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Kontoauszüge: Wichtiger Überblick über Ein- und Auszahlungen

Kontoauszüge liefern wichtige Informationen über alle Bewegungen, die auf einem Konto stattfinden. Alles über die Nachweise und warum es sich lohnt, sie aufzubewahren, liest du hier.
Ein Taschenrechner und ein Stift liegen auf einem Kontoauszug
Redaktion AMEXcited Guide
Redaktion AMEXcited Guide
Das Wichtigste in Kürze
Ob Gehaltszahlungen, Abbuchungen für die Miete oder Daueraufträge an Strom- und Gasversorger – auf einem Konto ist immer was los. Einen guten Überblick über alle Aktivitäten schafft der Kontoauszug. Er zeigt nicht nur Kontostand und Kontobewegungen an, sondern gibt auch andere relevante Auskünfte wie etwa zu laufenden Krediten. Warum und wie lange Verbraucher:innen die Nachweise digital oder in Papierform aufbewahren sollten, welche Pflichten Kreditinstitute diesbezüglich haben und was die Abkürzungen auf Kontoauszügen bedeuten, liest du hier.
  1. Das steht auf dem Kontoauszug
  2. So kommst du an deinen Kontoauszug
  3. Kontoauszüge: Pflichten der Banken
  4. Kontoauszüge: Pflichten der Kontoinhaber:innen
  5. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das wichtigste aus diesem Artikel

  • Was ist ein Kontoauszug: Ein offizielles Dokument der Bank, das alle Transaktionen und Aktivitäten auf deinem Konto über einen bestimmten Zeitraum (meistens einen Monat) zusammenfasst. Es hilft dir, deine Finanzen und Ausgaben im Auge zu behalten.
  • Wie du an deinen Kontoauszug kommst: Du kannst ihn in der Bankfiliale ausdrucken, am Geldautomaten erhalten oder als elektronischen Kontoauszug im Onlinebanking-Bereich deiner Bank herunterladen.
  • Abkürzungen auf dem Kontoauszug: EC steht für Electronic Cash, ELV für Elektronisches Lastschriftverfahren, ABB für Abbuchungsauftrag, GA für Geldautomat, DA für Dauerauftrag und TAN für Transaktionsnummer.
  • Pflichten der Banken: Banken sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kund:innen über Aktivitäten auf ihren Konten zu informieren und Kontoauszüge für mindestens zehn Jahre aufzubewahren.
  • Pflichten der Kontoinhaber:innen: Für Privatpersonen gibt es keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht, es ist jedoch empfehlenswert, Kontoauszüge für mindestens drei Jahre aufzubewahren. Für Selbstständige und Vielverdiener:innen gelten längere Aufbewahrungsfristen.
  • Wichtigkeit der Kontrolle: Kontoauszüge sind wichtige Nachweise über alle Aktivitäten auf deinem Konto. Es ist daher wichtig, sie regelmäßig zu überprüfen und aufzubewahren.

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    Das steht auf dem Kontoauszug

    Ein Kontoauszug ist ein offizielles Schriftstück eines Bankinstituts, auf dem Kund:innen Informationen zu ihrem Bankkonto finden. Ein Kontoauszug belegt alle ein- und ausgehenden Transaktionen und fasst Kontoaktivitäten über einen bestimmten Zeitraum – in der Regel einen Monat – zusammen. Damit sind Kontoauszüge wichtige Hilfsmittel, um alle Aktivitäten im Blick zu behalten, Finanzen und Ausgabegewohnheiten zu überprüfen sowie betrügerische Abbuchungen oder Zahlungsfehler zu erkennen.

    Aber Achtung: Buchungen werden erst dann aufgelistet, nachdem sie ausgeführt wurden. Es ist also möglich, dass ein Betrag, den Verbraucher:innen gerade erst mit der EC-Karte gezahlt haben, noch nicht auf dem Kontoauszug aufgelistet wird.

    Zu den Angaben eines Girokontoauszugs gehören:

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    So kommst du an deinen Kontoauszug

    Es gibt mehrere Wege, wie du an deine Kontoauszüge gelangst. So stehen in den Filialen vieler Geldinstitute spezielle Drucker bereit. Oft ist es auch möglich, die Dokumente am Geldautomaten zu erhalten. Wer sich den Weg zur Bank oder an den Automaten sparen möchte, sollte bei seinem Geldinstitut nach elektronischen Kontoauszügen fragen. Auf ihnen stehen dieselben Informationen wie auch auf den klassischen Kontoauszügen.

    Elektronische Kontoauszüge stehen im Postfach des persönlichen Onlinebanking-Bereichs zur Verfügung, meistens für einen Zeitraum von zwölf Monaten. Empfehlenswert ist es, die elektronischen Kontoauszüge regelmäßig herunterzuladen und abzuspeichern oder auszudrucken. Fehlt ein – elektronischer oder klassischer – Kontoauszug, kann er beim Geldinstitut erneut angefordert werden. Oft wird dafür aber ein Entgelt fällig.

