung: Die Aufsichtsbehörden werden zunehmend aktiver bei der Durchsetzung
  2. Internationale Datenübermittlung: Der rechtssichere Transfer von Daten in Drittländer bleibt ein komplexes Thema
  3. Technologieentwicklung: Neue Technologien wie KI und IoT stellen neue Datenschutzherausforderungen dar
  4. E-Privacy-Verordnung: Die geplante Ergänzung zur DSGVO wird weitere Anforderungen mit sich bringen

Für eine nachhaltige DSGVO-Compliance empfehlen wir:

  1. Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung Ihrer Datenschutzdokumentation
  2. Kontinuierliche Sensibilisierung Ihrer Mitarbeitenden
  3. Beobachtung der Rechtsprechung und Anpassung Ihrer Maßnahmen
  4. Integration des Datenschutzes in alle neuen Geschäftsprozesse und Projekte
  5. Nutzung der DSGVO als Chance für eine vertrauensvolle Kundenbeziehung

Mit American Express an Ihrer Seite haben Sie einen Partner, der Ihr Unternehmen bei allen Herausforderungen unterstützt. Unsere Business-Kreditkarten bieten nicht nur finanzielle Flexibilität, sondern auch wertvolle Services für Ihr Unternehmenswachstum.

Eröffnen Sie jetzt ein American Express Unternehmenskonto und profitieren Sie von unseren vielfältigen Business-Vorteilen!

Weitere interessante Artikel

*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.

Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten & Versicherungen

  • American Express Platinum Card
    Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u. a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du einen Willkommensbonus in Höhe von 85.000 Membership Rewards Punkten auf dein Kartenkonto.

    Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast. Sie wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten entsprechenden deutschen American Express Karte registriert warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend.

    Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o. g. Bedingungen gutgeschrieben.

    Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.

    Alle detaillierten Informationen zu Schutz und Sicherheit findest du hier.

    Google Pay ist eine Marke von Google LLC. Apple Pay ist in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Ländern eine eingetragene Marke von Apple Inc.
    Die vollständigen Bedingungen und die teilnehmenden Partner findest du hier.

    Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
  • American Express Gold Card aus Metall und American Express Gold Rose Card aus Metall
    Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 4.500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u. a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du einen Willkommensbonus in Höhe von 50.000 Membership Rewards Punkten für die Gold Card aus Metall und 55.000 Membership Rewards Punkten bei der Gold Card Rosé aus Metall auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast. Sie wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen.

    Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten entsprechenden deutschen American Express Karte registriert warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o. g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.

    Die vollständigen Bedingungen und die teilnehmenden Partner findest du hier.

    Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.

    Alle detaillierten Informationen zu Schutz und Sicherheit findest du hier.

    Google Pay ist eine Marke von Google LLC. Apple Pay ist in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Ländern eine eingetragene Marke von Apple Inc.
  • American Express Card
    Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
  • AXA Partners
    AXA Partners, agierend unter dem Namen Inter Partner Assistance S.A., ist Teil der AXA Gruppe und bietet unter anderem exklusive Versicherungen für American Express an, darunter den Reiserücktrittschutz. Die vollständigen Informationen zu den Versicherungsleistungen und Ausschlüssen findest du in den Versicherungsbedingungen.
  • Mehrwerk Nord GmbH
    Die Mehrwerk Nord GmbH mit Sitz in Hamburg gehört zur Mehrwerk Gruppe, einem inhabergeführter Komplettanbieter für Mehrwertleistungen, und bietet unter anderem exklusive Dienstleistungen für American Express an, darunter die SafetyFirst Taschenversicherung. Die vollständigen Informationen zu den Versicherungsleistungen und Ausschlüssen findest du in den Versicherungsbedingungen.
  • Assurant Inc.
    Assurant, Inc. ist ein globaler Anbieter von Risikomanagement-Lösungen und bietet unter anderem Versicherungen für American Express an, darunter die Handyversicherung. Die vollständigen Informationen zu den Versicherungsleistungen und Ausschlüssen findest du in den Versicherungsbedingungen.
  • American Express Blue Card
    Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 1200 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Für Startguthaben-Aktivierungen gilt ein Mindestkartenumsatz von 1.200 Euro. Die Kartenumsätze von insgesamt 1200 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen.

    Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthabens führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis oder hier .

    ¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
  • PAYBACK American Express Karte
    Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 4.000 PAYBACK Extra°Punkte. Die °Punkte werden dir ca. 4 bis 6 Wochen nach Kartenausstellung über PAYBACK auf dein PAYBACK °Punktekonto gutgeschrieben. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK American Express Karte registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Bei allen American Express Akzeptanzpartnern. Ausgenommen sind Tankstellenumsätze. Voraussetzung ist, dass du weiterhin am PAYBACK Programm teilnimmst. Werden über einen Zeitraum von 3 Jahren keine °Punkte gesammelt, verfallen die °Punkte gemäß Ziffer 5 der Teilnahmebedingungen für das PAYBACK Programm. Weitere Informationen zu den Versicherungen und insbesondere über die Ausschlüsse findest du hier.
  • American Express Business Platinum Card Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 200.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.

    Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren.

    Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
  • American Express Business Gold Card
    Nach Belastungen mit deiner Business Gold Card und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 25.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 75.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren.

    Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren.

    Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
WELCHE BUSINESS CARD PASST ZU DIR?
WELCHE BUSINESS CARD PASST ZU DIR?

An dieser Stelle befinden sich Inhalte aus sozialen Medien

Wir verwenden den Service eines Drittanbieters, um Inhalte einzubetten. Dieser Service kann Daten zu Ihren Aktivitäten sammeln. Bitte lesen Sie die Details durch und stimmen Sie der Nutzung des Services zu, um die Inhalte anzusehen.
MEHR INFORMATIONEN
Gewinne 1.000 Euro für deine Urlaubskasse
Kannst du diese Frage beantworten? Dann hast du jetzt die Chance, 1.000 Euro für deinen Traumurlaub zu gewinnen! Welches berühmte Finanzviertel in New York City ist bekannt für seine Börsenaktivitäten und Finanzinstitute?
A: Moneytown B: Wall Street C: Cashville