Was ist der Restkaufpreis bei einem Leasingvertrag? Wie wird er berechnet? Und wofür dient eine Restkaufpreishypothek bei Immobilien? Das erfährst du hier.
Leasing mit Kaufoption: Das ist eine interessante Variante für alle, die zum Beispiel ein neues Automodell zunächst eine Zeit lang austesten und erst dann entscheiden wollen, ob der Kauf sich lohnt. Der Preis, den sie bei einem Erwerb zahlen müssen, ist der Restkaufpreis. Wir erklären, wie er sich berechnet und was Begriffe wie „Restkaufhypothek“ bedeuten.
Restkaufpreis: Bezeichnet den Geldbetrag, den Du am Ende der Vertragslaufzeit zahlen musst, um das geleastete Objekt zu erwerben.
Berechnung des Restkaufpreises: Ergibt sich aus dem anfänglichen Wert zu Vertragsabschluss minus Anzahlung, Leasingraten und Wertverlust durch Nutzung.
Leasing mit Kaufoption: Ermöglicht es Dir ein neues Modell zunächst zu testen und erst später auf Wunsch in Dein Eigentum überzuführen.
Restkaufpreis bei Immobilien: Bei einem Mietkauf tilgst Du die vereinbarte Kaufsumme zunächst über Mietzahlungen. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit zahlst Du die verbliebene Summe (den Restkaufpreis).
Ratenzahlung oder Einmalzahlung möglich: Je nach Vertrag kannst Du den Restkaufpreis entweder in Raten oder als Einmalzahlung begleichen.
Was bedeutet „Restkaufpreis?“
Der Begriff „Restkaufpreis“ wird meist im Zusammenhang mit dem Leasen eines Gegenstands verwendet, zum Beispiel eines Kopiergeräts oder Fahrzeugs. Er kommt aber auch bei Immobilien zum Einsatz (siehe unten).
Im Zusammenhang mit Leasing bezeichnet er den Geldbetrag, den die Kund:innen am Ende der Vertragslaufzeit an die Leasinggebenden zahlen müssten, damit der geleaste Gegenstand in ihr Eigentum übergeht.
Grundsätzlich verringert sich der Restkaufpreis mit jeder monatlichen Leasingzahlung.
Der Restkaufpreis lässt sich mit einer Einmalzahlung begleichen oder über ein Darlehen finanzieren.
Wie berechnet sich der Restkaufpreis beim Leasing?
Die Höhe des Restkaufpreises und die Modalitäten des Kaufs ergeben sich aus den Details des Leasingvertrags. Dabei spielen vor allem folgende Punkte eine Rolle:
Damit du den geleasten Gegenstand, zum Beispiel ein Auto, erwerben kannst, muss der Leasingvertrag eine Kaufoption enthalten.
Ausgangspunkt für den Restkaufpreis ist der Wert des geleasten Objekts zu Beginn des Leasingvertrags. Dieser Wert muss nicht dem tatsächlichen Marktwert entsprechen: Es kommt darauf an, was im Vertrag vereinbart ist.
Bei Leasinggeschäften ist es üblich, gleich nach Vertragsabschluss eine höhere Anzahlung zu leisten. Diese reduziert den Restkaufpreis.
Auch die bereits geleisteten monatlichen Leasingraten verringern den Restkaufpreis.
Etwas kniffeliger ist die Berechnung der Wertminderung durch die Benutzung des Gegenstands, etwa eines Fahrzeugs. In manchen Leasingverträgen wird diese bereits bei Vertragsabschluss pauschal berücksichtigt. Je nach Zustand des Autos und gefahrenen Kilometern erfolgt dann am Ende der Vertragslaufzeit ein Ausgleich (Zuzahlung oder Erstattung). In manchen Verträgen wird die Wertminderung dagegen komplett bei Vertragsende berechnet.
Kurz zusammengefasst: Der Restkaufpreis eines geleasten Gegenstands ergibt sich aus dem anfänglichen Wert zu Vertragsabschluss minus Anzahlung, Leasingraten und Wertverlust durch Nutzung.
Der Restkaufpreis bei Immobilien
Das Wort „Restkaufpreis“ wird auch in anderen Kontexten verwendet, insbesondere beim Erwerb von Immobilien, bei denen eine Ratenzahlung oder ein Mietkauf vereinbart wurde.
Restkaufpreis bei Mietkauf: Falls du ein Haus per Mietkauf erwirbst, schließt du einen Miet- und einen Kaufvertrag ab. Die vereinbarte Kaufsumme tilgst du dabei zunächst über Mietzahlungen, die zum Teil darauf angerechnet werden: Du erhältst von der Gegenseite also einen Immobilienkredit. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit zahlst du die verbliebene Summe (den Restkaufpreis), damit die Immobilie in dein Eigentum übergeht.
Restkaufpreishypothek: Legt der Kaufvertrag fest, dass du zunächst eine Anzahlung für eine Immobilie leistest und die Restsumme erst später bezahlst? Dann kannst du mit dem Vertragspartner vereinbaren, dass du zur Sicherung des Restkaufpreises – also der noch offenen Summe – eine Hypothek auf das Haus aufnimmst: die Restkaufpreishypothek.
Restkaufpreiszahlung: Das ist einfach die Zahlung des Geldbetrags, die dem Restkaufpreis eines Objekts entspricht (zum Beispiel einer Immobilie nach Abzug der Anzahlung). Je nach Vertrag ist eine Einmal- oder Ratenzahlung möglich.
Mit dem Restkaufpreis zum eigenen Auto
Als Restkaufpreis wird meist die Summe bezeichnet, die Leasingnehmer:innen nach Ende der Vertragslaufzeit zahlen müssen, um den geleasten Gegenstand käuflich zu erwerben. Diese Summe lässt sich je nach Vertrag per Einmal- oder Ratenzahlung begleichen, gegebenenfalls mithilfe eines Kredits. Besonders praktisch ist das zum Beispiel bei Autos: Dank des Leasings mit Kaufoption kannst du etwa ein neues Modell zunächst austesten und erst später auf Wunsch in dein Eigentum überführen.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was ist der Restkaufpreis?
Bei einem Auto-Leasingvertrag beschreibt der Restkaufpreis den Geldbetrag, den Leasingnehmer:innen zum Ende der Vertragslaufzeit zahlen müssen, damit das Fahrzeug in ihr Eigentum übergehen kann.
Wie berechnet sich der Restkaufpreis?
Der Restkaufpreis ergibt sich aus dem vertraglich vereinbarten Wert des Fahrzeugs zu Beginn des Leasings, von welchem die geleistete Anzahlung, die geleisteten Leasingraten sowie die Wertminderung durch Nutzung des Fahrzeugs abgezogen werden.
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PAYBACK American Express Karte Es gelten Bedingungen: Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 2.000 PAYBACK Extra°Punkte. Die Punkte werden Dir über Payback auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 1.000 PAYBACK Extra°Punkten, die Dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
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