    Good to know: Die Abkürzungen auf dem Kontoauszug

    Das verbirgt sich hinter den Abkürzungen auf dem Kontoauszug:
    • EC = Electronic Cash: Kund:innen haben mit ihrer EC-Karte bezahlt.
    • ELV = Elektronisches Lastschriftverfahren: Kund:innen haben eine Kartenzahlung getätigt.
    • ABB = Abbuchungsauftrag: Kund:innen erteilen der Bank den Auftrag und die Ermächtigung, bei Vorlage einer Abbuchungsermächtigung, die geforderte Summe dem:der Zahlungsempfänger:in gutzuschreiben.
    • GA = Geldautomat: Kund:innen haben an einem Automaten Geld abgehoben. Hierbei werden auch Automatennummer, Datum und Uhrzeit angegeben.
    • DA = Dauerauftrag: Kund:innen haben rgelmäßig wiederkehrende Zahlungen angewiesen, die an einem bestimmten Tag vom eigenen Konto abgebucht und anschließend dem Empfänger gutgeschrieben werden.
    • TAN = Transaktionsnummer: Kund:innen haben Zahlungen über das Onlinebanking vorgenommen.

    Kontoauszüge: Pflichten der Banken

    Banken sind gemäß Artikel 248 § 8 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) dazu verpflichtet, ihre Kund:innen regelmäßig über Veränderungen auf ihren Konten zu informieren. Das bedeutet, dass nach jedem Zahlungsvorgang die neuen Aktivitäten auf den Kontoauszügen ersichtlich sein müssen.

    Außerdem haben Banken die Pflicht, Kontoauszüge aufzubewahren. Laut § 257 HGB ist jeder zur Aufbewahrung wichtiger Dokumente verpflichtet, der nach dem Steuer- und Handelsrecht zum Führen von Büchern und Aufzeichnungen angehalten ist. Die Mindestdauer beträgt zehn Jahre. Eine Pflicht zur Aufbewahrung lässt sich ebenfalls aus der Abgabenordnung entnehmen: Gemäß § 147 gibt es eine steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht von Kontoauszügen von ebenfalls zehn Jahren.

    Zwangsauszüge

    Rufen Kontoinhaber:innen die ihre Kontoauszüge nicht regelmäßig ab, müssen die Kreditinstitute ihnen auf postalischen Weg Zwangsauszüge zusenden. Nur so können sie ihrer Informationspflicht nachkommen. Dafür wird oft eine Gebühr von mehreren Euro fällig. Um diese Kosten zu vermeiden, ist es ratsam, dass Kontoinhaber:innen ihre Kontoauszüge regelmäßig abrufen – sei es auf klassischem oder elektronischem Weg.

    Neben der Kostenersparnis ist so auch die rechtzeitige Identifikation falscher oder betrügerischer Buchungen sichergestellt. Nur wer den Kontostand regelmäßig kontrolliert, kann Fehler identifizieren und Geld gegebenenfalls zurückbekommen.

    Quick-Tipp: Schutz der Kontoauszüge

    Da auf Kontoauszügen wichtige persönliche Informationen zu finden sind, ist es wichtig, sie so zu verwahren, dass ein Missbrauch möglichst ausgeschlossen werden kann. Ein eigener Ordner in einem Aktenschrank oder ein passwortgeschützer digitaler Ordner im Fall von elektronischen Auszügen bieten sich an. Generell ist empfehlenswert, sensible Bankdaten mit möglichst wenigen Personen zu teilen. Auch Banken sorgen für diese Fälle mit speziellen Sicherheitsmaßnahmen und Richtlinien vor. So wird beispielsweise kein Kreditinstitut per E-Mail nach sensiblen Daten über das Konto fragen.

    Kontoauszüge: Pflichten der Kontoinhaber:innen

    Für Privatpersonen gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungspflicht von Kontoauszügen. Dennoch ist es empfehlenswert, die Nachweise drei Jahre lang zu behalten. Denn Alltagsgeschäfte verjähren erst nach dieser Frist. Es ist daher immer von Vorteil, einen Nachweis über Zahlungen und Geldeingänge zu haben, die in diesen Zeitraum gefallen sind.

    In Ausnahmefällen sind Kontoinhaber:innen trotz fehlender gesetzlicher Vorgaben dazu angehalten, ihre Kontoauszüge aufzubewahren:


    Liegt einer dieser Fälle vor, müssen Verbraucher:innen die Belege für zwei Jahre ab dem Ende des jeweiligen Kalenderjahres aufheben. Im ersten Fall dienen die Belege als Kontrollmöglichkeit für die Finanzämter im Fall einer Überprüfung, ob Handwerker:innen die Umsatzsteuer korrekt ausgewiesen haben. Im zweiten Fall lassen sich so Zahlungen belegen, die beim Bau eines Eigenheims angefallen sind.

