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Verstehe den Kreditvertrag: Eine Einführung in die Grundlagen

Was regelt ein Kreditvertrag eigentlich genau und wann kannst du ihn widerrufen? Wir führen dich in die Grundlagen ein.
Zwei Personen sitzen sich am Tisch gegenüber und schütten Hände
Redaktion AMEXcited Guide
Redaktion AMEXcited Guide
Das Wichtigste in Kürze
Der Kreditvertrag regelt sämtliche Konditionen eines Darlehens – von der Höhe der Kreditsumme über die Zinsen bis hin zur Laufzeit. Welche Angaben sonst noch Bestandteil eines Kreditvertrags sind, wie du einen rechtsgültigen Widerruf durchführst und wo der Unterschied zwischen Kredit und Darlehen liegt, erfährst du in diesem Artikel.
  1. Kurz erklärt: Was ist ein Kreditvertrag?
  2. Die wichtigsten Bestandteile eines Kreditvertrags
  3. Widerruf eines Kreditvertrags
  4. Kreditvertrag: Geld leihen ist Formsache
  5. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Kreditvertrag kurz erklärt: Ein Kreditvertrag regelt die Konditionen und Modalitäten eines befristet zur Verfügung gestellten Geldbetrags zwischen zwei oder mehr Parteien.
  • Wichtige Bestandteile: Unter anderem gehören dazu persönliche Informationen der Vertragsparteien, Angaben zur Kreditsumme, Zinsen, Laufzeit und Rückzahlungskonditionen sowie eine korrekt formulierte Widerrufsbelehrung.
  • Widerrufsrecht: Du hast ein zweiwöchiges Widerrufsrecht bei einem Kreditvertrag. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen und innerhalb der gesetzlichen Frist eingehen.
  • Häufige Fragen: Es gibt keinen rechtlichen Unterschied zwischen Darlehen und Kredit. Wichtige Pflichtangaben in einem Kreditvertrag sind unter anderem die Vertragspartner:innen, die Höhe des Geldwertes, Laufzeit und Zinsen sowie eine Widerrufsbelehrung.

Kurz erklärt: Was ist ein Kreditvertrag?

In einem Kreditvertrag oder Darlehensvertrag regeln zwei oder mehr Parteien sämtliche Modalitäten über einen befristet zur Verfügung gestellten Geldbetrag. Kreditgeber:innen verpflichten sich damit zur Auszahlung der vereinbarten Summe, während Kreditnehmer:innen die Auszahlungssumme inklusive Zinsen zurückzahlen müssen.

Neben Art und Höhe des Kreditgegenstands sind auch Konditionen, Rückzahlungsmodalitäten und weitere Rechte und Pflichten der Vertragsparteien Bestandteil des Vertrags. Kreditverträge müssen in der Regel schriftlich geschlossen werden. Als Rechtsgrundlage dient das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 488 ff. BGB).

Quick-Info

Rechtlich gesehen gibt es keinen Unterschied zwischen Darlehen und Kredit. Das BGB unterscheidet nicht zwischen den beiden Begriffen. Im Bankwesen hat es sich allerdings etabliert, dass kleinere Beträge mit kürzerer Rückzahlungsfrist häufig Kredite genannt werden. Als Darlehen werden oft höhere Beträge mit längeren Laufzeiten (in der Regel ab vier Jahren) definiert.

Die wichtigsten Bestandteile eines Kreditvertrags

Kreditverträge können formfrei abgeschlossen werden. Es gibt also keine gesetzlich geregelte Vorschrift, wie der Vertrag aussehen muss. Damit die Rechtssicherheit gewährleistet ist, müssen allerdings bestimmte Informationen schriftlich festgehalten werden.

Die Vertragsparteien sollten möglichst genau erfasst werden. Persönliche Informationen wie Name und Anschrift sind ein Muss. Bei natürlichen Personen ist auch die Angabe von Geburtsdatum oder Personalausweisnummer ratsam. Natürlich darf außerdem die genaue Kreditsumme nicht fehlen sowie das Datum der Auszahlung.

Dazu kommen die Höhe der Zinsen, also die Kosten für die Gewährung des Kredits sowie gegebenenfalls Provisionen oder Gebühren, die Vermittler für die Bereitstellung der Kreditsumme verlangen. Die Ausweisung der Gesamtkosten im Kreditvertrag ist allerdings verpflichtend. Eine korrekt formulierte Widerrufsbelehrung muss ebenfalls Teil des Kreditvertrags sein.

Außerdem wichtig: Laufzeit und Rückzahlungskonditionen. Kreditnehmende müssen aus dem Kreditvertrag genau herauslesen können, wann welche Tilgungen fällig sind. Gängige Varianten sind monatliche Raten, Rückzahlung der Gesamtsumme mit Zinsen, nur Zinszahlung während der Laufzeit mit endfälliger Tilgung oder Kombinationen aus regelmäßigen Raten und größeren Teilsummen.

Bei den meisten Krediten – außer solchen mit freiem Verwendungszweck – musst du auch den Zweck der Verwendung angeben. Das dient vor allem dazu, eine zusätzliche Besicherung zu finden, was auch für dich von Vorteil ist: Ein Autokredit beispielsweise ist durch den Fahrzeugbrief besichert und schlägt dadurch mit niedrigeren Zinsen zu Buche.

Sind solche Sicherheiten, die im Falle eines Zahlungsausfalls an Kreditgeber:innen übergehen, Bestandteil des Vertrags, müssen sie genau darin definiert werden. Bei einem Autokredit ziehen Banken beispielsweise häufig das betreffende Fahrzeug als Sicherheit heran. Auch können andere Sachwerte hinterlegt werden oder Bürg:innen einspringen – bei zwei Antragssteller:innen sinken die Zinsen ebenfalls häufig.

Widerruf eines Kreditvertrags

Wie bei allen Rechtsgeschäften steht dir als Privatperson auch beim Kreditvertrag ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu. Die Frist beginnt zu laufen, sobald du die Unterlagen zum abgeschlossenen Vertrag erhältst. Das Widerrufsrecht bei Kreditverträgen gilt nur, wenn sie zwischen Verbraucher:innen und Unternehmen geschlossen werden.

Durch den Widerruf wird der Kreditvertrag vollständig zurückgesetzt und kommt nicht zustande. Wurde die Kreditsumme bereits ausbezahlt, müssen Kreditnehmende diese mit den für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Widerruf angefallenen Zinsen zurückzahlen. Die Rückzahlungsfrist beträgt 30 Tage.

Entscheidest du dich um und möchtest den bereits unterzeichneten Kreditvertrag widerrufen, musst du Folgendes beachten: Der Widerruf muss schriftlich per Brief, E-Mail oder Fax erfolgen und innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Vertragspapiere bei Kreditgeber oder Kreditgeberin eingehen.

Generell empfiehlt es sich, einen Widerruf immer in Briefform und per Einschreiben abzuschicken. Nur dann hast du einen rechtsgültigen Nachweis. Einen Grund für deinen Widerruf musst du nicht angeben. Auch eine Formvorschrift gibt es nicht. Beachte allerdings, dass dein Widerruf folgende Punkte beinhalten sollte:

Eine Beispielformulierung wäre folgende: „Hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufe den oben genannten Vertrag fristgerecht.“ Zudem solltest du erteilte Ermächtigungen für Zahlungseinzüge widerrufen und um eine schriftliche Bestätigung bitten.

Quick-Info

Fehlen im Kreditvertrag wichtige Pflichtangaben oder sind sie falsch, kommt das verlängerte Widerrufsrecht von einem Monat ab Übermittlung des Fehlers zum Tragen. Bei einer falschen oder fehlenden Widerrufsbelehrung beginnt die gesetzliche Widerrufsfrist gar nicht erst zu laufen. Unter Umständen kann ein Widerruf dann auch Jahre nach Vertragsabschluss geltend gemacht werden.

Kreditvertrag: Geld leihen ist Formsache

Nimmst du bei einer Bank oder anderen Kreditgeber:innen einen Kredit auf, wird ein Kreditvertrag abgeschlossen. Dieser regelt sämtliche Konditionen und Modalitäten des Geschäfts und muss bestimmte Pflichtangaben enthalten. Dazu zählen unter anderem die Angabe der Kreditsumme, Gesamtkosten mit Zinsen und Gebühren sowie ein Tilgungsplan. Möchtest du den Kreditvertrag widerrufen, steht dir eine zweiwöchige Widerrufsfrist zu, die sich durch bestimmte Versäumnisse im Vertrag verlängern kann.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was ist der Unterschied zwischen Kreditvertrag und Darlehensvertrag?
Rechtlich gesehen gibt es keinen Unterschied zwischen Darlehen und Kredit. Banken unterscheiden Kredite und Darlehen jedoch häufig hinsichtlich ihrer Laufzeit, Gültigkeit oder der Höhe des Geldwertes.
Was für Kreditverträge gibt es?
Banken und Kreditinstitute bieten unterschiedliche Arten von Kreditverträgen an. Klassische Beispiele sind spezielle Verträge für Autokredite, Ratenkredite, Umschuldungskredite oder Immobilienkredite.
Was muss in einem Kreditvertrag enthalten sein?
Es gibt verschiedene Pflichtangaben, die in einem Kreditvertrag nicht fehlen dürfen. Dazu zählen die Vertragspartner:innen, Kreditsumme, Gesamtkosten des Kredits, Laufzeit und Zinsen, Verwendungszweck, effektiver Jahreszins, Rückzahlungskonditionen, Sicherheiten und eine Widerrufsbelehrung.

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