    Im Gegensatz zu Angestellten müssen Selbstständige ihre Auszüge von Geschäftskonten mindestens zehn Jahre aufheben. Eine weitere Ausnahme sind Vielverdiener:innen ab einem Jahresgehalt von 500.000 Euro. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Kontoauszüge für sechs Jahre aufzubewahren.

    Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

    Ob Daueraufträge, einmalige Einzüge oder regelmäßige Gehaltsbuchungen – Kontoauszüge sind wichtige Nachweise über alle Aktivitäten, die auf dem Girokonto stattfinden. Verbraucher:innen sollten daher immer einen kritischen Blick auf die Posten werfen, um so einen Überblick über die eigene finanzielle Lage zu bekommen und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

    Auch ohne eine allgemeine gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungspflicht empfiehlt es sich, dass Kontoinhaber:innen die Dokumente nicht vorzeitig wegwerfen. Denn schnell und unverhofft können Verbraucher:innen in die Verlegenheit kommen, einen Nachweis vorzulegen. Zum Beispiel darüber, dass sie ihre Miete bezahlt haben. Auch für den Steuerbescheid oder bei der Beauftragung von Handwerker:innen können Kontoauszüge wichtig sein. Deshalb bewahren Privatpersonen sie am besten mindestens drei Jahre lang auf. Unternehmer:innen und Vielverdiener:innen haben eine Aufbewahrungspflicht. Sie müssen noch längere Fristen einhalten.

    Und wie so oft gilt auch bei Kontoauszügen der gern zitierte Satz: Ordnung ist das halbe Leben. Wer seine Kontoauszüge in einem extra angelegten Ordner – offline oder online – verwahrt, hat eine gute Übersicht über Zahlungsaus- und -eingänge. Zudem weiß er oder sie im Zweifel schnell, wie er oder sie an die Daten kommt, ohne die Bank mit der kostenpflichtigen Zustellung verloren gegangener Dokumente zu beauftragen.

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    FAQ: Häufige Fragen und Antworten

    Was ist ein Girokontoauszug?
    Ein Girokontoauszug ist ein Dokument, das alle Aktivitäten eines Kontos wie Abbuchungen, Einzugsermächtigungen, Gehälter und Daueraufträge anzeigt.
    Woher bekomme ich meine Kontoauszüge?
    Viele Banken stellen ihren Kund:innen spezielle Drucker für Kontoauszüge zur Verfügung. Normale Geldautomaten haben oft ebenfalls die Funktion, Kontoauszüge auszudrucken. Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Ausdrucke über das Online-Banking oder per E-Mail in elektronischer Weise zugestellt zu bekommen.
    Was ist alles auf einem Kontoauszug zu sehen?
    Ein Kontoauszug liefert einen Überblick über den aktuellen Kontostand und die Transaktionen, die auf dem Girokonto erfolgt sind. Ebenso erfasst sind relevante Kontodaten wie die Kontonummer, der Kontostand zu Beginn und zum Ende des angegebenen Zeitraums sowie Zahlungseingänge und -ausgänge. Ein Kontoauszug enthält ferner den Namen des Kontoinhabers, Kontonummer sowie Bankleitzahl, BIC sowie Informationen über einen eventuell eingeräumten Dispokredit.

    Weitere interessante Artikel

    *Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
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    • Platinum Card
      Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 230 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
    • Gold Card
      Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 4.500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 170 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
    • American Express Card
      Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
    • American Express Blue Card
      Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 600 Euro, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 25 Euro. Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben in Höhe von 25 Euro zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthaben führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
    • PAYBACK American Express Card
      1) Bei allen American Express Akzeptanzpartnern. Ausgenommen sind Tankstellenumsätze. 2) Voraussetzung für die Extra°Punkte ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber einer PAYBACK American Express Karte warst. Im Fall einer Kündigung innerhalb der ersten 12 Monate, erlischt dein Anspruch auf die Extra°Punkte. Die Punktegutschrift erfolgt 4-6 Wochen nach Kartenausstellung, jedoch vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. 3) Voraussetzung ist, dass du weiterhin am PAYBACK Programm teilnimmst. Werden über einen Zeitraum von drei Jahren keine °Punkte gesammelt, verfallen die °Punkte gemäß Ziffer 5 der Teilnahmebedingungen für das PAYBACK Programm. 4) Weitere Informationen zu den Versicherungen und insbesondere über die Ausschlüsse findest du hier. 5) Beitragsfrei bezieht sich auf den dauerhaften Entfall des Jahresentgelts. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gem. AGB anfallen. Google Pay ist eine Marke von Google LLC. Apple Pay ist in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Ländern eine eingetragene Marke von Apple Inc.
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